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Mehrwertsteuer Erstattung nach Totalschaden bei Anschaffung Ersatzfahrzeug-Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 2. August 2017 um 7:34

Hallo,

ich hatte vor Monaten einen selbstverschuldeten Totalschaden. Zum Glück hatte ich eine Vollkaskoversicherung, die den Schaden bezahlt hat. Es war ein Leasingfahrzeug, bei dem ich die Leasingraten privat bezahlt habe. Der Wagen kam in eine Restwertbörse und wurde kaputt verkauft. Die Reparaturkosten hat die Versicherung der Leasingbank erstattet.

So weit ist glaube ich der normale Ablauf.

Dann stand in einem Schreiben der Versicherung: "Mehrwertsteuer wird generell nur dann erstattet, wenn und soweit sie bei der gewählten Schadensbeseitigung auch tatsächlich anfällt.

Das kann z.B. bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges der Fall sein".

Mir wurde gesagt, wenn ich ein neues Auto kaufe, bei dem die MwSt. enthalten ist, würde ich noch einen Teil erstattet bekommen. Beim Leasing muss es der gleiche Fall sein, denn auch da fällt MwSt. auf die monatlichen Raten an, die ich ja bezahle.

Nun sagt mir die Versicherung nach Monaten, dass die sich vertan haben und mir doch keine MwSt. Erstattung zusteht, da es sich beim verunfallten Auto um ein Leasing handelte und wenn überhaupt der Leasingbank (als Eigentümer) das Geld zustehen würde.

Ich habe das Gefühl, die KFZ-Versicherung will einfach nur nicht zahlen...schriftlich bekomme ich auch keine Aussage mehr, nur noch am Telefon.

Wer weiß mehr?

Beste Antwort im Thema

Ich habe es doch oben bereits erklärt. Hättest du den Wagen für 11.900 gekauft, würdest du von der Versicherung erst nur 10.000 zurück bekommen. Die Differenz (1.900) bekämst du nur wenn du nachweist diese aufgewendet zu haben. Danach wäre dein Schaden komplett ausgeglichen und du stündest bei Null.

 

Beim Leasing kriegt doch eh alles die Leasingbank. Sei froh wenn du eine Gap-Versicherung hast und du nicht die Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert an die Leasingbank draufzahlen musst. Du stehst doch schon jetzt bei Null und hast keinen Schaden. Du brauchst keine Leasinraten mehr zahlen und hast auch kein Auto mehr. Einfach ein neues leasen und fertig. Da ist wirklich nichts mit Steuern erstatten.

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am 2. August 2017 um 7:54

Die Grundsätzliche Frage ist, hast Du durch den Unfall einen finanziellen Schaden, der über die Selbstbeteiligung hinaus geht?

Bei einem Leasing-/Sicherungsübereigneten-FZG werden alle Rechte an die Leasing-Firma/Sicherungsgläubiger abgetreten. Nur diese dürfen Ansprüche im Kaskofall machen. Nur an diese darf Geld bezahlt werden.

Glaube du hast keine Ansprüche.

So ist es, du bist schließlich "nur" der Besitzer, Eigentümer ist die Leasing und alle Zahlungen gehen an diese. Auch die Veräußerung des Totalschaden, ist Sache der Leasing. Ich verstehe gar ich was du dir einen Kopp machst?

Du hast ein Sonderkündigungsrecht, das nimmst du war und die Angelegenheit ist für dich beendet.

Einzig die SB musst du zahlen und das wars.

Wenn du da noch die Steuer bekommen würdest hättest du ja ein Plus gemacht mit dem Unfall. Das wäre wohl dann doch etwas viel des Guten. Sei froh, dass du so glimpflich aus der Nummer raus gekommen bist. Der Satz in der Abrechnung war mit großer Wahrscheinlichkeit einfach ein Fehler der Versicherung

Themenstarteram 2. August 2017 um 13:28

In welchem Fall hätte mir denn die Erstattung der MwSt. zugestanden? Wenn mir der Wagen privat gehört hätte und nicht der Leasing?

