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Mehrere Kameras verbauen...

Ford Focus Mk3
Themenstarteram 7. Oktober 2017 um 9:08

Hallo Leute,

immer wieder plane ich, mir ein paar schicke Teile in meinen Focus (EZ: 04/2011) einzubauen...aber entweder hapert es an der Zeit oder ich scheitere an ganz einfachen Dingen...

Ich möchte mir eine Rückfahrkamera sowie 2 Kameras in die Außenspiegel einbauen.

Fangen wir zuerst mal mit den Außenspiegeln an:

- bekommt man das Spiegelglas relativ problemlos und ohne es zu zerbrechen, ab- und wieder anmontiert ?

- wie bekomme ich das entspr. Videokabel hinter das Radio (China-Radio mit VIDEO-IN) und ein Stromkabel (Dauerplus !! Soll -wenn manuell eingeschaltet wird- die beiden Fahrzeugseiten beim geparkten Auto überwachen....man kennt das ja mit den Parkremplern !?) in die Spiegel ?

- Strom vom Sicherungskasten hinter dem Handschuhfach abgreifen ? Wenn ja, an welcher Sicherung oder gibt es freie/ungenutzte Steckplätze ?

Möglicher Weise hat ja jemand von euch sowas schon mal erfolgreich gemacht und könnte mir Tipps dazu geben ?

Vorab schon mal 1000 Dank für jede Hilfe !

Beste Antwort im Thema

Andere unbeteiligte zu überwachen ohne vorherige Erlaubnis ist illegal. Du willst von den Spiegeln aus alles und jeden aufnehmen der sich da bewegt und Vorratsdatenspeicherung begehen. Unabhängig davon ist es völlig Sinnlos wenn du weder Fahrer noch Kennzeichen zweifellos mit drauf hast. Und kaum ein Auto hat das Kennzeichen zum Beispiel hinten an der Ecke der Stoßstange mit der er deine Seite touchiert. Und selbst dann gibt es keine gesetzliche Grundlage das verwenden zu dürfen. Das ist nach wie vor eine Grauzone. Fest steht jedenfalls das du von mir sofort eine Strafanzeige bekommen würdest wenn ich gefilmt werde nur weil ich neben dem Auto bin oder mich dem nähere. Innenraumüberwachung ok, Privatgrundstück Überwachung auch ok, ist Nachbargrundstück mit im Bild ist es schon strafbar. Fällt dir was auf? Selbst Dashcams werden nicht überall und schon gar nicht gesetzlich sondern eher willkürlich anerkannt

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Andere unbeteiligte zu überwachen ohne vorherige Erlaubnis ist illegal. Du willst von den Spiegeln aus alles und jeden aufnehmen der sich da bewegt und Vorratsdatenspeicherung begehen. Unabhängig davon ist es völlig Sinnlos wenn du weder Fahrer noch Kennzeichen zweifellos mit drauf hast. Und kaum ein Auto hat das Kennzeichen zum Beispiel hinten an der Ecke der Stoßstange mit der er deine Seite touchiert. Und selbst dann gibt es keine gesetzliche Grundlage das verwenden zu dürfen. Das ist nach wie vor eine Grauzone. Fest steht jedenfalls das du von mir sofort eine Strafanzeige bekommen würdest wenn ich gefilmt werde nur weil ich neben dem Auto bin oder mich dem nähere. Innenraumüberwachung ok, Privatgrundstück Überwachung auch ok, ist Nachbargrundstück mit im Bild ist es schon strafbar. Fällt dir was auf? Selbst Dashcams werden nicht überall und schon gar nicht gesetzlich sondern eher willkürlich anerkannt

an den TE, lass es bleiben, das kostet dich am ende nur Geld und bringt dir nichts

https://www.verivox.de/.../

außerdem kann es wenn du ins Ausland fährst richtig teuer werden, in Österreich z.B ist eine Strafe von bis zu 10.000 € möglich, nur weil du eine Kamera drinnen hast die den öffentlichen Raum überwachen könnte,

 

am 8. Oktober 2017 um 1:01

Als Beweismaterial sind die Aufnahmen auch nicht zugelassen.

 

Gerade erst gab es den Fall, dass eine Frau einen Unfallgegner mit den Aufnahmen ihrer Dashcam belasten wollte und stattdessen dann selber zu einer Strafe verdonnert wurde, weils verboten ist.

Zitat:

@beardedviking schrieb am 8. Oktober 2017 um 03:01:03 Uhr:

Als Beweismaterial sind die Aufnahmen auch nicht zugelassen.

