- Startseite
- Forum
- Auto
- Ford
- Galaxy & S-Max
- Galaxy 1, Galaxy 2 & S-Max 1
- Mein derzeitiger Ärger mit meinem Ford S-Max lt. offenen Brief an den Vorstand Herrn Bernhard Matte
Mein derzeitiger Ärger mit meinem Ford S-Max lt. offenen Brief an den Vorstand Herrn Bernhard Matte
Anforderung von Garantie- oder auch Kulanzansprüchen wegen Defekte, die sporadisch aufgetreten sind
Ford S-Max - Baujahr 23.05.2006 - Autohaus Alfred Diefenbach - 56412 Nentershausen - Lahnstr. 14-20
Offener Brief an den Vorstandsvorsitzenden der Ford-Werke Köln, Herrn Bernhard Mattes
Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender Bernhard Mattes,
wir haben z.Zt. große Probleme mit einem unserer Fahrzeuge und erlauben uns daher um Hilfe bei Ihnen direkt zu ersuchen, da alle anderen bislang eingeschlagenen Wege einer friedlichen, einvernehmlichen Regelung leider fehlgeschlagen sind.
Diese Probleme, einerseits mit unserem Ford S-Max und andererseits leider dadurch auch mit dem o.g. Händler und gleichermaßen Werkstatt in Sachen Garantie- bzw. hier auch Kulanzansprüchen, gleichwohl der Fehler seit ca. 2 Jahren auftritt, wir in den letzten Jahren 4 Fahrzeuge über gleiches Autohaus käuflich erworben und immer mit den Leistungen bislang sehr zufrieden waren, erlauben wir uns Ihnen nachstehend zu schildern.
Für dieses Fahrzeug mit der Fahrgestell-Nr. GBWS6J04o63 wurde mit der A-1 Euro-Gebrauchtwagen-Rechnung die Garantie bis einschließlich 05.2011 verlängert, ausgenommen sind natürlich Verbrauchsmaterialien. Für kostenpflichtige Leistungen, benötigt der Händler einen schriftlichen Auftrag, die Rechtslage ist hier eindeutig, da die Fehlerbeanstandung seit Ende 2009 nachzuweisen ist.
Zur Sache: Bereits seit ca. 2 Jahren haben wir Probleme damit, dass der S-Max gelegentlich nicht zu starten war. Mit einem Überbrückungskabel und der Hilfe eines anderen KFZ, sprang dieser dann sofort an und anfänglich gab es auch Monate lang, nach dem Fremdstarten, zunächst keine weiteren Probleme damit.
01-02/2010 häuften sich allerdings diese Startprobleme, so dass am 09.02.2010 mit Rechn.-Nr. RX/433972 und Km-Stand 54.579 das Fahrzeug durch das Autohaus Diefenbach in einem Nachbarort fremdgestartet werden musste sowie danach in der Werkstatt dann die Batterie sowie das Ladesystem überprüft und kostenpflichtig instand gesetzt wurde.
Am 21.05.2010 im Rahmen der Jahresinspektion mit Km-Stand 57.100 wurde dieser Fehler erneut mit R.-Nr. RX/435128 überprüft, jedoch das Fahrzeug ohne Beanstandung uns wieder zur Verfügung gestellt.
Bereits am 30.10.2010 brachten wir das Fahrzeug als erneute Reklamation wieder zum Autohaus Diefenbach, natürlich mit dem gleichen nunmehr schon sein 1 Jahr vorhandenen, leider nur sporadischen Defekt mit KM-Stand 64.583 und der R.-Nr. RX/436774. Durch das Auswechseln der Batterie wurde dann versucht diesen Fehler endgültig zu reparieren, doch leider auch damit ohne Erfolg, der Fehler trat nach wenigen Monaten erneut auf.
Wir haben uns mehrfach in diesem Jahr telefonisch mit dem Autohaus Diefenbach in Verbindung gesetzt, nun ist es natürlich so, dass ein Fehler, der nur gelegentlich auftritt, auch so nicht analysiert werden kann und mit dieser Auskunft gaben wir uns dann auch zufrieden, in der Hoffnung, dass dieser sich möglichst von alleine erledigt oder dann gänzlich vorhanden war, damit endlich Abhilfe geleistet werden kann.
Das Fahrzeug wird geschäftlich sowie privat genutzt und da wir bis 06.2011 nur dieses Fahrzeug und keinen Zweitwagen nutzten, konnten wir dieses Fahrzeug auch nicht wochenlang in der Werkstatt lassen, verbunden mit der Hoffnung, dass dieser sich dieser dann endlich zeigt.
Im Juni 2011 wurde dieses Fahrzeug dann an meine Frau Marion Stehning verkauft und auf ihr Unternehmen Schuldnerberatung & Insolvenzhilfe (Kooperationspartner - Rechtsanwälte) mit diesem Fehler übertragen, wohlweislich und wissend, dass dieser Fehler noch durch mein juristisch getrenntes Unternehmen zu klären ist, woraus die Anschrift der Finanz- und Unternehmensberatung als Anschrift dieses Schreiben ersichtlich wird.
