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mein tigra :'( .... hinterachse oda sogar karosserie verzogen

Opel Corsa B
Themenstarteram 3. Juni 2004 um 17:20

mein tigra :'( .... hinterachse wohl verzogen

 

hallo

ich war ja nun grad zur hu ...

zuerst hat er so ums auto geschaut und gleich gemeint das das auto ja nän gepflegten eindruck macht war ich auch voll erleichtet und so .. aba als er dann die hebebühne hochfuhr und sich die reifen anschaute meinte er zuerst das radlader hinten links solte man nachziehen (wußt ich schon das es lose sein könnte) .. und als er dann genauer hinschaute hat er festgestellt das das rad hinten links so stark schief steht (unten steht es weiter nach außen) das der reifen zwar nich schleift aba grad ma paar millimeter platz is zwichen reifen (oben) und radkasten (unten) is

die hu hat der typ dann gleich abgebrochen und meinte das wird so nix (hat irgendwas gesagt als grund wegen last und wenn man schnell kurven fährt) ... hab ihn dann gefragt woran das liegen könnte und er meinte das die hinterachse oda sogar die karosserie verzogen sein KÖNNTE :( :( :(

so wie es auch ausschaut hat das auto auch ma ein auffahrunfall gehabt zb. sieht man hinten auf der anderen seite (rechts) nän riss in der heckschürze, eine schweißnaht, andere schrauben und andersfarbigen lack hinten

hat jemand vielelciht noch nen plan was es noch sein könnte und vorallem was da nun noch auf mich zukommt? wenn die karosserie wirklich verzogen sein sollte is doch schon total schaden oda??? nich das die mir das auto noch still legen ... der typ meinte nur das kann zimlich teuer werden (hab aba eigentlich keine kohle und auto is noch nichma abbezahlt) ...

morgen mach ich erstma nä achsvermessung (hat er mir auch geraten)

und der werkstattmeister da meinte zu mir ich solle da hinfahren wo ich das auto gekauft habe (is aba schon über ein jahr hähr und ich wüßt nich was ich da erreichen soll) .. ich mein der wird auch sagen die garantie is abgelaufen und is nich mehr seine sache aba im kaufvertrag steh das das auto unfallfrei sei

okay dankeschön schon ma fürs durchlesen und antworten ... vielleicht habt ihr ja nun tips oda so was ich noch machen kann

ach ja .. meine hu is ja jetzt im juni fällig aba macht es was wenn ich die im july mach oda sogar erst im august? weil wegen geld ... oda muß ich dann mehr bezahlen wenn ich drüber bin mit der hu? kumpel meinte bis 3 monate kann man drüber sein

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15 Antworten

Das tut mir echt Leid! Vielleicht kannste Dich mal kundig machen, ob der Verkäufer bei Privatverkauf da belangt werden kann, weil der Wagen wohl doch einen Unfall hatte.

Bist Du im ADAC? Vielleicht können die Dir was sagen...Da gibt es auch so eine Rechtschutzversicherung vom ADAC, vielleicht kann man damit was anfangen. Kannste da ja mal fragen. Immerhin ist das ne Sauerei...

Nur mal so ne Idee: Wenn Du noch was abbezahlen musst (an den Ex-Besitzer???) kann man die Zahlung nicht vielleicht stoppen, wenn der Vertrag nachweislich falsch ist, also wenn KEIN Unfall drin steht? Das könnte ja sein, aber dazu musst Du Dich rechtsmäßig informieren. Da wäre vielleicht der ADAC nicht schlecht, weil Du den Anwalt da nicht bezahlen musst! Aber da frag die mal lieber.

Alles Gute!

Themenstarteram 3. Juni 2004 um 20:07

danke für nä antwort .... bin leider net im adac (wolt ich aba, ka warum ichs noch net gemacht habe) -.-

naja is kein privatkauf sondern vom "händler" und hab es bei dem bar bezahlt und mir geld wo geliehen

aba es gibt doch solch verbraucher beratungsstellen ob die ein in solche sachen weiter hälfen können?

hmm naja vielelicht weiß noch jemand was dazu oda wie das is mit der hu is wenn ich die später mache

wenn du einen kaufvertrag hast, in dem drin steht, dass der wagen unfallfrei ist, ist das ein ansatzpunkt.

was ich machen würde:

ich würde mir einen gutachter kommen lassen. der kann mit sicherheit sagen, wie alt der schaden ist. lasse mir dann ein gutachten erstellen, wo drin steht, dass der schaden älter als ein jahr ist.

dann hast du sicher die möglichkeit vom kaufvertrag zurück zu treten und dein geld zurück zu fordern.

eventuell wäre von vorn herein rechtlicher beistand ratsam.

