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Mein erster Unfall

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 15:07

Hallo,

hatte soeben meinen ersten Unfall :( Nun weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen so. Ich erkläre mal die Sachlage:

Ich fuhr auf gerader Strecke und sah am Straßenrand einen Lieferwagen stehen. Dieser legte dann den Rückwärtsgang ein und fuhr ein Stückchen zurück. Ich blinkte dann links und wollte an ihm vorbei. Bin genau 50 km/h laut Tacho gefahren. Just in diesem Moment aber setzt er den Blinker nach links und zieht rüber um in eine Nebenstraße einzubiegen. Ich leitete die Vollbremsung ein und rutschte ihm in die Seite.

Nun gibt es aber das Problem:

Im Lieferwagen saßen 5 Leute. Diese sagten alle aus, dass er sehr frühzeitig geblinkt hat und er schon längst ausgeschert war als ich ihn "überholen" wollte. Außerdem gab es eine unbeteiligte Zeugin die nach dem Einreden der 5 Männer auf sie direkt nach dem Unfall dann das gleiche zu Protokoll gab. Sprich es spricht alles gegen mich!

 

Ich habe keine Aussage gemacht weil ich nichts falsches sagen wollte im Moment des Schreckens. Die Polizisten haben dann gesagt es sieht alles danach aus als wenn ich 100% Schuld hätte und ich bekomme 35€ Strafe und keine Auswirkungen auf meinen Führerschein - da kein Punkt(Probezeit).

 

Nun dürfte der Schaden bei mir nur um die 50€ liegen wenn ich gebrauchte Teile nehme, lediglich mein Blinkerglas und meine unlackierte Plastikstoßstange sind kaputt. Beim Gegner dürfte es sich aber um deutlich mehr handeln (um 1000€).

 

Was soll ich jetzt tun? Ich bin Rechtschutzversichert. Sollte ich einen Anwalt aufsuchen? Der Polizist meinte das solle ich lieber gleich lassen da auch der mich da nicht raus holen kann bei 6 Zeugen gegen mich. Die 6 Leute und 2 Polizisten waren aber ansonsten sehr freundlich und es gab sonst weiter keinen Stress.

 

Was soll ich nun tun?

1. Meine HF Versicherung anrufen und das ganze melden (VGH)

2. Einen Anwalt aufsuchen? Oder meine RS Versicherung anrufen? (Concordia)

Oder was? Wäre sehr dankbar für eure schnellen Ratschläge!

 

mfg

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36 Antworten
Themenstarteram 12. Juli 2005 um 15:08

eins noch

am 12. Juli 2005 um 15:36

Die Rechtsschutz kann dir auch keine Zeugen bezahlen, die zu deinen Gunsten aussagen ;).

Vor allem da du meiner laienhaften Einschätzung nach wirklich schlechte Karten hast.

Mit 50 an einem stehenden Fahrzeug vorbeizufahren, dass offensichtlich weder parkt noch hält, sondern Sekunden vorher noch rangiert hat, ist auch riskant. Deine Reaktion ist verständlich, dass man zuerst nach den Fehlern der anderen sucht. Dass sie zu knapp geblinkt haben ist ja gut möglich, macht deine Position meiner Meinung nach nur geringfügig besser.

So ein Lieferwagen hat ja auch keine Heckfenster, so dass man nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass er einen gesehen hat.

Sei froh, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind und der Sachschaden scheint sich ja auch in Grenzen zu halten.

am 12. Juli 2005 um 15:41

Hi,

erstens - Kopf hoch, passiert jedem Mal und dafür ist deine Versicherung da.

An deiner Stelle:

1.) Haftpflichtversicherung natürlich informieren

-> auch sofort über die unklare Lage

--> diese werden dann unberechtigte Ansprüche gegen (!) dich abwehren (das ist ihr Job)

2.) Rechtsschutzversicherung anrufen und melden

Über Anwalt dann deine Ansprüche bei gegnerischer Versicherung geltend machen

Sollte es schief gehen, zahlt die Rechtsschutz (abzgl. Selbstbeteiligung) den Anwalt, sonst die gegnerische Versicherung.

Grüße und alles Gute

Schreddi

PS: Und grundsätzlich ist sowas immer ein Streitfall - mal von den Zeugen abgesehen. Aufpassen muss ohne Frage zunächst der, der in den fließenden Verkehr einbiegen will.

Schaden schildern und die Entscheidung deiner Versicherung überlassen. Die hat auch die Aufgabe unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Schreddi hat hier einen sehr wichtigen Tipp gegeben:

Kannst Du beweisen, dass der Lieferwagen nicht am fließenden Verkehr teilnahm, dann ist er Schuld.

Befand er sich dagegen auf der Fahrbahn und nahm am fließenden Verkehr teil, so hättest Du Rücksicht nehmen müssen.

Du selbst schreibst ja, dass er zunächst rückwärts fuhr und dann links blinkte und abbog.

Linksabbieger darf man in keinem Fall links überholen.