Gerade erst gab es den Fall, dass eine Frau einen Unfallgegner mit den Aufnahmen ihrer Dashcam belasten wollte und stattdessen dann selber zu einer Strafe verdonnert wurde, weils verboten ist.

genau diesen Fall habe ich verlinkt, die Dame musste am ende 150 € Geldstrafe bezahlen,

Zitat:

@beardedviking schrieb am 08. Okt. 2017 um 03:1:03 Uhr:

Als Beweismaterial sind die Aufnahmen auch nicht zugelassen.

Jein, das ist eine Grauzone und manchmal werden die Aufnahmen dann doch zugelassen:

ab 0:25

https://youtu.be/dBwpSGfB-aI

Themenstarteram 8. Oktober 2017 um 8:39

Ok...ich nehme alle Antworten wohlwollende zur Kenntnis...allerdings frage ich mich dann ebenso:

Wieso verbauen dann -gesetzlich offenbar zulässig- etliche Hersteller von Werk aus Kameras in die Außenspiegel ?

Zum Beispiel fast schon serienmäßig verbaut in diversen Nissan Qashqai Modellen...

 

Dann müssten ja -rein theoretisch- auch alle Rückfahrkameras unzulässig sein !?

Zitat:

@obiwan2 schrieb am 8. Oktober 2017 um 10:39:49 Uhr:

Ok...ich nehme alle Antworten wohlwollende zur Kenntnis...allerdings frage ich mich dann ebenso:

Wieso verbauen dann -gesetzlich offenbar zulässig- etliche Hersteller von Werk aus Kameras in die Außenspiegel ?

Zum Beispiel fast schon serienmäßig verbaut in diversen Nissan Qashqai Modellen...

 

Dann müssten ja -rein theoretisch- auch alle Rückfahrkameras unzulässig sein !?

Du kannst die Kameras problemlos verbauen, solange du dir nur das Livebild anzeigen lässt und es nicht speicherst.

 

Das Spiegelglas kannst du wie hier beschrieben entfernen:

https://www.motor-talk.de/.../...r-lampen-im-spiegel-t3646693.html?...

am 8. Oktober 2017 um 8:50

Die Kameras der Autohersteller nehmen ja nicht auf, und helfen nur beim Einparken/Ausparken usw.

Dashcams sind grundsätzlich erlaubt, so lange man sie nur während der Fahrt benutzt. Sollte man sie dauerhaft im Stand, beim Parken zb. laufen lassen, ist es eine andere Sache, und man kann Angezeigt werden, wenn es jemand mitbekommt.

Zitat:

@obiwan2 schrieb am 8. Oktober 2017 um 10:39:49 Uhr:

Ok...ich nehme alle Antworten wohlwollende zur Kenntnis...allerdings frage ich mich dann ebenso:

Wieso verbauen dann -gesetzlich offenbar zulässig- etliche Hersteller von Werk aus Kameras in die Außenspiegel ?

Zum Beispiel fast schon serienmäßig verbaut in diversen Nissan Qashqai Modellen...

 

Dann müssten ja -rein theoretisch- auch alle Rückfahrkameras unzulässig sein !?

Es geht hier rein um die Datenspeicherung auf Vorrat und nicht um Assistenzsysteme die den Querverkehr überwachen oder Einparkhilfen und ähnliches darstellen.

Grundsätzlich würde ich mich aber von den Einwänden hier auch nicht abhalten lassen es zu machen wenn ich es wollte und könnte.

Man sollte halt nur wissen wie die rechtliche Lage ist.....

Zitat:

@obiwan2 schrieb am 8. Oktober 2017 um 10:39:49 Uhr:

Ok...ich nehme alle Antworten wohlwollende zur Kenntnis...allerdings frage ich mich dann ebenso:

Wieso verbauen dann -gesetzlich offenbar zulässig- etliche Hersteller von Werk aus Kameras in die Außenspiegel ?

Zum Beispiel fast schon serienmäßig verbaut in diversen Nissan Qashqai Modellen...

 

Dann müssten ja -rein theoretisch- auch alle Rückfahrkameras unzulässig sein !?

das ist ein unterschied wie tag und Nacht, (Überwachung vs Rückfahrkameras) die Rückfahrkameras speichern nichts, und darauf kommt es an,

Es gibt Dashcams die erlaubt sind weil sie zwar dauerhaft aufzeichnen, aber nur bei Erschütterung, Verzögerung, Aufprall etc... wird Zeit X vor und Zeit X nach dem Ereigniss abrufbar im Speicher als Clip abgelegt.

Alle anderen Aufnahmen werden nach bestimmter Zeit automatisch wieder entfernt weil kein Ereigniss eintrat.

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