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Mein parkendes Auto wurde angefahren...
Hallo,
mir wurde am Sonntag mein Auto angefahren.
Folgende Situation.
Ich halte am Straßenrand (kein halte Verbot), lass meine Freundin kurz Aussteigen um was zu holen.
Als ich wartete streifte jedoch ein Auto meinen linken Außenspiegel.
Es waren Lackspuren am Spiegel zu sehen und mein Spiegel war leicht nach vorne geklappt.
Die Lackspuren liesen sich auch entfernen.
Eine weitere Prüfung des Spiegels ergab jedoch das, dass Gelenk schaden genommen hat und der Spiegel nicht mehr richtig einrastet
Ich habe mit dem Verursacher meine Kontaktdaten ausgetauscht und ausgemacht das ich ihm den Kostenvoranschlag für die Reparatur des Spiegels zukommen lasse. Diesen wollte er dann bezahlen.
Soll ich noch andere Schritte in die Wegeleiten? Den Kostenvoranschlag habe ich ihn gestern zugesandt.
Das ist zum glück mein erster Schaden (abgesehen von einem Wildschaden) aber ich weiß nicht ob ich richtig gehandelt habe ?
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12 Antworten
Also wenn er angehalten hat (offenbar) und den von ihm verursachten Schaden nun ohne Murren bezahlt, dann ist doch alles ok. Würde da nichts weiter machen.
Zitat:
Original geschrieben von maxl 909
Hallo,
mir wurde am Sonntag mein Auto angefahren.
Folgende Situation.
Ich halte am Straßenrand (kein halte Verbot), lass meine Freundin kurz Aussteigen um was zu holen.
Als ich wartete streifte jedoch ein Auto meinen linken Außenspiegel.
Es waren Lackspuren am Spiegel zu sehen und mein Spiegel war leicht nach vorne geklappt.
Die Lackspuren liesen sich auch entfernen.
Eine weitere Prüfung des Spiegels ergab jedoch das, dass Gelenk schaden genommen hat und der Spiegel nicht mehr richtig einrastet
Ich habe mit dem Verursacher meine Kontaktdaten ausgetauscht und ausgemacht das ich ihm den Kostenvoranschlag für die Reparatur des Spiegels zukommen lasse. Diesen wollte er dann bezahlen.
Soll ich noch andere Schritte in die Wegeleiten? Den Kostenvoranschlag habe ich ihn gestern zugesandt.
Das ist zum glück mein erster Schaden (abgesehen von einem Wildschaden) aber ich weiß nicht ob ich richtig gehandelt habe ?
Hallo
Welche Schritte willst bzw. könntest du denn noch in die Wege leiten? Mir fallen keine ein. Der Verursacher steht fest, die Personalien sind ausgetauscht und der Schaden wird beglichen. Insofern hast du alles richtig gemacht. Wenn er sich im Nachhinein weigert den Schaden zu ersetzen, dann kann man über "weitere Schritte" nachdenken.
Gruß Andreas
Wenn das Gelenk wirklich Schaden genommen hat und ersetzt werden muss, dann ist das halt so. Wenn das Gelenk lediglich für den Kostenvoranschlag Schaden genommen hat - was ich nicht zwangsläufig unterstellen will - dann wäre das versuchter Betrug.
(Nur mal so nebenbei bemerkt.)
Wenn es dem Unfallverursacher zu teuer wird, dann wird er es wohl seiner Versicherung melden, dafür sind Versicherungen nun einmal da. Dann genügt allerdings nicht automatisch der Kostenvoranschlag, sondern die Rechnung der durchgeführten Reparatur.
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Wenn das Gelenk wirklich Schaden genommen hat und ersetzt werden muss, dann ist das halt so. Wenn das Gelenk lediglich für den Kostenvoranschlag Schaden genommen hat - was ich nicht zwangsläufig unterstellen will - dann wäre das versuchter Betrug.
(Nur mal so nebenbei bemerkt.)
Wenn es dem Unfallverursacher zu teuer wird, dann wird er es wohl seiner Versicherung melden, dafür sind Versicherungen nun einmal da. Dann genügt allerdings nicht automatisch der Kostenvoranschlag, sondern die Rechnung der durchgeführten Reparatur.