Nach dem Auswechseln der Batterie 11/2010 hatten wir dann wieder einige Monate Ruhe. Ab ca. Februar oder auch März d. J. trat gleicher Fehler jedoch wieder, jedoch - wie bereits erwähnt - noch immer nur gelegentlich auf.
Wir blieben geduldig und haben mit Hilfe von Nachbarn und sonstigen freundlichen Menschen per Überbrückungskabel dann die folgenden ca. 6 Monate immer wieder das Fahrzeug mal fremdstarten müssen.
Bei jeder Autofahrt, auf Geschäftsreisen, selbst beim Einkauf usw. mussten wir immer hoffen, startet nun das Fahrzeug oder nicht. Mal ging es wochenlang gut, jedoch die Zeitabstände wurden seit 07.2011 immer geringer.
Anfang 09.2011 war dann unsere Geduld völlig am Ende, nachdem sich nun mehrmals in der Woche das Fahrzeug nur noch mit fremder Hilfe starten ließ - gleichwohl wir seit 06.2011 über einen Zweitwagen, übrigens auch einen Ford verfügen - war dieser Umstand sicherlich aus verständlichen Gründen völlig unbefriedigend - und wir brachten das Fahrzeug am 12.09.2011 wieder zum Autohaus Diefenbach hin, mit der Bitte um Hilfe.
Seit dieser Zeit steht nun das Fahrzeug, was wir dringend benötigen, nun im Autohaus Diefenbach und heute konnten wir erfahren, dass noch ein weiterer Fehler mit der elektronischen Handbremse aufgetreten ist, ein Fehler, den wir ebenfalls gelegentlich beobachten konnten und hier auch schon den eigentlichen Fehler, also das zeitweise Entladen der Batterie, damit in Zusammenhang gebracht haben.
Nun tritt dieser Fehler - das Entladen der Auto-Batterie - der seit mehr als 2 Jahren nur sporadisch und erst in der letzten Zeit öfters aufgetreten ist, offensichtlich im Hause Diefenbach sofort auf, wie uns dieses ein Meister sowie auch Herr Diefenbach selbst erklärte. Hier wird ein Fehler im Kombiinstrument, ein Kurzschluss vermutet, der selbstständig dadurch die Batterie entladen würde.
Doch sollen hier, aus uns völlig unerklärlichen Gründen keine Garantieansprüche mehr gelten, da dieser Fehler lt. Meinung eines KFZ-Meisters des Autohauses Diefenbach und auch der von Herrn Diefenbach selbst, wohl nichts mit dem ursprünglichen Fehler aus der Vergangenheit zu tun hätte.
Diese Meinung ist nicht korrekt sowie keinesfalls zutreffen und genau das sehen wir völlig anders, da ...
Die Wahrheit und Tatsache ist, das wir in den letzten 12 Monaten sicherlich mehr als 30 mal das Fahrzeug fremdstarten mussten, wie dies sicherlich unsere Nachbarn und andere Menschen bezeugen können.
Wir sehen das so, dass das verantwortliche und schon seit Jahren defekte elektronische Bauteil, welches immer wieder mal nicht funktioniert, nun endgültig komplett defekt ist und seine Dienste wohl offensichtlich endgültig eingestellt hat.
Das Autohaus Diefenbach erklärt sich nicht bereit hier Kulanz oder Garantie anzuerkennen und hat uns diesbezüglich an die Ford-Werke verwiesen. Dieses haben wir dann auch getan, doch das ernüchternde, heute erhaltene Standardschreiben Ihrer Kundenbetreuerin Frau Christiane Scholl, ist ein reines Abfertigungs- sowie Ablehnungsschreiben mit vielen Fehlern und ganz sicher nicht kundenfreundlich noch kundendienlich.
Bitte prüfen Sie das nachstehende - wie erwähnt - Standardschreiben, was dann Ihre langjährigen, treuen Kunden erhalten, welches ohne viel Mühe und Verantwortung einfach versucht wird auf den entsprechenden Sachverhalt zu ändern. Hier erkennen Sie ein völlig anderes Fahrzeug (Ford Focus) mit Daten eines Garantieschutzbriefes, der nicht unser Fahrzeug und somit auch nicht die Sachlage betrifft, mit sonstigen Fehlern aller Art.
Wir haben dann versucht, telefonisch sowie höflich Frau Christiane Scholl zu erklären, dass es sich bei ihrem Schreiben um ein völlig anderes Fahrzeug handelt und hier nur ein Fehler vorliegen kann.
Wir möchten auf das Gespräch nicht weiter eingehen. Dieses war einfach nur unglaublich ernüchternd, wir haben uns sehr geärgert. Bitte glauben Sie uns, ein Gespräch mit einem Inkassobüro ist erheblich angenehmer.
Das sollte sich Ford nicht leisten und wird wohl auch bestimmt nicht in Ihrem Interesse sein können.
Grundsätzlich sollten doch durch vorbildliche Serviceleistungen, freundlich, verständnis- und rücksichtsvoll, mit immer besten Bemühungen die Treue Ihrer Kunden belohnt und nicht - wie durch Ihre Kundenbetreuerin Frau Christiane Scholl nachweislich praktiziert - stattdessen schlicht weg bestraft werden.
