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Mein Lupo mit Felgen und tiefer!!!

VW Lupo 6X/6E
Themenstarteram 16. September 2004 um 10:21

Hallo...

Ich habe vor meinen kleinen Lupo 3L 40mm tiefer zu legen und dann mit 7 J bzw 8 J mal 15 mit ET 30 Felgen auszustatten. Auf die Felgen kommen 195/45R15 Reifen.

Habt ihr Erfahrung mit so was? Passt das?

Gruß Hilgas

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13 Antworten

Also mit den Felgen mit der ET wird es wahrscheinlich eng. Ich denke du musst mind. bördeln.

Aussehen tut es bestimmt gut, obwohl ich 8x15 am Lupo schon zu breit finde.

am 16. September 2004 um 11:34

passt vermutlich mit boerdeln, aber nicht sicher.

eines ist sicher: du verlierst den steuervorteil beim 3l.

und ob du freigegebene felgen findest? wird also ne einzelabnahme werden...

gruss,

tom

Ich würd mal glatt behaupten, danach hast du kein 3L mehr, denn mit den Schluppen verbraucht der mindestens nen halben Liter mehr auf 100 km, also wirst du weit über 3L sein mit deinem Lupo.

Mfg

Themenstarteram 16. September 2004 um 17:51

Ich fahre im Moment die originalen standard Lupo Alufelgen mit 185/55R14.

Als ich die gewechselt habe rechnete ich auch mit einem halben Liter mehr. Ich muss sagen das es am Verbrach merklich nichts geändert hat! Warum auch immer. Vielleicht sind es 0,2-0,3 Liter mehr, aber bei den wechselnden Fahrweisen habe ich das nicht gemerkt. Ich denke mal das das bei den 195 nicht viel mehr sein wird.

Wie das beim 3l vonwegen mit Steuern und so ist weiß ich nicht.

Aber meine Freundin fährt den 1,4 75 PS Benziner und hat die Borbet BS in 8x15 ET 20 drauf und für die gíbts sogar ne ABE für den Lupo.

Klar muß da gebördelt werden, aber wenn mans schön warm und vorsichtig macht, dann löst sich der Lack nicht. Die Kante muß auch nicht komplett umgelegt werden.

Also ich find das ist die optimale Größe für den Lupo, nicht zu groß und nicht zu klein.

am 17. September 2004 um 3:07

Zitat:

Original geschrieben von Hilgas

Ich fahre im Moment die originalen standard Lupo Alufelgen mit 185/55R14.

frage: hast du diese alufelgen eintragen lassen?

nein?

jede wette stehen 185/55 r14 NICHT in deinem fahrzeugschein.

jede wette gilt die abe, falls eine dabei ist, nicht fuer den lupo 3l.

und falls der tuev das eingetragen hat und er nicht den steuervorteil ausgetragen hat, war das ein fehler.

falls du die nicht eintragen lassen hast, faehrst du ohne betriebserlaubnis mit allen konsequenzen bei nem unfall und du begehst steuerhinterziehung.

waehlen sie tor a, tor b oder tor c...

ich bin gespannt.

ach ja, es gibt alufelgen fuer den 3l, bei denen du die steuerklasse nicht verlierst. keine huebschen, aber es gibt einige wenige.

gruss,

tom

ps: der lupo 3l ist so ziemlich das tuning-feindlichste gefaehrt, das ich kenne. noch nichtmal ne anhaengerkupplung kannste da montieren!

Themenstarteram 17. September 2004 um 9:32

Ohne Betriebserlaubnis fährt man in so einem Fall nicht. Die Betriebserlaubnis erlischt erst wenn durch die Veränderung eine Gefährdung zu erwarten ist. Da das aber bei originalen Lupo Felgen niemals sein kann hat man da schonmal keine Probleme.

Mit der Steuerhinterziehung hast du recht, da hat man ein Problem. Eingetragen sind die Felgen auch. Der Tüv sagte mir das man das nicht melden muss.

Heutzutage ist im Prinzip jedes Auto Steuerbefreit. Er sagte man müsste man bei Veränderungen der Nockenwelle, Auspuffanlage, etc. auch Steuern bezahlen.