Hallo,
der Unfallverursacher hat sich von dem defekten Gelenk überzeugen können.
Konnte er wunderbar mit dem rechten Spiegel vergleichen.
Und bei Geschwindigkeiten über 100km/h klappt der Spiegel nun gute 5° nach hinten.
Das beim einschalten der Versicherung nicht nur der Kostenvoranschlag zählt ist mir durchaus geläufig. Bzw. das hier die MwSt. abgezogen wird.
MwSt.-Abzug beim Kostenvoranschlag?
Bei Gewerbetreibenden evtl. - aber doch nicht bei Privatpersonen.
Naja, dann ist doch alles wunderbar.
Aufgrund der ersten Schilderung hatte ich es so verstanden, dass der Schaden am Spiegel in seinem ganzen Ausmaß erst später entdeckt wurde.
War auch nicht böse gemeint. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall - halt andersrum.
Anderes Auto beim ausparken leicht touchiert, ein paar sichtbare Lackspuren und später kam die dann auch mit einem Kostenvoranschlag für eine komplett neue Stoßstange, der in seiner Summe höher war als der Wert des gesamten Fahrzeugs.
Muss ich als Geschädigter einen Gutachter des Unfallverursachers akzeptieren?
Zu einem Gutachten wird es nur kommen, wenn der Schädiger den Schaden über seine Versicherung abwickeln lässt.
Gut möglich, dass die Versicherung dann einen "eigenen" Gutachter ins Spiel bringen möchte.
Das musst Du dann nicht akzeptieren, sondern Du kannst TÜV, DEKRA oder einen vereidigten Gutachter Deiner Wahl beauftragen.
Die Kosten werden dann der Versicherung in Rechnung gestellt.
Ok... Da sich seine Frau gestern alles abstritt, was er und sie Sonntags noch zugaben... Ging es eben zur Polizei...
Hatte wenigstens den Vorteil das der Schaden seiner Versicherung gemeldet wurde.
Eig. wollte seine Frau einen Gutachter Ihrer Wahl kommen lassen und einen Anwalt einschalten.
Die Versicherung hat mich gestern noch angerufen und das ganze Aufgenommen.
Nun würde ich gerne Per Kostenvoranschlag abrechnen, da ich durch diverse Schlachtungen noch die Nötigen Ersatzteile in der Garage liegen habe.
Kostenvoranschlag beläuft sich auf gut 400€.
Hat jemand Erfahrungen wie es hier weiter geht? Versicherung ist die Allianz bei der ich auch bin
Zitat:
Original geschrieben von maxl 909
Kostenvoranschlag beläuft sich auf gut 400€.
bei 400€ wird wohl kein gutachter rauskommen...
Zitat:
Hat jemand Erfahrungen wie es hier weiter geht?
meine erfahrungen mit der arroganz?
-mehrfacher hausfriedensbruch/versuchter einbruch des arroganz-gutachters...
-mutwillige hinauszögerung der geforderten & berechtigten zahlungen...
-"fälschung" des von mir in auftrag gegebenen guchtens seitens des arroganz-sachbearbeiters...
-...
füllt nen ganzen aktenordner...bei eigentlich klarer sachlage die sogar durch unfallverursacher bestätigt wurde...
ansonsten entweder zahlt die vers. die von dir geforderte summe, oder sie zahlt eben nicht - spätestens dann solltst du einen anwalt einschalten...nutzungsausfall nebst 20-25€ unkostenpauschale steht dir im übrigen auch noch zu...
Dann habe ich noch eine Frage.
Bei meinem Wildschaden im Sommer (anderes Fahrzeug) habe ich auch nach Gutachten abgerechnet.
Hierbei wurde mir die MWst. abgezogen. Ist dann hier auch der Fall?
Zitat:
Original geschrieben von maxl 909
Ist dann hier auch der Fall?
jap...
Ok.
Dann warte ich mal bis ich die Schadensnummer bekomme, so das ich alles nötige einreichen kann.
Melde mich dann wie es ausgeht!