Doch sehen Sie nachfolgend bitte selbst:
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Ferdinand, Dieter RE: 55 vg-hm Kundenanfrage - Online-Kontaktformular auf Ford.de
Datum: Wed, 21 Sep 2011 13:48:52 +0000
Von: Kundenzentrum, FOG (F.) <kunden@ford.com>
An: Finanz-Unternehmensberatung@t-online.de <Finanz-Unternehmensberatung@t-online.de>
Sehr geehrter Herr Ferdinand,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Grundsätzlich verfügen wir - das Kundenzentrum der Ford-Werke GmbH - nicht über eine technische Kundenbetreuung und wären bei der Ursachendiagnose lediglich auf Vermutungen angewiesen.
Ob tatsächlich ein Zusammenhang zwischen der Beanstandung der letzten zwei Jahre und dem jetzt aufgetretenen Schaden besteht, entzieht sich unserer Kenntnis.
Zum Zeitpunkt der ersten Beanstandung vor ca. zwei Jahren hatte Ihr Ford Focus mit einer Nutzungsdauer von über drei Jahren die Ford Neuwagengarantie bereits überschritten. Der mit dem Fahrzeug abgeschlossene FordProtect Garantie-Schutzbrief war auch am 22.09.2009 abgelaufen.
Gemeinsam mit unseren Ford Vertragspartnern bemühen wir uns, unseren Kunden bei hohem Reparaturaufwand - über den Garantiezeitraum hinaus - entgegenzukommen. Diesen freiwilligen Kulanzleistungen sind, wie bei allen Herstellern, auch bei uns Grenzen gesetzt. Die Entscheidung für eine kulante Regelung richtet sich nach der jeweiligen Nutzungsdauer des Fahrzeugs.
Auch wenn wir Ihre Enttäuschung über den Schaden und die Bitte um Kulanz verstehen, können wir uns aufgrund der erreichten Betriebszeit Ihres Ford S-MAX an den Kosten für die Reparatur nicht beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Schroll
Kundenbetreuerin
Ford Kundenzentrum
Ford-Werke GmbH
Postfach 710265
50742 Köln
Tel.: 0221-9033333
Fax: 0221-9032869
Internet: www.ford.de
Ford-Werke GmbH
Henry-Ford-Straße 1, 50735 Köln
Sitz der Gesellschaft: Köln
Registergericht Köln, HRB 54183
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Stephen Odell
Geschäftsführung: Bernhard Mattes (Vorsitzender), Wolfgang Booms, Dirk Heller, Caspar Dirk Hohage, Dr. Hermann H. Hollmann, Rainer Ludwig, Rüdiger Minrath, Dr. Wolfgang Schneider
Bitte antworten Sie nicht direkt auf unsere E-Mails, da diese von uns nicht bearbeitet werden können. Bei Bedarf schreiben Sie uns bitte erneut über das Kontaktformular auf www.ford.de an. Wir bitten um Verständnis.
****************************************************************
Wir erkennen hier einen klaren Garantiefall und bitten Sie aufrichtig um Prüfung.
Die Befürchtung ist naheliegend, das hier versucht wird, den Austausch dieses Kombiinstrumentes mit nicht unerheblichen Kosten zu unseren Lasten zu buchen.
Zusätzlich natürlich auch die Frage, was ist nun mit dem Fehler bezüglich der elektronischen Handbremse?
Soll dieses dann auch durch uns beleistet werden, nach all dem Ärger?
Kann es nicht sein, dass grundsätzlich der Fehler durch die elektronische Handbremse kommt, wie im Internet nachzulesen ist?
Wir haben bis zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Nachricht aus dem Autohaus Diefenbach erhalten.
Dieser aufgezeigte Fehler ist nachweislich bei uns schon seit mehr als 2 Jahren sporadisch immer wieder mal mit unterschiedlichen Zeitabständen aufgetreten.
Mag es sein, dass dieser erst jetzt dauerhaft zu erkennen ist, da irgend ein elektronisches Bauelement nun komplett seine Dienste versagt hat.
Wir sind seit vielen Jahren treue und überzeugte Ford-Kunden, bitten Sie unser Vertrauen in Ihr Unternehmen nicht zu enttäuschen und wünschen aufrichtig eine außergerichtliche Lösung in dieser unangenehmen Sache.
Bereits vorab danken wir Ihnen für Hilfe und Unterstützung sowie für Ihren sicherlich baldigen, positiven Entscheid.
Mit freundlichen Grüßen
D. Ferdinand
Beste Antwort im Thema
1. Bitte nicht wieder seitenlang irgendwelche offenen Briefe posten an dieser Stelle. Dafür ist das Forum hier nicht, im übrigen wüsste ich nicht das offene Briefe einen Nutzen haben, außer andere Menschen zu langweilen. Sorry.
2. Wie Du selbst festgestellt hast, sind sporadisch auftretende Fehler schwer zu lokalisieren.
3. Entladene Batterien können unterschiedliche Ursachen haben, angefangen von heimlichen Verbrauchern die über Nacht die Batterie leeren, defekten Lichtmaschinen u.ä.