Du bist in einer sicherlich schwierigen Situation noch ganz gut weggekommen.

Nach Deiner Schilderung würde ich Dir auf Grund der Zeugensituation von einem eignen Prozess abraten.

Willst Du es dennoch wissen, so melde der gegnerischen Versicherung Deinen Anspruch.

Das kostet zunächst nichts, wird Dir vermutlich eine Ablehnung bringen.

wenn der Fahrer des Lieferwagens vor dem Abbiegen nach links nicht 2 Mal nach links über die Schulder nach hinten geschaut hat, dann hat er schlechte Karten ...

... vor Gericht werden Zeugen EINZELN nacheinander verhört ...

toi toi toi

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 16:59

Hi,

so wie es aussieht lohnt es sich wohl nicht da groß zu kämpfen sondern einfach Versicherung melden und die das regulieren lassen?

Soll ich trotzdem die RS Versicherung anrufen und fragen? Oder einen Anwalt direkt fragen? Auf meiner Versicherungskarte steht drauf ich soll wenn was ist direkt zum Anwalt gehen und den das klären lassen ob das gedeckt ist.

So wie es aussieht hat mein Wagen doch mehr abbekommen, der Motor hat nu einen weg...

 

Wichtig ist halt, dass ich meinen Führerschein ohne Nachschulung und so behalten kann. Würde ich das durch einschalten eines Anwaltes riskieren?

 

mfg

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 17:13

ich denk mal nicht das ich was beweisen kann.

 

Mir ist aber gerade was eingefallen weil jmd. was meinte von wegen Lieferwagen hat hinten keine Fenster. Wenn dem so war (glaube schon) frage ich mich wie denn ALLE von denen genau zu dem Zeitpunkt genau gesehen haben was passierte ...

 

naja ich werd den schaden der versicherung übergeben, abwarten wie hoch die summe ist und auf meinem sitzen bleiben. Lohnt wohl nicht nen Anwalt aufzusuchen.

 

mfg

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 18:16

Hi,

habe meine Haftpflicht angerufen. Die meinte, nachdem ich alles wahrheitsgetreu geschildert habe ich solle auf jeden Fall zum Anwalt gehen und den das übernehmen lassen, wenn meine RS das übernimmt!

 

Was jetzt noch wichtig ist:

Die Polizisten meinten mit 35€ bekomme ich keinen Punkt und es hat keine Auswirkungen auf meinen Führerschein mit Probezeit und so und auch keine Nachschulung.

 

Mein Cousin (ist Fahrlehrer) meint bei einer 35€ Strafe bekomme ich schon 1 Punkt und bin den Schein los sowie 4 Jahre Probezeit!

 

Ja was stimmt denn nun? Ich hoffe es hat keine Auswirkungen auf meinen Führerschein!

 

mfg

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 18:52

Vorwurf:

-----------------------------------------------------------------

101118 Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen

Sorgfalt +) Andere.

§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat

FaP- Pkt = (B - 1)

Euro = 35.00

-----------------------------------------------------------------

 

Erklärungen:

-----------------------------------------------------------------

B - (1,2,3 oder 4) : Wertung der Ordnungswidrigkeit gem. Anlagen 12 u. 13 FeV: Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung und Punktezahl

FaP - Pkt: Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe gemäß Anlage 12 FeV

Punkte gemäß Anlage 13 FeV

 

(FaP-Pkt)*) Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe mit Punktzahl, sofern im Einzelfall eine Geldbuße ab 40,00 Euro festgesetzt

wird; ausgenommen Erhöhungen aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 28a StVG

 

*) Verwarnungsgeldentscheidungen und Geldbußen unter 40,00 Euro werden weder mit Punkten bewertet noch für die Fahrerlaubnis

auf Probe berücksichtigt (siehe Erläuterungen Ziff. 7.1)

 

-----------------------------------------------------------------

 

7.1 Zumessungscharakter von BKatV

Abweichen vom Regelsatz

- Der Bußgeldkatalog stellt Zumessungsregeln für die Bemessung der Geldbuße dar. Sie sind aufgestellt, um für

sehr häufig vorkommende OWi eine gleichmäßige Behandlung durchzusetzen. Je häufiger die Verstöße in der

Praxis sind, desto stärker ist eine gewisse Schematisierung notwendig, um unterschiedliche Beurteilungen in allgemeinen

Bewertungsfragen durch zahlreiche Verwaltungsangehörige zu vermeiden. Solche unterschiedlichen

Bewertungen könnten aus der Sicht der Betroffenen nicht nachvollzogen werden und würden daher auf Unverständnis

stoßen. Buß- und Verwarnungsgeldkatalog wollen deshalb aus übergeordnet erscheinenden Gerechtigkeitserwägungen

bei massenhaft vorkommenden Zuwiderhandlungen eine möglichst gerechte Erledigung herbeiführen.

In diesem Sinne sind sie für sämtliche Bußgeldbehörden bindend.

- Die Regelfallkonstruktion der BKatV lässt bei Fällen, die sich von der üblichen Begehungsweise unterscheiden,

jedoch einen Ermessensspielraum.

