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Mehrere Halteverbotsschilder hintereinander - welches gilt?

Themenstarteram 7. November 2017 um 15:46

Hallo Liebe Community

Ich habe ein kleines Problem mit einer Parkverbotssituation. In der Straße stehen mehrere Absolutehalteverbots Schilder (wegen einer Baustelle) diese wurden aber nachträglich neben einem Schild angebracht das sagt "Parkern in gekennzeichneten Flächen erlaubt" (ich stand in solche einer). was ich auch gemacht hab. Jedoch bin ich nach einigen Tagen zu meinem Auto gekommen und hatte 2 Knöllchen dran. Jetzt hab ich mich gefragt muss das andere schlid dann nicht unkenntlich gemacht werden oder muss man informiert werden wenn sich die Parksituation kurzfristig ändert?

Das Bild ist ein wenig verschwommen aber man erkennt die beiden Schilder und die Straße entlang stehen auch noch welche.

Danke schonmal für eure Antworten!

Grüße Peter

Beste Antwort im Thema

Die Sache ist recht einfach. Die StVO enthält in der Anlage 2 zu den Zeichen 283 und 286 folgende Festlegung:

Zitat:

2. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.

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Informiert werden muss man nicht, man hat sich selbst zu vergewissern, dass das Auto korrekt steht.

Sonst würde ich es wie bei Stein-Schere-Papier halten: Haltverbot schlägt Parkverbot. Und da die Zusatzschilder sich auf das jeweilige Hauptschild beziehen, gilt das mit den gekennzeichneten Flächen nicht.

Um Missverständnissen vorzubeugen hätte man das reguläre Schild aber besser deutlich "ungültig" gemacht.

Themenstarteram 7. November 2017 um 16:09

Also das heißt das Parkverbotschild hat einen höheren Stellenwert? und muss deshalb beachtet werden?

Zitat:

@Natter09 schrieb am 7. November 2017 um 17:09:08 Uhr:

Also das heißt das Parkverbotschild hat einen höheren Stellenwert? und muss deshalb beachtet werden?

Nein, das Haltverbotsschild.

Themenstarteram 7. November 2017 um 16:15

okay also kann ich dagegen Einspruch einlegen? gibt es dazu eine Vorschrift oder so etwas?

Ähm, ich denke, dass die Beschilderung so richtig ist.

Einspruch kannst du natürlich immer einlegen.

Da waren ja wieder richtige Profis am Werk. Das Schild (Mo-Fr) wieder selbstgedruckt und die anderen nicht abgedeckt. Wenigstens gibt es ein Anfang und sehr wahrscheinlich auch ein Ende der Haltverbote. Ist ja auch nicht immer üblich.

am 7. November 2017 um 16:22

Wenn ich mir das Foto so anschaue, da ist mir vollkommen egal wieviel Halteverbotsschilder wie und wo aufgestellt sind. Dort wuerde ich wegen der Baustelle nie und nimmer nicht Parken. Ok, kann sein das ich das anders sehe weil ich mal mit Strassen und Tiefbau zu tun hatte, aber so ein bissel weiter denken ist ab und zu nicht schlecht. ;)

Themenstarteram 7. November 2017 um 16:25

aber es stehen halt 2 verschiedene Schilder da und wie wird entscheiden welches gilt?

Wenn ich nicht halten darf, darf ich ja auch nicht parken. Insofern widerspricht sich das ja nicht einmal. Andersrum widerspricht es sich. Insofern....

Themenstarteram 7. November 2017 um 16:50

aber es steht ja mal darf zwar nicht halten aber in den Markierten Flächen darf man parken.

Nein, das Zusatzschild mit den markierten Flächen bezieht sich auf das Parkverbot und gilt daher für dieses.

Je länger ich darüber nachdenke, umso klarer wird es: von Mo—Fr Haltverbot. Überall

Samstag Parkverbot außer in den markierten Flächen. Macht bei einer Baustelle Sinn und daher ist das Parkverbot wohl auch nicht „eingetütet“.

Die Sache ist recht einfach. Die StVO enthält in der Anlage 2 zu den Zeichen 283 und 286 folgende Festlegung:

Zitat:

2. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 7. November 2017 um 18:37:57 Uhr:

Die Sache ist recht einfach. Die StVO enthält in der Anlage 2 zu den Zeichen 283 und 286 folgende Festlegung:

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 7. November 2017 um 18:37:57 Uhr:

Zitat:

2. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.

So würde ich es auch beurteilen, auch wenn es schön gewesen wäre, wenn das eigentliche, reguläre Schild als ungültig markiert worden wäre. Es ist klar ersichtlich, dass es temporäre Schilder sind und die wirken für die entsprechende Zeit - egal, was da noch in der Nähe steht.

Zitat:

@eddiotos schrieb am 7. November 2017 um 19:28:24 Uhr:

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 7. November 2017 um 18:37:57 Uhr:

Die Sache ist recht einfach. Die StVO enthält in der Anlage 2 zu den Zeichen 283 und 286 folgende Festlegung:

Zitat:

@eddiotos schrieb am 7. November 2017 um 19:28:24 Uhr:

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 7. November 2017 um 18:37:57 Uhr:

 

So würde ich es auch beurteilen, auch wenn es schön gewesen wäre, wenn das eigentliche, reguläre Schild als ungültig markiert worden wäre. Es ist klar ersichtlich, dass es temporäre Schilder sind und die wirken für die entsprechende Zeit - egal, was da noch in der Nähe steht.

Es wurde wegen Sa und So nicht abgedeckt

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