Das Verschweigen des Unfalls wäre auf jeden Fall arglistige Täuschung. Da kann man was machen!

Bin mir jetzt nicht sicher, ob du den Kaufvertrag deshalb anfechten könntest. Die Frist beträgt ein Jahr. Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn du die Täuschung bemerkst, also jetzt!

Du könntest auch ein Recht auf Nacherfüllung haben. Ist dir dies nicht zuzumuten, dann kannst du vom VErtrag zurücktreten.

Hier beträgt die Frist 2 Jahre!

(alles ohne Gewähr natürlich)

Frag am besten bei dem Händler an. Stellt er sich stur: Anwalt.

Veil Glück

Gruß

Atred

am 3. Juni 2004 um 22:57

jo kannst das ganze bis vor Gericht bringen wenn er dir das verschwiegen hat. Würd ich auch machen wenn der Händler nicht die Reperaturkosten übernehmen will. Hättest ja auch deswegen nen Unfall machen können, damit kriegst ihn erst recht dran. Würd mal schauen ob du nen Rechtsschutz hast und dann deinen Anwalt einschalten.

am 4. Juni 2004 um 15:32

Da kann ich mich nur anschließen. Erstmal den Kaufvertrag checken und schauen, ob das was schriftliches drin steht zum Thmena Unfall. Und nicht eine "soweit bekannt" klausel oder Formulierung. (Wird auch gerne bei km-Angaben gemacht!)

Wenn da was konkretes drinn steht wie "unfallfrei" o.ä. Würde ich mich schleunigst an einen Rechtsbeistabd wenden und günstigerweise über den ADAC o.ä. Die können Dich auf jeden Fall auch erstmal beraten. Der ADAC ist sowieso mal ne gute Idee, wenn Du noch nicht dabei bist.

Der Rechtsverdreher erzählt Dir dann, wie es weitergeht oder gehen kann wie z.b. erstmal zum Händler hin und dann mal erzählen, was Phase ist und versuchen so zu einigen oder wie auch immer. Ansonsten mußt Du dann halt den Rechtsweg gehen, aber das würde ich ohne Rechtsschutz bei einem Gebrauchtem Kleinwagen nicht tun, da sich das dann warscheinlich nicht rechnet. Deswegen Rechtsschutz über ADAC oder weiß der Geier.

Aber erstmal: Vertrag selber durchsehen und schauen, was da los ist. Wenn da wirklich was drinn steht, was nicht stimmt, wie "Unfallfrei" obwohl unfall gehabt mal zum Händler gehen und es so versuchen und wenn er sich bockig stellt mal den ADAC aufsuchen.

Bei der ganzen Geschichte gilt: Immer freundlich und höflich bleiben, auch wenn der Händler sich dumm stellt oder pissig wird. Dann kannst Du Ihn auch noch hintenrum ran kriegen. Und laß Dich vor weiteren Schritte - wenn der Händler sich blöd stellt auf jeden Fall von einem Recvhtsverdreher beraten!

Themenstarteram 4. Juni 2004 um 16:33

so danke nochmals für die antworten und das durchlesen war heut den ganzen tag unterwegs und es war echt der horror ..

also angefangen hat es alles mit der achsvermessung (war bei jemand anderes weil die wo ich gestern war des net machen)

nunja das ergebnis war das der rechte hintere reifen sogar nän "größeren" winkel hat als der linke hintere (wenn das auto aufgebockt is und man von hinten aufs auto schaut stehen beide reifen mit der oberkante nach rechts und verstellen kann man beim tigra hinten nix) ich hab den dann gefragt ob man so durchen tüv kommt und die meinten es währ lächerlich das ich da durchgefallen bin weil es wohl noch in der toleranz liegt und auch niergens schleift ..