Die Bußgeldregelsätze gelten nur, sofern fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände vorliegen.

Die Bußgeldbehörden sind also verpflichtet, objektive oder subjektive Tatumstände, die die Handlung im Vergleich

zum Regelfall als weniger schwerwiegend kennzeichnen, zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen

und somit im Einzelfall die Regelgeldbuße zu unterschreiten und berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung

im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten

(insbesondere bei Vorsatz).

 

So, dass hab ich alles mal rausgesucht aus dem Bußgeldkatalog. Das obere wird mir vorgeworfen ...

 

Aber schlau werde ich daraus nun nicht ob ich einen Punkt bekomme oder nicht :( Hat jemand von euch da mehr Durchblick?

mfg Sven

am 12. Juli 2005 um 20:52

Bußgeld und Punkte beginnen AFAIK bei 40€.

Und da auch keine Personen geschädigt wurden, müsstest du Glück haben.

Wenn die Versicherung zum Anwalt (obwohl kein Wunder, die sparen ja, wenn die anderen ne Teil- oder die Hauptschuld bekommen :)) rät, dann probier das auf jeden Fall.

Themenstarteram 13. Juli 2005 um 4:25

Hallo,

da ich noch nie mit einem Anwalt zu tun hatte:

Soll ich zu irgend einem gehen?

Was soll ich dem Anwalt sagen? Er muss ja erstmal gucken ob die RS das übernimmt, ich möchte ja nicht das mir Kosten dadurch entstehen.

Habe RS ohne SB.

 

mfg Sven

am 13. Juli 2005 um 5:04

Hi,

immer mit der Ruhe.

Punkte gibt es im übrigen ab dem Zeitpunkt einer Ordnungswidrigkeit - die setzt ab >35 Euro ein (nächste Stufe ist 40€).

Punkte wären demnach nicht fällig.

Probezeit:

Was wiederum auch heißt:

Erst ab >35 € Bußgeld wird für Fahranfänger unterscheiden in A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) - ein A oder zwei B sorgen dann für Probzeitverlängerung.

Also - in dieser Beziehung cool bleiben, das ist nur ne Verwarnung - hättest du jemanden verletzt, wäre das wieder anders.

Passiert Junge - wird wahrscheinlich nicht dien letzter Unfall sein.

Zur RS:

Tja - also Erstberatung beim Anwalt kostet meist ohnehin nix wenn dieser entscheidet, dass es sich nicht lohnt.

Und selbst wenn er losmacht, hast du ja ne Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung...

Also fragen würde ich - mehr als ein Nein kann er dir auch nicht sagen.

Und ein guter Anwalt kann dies auch einschätzen.

Grüße

Schreddi

am 13. Juli 2005 um 6:41

Re: Mein erster Unfall

 

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

Ich fuhr auf gerader Strecke und sah am Straßenrand einen Lieferwagen stehen. Dieser legte dann den Rückwärtsgang ein und fuhr ein Stückchen zurück. Ich blinkte dann links und wollte an ihm vorbei. Bin genau 50 km/h laut Tacho gefahren. Just in diesem Moment aber setzt er den Blinker nach links und zieht rüber um in eine Nebenstraße einzubiegen. Ich leitete die Vollbremsung ein und rutschte ihm in die Seite.

Wenn der Lieferwagen wirklich am Strassenrand stand frage ich mich, warum die Polizisten Dir die Schuld zuweisen.

Wer vom Strassenrand anfährt (egal in welche Richtung) hat sich vorher zu vergewissern, dass der fliessende Verkehr nicht behindert wird.

Damit ist das ganze nämlich kein (von Dir übersehenes) Abbiegen des Lieferwagens mehr.

 

Gerade wenn der Lieferwagen keine rückwärtigen Fenster hat, hat der Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht (zumal er ja vorher offensichtlich sogar ohne Einweiser rückwärts gefahren ist!).

Ich würde an Deiner Stelle sofort zum Anwalt gehen. Die Unfallskizze der Polizisten wäre auch recht interessant.

Auf den Fotos sieht es übrigens so aus, als sei Dein rechter Kotflügel ziemlich gestaucht.

Viel Glück!

am 13. Juli 2005 um 7:50

Moin...

Ich an deiner Stelle würde auch zum Anwalt gehen, der schreibt dann sowieso an deine RS und bittet um Deckungszusage! Dann sagst du deinem Anwalt, dass er erst in die Spur gehen soll, wenn die Deckungszusage da ist und dann kommt es darauf an ob es ein guter oder schlechter Anwalt ist... ;)

Auch 5 Zeugen kann man sich einzeln vornehmen und deren Glaubhaftigkeit anzweifeln! Wann genau geblickt wurde, wann genau losgefahren wurde usw. da können sich manche nicht mehr wirklich dran erinnern, bzw. kommen unter Druck ins grübeln.

Es kommt auf einen Versuch drauf an...

Gruß

Torsten

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