4. Solange nicht eine eindeutige Defektursache gefunden wurde, macht es wenig Sinn das Kombi-Instrument oder die elek. Handbremse zu reparieren. Nichts anderes hat Ford Dir mitgeteilt und wird Dir Herr Mattes, wenn er sich denn einer solchen Sache annimmt, auch mitteilen.
5. Vielleicht hilft es mal einen Kfz-Elektriker (Bosch-Dienst) aufzusuchen und nicht die örtliche Ford-Werkstatt, das hilft manchmal schon viel.
Ähnliche Themen
28 Antworten
1. Bitte nicht wieder seitenlang irgendwelche offenen Briefe posten an dieser Stelle. Dafür ist das Forum hier nicht, im übrigen wüsste ich nicht das offene Briefe einen Nutzen haben, außer andere Menschen zu langweilen. Sorry.
2. Wie Du selbst festgestellt hast, sind sporadisch auftretende Fehler schwer zu lokalisieren.
3. Entladene Batterien können unterschiedliche Ursachen haben, angefangen von heimlichen Verbrauchern die über Nacht die Batterie leeren, defekten Lichtmaschinen u.ä.
4. Solange nicht eine eindeutige Defektursache gefunden wurde, macht es wenig Sinn das Kombi-Instrument oder die elek. Handbremse zu reparieren. Nichts anderes hat Ford Dir mitgeteilt und wird Dir Herr Mattes, wenn er sich denn einer solchen Sache annimmt, auch mitteilen.
5. Vielleicht hilft es mal einen Kfz-Elektriker (Bosch-Dienst) aufzusuchen und nicht die örtliche Ford-Werkstatt, das hilft manchmal schon viel.
Das Problem ist dass der FFH nictht das tun darf was er will.
Möchte er seine Leistungen erstattet bekommen, muss er sich streng an die Ford vorgaben halten.
Alternative er macht es selbt und legt dann dabei drauf.
Die Sache ist ärgerlich insbeonder weil man sich ohnmächtig vorkommt.
Du hast m.E. nur 2 Alternativen:
Möglichkeiten über einen RA ausloten - vermute die scheiden aus wegen des Risikos oder Kostenabschätzung.
Möglichkeit 2 - Die Karren verkaufen und von Ford wechseln. Da Du wohl eine guten Draht zum FFH hast wird Ihn dies am meisten Schmerzen. Definitiv ist es so, dass wenn es um Kulazanspüche geht und deren Bearbeitung Ford am untersten Ende der etablierten Hersteller steht. Ebenso sind viele FFH nicht mehr das was Sie waren.
Hatte einen familiären FFH in der der Chef persönlich noch die Annahme machte. Da war alles top, zuverlässig und transparend. Leider hat Ford Ihm im größenwahn platt gemacht und ich muss nun zum Honda / GM / Ford Gemischtwarenladen der 5 weitere Häuser hat und die haben keine Ahnung, so dass ich wegen der Werkstatt den Hesteller wechseln werde.
Die einzige Lösung wird sein die Kiste mal einmal stehen zu lassen und nicht zu überbrücken!
Dann wäre es endlich möglich den Fehlerstrom zuerst festzustellen, und dann ggf auch zu lokalisieren!
Gerade für die A1 Garntie, die ja eine Gebrauchtwagengarantie ist und zwar eine Grantie mit entsprechenden Klauseln sehe ich die Verantwortung und den Ball bei deinem Autohaus.
Der Herr mattes kriegt vmtl. täglich zig solcher Briefe Die Lösung deines Problems steht und fällt mit dem Autohaus da dieser die Reparatur gegenüber der Garantieversicherung gelten machen muss und abrechnen muss, da ist Ford außen vor.
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre, eine etwaige Kulanz endet erfahrungsgemäß wenige Monate nach Ablauf dieser Gewählrleistung und eben auch nicht einzufordern da einerein freiwillige Leistung!
Ich tippe auf einen Fehler im Vorglühsystem, eine defekte Lima oder n schuß im Zentralsteuergerät
Das sind aber auch nur drei von dreitausen Möglichkeiten!
Zitat:
Original geschrieben von Blue Ice Ultra
1. Bitte nicht wieder seitenlang irgendwelche offenen Briefe posten an dieser Stelle. Dafür ist das Forum hier nicht, im übrigen wüsste ich nicht das offene Briefe einen Nutzen haben, außer andere Menschen zu langweilen. Sorry.
2. Wie Du selbst festgestellt hast, sind sporadisch auftretende Fehler schwer zu lokalisieren.
3. Entladene Batterien können unterschiedliche Ursachen haben, angefangen von heimlichen Verbrauchern die über Nacht die Batterie leeren, defekten Lichtmaschinen u.ä.
4. Solange nicht eine eindeutige Defektursache gefunden wurde, macht es wenig Sinn das Kombi-Instrument oder die elek. Handbremse zu reparieren. Nichts anderes hat Ford Dir mitgeteilt und wird Dir Herr Mattes, wenn er sich denn einer solchen Sache annimmt, auch mitteilen.
5. Vielleicht hilft es mal einen Kfz-Elektriker (Bosch-Dienst) aufzusuchen und nicht die örtliche Ford-Werkstatt, das hilft manchmal schon viel.