gut dacht ich mir ich wieda zurück und hab denn das protokol hingelegt und der hat auch gleich den typ von der dekra angerufen .. der hat mir dann son vorschlag gemacht das ich mir solch dinger bei opel kaufen soll um den sturz einstellen zu könnten und so .. also das der reifen etwas vom radkasten innen wechkommt

ich dann zu opel und da meinte er so eins kostet 60 euro zusammen 2 stück, einbau, vermessen = ca. 200euro klasse dacht ich mir ... ich ihn dann gefragt ob ich auch nä spührverbreiterung nehmen kann damit das rad da wech kommt da meine der typ das nich alle auf andere felgen passen oda so .. hat so rumgeeiert weil ich ja andere felgen drauf hab .. warscheinlich wolte er nur sein zeug loswerden anstatt mir zu hälfen (wie hier wohl jeder)

naja nach dem ganzen hin und hähr bin ich dann wo anders hingefahren und hab mir nän termin für montag geholt .. ich hoffe doch ma ich komm da wenigstens durch

und im kaufvertrag steht:

"der verkäufer erklärt daß das kfz. soweit ihn bekannt

*angekreutzt* keinen unfall schaden"

nun ja damit ha sich die sache ja auch erledigt mit kaufvertrag und so

ach ja -.- in der abe von den felgen steht das ich da 195/45 R15 raufmachen kann aba ich hab 195/50 R15 kann ich mir wohl noch neue reifen kaufen oda? aba wenn da sogar 195/50 R16 eingetragen sind dann müßten die doch auch gehen... wenn nich kann ich doch eigentlich auch mit meine winter reifen zum tüv oda? *gg*

...alles zimlich komisch das auto hatte jedenfalls dolle vorbesitzer

Also wegen der Arglistigen täuschung kannst auf jeden fall zum anwalt gehen.

da wie du sagst im Kaufvertrag steht "Unfallfrei"

muss er dir das auto auch in solchem zustand verkaufen .d.h.: arglistige täuschung liegt vor.

ab jetzt hast du 1 Jahr zeit um vor gericht zu ziehen.

aber bei mir hat schon bloß eine kleine absprache mit dem verkäufer gereicht.

das weiter abzahlen kannst du als druckmittel nehmen. aber trozdem musstu du erstmal weiterzahlen sonst kann er dir mit anwalt kommen und das sind dann wieder kosten für dich. besser weiterzahlen. kannst da aber wenn du sicher gehen willst ein konto einrichten auf das er nur zugreifen darf mit deiner zustimmung somit ist das geld über nen treuhänder ein gefroren. damit liegt man sicher.

wenn du jetzt hin gehst und nen gutachter kommen lässt. am besten einen von opel da schön teuer. kannst du dann den wert des wagens mindern lassen. somit fällt dann der kaufpreis oder du lässt dann die karre wieder in stand setzen wobei der kaufpreis gleich bleibt.

weiterhin kannst du nun auch ganz von kaufvertrag zurücktretten dann kommen im regelfall keine weiteren kosten auf dich zu.

du bist zwar mit dem auto gefahren und es ist jetzt zwar älter aber der verkäufer ist dafür haftbar zu machen. da es sein verschulden war. somit kannst du nun dir den ganzen wagen wieder voll zurück auszahlen lassen.

also wenn du dich nicht doff anstellst kannst du da echt fett geld machen. *g*

check mal die vers. von deinem auto. wenn du nicht die billigste hinterhof vers. hast dann hast sicher auch ne rechtsschutz drin. *g*

war bei mir jedenfalls so.

ich hatte sowas ähnliches. auch tigra *g*

wenn du weitere fragen haben solltest

ICQ 66464140

oder nimiwe@logstoff.com.

Grüßle Bartosch

Also, Ahnung habe ich auch nicht groß, ich weiß nur, dass solche einstmals beliebten Vertrags-Floskeln wie „gekauft wie gesehen“ ungültig sind! Der Verbraucher hat mehr Rechte! Davon also nicht irritieren lassen. Und wie auch schon hier gesagt: Auch wenn’s schwer fällt, immer nett bleiben!

Ich denke auch, der ADAC ist ein guter Rat.

Und ein dringender Rat noch: Meide Deinen ortsansässigen OPEL-Partner, denn das Wort vom „freundlichen OPEL-Händler“ könnte überall auf der Welt erfunden worden sein, nur nicht bei diesem!

