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Mein Pickerl macht mir Sorgen...

Themenstarteram 20. Juli 2020 um 13:25

Hallo!

Ich habe durch Zufall immer Autos, die im Juli gekauft worden sind, und leider werden die Prüfplaketen immer mit diesem Monat gestanzt. Ich darf einen Monat früher kommen (das ging nicht, ich hatte genau von 3. bis 17. Juli Zeit ein neues Auto zu kaufen), oder 4 Monate überziehen (aber das ist nur in Österreich gestattet).

Ich habe ein neues Auto kaufen müssen - das sinnvollste ist jetzt meines. Und das Pickerl läuft Ende Juli ab. Ich muss aber am 5. August nach Hause reisen - bin derzeit in Kroatien.

Ich hatte die letzten Jahre nie ein Problem, weil mein Pickerl bisher immer abgelaufen war. Auch mein letzter Zafira hatte Pickerl bis JUli. Diesmal könnte es sein, dass die Grenzer übersensibel sind und mich nicht einreisen lassen. Ich muss aber ab 6.8. beruflich etwas machen.

Wenn mich die Grenzer in Slowenien nicht einreisen lassen - was kann ich dann tun? Die Grenzer in Ungarn werden uU. nicht weniger sensibel sein.

LG,

Schlaumy

Beste Antwort im Thema

Die Vorschriften zu den technischen Fahrzeuguntersuchungen sind nationales Recht. Behörden im Ausland haben keine Recht, für abgelaufene untersuchunsfristen Bußgelde rzu verhängen. Man muss auch nicht während des Auslandsaufenthalts nach Ablauf der Untersuchungsfrist dort eine Untersuchung durchführen lassen. es ist auch nich erfodelrich nur wegen der fälligen Untersuchung ins Heimatland zurückzufahren. Allerdings muss man nach Rückkehr entsprechend der nationalen Vorschriften sobal wie möglich bzw. nötig die Untersuchung nachholen. Wenn es in Österreich straflos möglich ist, die Untersuchungsfrist vier Moante zu üerziehen, dann kannst du das machen, auch wenn du zwischendurch ins Ausland fahren musst. Die slowenische Polizei oder Grenzkontrolle wird sich fürs Pickerl nicht interessieren weil es nic tin ihre Kompetenz fällt.

Was hindert dich daran, in den nächsten Wochen bis 06.08. ein neues Pickerl in Österreich zu bekommen? Dann gäbe es das Problem nicht.

Grüße vom Ostelch

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Gibt es den Text auch in verständlich?

Pickerl ist die Vignette in Österreich und du bist in Kroatien und hast dort ein Auto gekauft, welches eine Vignette hat die bis einschließlich Juli gültig ist?

am 20. Juli 2020 um 13:36

Pickerl kann die Vignette sein, in diesem Fall aber eher die "TÜV"-Plakette.

Verstehe aber immernoch nicht das Problem des TE.

Du?

Vermutlich läuft sein "Österreich-TÜV" aus bevor er wieder nach Österreich kommt? Das aber dürfte den Grenzkontrolleueren ja ziemlich wurscht sein - bis auf den Österreichischen, aber der wird ihm deswegen ja wohl nicht die Einreise verweigern... So ganz blicke ich das Problem aber auch nicht.... :confused:

Die Vorschriften zu den technischen Fahrzeuguntersuchungen sind nationales Recht. Behörden im Ausland haben keine Recht, für abgelaufene untersuchunsfristen Bußgelde rzu verhängen. Man muss auch nicht während des Auslandsaufenthalts nach Ablauf der Untersuchungsfrist dort eine Untersuchung durchführen lassen. es ist auch nich erfodelrich nur wegen der fälligen Untersuchung ins Heimatland zurückzufahren. Allerdings muss man nach Rückkehr entsprechend der nationalen Vorschriften sobal wie möglich bzw. nötig die Untersuchung nachholen. Wenn es in Österreich straflos möglich ist, die Untersuchungsfrist vier Moante zu üerziehen, dann kannst du das machen, auch wenn du zwischendurch ins Ausland fahren musst. Die slowenische Polizei oder Grenzkontrolle wird sich fürs Pickerl nicht interessieren weil es nic tin ihre Kompetenz fällt.

Was hindert dich daran, in den nächsten Wochen bis 06.08. ein neues Pickerl in Österreich zu bekommen? Dann gäbe es das Problem nicht.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 20. Juli 2020 um 16:07

Naja, erstens muss bei meinem Auto etwas repariert werden, damit ich die Prüfplakette bekomme. Zweitens bin ich ja jetzt in Urlaub und vor meinem Urlaub ging sich die Reparatur nicht aus . Keine Sorge, Fahrwerk und Motor sind ok, es ist nur der Rost. Einen Termin für die Reparatur der Roststellen habe ich schon. Gleich nach meiner Rückkehr.

OK, ich denke mir auch, dass das auf österreichisch „Pickerl“ die Gremzer nicht so interessiert. Die haben sicher andere Sorgen in Corona-Zeiten. Nur die Polizei könnte Probleme machen. Darf halt nicht auffallen. Werde mich bemühen.

Danke und LG, Schlaumy

Zitat:

@Schlaumy schrieb am 20. Juli 2020 um 18:07:02 Uhr:

Darf halt nicht auffallen.

Sofern es sich nicht um großflächige Durchrostungen handelt, wird das wohl auch nicht auffallen.