Ich bin nur etwas sauer, weil die Versicherung erst die Zahlung zugesichert hat, dann noch mehrere Unterlagen eingefordert hat (über Monate), sich dann trotz mehrerer Mails in Schweigen gehüllt hat und auf einmal heißt es "sorry, wir haben uns leider vertan".

Nehmen wir an du hättest einen Wagen für 11.900 neu gekauft (10.000 plus MWSt). Nun baust du direkt nach dem Kauf einen Unfall und das Auto hat einen Restwert von Null. Dann zahlt dir die Versicherung nur 10.000 (Minus Selbstbeteiligung). Die 1.900 gibt's nur wenn du ein neues Auto mit ausweisbarer Steuer kaufst. Kann man unfair finden, ist aber im Gesetz so vorgesehen.

 

Hat mit deinem Fall (Leasing) aber nichts zu tun.

Das betrifft den Fall dass der Wagen der bei dem Unfall zerstört wurde (und natürlich im Eigentum des Versicherten stand) durch einen Leasingwagen ersetzt wird, nicht den Fall dass der zerstörte Wagen ein Leasingfahrzeug war....

Der TE hat doch einen Vollkaskoschaden!!

Zitat:

In welchem Fall hätte mir denn die Erstattung der MwSt. zugestanden? Wenn mir der Wagen privat gehört hätte und nicht der Leasing?

So ist es!

Dann hättest du bei einer Neuanschaffung, die Mwst bis zu der, von der Schadensumme erhalten.

Einfach ein Fzg neu leasen, musst halt die Wartezeit überbrücken.

Themenstarteram 2. August 2017 um 16:59

Mein neues Auto ist doch auch ein Leasingauto...also müsste es mir doch zustehen?!

Ist denn da nun umsatzsteuer angefallen beim leasing ?sprich mit deinem leasing partner fas die dir was ausweisen.

Du hast doch gar keinen Schaden in Höhe irgendeiner Steuer. Da gibt's auch nichts zurück. So einfach ist das..

Lesestoff:

https://www.anwalt24.de/fachartikel/kauf-und-leasing/1767

Themenstarteram 2. August 2017 um 18:19

Zitat:

 

So ist es!

Dann hättest du bei einer Neuanschaffung, die Mwst bis zu der, von der Schadensumme erhalten.

Einfach ein Fzg neu leasen, musst halt die Wartezeit überbrücken.

Ich habe doch ein neues KFZ geleast. Und nun bekomme ich aber trotzdem nichts...

 

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 2. August 2017 um 19:13:00 Uhr:

Ist denn da nun umsatzsteuer angefallen beim leasing ?sprich mit deinem leasing partner fas die dir was ausweisen.

Ja, in jeder Rate ist auch Umsatzsteuer enthalten.

 

Zitat:

@Lattementa schrieb am 2. August 2017 um 19:26:59 Uhr:

Du hast doch gar keinen Schaden in Höhe irgendeiner Steuer. Da gibt's auch nichts zurück. So einfach ist das..

In wie fern hab ich denn einen Schaden, wenn mir das KFZ gehört hätte? Und warum ist es beim Leasing anders? Erklär mir bitte den Unterschied.

 

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. August 2017 um 19:30:34 Uhr:

Lesestoff:

https://www.anwalt24.de/fachartikel/kauf-und-leasing/1767

Danke für den Link, aber schlauer bin ich in Bezug auf die Eingangsfrage leider immer noch nicht.

Ich bitte um eine kurze Erklärung wo der Unterschied in meinem Fall ist.

Ob Du jetzt die Märchensteuer für den Alten (nicht verunglückten) zahlen würdest oder für ein neues Leasingfahrzeug ist doch wurscht, einen Steuerverlust hast Du doch nicht erlitten.

Wenn Du Dir ein neues Fahrzeug suchen würdest, bei welchem die monatlichen Leasingraten (also auch die Steuer) höher ist als bei dem Alten, ist das nicht das Problem der Versicherung (das mal als Antwort auf die nächste kommende Frage).

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