Hallo, zunächst vielen Dank für die Antwort nebst den z.T. zumindest recht interessanten Informationen. Bitte entschuldige auch den langen Brief und die wertvolle Zeit, der dieser offensichtlich in Anspruch genommen hat. Hier wollte ich den genauen Ablauf präsentieren, damit auch explizit auf mein Problem eingegangen werden kann. Denn bei genauer Durchsicht wäre Dir aufgefallen, dass das Auswechseln des Kompiinstrumentes nicht von mir sondern von Ford veranlasst wurde, die offensichtlich den Fehler damit meinen gefunden zu haben. Mein größeres Problem, außer der Fehlersuche bei Ford, sind die Kosten, die hier in Rechnung gestellt werden sollen, da diese Fehlererscheinung bereits während der Garantiezeit sporadisch aufgetreten ist. Dennoch vielen Dank für Zeit und die großartige Bemühungen. Liebe Grüße
Ich habe Dich schon richtig verstanden. Dennoch macht es mehr Sinn zunächst einen Kfz-Elektriker (z.B. Bosch-Service) aufzusuchen. Ich selber habe einige Erfahrung mit verschiedenen Ford-Werkstätten. Elektronik ist und war nie deren Ding. Das Problem bei Fehlern in der Elektronik, und dazu zähle ich auch die bei Dir auftretenden sporadischen Batterieprobleme, ist, das die nur jemand ausfindig machen der richtig Ahnung hat. Und eine Ford-Werkstatt, und macht der Meister auch einen noch so tollen Eindruck, gehört mit Verlaub gesagt nicht dazu. Das Ford im Rahmen der Garantie(n) keine Leistungen erbringen wird dürfte wohl angesichts des Fahrzeug-Alters klar sein. Auf Kulanz machen die meisten Hersteller nur was, wenn es ein beim Hersteller bekanntes Problem ist.
Zitat:
Original geschrieben von Blue Ice Ultra
Ich habe Dich schon richtig verstanden. Dennoch macht es mehr Sinn zunächst einen Kfz-Elektriker (z.B. Bosch-Service) aufzusuchen. Ich selber habe einige Erfahrung mit verschiedenen Ford-Werkstätten. Elektronik ist und war nie deren Ding. Das Problem bei Fehlern in der Elektronik, und dazu zähle ich auch die bei Dir auftretenden sporadischen Batterieprobleme, ist, das die nur jemand ausfindig machen der richtig Ahnung hat. Und eine Ford-Werkstatt, und macht der Meister auch einen noch so tollen Eindruck, gehört mit Verlaub gesagt nicht dazu. Das Ford im Rahmen der Garantie(n) keine Leistungen erbringen wird dürfte wohl angesichts des Fahrzeug-Alters klar sein. Auf Kulanz machen die meisten Hersteller nur was, wenn es ein beim Hersteller bekanntes Problem ist.
Will mich mal einmischen - da ich die Thematik anders verstanden habe.
1. Der Fehler trat während der Garantiezeit auf und wurde nicht behoben.
2. Daraus leiten sich weiterhin Ansprüche gegenüber der A1 Garantie ab.
3. Deshalb kann der Anspruch auf Lösung (Kostenübernahme) nur gegen das Autohaus gestellt werden.
Eine selbtständuíges Aufsuchen des Bosch Händler hätte zuf Folge, dass der Besitzer die Kosten übernehmen müsse, was er ja nicht will.
Das Problem scheint zu sein, dass die Garantie abgelaufen ist. Die Versicherung wird eine Übernahme ablehnen, ggf. mit dem Verweis, das Autohaus müsse die Kosten übernehmen, da diese den Fehler nicht in der Garantiezeit gefunden und behoben hat. = Das Autohaus muss die Kosten übernehmen.
Das Autohaus hätte von sich aus, auch einen Spezielisten (z.B. Bosch) aufsuchen können, aber auch auf eigene Kosten.
Ich glaube es bleibt nur eines übrig: Ansprechpartner ist das Autohaus, nicht Ford, nicht die Versicherung. Mit dem Autohaus einigen, wenn es sein muss mit rechtlichem Beistand oder die Konsequenz ziehen und das Autohaus verlassen.
M. E . ist es auf eine faule Ausrede des Autohauses dass der Kunde sich direkt an Ford wenden soll.
Zitat:
Original geschrieben von toga1
Zitat:
Original geschrieben von Blue Ice Ultra
Ich habe Dich schon richtig verstanden. Dennoch macht es mehr Sinn zunächst einen Kfz-Elektriker (z.B. Bosch-Service) aufzusuchen. Ich selber habe einige Erfahrung mit verschiedenen Ford-Werkstätten. Elektronik ist und war nie deren Ding. Das Problem bei Fehlern in der Elektronik, und dazu zähle ich auch die bei Dir auftretenden sporadischen Batterieprobleme, ist, das die nur jemand ausfindig machen der richtig Ahnung hat. Und eine Ford-Werkstatt, und macht der Meister auch einen noch so tollen Eindruck, gehört mit Verlaub gesagt nicht dazu. Das Ford im Rahmen der Garantie(n) keine Leistungen erbringen wird dürfte wohl angesichts des Fahrzeug-Alters klar sein. Auf Kulanz machen die meisten Hersteller nur was, wenn es ein beim Hersteller bekanntes Problem ist.