Kumpel ist mit seinen Fahrzeugen öfters Richtung Süden gefahren, TÜV war abgelaufen. Hat in Frankreich Italien, dem ehemaligen Jugoslawien, und auch Österreich keinen interessiert. Weder bei Grenzkontrollen, noch bei Fahrzeugkontrollen unterwegs. Kaum in D angekommen, Kontrolle, Mängelbericht, wegen überzogenen TÜV. Ganz schlimm war es in Holland, da wurde mal vor ca 30 J ein Fahrzeug beschlagnahmt, da der optische Zustand schlecht war. TÜV hatte er noch, andere Länder, andere (TÜV) Sitten. Mittlerweile ähneln sich die FZ Untersuchungen, aber jeder macht da sein eigenes Ding.

Themenstarteram 20. Juli 2020 um 17:53

Hier fahren Buttn umadum, die sicher kein Pickerl mehr bekommen, und das noch viel zu schnell und sehr gefährlich.

Aber Slowenien ist nicht Kroatien.

Zitat:

@Schlaumy schrieb am 20. Juli 2020 um 19:53:49 Uhr:

Hier fahren Buttn umadum, die sicher kein Pickerl mehr bekommen, und das noch viel zu schnell und sehr gefährlich.

Aber Slowenien ist nicht Kroatien.

StephanRE bist du es?

Der fuhr/parkte mal wochenlang bei uns rum, hatte ein Polnisches Kennzeichen. Interessierte auch keinen, den würde ich als Polizist mal rauswinken, und mal genauer hinschauen. Wie schlimm sind deine Roststellen? Foto...

2-peugeot-boxer

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Juli 2020 um 15:36:32 Uhr:

Pickerl kann die Vignette sein, in diesem Fall aber eher die "TÜV"-Plakette.

Pickerl kommt von picken (kleben). Das Pickerl ist ein kleiner Aufkleber und bezeichnet das kleine Wappen in der Windschutzscheibe equivalent dem runden Tüv Aufkleber am Kennzeichen.

Man kann auch einer Person eine Picken oder Bicken. Das wär dann die Backpfeiff :D

am 20. Juli 2020 um 18:42

Moin!

Ist das ein Ducato?

Der baut auf einem Rahmen auf. Wenn die Beplankung rostet, ist das nicht großartig sicherheitsrelevant.

Das stört nur in D, CH, A. In normalen Ländern prüft man Bremsen und Lenkungsspiel.

Der deutsche, österreichische und schweizer "TÜV" arbeiten heillos übertrieben.

Einerseits fallen Fahrzeuge wegen reparierter Steinschläge im Sichtbereich der Windschutzscheibne oder aufbereiteter Scheinwerfer durch, andererseits passieren täglich sicher 1.000 Fahrzeuge einen "Spezl-TÜV", die verschrottet gehören.

Dieses Affentheater bei den Prüfungen im deutschsprachigen Raum nervt einfach nur. Ich habe Autos in allen 3 Ländern und kriege schon immer zu viel, wenn ich höre wie in der Schweiz an quasi neuwertigen Fahrzeugen herumgekrittelt wird.

Die Österreicher mit ihren komischen Radlagerspielprüfungen sind dagegen eher putzig.

Die Deutschen kommen dann mit ihrer schwachsinnigen HU daher und jagen den betagten Euro 4 V6 Diesel in den roten Bereich, dass einem ganz schlecht wird. Für eine Pseudo-HU, die gar am Ende nichts vernünftiges an Meßergebnissen hervorbringt.

Dazu muss man wissen, dass meine Fahrzeuge stets in gutem Zustand sind und regelmäßig gewartet werden.

Wenn dann eine Nachprüfung angeordnet wird, weil die Rückfahrlampe nicht funktioniert (kurz vor der HU zu Hause noch gecheckt und dann blöderweise vor Ort "gestorben", ist das übertriebener Blödsinn.

So, das musste mal raus... ;-)

ZK

Zitat:

@Schlaumy schrieb am 20. Juli 2020 um 18:07:02 Uhr:

Naja, erstens muss bei meinem Auto etwas repariert werden, damit ich die Prüfplakette bekomme. Zweitens bin ich ja jetzt in Urlaub und vor meinem Urlaub ging sich die Reparatur nicht aus .

OK, ich denke mir auch, dass das auf österreichisch „Pickerl“ die Gremzer nicht so interessiert. Die haben sicher andere Sorgen in Corona-Zeiten. Nur die Polizei könnte Probleme machen. Darf halt nicht auffallen. Werde mich bemühen.

Danke und LG, Schlaumy

Hier ein Auszug aus der ÖAMTC-Zeitschrift:

Wien (OTS) - Die periodische Begutachtung des Fahrzeugs

("Pickerl") dient der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Autos. In Österreich haben Autofahrer vier Monate nach Ablauf des "Pickerls" Zeit, die Fahrzeugbegutachtung nachzuholen. "Rechtliche Konsequenzen gibt es deswegen keine. Es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch ein Nachteil im Schadensfall entstehen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Mit raueren und vor allem ungastlichen Sitten kann man allerdings in anderen Ländern Bekanntschaft machen, in denen es keine Toleranz oder kürzere Toleranzfristen gibt.

"Besonders an der Grenze zu Ungarn gibt es immer wieder Probleme, wenn Österreicher mit einem abgelaufenen Pickerl einreisen wollen", erzählt die ÖAMTC-Juristin. "Dabei ist für die Begutachtung eines in Österreich zugelassenen Fahrzeugs aufgrund internationaler kraftfahrrechtlicher Vereinbarungen einzig und allein der Staat Österreich zuständig." Umso ärgerlicher ist es, dass gegen Österreicher immer wieder Geldstrafen verhängt oder gar die Fahrzeugkennzeichen abgenommen werden. Auch über die Verweigerung der Einreise haben ÖAMTC-Clubmitglieder berichtet, obwohl das klar völkerrechtswidrig ist. Mit Problemen bei der Einreise innerhalb der Toleranzfrist muss man übrigens auch in Tschechien und Polen rechnen.

Gruß aus Salzburg

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