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Mehrkilometer zählen günstiger als Mehrkilometer von Anfang an?

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 11:57

Hi,

Der Titel ist etwas unklar. Um was es mir geht: ich habe gerade einen Wagen für einen Mitarbeiter geleast und hier ist mir aufgefallen, dass es um einiges günstiger ist, wenn ich am Ende die Mehrkilometer zahle und den Vertrag bei den 10000 p. A. lasse anstatt gleich zB. 25000 zu vereinbaren.

Ist das so üblich?

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25 Antworten

ob es üblich ist oder nicht, ist doch wurscht. Möglich ist es auf jeden fall. wer weiß was der hersteller hier sponsert.

Im Zweifel, lass Dir beide Varianten verbindlich ausrechnen.

Wenn es für dich günstiger ist, mach es. Du mußt nur vorher klären ob das die tatsächlich endgültigen Kosten sind oder ob da noch was drauf kommt oder irgendweklche anderen Einschränkungen zu kommen.

Das kommt durchaus vor, dass die Rate für bspw. 15 tausend Zusatzkilometer höher ist, als umgerechnet 87,5€ (also beispielsweise aus dem Stehgreif 15.000 * 0,07). Versteckte Kosten oder Restriktionen gibt es da in aller Regel nicht. Natürlich trotzdem mal den Vertrag durchlesen. Da muss man sich auch nichts durchrechnen lassen, nicht, dass man schlafende Hunde weckt.

Einen Unterschied können in dem Zusammenhang natürlich noch die zusätzlich abschließbaren Wartungspakete machen. Wenn ich ein Wartungspaket basierend auf 10 tkm abschließe, zahle ich ggf. drauf, wenn ich dann bei den Wartungen bzw. Verschleiß doppelt so hohe Laufleistungen habe.

Mit Wartung und Verschleiß ist das sicher teurer und nicht im Standard- Text eingepflegt. Ich hatte solches Beispiel schon einmal. Aber alles ist möglich! MfG

Das hier auf MT recht prominente Sixt-1&1-Leasing war übrigens so ein Fall. Die Mehrkilometer zu zahlen, war am Ende ein paar Cents/Euro günstiger, als gleich die hohe Rate.

Ist auch logisch betrachtet nicht verwunderlich: Die Mehrkilometer dienen (in der Regel) nicht dazu den Kunden abzuzocken oder zu bestrafen. Sie dienen als Ausgleich für einen entstandenen Wertverlust. Und der ist bei 10.000 oder 10.001 km nahezu identisch ;)

Der Leasingnehmer sollte natürlich in der Lage sein, entsprechende Rückstellungen vorzuhalten, daran scheitert´s ja beim ein oder anderen.

Würde ich immer individuell berechnen! Kann so und so sein oder auch genau auf das gleiche rauslaufen.

Fraglich zudem Thema ist für mich auch immer noch, was bei Rückgabe der Maßstab für die Ermittlung der gewöhnlichen Abnutzung ist.

Vertraglich vereinbart ist und bleibt ja 10.000km. Ist der Mehrpreis dann tatsächlich nur Kompensation für einen verminderte Restwert ohne Berücksichtigung des Niveau der gewöhnlichen Abnutzung oder ist er in dem Sinne ein Zusatzmietpreis. Vertraglich konnte ich dazu nichtfinden.

Was meine ich?

Ich lease Fahrzeug auf 48 Monate mit 10TKM. Am Ende der Laufzeit erfolg die Rückgabe. Die gewöhnliche Abnutzung wird daran bemessen, was bei einem Fahrzeug mit 4 Jahre und 40TKM üblich ist. Dafür zahle ich die Rate.

Nun ist die Frage, was passiert bzw. was der Maßstab ist, wenn ich plötzlich das Auto mit 4 Jahre und 80TKM abgebe.

Vorweg: es ist nachdem, was ich gesehen habe, eine Auslegungssache und in der Regel wird man es vom Wortlaut her so auslegen müssen (zumindest bei VAG), dass die vertraglich vereinbarte Fahrleistung der Maßstab bleibt.

Ich möchte gerne eine Frage dazwischen werfen: Greift die Kilometerfreigrenze im Jahr oder auf die Gesamtleasingdauer gesehen?

Ich hätte in meinem Leasingvertrag eine Freigrenze von 2.500 km - danach kostet jeder gefahrene Kilometer mehr entsprechende Euros.

Zitat:

@jon.west schrieb am 7. Februar 2020 um 14:46:47 Uhr:

Ich möchte gerne eine Frage dazwischen werfen: Greift die Kilometerfreigrenze im Jahr oder auf die Gesamtleasingdauer gesehen?

Ich hätte in meinem Leasingvertrag eine Freigrenze von 2.500 km - danach kostet jeder gefahrene Kilometer mehr entsprechende Euros.

Moin, die bezieht sich auf die Gesamtfahrleistung. Zumindest in den Verträgen der BMW Bank, die ich mir bislang durchgelesen habe:

Beispiel: 3 Jahre, 10tkm p.a. = 30.000km + 2.500km = 32.500km

Grüße, Gourmand

Ich weiß es von Audi, VW und Smart: Gesamtfahrleistung am Ende der vereinbarten Laufzeit.

Merci, ich danke Euch. :)

Hallo!

Bin auch zu dieser Frage gekommen und die Antwort finde ich hier eigentlich nicht.

Ich habe einen Golf 8, 2 Jahre und 20000km. Zusatzkilometer kostet bei mir 7 cent (ab 2500km).

D.h. die zusätzlichen 10000km würden mich nur 700 Euro kosten (finde ich gar nicht viel, ein Mietwagen für diese Distanz wäre sicher teurer). Gleicht das tatsächlich den Preisverlust für Leasinggeber aus oder muss man dann noch mal die Wertminderung ausgleichen, bzw. zusätzliche Tausende zahlen?

Mit den 700.- ist alles abgegolten

Ich weiß nicht nicht wie es bei VW ist,bei BMW oder MB müssen die vollen Mehrkilometer bezahlt werden wenn die 2500km überschritten werden

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 29. November 2020 um 20:57:12 Uhr:

Mit den 700.- ist alles abgegolten

Ich weiß nicht nicht wie es bei VW ist,bei BMW oder MB müssen die vollen Mehrkilometer bezahlt werden wenn die 2500km überschritten werden

Was heisst volle? 22500 + zusätzliche ?

Er meint es wie folgt:

Fährst du 2000 km mehr als vereinbart, kostet es nichts. Fährst du 10.000 km mehr als vereinbart, musst du die vollen 10.000 km bezahlen und nicht nur 7.500.

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