1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Mein Freund hat einen dummen Fehler gemacht beim Autoverkauf.

Mein Freund hat einen dummen Fehler gemacht beim Autoverkauf.

Themenstarteram 27. Oktober 2017 um 18:09

Hallo zusammen,

vorab es geht hier nicht um mich selbst sondern um einen Freund von mir.

Dieser hat seinen Wagen vor kurzem verkauft. Alles ging schnell ohne Kaufvertrag.

Er hat das Geld erhalten, hat sich den Personalausweis kurz zeigen lassen, das Bild verglichen dann wurde der Wagen in Angemeldetem Zustand aufgeladen und weg war er.

Der Käufer meinte er meldet den Wagen um und schickt die Schilder zu, hat er natürlich nicht gemacht.

Mein Kollege daraufhin zu seiner Versicherung, Fall geschildert. Die Versicherung meinte nur das ist nicht ihr Problem in solch einem Fall ist er dazu verpflichtet 3 Monate weiter zu zahlen weil sie ihn nicht aus dem Vertrag lassen.

Als sich dann herausstellte das der Personalausweis gefälscht war ( er hatte bei der zuständigen Behörde wegen der Adresse angerufen) ging er zur Polizei. Handynummer hat er von ihm und der Typ ist auch erreichbar. Er wollte das die Polizei ihn per Handyortung ausfindig macht. Machen Sie aber solange nicht solange er keine Straftaten begeht.

Aber hat der Käufer nicht schon eine Straftat begangen durch den falschen Ausweis????

Wie kann mein Kollege den Wagen jetzt abmelden, wie gesagt es gibt keinen Kaufvertrag, keine Schilder, keine Papiere!

Bin für jede Hilfe dankbar.

Ähnliche Themen
12 Antworten
am 27. Oktober 2017 um 18:19

Zitat:

@Lilienmeister schrieb am 27. Oktober 2017 um 20:09:28 Uhr:

 

Wie kann mein Kollege den Wagen jetzt abmelden, wie gesagt es gibt keinen Kaufvertrag, keine Schilder, keine Papiere!

Dann muss er den Wagen erstmal als gestohlen melden, damit die Polizei ihn finden kann.

Dumm gelaufen. Und zum abmelden bzw. stilllegen braucht man kein Kaufvertrag ;).

Themenstarteram 27. Oktober 2017 um 18:35

aber er brauch doch dafür die Schilder oder nicht? Die werden doch auf der Zulassungsstelle entwertet.

am 27. Oktober 2017 um 18:38

Zitat:

@Lilienmeister schrieb am 27. Oktober 2017 um 20:35:19 Uhr:

aber er brauch doch dafür die Schilder oder nicht? Die werden doch auf der Zulassungsstelle entwertet.

Richtig.

Da aber keine Papiere, Kaufvertrag etc. existieren, wäre eine Diebstahlmeldung die einzige Möglichkeit.

Themenstarteram 27. Oktober 2017 um 18:40

und mit der Diebstahlmeldung kann er ihn dann abmelden? verstehe ich das richtig?

am 27. Oktober 2017 um 18:41

Zitat:

@Lilienmeister schrieb am 27. Oktober 2017 um 20:40:27 Uhr:

und mit der Diebstahlmeldung kann er ihn dann abmelden? verstehe ich das richtig?

wenn der Wagen gefunden wird ;)

Themenstarteram 27. Oktober 2017 um 18:41

ok,danke

Zitat:

@racer4679 schrieb am 27. Oktober 2017 um 20:19:16 Uhr:

Zitat:

@Lilienmeister schrieb am 27. Oktober 2017 um 20:09:28 Uhr:

 

Wie kann mein Kollege den Wagen jetzt abmelden, wie gesagt es gibt keinen Kaufvertrag, keine Schilder, keine Papiere!

Dann muss er den Wagen erstmal als gestohlen melden, damit die Polizei ihn finden kann.

Dumm gelaufen. Und zum abmelden bzw. stilllegen braucht man kein Kaufvertrag ;).

Man braucht aber den Fahrzeugschein und die Kennzeichen zum abmelden.

Und eine Anzeige wegen KFZ Diebstahl geht auch nicht, da der Wagen ja verkauft wurde. Eine solche falsche Anzeige kann ein böser Bummerang werden.

Die Versicherung würde ich zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen. Wenn keine neue Versicherung abgeschlossen wird, wird sich die Zulassungsstelle beim Verkäufer melden. Dann kann er den Fall schildern und der Wagen und die Kennzeichen werden wahrscheinlich zur Fahndung ausgeschrieben. Ist zwar extrem langwierig, aber ne andere Möglichkeit, ohne Mitwirkung des Käufers sehe ich nicht.

Auf jeden Fall der Versicherung, sowie der Zulassungsstelle eine Veräußerungsanzeige schriftlich und nachweisbar zukommen lassen. Auf keinen Fall eine Diebstahlanzeige. Das wäre falsche Verdächtigung, sowie vortäuschen einer Straftat. Geklaut wurde der Karren schließlich nicht.

am 27. Oktober 2017 um 18:54

Zitat:

@guruhu schrieb am 27. Oktober 2017 um 20:47:22 Uhr:

Auf jeden Fall der Versicherung, sowie der Zulassungsstelle eine Veräußerungsanzeige schriftlich und nachweisbar zukommen lassen. Auf keinen Fall eine Diebstahlanzeige. Das wäre falsche Verdächtigung, sowie vortäuschen einer Straftat. Geklaut wurde der Karren schließlich nicht.

Meine Empfehlung wäre der allerletzte Ausweg.

In die Veräußerungsanzeige muss u.a. der Name des Käufers sowie dessen Personalausweisnummer - beides liegt nicht vor.

Ich würde es dennoch mit den vermeintlich falschen Daten machen. Wieso ist denn überhaupt klar, dass der Ausweis gefälscht war? Vielleicht liegt auch schlicht ein Fehler der Behörde vor. Ich würde nochmals ggf. eine andere Polizeidienststelle aufsuchen und wenn dann Anzeige wegen Verdacht(!) des Betruges bzw. Urkundenfälschung stellen. Auch wenn das wenig aussichtsreich ist.

Veräußerungsanzeige an die Versicherung und an die Straßenverkehrsbehörde mit den Daten die du hast, die Versicherung wird mit verkauft bei einem Eigentümerwechsel. Du hast bei einer Behörde angerufen und die haben dir gesagt das der Ausweis gefälscht ist? Wohl kaum geben die telefonisch eine Auskunft, und wenn ist vielleicht nur die Adresse nicht aktuell.

Deine Antwort
Ähnliche Themen