Will mich mal einmischen - da ich die Thematik anders verstanden habe.
1. Der Fehler trat während der Garantiezeit auf und wurde nicht behoben.
2. Daraus leiten sich weiterhin Ansprüche gegenüber der A1 Garantie ab.
3. Deshalb kann der Anspruch auf Lösung (Kostenübernahme) nur gegen das Autohaus gestellt werden.
Eine selbtständuíges Aufsuchen des Bosch Händler hätte zuf Folge, dass der Besitzer die Kosten übernehmen müsse, was er ja nicht will.
Das Problem scheint zu sein, dass die Garantie abgelaufen ist. Die Versicherung wird eine Übernahme ablehnen, ggf. mit dem Verweis, das Autohaus müsse die Kosten übernehmen, da diese den Fehler nicht in der Garantiezeit gefunden und behoben hat. = Das Autohaus muss die Kosten übernehmen.
Das Autohaus hätte von sich aus, auch einen Spezielisten (z.B. Bosch) aufsuchen können, aber auch auf eigene Kosten.
Ich glaube es bleibt nur eines übrig: Ansprechpartner ist das Autohaus, nicht Ford, nicht die Versicherung. Mit dem Autohaus einigen, wenn es sein muss mit rechtlichem Beistand oder die Konsequenz ziehen und das Autohaus verlassen.
M. E . ist es auf eine faule Ausrede des Autohauses dass der Kunde sich direkt an Ford wenden soll.
Hallo,
ja, das sind richtig beste Vorschläge und genau diese Meinung vertrete ich auch. Vielen Dank für diese Mitteilung, ich habe ja schon an mir selbst und an meiner Ansicht hier gezweifelt. Eine mehr als wertvolle sowie vorbildliche Information, nochmals vielen herzlichen Dank. Liebe Grüße, D. Ferdinand
@ toga1: Im Grunde genommen hast Du Recht, aber: Der FFH war ja offensichtlich bis heute und auch mehrfach nicht in der Lage den Fehler zu lokalisieren bzw. zu beheben. Der Garantieanspruch selbst, aus dem dann die Reparaturkosten getragen werden besteht gegenüber Ford und nicht gegenüber dem Händler. Der Händler tritt erst im Nachrang ein, wenn die Werkgarantie abgelaufen ist, die Gebrauchtwagengarantie jedoch nicht! Hier ist es so, das die Werksgarantie länger ging als die Gebrauchtwagengarantie die der Händler zu gewähren hat. Der FFH ist also raus. Jetzt ist die Frage was ist mit Ford. D. Ferdinand stellt sich auf den Standpunkt, sowie Du und ich das verstanden haben, das der Fehler während der Garantie aufgetreten ist aber nicht behoben wurde. Rechtlich gesehen ist jetzt die Frage ob das tatsächlich so ist, was ich mal verneinen würde. Denn: Wenn ich im Rahmen der Garantie oder auch so an meinem Auto reparieren lasse, gilt in den ersten 6 Monaten nach Reparatur zunächst die so.g. Beweislastumkehr. D.h. tritt der Fehler wieder auf, muss der Händler beweisen, das der Fehler zuvor behoben wurde und jetzt neu aufgetreten ist. Laut D.Ferdinand wurde im Februar 2010 "repariert" (Ladesystem) und im Oktober 2010 hat er reklamiert. Daraufhin wurde im November 2010 die Batterie getauscht. Der Fehler galt zu beiden Zeitpunkten mithin als repariert. Auch wenn danach noch weiter sporadisch die Probleme auftauchten, ist der FFH raus da die Garantie abgelaufen ist. Das ist hier halt so ein Fall "Shit happens". Ein Fehler der sich nicht lokalisieren lässt, während dessen läuft die Garantie ab. Letztlich werden weder Ford noch der FFH dafür einspringen.
Zitat:
Original geschrieben von Blue Ice Ultra
@ toga1: Im Grunde genommen hast Du Recht, aber: Der FFH war ja offensichtlich bis heute und auch mehrfach nicht in der Lage den Fehler zu lokalisieren bzw. zu beheben. Der Garantieanspruch selbst, aus dem dann die Reparaturkosten getragen werden besteht gegenüber Ford und nicht gegenüber dem Händler. Der Händler tritt erst im Nachrang ein, wenn die Werkgarantie abgelaufen ist, die Gebrauchtwagengarantie jedoch nicht! Hier ist es so, das die Werksgarantie länger ging als die Gebrauchtwagengarantie die der Händler zu gewähren hat. Der FFH ist also raus. Jetzt ist die Frage was ist mit Ford. D. Ferdinand stellt sich auf den Standpunkt, sowie Du und ich das verstanden haben, das der Fehler während der Garantie aufgetreten ist aber nicht behoben wurde. Rechtlich gesehen ist jetzt die Frage ob das tatsächlich so ist, was ich mal verneinen würde. Denn: Wenn ich im Rahmen der Garantie oder auch so an meinem Auto reparieren lasse, gilt in den ersten 6 Monaten nach Reparatur zunächst die so.g. Beweislastumkehr. D.h. tritt der Fehler wieder auf, muss der Händler beweisen, das der Fehler zuvor behoben wurde und jetzt neu aufgetreten ist. Laut D.Ferdinand wurde im Februar 2010 "repariert" (Ladesystem) und im Oktober 2010 hat er reklamiert. Daraufhin wurde im November 2010 die Batterie getauscht. Der Fehler galt zu beiden Zeitpunkten mithin als repariert. Auch wenn danach noch weiter sporadisch die Probleme auftauchten, ist der FFH raus da die Garantie abgelaufen ist. Das ist hier halt so ein Fall "Shit happens". Ein Fehler der sich nicht lokalisieren lässt, während dessen läuft die Garantie ab. Letztlich werden weder Ford noch der FFH dafür einspringen.
