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Mein erstes Knöllchen
Hallo, ich muss nun auch mal einen Thread im V&S-Forum öffnen... Meine Fahrschulzeit ist zwar erst 6 Jahre her aber ich weiß dennoch nicht was ich hier falsch gemacht haben soll.
Ich habe gestern mein erstes Knöllchen bekommen, weil ich angeblich an verbotener Stelle geparkt habe.
Zusätzlich zum Bild ist folgendes zu sagen. Es war Innerorts in einer Seitenstraße. Keine Zone oder sonst was, kein Fußgängerüberweg oder Andreaskreuz in der nähe...
Ich habe mich bewusste hinter das Schild gestellt, da bis zu diesem ja bekanntlich ein Halteverbot gilt.
Sorry für das schlechte Bild, aber bei dem Regen wollte ich dafür nicht noch die Spiegelreflex rausholen
Man erkennt aber das nötigste...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Schau mal in die Ortssatzung, dort steht unter Umständen drin das man nicht neben der Straße auf dem Grünzeug parken darf. Das ist keine Seltenheit, und von Ort zu Ort unterschiedlich.
Da muss ich jetzt mal dumm nach fragen. Bevor ich irgendwo in irgendeiner Stadt oder Ort parke, muss ich nicht nur die StVo kennen sondern auch noch die Ortssatzung? Oder spielt die nur eine Rolle bei der Bemessung der Strafe?
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32 Antworten
Hallo opiate,
der Grund fürs Ticket erschließt sich mir so auch nicht. Also stell die Frage der Bußgeldstelle.
Gruß
Glaskügel tippt auf:
Parken nicht am rechten Fahrbahnrand.
Oder Parken auf Grünstreifen.
für b) müßte der Fahrer/Absteller identifiziert werden. Wenn nicht - nix.
a) muß der Fahrer/Absteller nicht identifziert werden, wenn nicht gehts in die Halterhaftung.
Und ja, die Verstöße sind wohl eindeutig da.
OT:
Oh, das Ende einer "verkehrsberuhigten Geschäftszone [20]". Nett.
Vielleicht weil du auf dem Grünstreifen stehst...
Evtl. Grünstreifen nicht ausreichend zum Parken befestigt. Oder enge und unübersichtliche Fahrbahn. Oder überm Gully/Hydranten geparkt.
Ja, da sind wir uns wohl ziemlich einig.
Geht eigentlich nur noch darum obs nach ner Grünflächensatzung oder nach StVO geahndet wird.
Und das ist Lust und Laune der Behörde.
@TE:
Nächstes Mal Parken mit allen 4 Rädern auf Asphalt.
Und wenn es dann zu eng ist (etwa 3 Meter sollten schon bleiben) darf man - zumindest mit einem Auto deiner Breite - eben nicht parken. Grundsätzlich.
Nicht wegen Schild, sondern wegen der Restbreite.
Auf Grünstreifen darf nun mal nicht geparkt werden, selbst wenn Da kein Grün mehr zu finden wäre. Es sollte aber zumindest ein § auf dem Knöllchen zu finden sein der auf den genaueren Verstoß hinweist.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Evtl. Grünstreifen nicht ausreichend zum Parken befestigt.
Wie man auf dem Foto unschwer erkennen kann, ist der Grünstreifen überhaupt nicht befestigt. Wenn es da noch mehr und andauernder regnet, ist es nicht unwahrscheinlich, daß sich ein Fahrzeug, welches auf diesem unbefestigten Seitenstreifen parkt, dort anschließend festfährt.
Es ist bei dieser Art Parkerei nur eine Frage der Zeit, bis das Bankett durch das Befahren zustört wird. Mal parkt nur ein PKW dort, dann ein Sprinter, danach ein Lastwagen mit einem Gewicht, das für diesen Untergrund nicht vorgesehen war. Bankette mit Kuhlen und Löchern könnten bei Ausweichmanövern, bei denen man gezwungen ist, ins Bankett auszuweichen, den Fahrer vor Probleme stellen, wieder auf den Asphalt zu gelangen.
Schau mal in die Ortssatzung, dort steht unter Umständen drin das man nicht neben der Straße auf dem Grünzeug parken darf. Das ist keine Seltenheit, und von Ort zu Ort unterschiedlich.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Schau mal in die Ortssatzung, dort steht unter Umständen drin das man nicht neben der Straße auf dem Grünzeug parken darf. Das ist keine Seltenheit, und von Ort zu Ort unterschiedlich.
Da muss ich jetzt mal dumm nach fragen. Bevor ich irgendwo in irgendeiner Stadt oder Ort parke, muss ich nicht nur die StVo kennen sondern auch noch die Ortssatzung? Oder spielt die nur eine Rolle bei der Bemessung der Strafe?
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Schau mal in die Ortssatzung, dort steht unter Umständen drin das man nicht neben der Straße auf dem Grünzeug parken darf. Das ist keine Seltenheit, und von Ort zu Ort unterschiedlich.
Da muss ich jetzt mal dumm nach fragen. Bevor ich irgendwo in irgendeiner Stadt oder Ort parke, muss ich nicht nur die StVo kennen sondern auch noch die Ortssatzung? Oder spielt die nur eine Rolle bei der Bemessung der Strafe?
Ich kenne das aus meiner alten Heimatstadt in der ich lange nicht mehr lebe. Jahrzehnte haben wir zwischen Straße und Gehweg auf dem Grünstreifen geparkt. Nix ist passiert. An einem Nachmittag waren alle Autos mit Knöllchen geschmückt, auf Anfrage wurde mir mitgeteilt ich möge in die Ortssatzung schauen, gesagt getan, dort war es formuliert, Beschlussdatum eine Woche vorher. Jetzt müssen alle auf der Straße parken und es ist Zickzack fahren angesagt.
Zu Deiner Frage, ja die Ortssatzung zu kennen ist wohl von Vorteil.
Ok, thx. Schon interessant wie der Ort nach Einnahmequellen sucht.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ok, thx. Schon interessant wie der Ort nach Einnahmequellen sucht.
Oder hat er es lange geduldet weil es eine Grauzone war ?
Die Gefahren, die von einem zerfurchten unbefestigten Seitenstreifen ausgehen, sind ja nicht von der Hand zu weisen. Wer schon einmal das Pech hatte, bei einem Ausweichmanöver auf einen solchen zu geraten, wird das nachvollziehen können. Hier von der Generierung einer zusätzlichen Einnahmequelle auszugehen, halte ich daher für wenig zielführend.