Im Prinzip halte ich das auch für richtig, da diese Veränderungen alle die Abgaswerte Verändern und daher kommt ja die Steuerbefreiung dieser Fahrzeuge.

Daraufhin habe ich bei meinem Finanzamt angerufen. Die sagte das sie noch nie eine Steuerbereiung wegen Reifen aufehoben hätten und das das Quatsch ist.

Also ich finde wenn meine Steuern keiner haben will (sind ja auch nur ca. 130 EUR) dann kann ich auch nichts machen.

am 17. September 2004 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von Hilgas

Ohne Betriebserlaubnis fährt man in so einem Fall nicht. Die Betriebserlaubnis erlischt erst wenn durch die Veränderung eine Gefährdung zu erwarten ist.

den zitierten satz kann ich so nicht glauben. hierzu waere die meinung eines polizisten/tuev-pruefers interessant.

jede nicht eingetragene aenderung am auto fuehrt meines wissens zum erloeschen der be.

und da die felgen eben ohne sondereintragung nicht fuer den 3l vorgesehen sind, ist der fall gegeben.

so wie du das schilderst, hast du jedenfalls alles versucht, die sache ordnungsgemaess zu regeln.

wobei tuev/finanzamt das relativ locker sahen. dem ist wohl nicht immer so.

ich wuensch dir, in keine polizeikontrolle zu kommen mit einem bissigen sheriff.

gruss,

tom

Hi,

da muß Ich t00i recht geben.

Veränderungen des Autos durch anbauteile, Felgen/Reifen Kombinationen, Lenkräder,

Fahrwerke und was weiß Ich alles, die nicht für den 3L freigegeben sind, führen IN JEDEM FALLE zum erlöschen der Betreibserlaubnisses deines Autos.

Selbst wenn du auf deinem 3L TDI meine ORIGINAL GTI Felgen drauf machst,

weil die Freigabe der Felge auf den Lupo mit 92 KW beschränkt ist.

Schönen Tag noch.

Das ist mit sicherheit so. Selbst wenn Du z.B. einen offenen Luftfilter, der ja keine gefährdet, einbaust, verlierst Du die ABE.

Ich würde da vorsichtig sein, im Zweifel lieber nicht verändert, kann sonst mal recht teuer werden.

Themenstarteram 17. September 2004 um 17:50

Ich glaube das mit den erlöschen der Betriebserlaubnis ist so ein Hirngespenst was in den meisten Köpfen herumgeistert.

Der Blick ins Gesetz erleichtert da doch die Rechtsfindung!

Auszug aus Erläuterungen zu §21 StVZO: "Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Veränderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigten Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Also die Fahrzeugart wird bestimmt nicht geändert, das ist bei aufgemotzen Mofas der Fall. Mit dem Abgas- un Geräuschverhalten hat meine Veränderung auch wenig zu tun. Da, wie schon gesagt, die Felgen für das Auto laut Gutachten genehmigt sind können sie auch keine Gefährdung erwarten lassen. Das ist so wenn man z.B. Übertreibungstuning betreibt und die Reifen am Radkasten schleifen.

Das einzige was einem bei Nichteintragen von genehmigten Veränderungen passieren kann ist ein Verwarngeld von 25 Eur (lt. Bußgeldkatalog) und eine Mängelkarte. Spätestens dann ist Eintragen angesagt.

Die Info ist aus 100 % sicherer Quelle!

am 18. September 2004 um 0:24

Zitat:

Original geschrieben von Hilgas

Da, wie schon gesagt, die Felgen für das Auto laut Gutachten genehmigt sind können sie auch keine Gefährdung erwarten lassen.

genau DA is der knackpunkt.

die felgen sind laut gutachten NICHT fuer den lupo 3l genehmigt.

gruss,

tom

Themenstarteram 18. September 2004 um 1:04

Wie sollen denn orignale Lupo Felgen eine Gefährdung ergeben, also dann kann ja nun wirklich nicht passieren.

Jedenfalls sind die neuen Felgen laut Gutachten für meinen 6E zugelassen und das in nunmal ein 3L. Wer Interesse an den Felgen hat:

Es sind ATS Exclusive Line Design J+ Felgen.

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