Hallo,
auch hier vielen Dank für die vielen konstruktiven sowie hochinteressanten Informationen, die ich wohl auch so sehen muss, bis auf die Tatsache, dass die 6-monatige Gewährleistungsfrist - nach Einbau der Batterie 11.2010 - der Fehler ist nachweislich und dafür gibt es Zeugen, bereits in den Monaten ab 02/03.2011 und fortlaufend jedoch nur sporatisch wieder aufgetreten ist. Fakt ist leider nur, dass es hier zwar Telefonate mit der FFH jedoch keinen weiteren Werkstattaufenthalt gegeben hat, bis zum derzeitigen Zeitpunkt, wo einfach unsere Geduld mit der ewigen Angst sowie auch nunmehr der Fehler wöchentlich aufgetreten ist, am Ende war. Hier werde ich notfalls es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen müssen. Nun ist es so, das neue Kombiinstrument wurde eingebaut, wonach sich dann andere Fehler einstellten. Das Entladen der Batterie wäre zwar behoben, doch jetzt leuchten Warnsignale für die elektr. Feststellbremse + Servolenkung auf - Wartung erforderlich - und die Amaturenbeleuchtung ginge nicht. Es wurde nach tagelangem Suchen nun ein neues Kombiinstrument bestellt, da dieses hier eingebaute offensichtlich nicht kompartibel wäre. Dieses soll nun am Montag 26.09.2011 eingebaut werden, verbunden mit der Hoffnung auf Erfolg. Wir werden es erleben. Nochmals vielen Dank, werde Euch weiter informieren. Liebe Grüße, D. Ferdinand
Zitat:
Original geschrieben von Blue Ice Ultra
@ toga1: Im Grunde genommen hast Du Recht, aber: Der FFH war ja offensichtlich bis heute und auch mehrfach nicht in der Lage den Fehler zu lokalisieren bzw. zu beheben. Der Garantieanspruch selbst, aus dem dann die Reparaturkosten getragen werden besteht gegenüber Ford und nicht gegenüber dem Händler. Der Händler tritt erst im Nachrang ein, wenn die Werkgarantie abgelaufen ist, die Gebrauchtwagengarantie jedoch nicht! Hier ist es so, das die Werksgarantie länger ging als die Gebrauchtwagengarantie die der Händler zu gewähren hat. Der FFH ist also raus. Jetzt ist die Frage was ist mit Ford. D. Ferdinand stellt sich auf den Standpunkt, sowie Du und ich das verstanden haben, das der Fehler während der Garantie aufgetreten ist aber nicht behoben wurde. Rechtlich gesehen ist jetzt die Frage ob das tatsächlich so ist, was ich mal verneinen würde. Denn: Wenn ich im Rahmen der Garantie oder auch so an meinem Auto reparieren lasse, gilt in den ersten 6 Monaten nach Reparatur zunächst die so.g. Beweislastumkehr. D.h. tritt der Fehler wieder auf, muss der Händler beweisen, das der Fehler zuvor behoben wurde und jetzt neu aufgetreten ist. Laut D.Ferdinand wurde im Februar 2010 "repariert" (Ladesystem) und im Oktober 2010 hat er reklamiert. Daraufhin wurde im November 2010 die Batterie getauscht. Der Fehler galt zu beiden Zeitpunkten mithin als repariert. Auch wenn danach noch weiter sporadisch die Probleme auftauchten, ist der FFH raus da die Garantie abgelaufen ist. Das ist hier halt so ein Fall "Shit happens". Ein Fehler der sich nicht lokalisieren lässt, während dessen läuft die Garantie ab. Letztlich werden weder Ford noch der FFH dafür einspringen.
So könnte die Situation tatsächlich ausgehen, mangels Beweis. Für den Geschädigten bleibt nur der fade Beigeschmack das er das Gefühl hat, das das Autohaus die Sache so lange hingezögert hat bis man jetzt in dieser Situation ist.
Gefühlt wurde der Schaden nie behoben weil er immer wieder aufgetreten ist, also warum soll man dann zahlen? Die Frage ist dann auch warum wurde das Pferd von hinten aufgezogen und das Kombiinstrument zm Schluss getauscht?
Sicherlich für alle, Autohaus und Ford eine dumme Situation, aber letztendlich lebt jeder Hersteller von zufriedenen Kunden und da könnte Ford durchaus etwas kulanter / professioneller sein.
Zitat:
Original geschrieben von toga1
Zitat:
Original geschrieben von Blue Ice Ultra
@ toga1: Im Grunde genommen hast Du Recht, aber: Der FFH war ja offensichtlich bis heute und auch mehrfach nicht in der Lage den Fehler zu lokalisieren bzw. zu beheben. Der Garantieanspruch selbst, aus dem dann die Reparaturkosten getragen werden besteht gegenüber Ford und nicht gegenüber dem Händler. Der Händler tritt erst im Nachrang ein, wenn die Werkgarantie abgelaufen ist, die Gebrauchtwagengarantie jedoch nicht! Hier ist es so, das die Werksgarantie länger ging als die Gebrauchtwagengarantie die der Händler zu gewähren hat. Der FFH ist also raus. Jetzt ist die Frage was ist mit Ford. D. Ferdinand stellt sich auf den Standpunkt, sowie Du und ich das verstanden haben, das der Fehler während der Garantie aufgetreten ist aber nicht behoben wurde. Rechtlich gesehen ist jetzt die Frage ob das tatsächlich so ist, was ich mal verneinen würde. Denn: Wenn ich im Rahmen der Garantie oder auch so an meinem Auto reparieren lasse, gilt in den ersten 6 Monaten nach Reparatur zunächst die so.g. Beweislastumkehr. D.h. tritt der Fehler wieder auf, muss der Händler beweisen, das der Fehler zuvor behoben wurde und jetzt neu aufgetreten ist. Laut D.Ferdinand wurde im Februar 2010 "repariert" (Ladesystem) und im Oktober 2010 hat er reklamiert. Daraufhin wurde im November 2010 die Batterie getauscht. Der Fehler galt zu beiden Zeitpunkten mithin als repariert. Auch wenn danach noch weiter sporadisch die Probleme auftauchten, ist der FFH raus da die Garantie abgelaufen ist. Das ist hier halt so ein Fall "Shit happens". Ein Fehler der sich nicht lokalisieren lässt, während dessen läuft die Garantie ab. Letztlich werden weder Ford noch der FFH dafür einspringen.
So könnte die Situation tatsächlich ausgehen, mangels Beweis. Für den Geschädigten bleibt nur der fade Beigeschmack das er das Gefühl hat, das das Autohaus die Sache so lange hingezögert hat bis man jetzt in dieser Situation ist.
Gefühlt wurde der Schaden nie behoben weil er immer wieder aufgetreten ist, also warum soll man dann zahlen? Die Frage ist dann auch warum wurde das Pferd von hinten aufgezogen und das Kombiinstrument zm Schluss getauscht?
Sicherlich für alle, Autohaus und Ford eine dumme Situation, aber letztendlich lebt jeder Hersteller von zufriedenen Kunden und da könnte Ford durchaus etwas kulanter / professioneller sein.
Hallo, nochmals vielen herzlichen Dank für die allerbesten Infos, für Mitgefühl und Hilfe. Macht wirklich Spaß hier im Forum, wenn auch die Sache selbst weiß Gott nicht so ganz erfreulich ist. Liebe Grüße
Hallo D.Ferdinand,
ich finde deine Idee mit dem offenen Brief gut.
Warum???
Ich habe inzwischen den dritten neuen Galaxy...die ersten beiden waren Baujahr 02/02 und 09/02-also noch in Zusammenarbeit mit VW...und echte Mängelriesen.
Trotz besseren Wissens hab ich mir dann den Galaxy Titanium Bj.04/09 neu zugelegt...die Blöden sterben halt nie aus....
Wenn du wissen willst,was ich mit dem Schrotthaufen durch habe,dann kann ich dir gerne Details schildern.
(letztes Highlight...Handbremse (mech.) lies sich nicht mehr lösen (ca.10 Stunden vor´m Urlaub....)
Kannst du mir bitte deine Erfahrungen bzgl. der Reaktion seitens Ford (Hersteller nicht Händler oder Werkstatt)mitteilen...habe die Befürchtung, dass das denen sowieso sche... egal ist.
Die "Hausfrauen"-Kundendiensthotline von Ford ist eh das Letzte.
Ich drücke dir die DAumen und wünsche dir viel Erfolg.....
Gruß
forester 64
Zitat:
Original geschrieben von forester64
...die Blöden sterben halt nie aus....
Ja.
Nebulöse Pauschalisierungen sind sowieso das Beste...
Ich glaube, dass die Art und Weise des Auftretens beim Händler viel mit dessen Motivation zu tun hat.
LG
Tina
Zitat:
Wenn du wissen willst,was ich mit dem Schrotthaufen durch habe,dann kann ich dir gerne Details schildern.
Ja will ich!
Ich habe nämlich auch einen Titanium aus 04/09 und bin bisher sehr zufrieden - dann kann ich mich auf kommende Eventualitäten schon mal vorbereiten.
Wenn deiner so ein "Schrotthaufen" ist, mit dem du dich täglich quälst, warum verkaufst du nicht und suchst woanders dein Glück?
Im Übrigen gebe ich Tina völlig Recht: Wie man in den Wald hineinruft...
Gruß,
Nordlicht