@souls-war

ich denke auch das du da chancen hast. selbst wenn im vertrag drin steht, von wegen "der verkäufer erklärt daß das kfz. soweit ihn bekannt

*angekreutzt* keinen unfall schaden" hat,

wenn man das eindeutig sieht (durch farbunterschiede wie du ja schreibst) kann der sich ja wohl schlecht rausreden, er habe das nicht gewusst.

wenn du die möglichkeit hast, den wagen zurück zugeben, dann tu es. denn wenn du den mal weiter verkaufen willst, dann musst ja angeben, dass es ein unfallfahrzeug ist und das mindert den kaufpreis nochmal richtig.

am 4. Juni 2004 um 20:45

Wenn es wirklich ein Unfallschaden ist hast Du eine reelle Chance vom Kaufvertrag zurück zu treten! Ich meine aber, dass Du nicht den gesamten Kaufpreis erstattet kriegst. Die von Dir gefahrenen Kilometer werden schon irgendwie abgezogen. Schlecht kommst Du dabei aber auch nicht weg da das gesetzlich irgendwie geregelt ist. Das mit der Unwirkamkeit solcher Klausel habe ich auch schon mal gehört. Besonders wenn der Wagen beim Händler gekauft ist.

Wüsche Dir weiterhin viel Glück!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

am 4. Juni 2004 um 22:11

Das mit dem zurücktreten dürfte schwirig werden, da in dem Kaufvertag, so wie ich das gelesen habe "soweit bekannt unfallfrei" steht.

Somit kann sich der Händler darauf berufen, das er von dem Schaden nichts wußte zumal der Tüv, bei dem souls-war zuerst war wohl etwas pingelig war.

Zudem liegen die werte wohl noch in der Toleranz, also ist erstmal davon auszugehen, das der Tigra keinen crash hatte.

Weiter muß ich sagen, das kleiner Differenzen durchaus vorkommen können und nicht unbedingt ungewöhnlich sind. So kann es z.b. vorkommen, das man, wenn man breite Schluppen aufzieht zunächst denken mag, das die Karre einen crash hatte, hatte sie aber nicht. Sowas kommt auch bei Neuwagen vor. Da muß man dann nacharbeiten, weil im Werk offensichtlich - unglaublich - aber wahr - die Achsen irgendwie nicht richtig eingebaut werden, bzw nicht zentriert, so das der rechte Reifen einen cm weiter draußen ist als der linke. Und das auf einer Achse. Das sowas beim Corsa vorgekommen ist, habe ich noch nicht gehört, aber bei anderen Autos ist bzw kommt es vor. Mein Kollege (ist Reifenfritze) hat mir mal ne Stroy erzählt. 20 neue Golf 4 auf breite Schluppen umgerüstet (Großauftrag) und bei 3 mußte nachgearbeitet werden. Wirklich unglaublich.

Also, mein Tipp: Fahr mal zu nem anderen Tüv, Du hast ja jetzt das Protokoll der Vermessung, das kannste dem Prüfer unter die Nase halten - zumal die Ergebnisse ja in den Toleranzen liegen (aber ich glaube, das hast Du ja schon vor) und der ADAC ist trotzdem mal ne gute Idee, die helfen die in allen lagen mit Deiner Karre und der Service ist gut und jede Menge extra Service haben die auch!

Dann mal viel Erfolg Montag beim Tüv und lass uns wissen, was bei der Geschichte rausgekommen ist.

In bezug auf den Vorredner,

wie gesagt, kenne ich mich da nicht aus, aber, dass so Phrasen wie „soweit bekannt“ und „wie gesehen“ null und nichtig sind, das weiß ich! Deswegen würde ich mich zunächst mal von so was nicht abschrecken lassen, soll heißen: erst mal informieren. Ich persönlich finde, dass es für einen Bürger unzumutbar ist, wenn sein Gebrauchtwagen nach gut einem Jahr auf Anhieb durch die HU fällt, und da muss dann wohl der Vorbesitzer (also Händler) belangt werden können. Alles andere wäre doch ein Witz!

Themenstarteram 7. Juni 2004 um 15:33

also erstma nochma danke für eure hilfe ...

und obs noch jemand interesiert oda net .. wolt nur schreiben wie die geschichte ausgegangen is....

war eben bei nän anderen tüv und was soll ich euch sagen .. ich hab die plakette ohne probleme bekommen *freu* :)

bemerkt hat er den kleinen abstand zwar auch aba er meinte nur breiter geht net (zumal ich ja nochen tüv gutachen bei hatte von der breite)

und falsch eingetragen war es in mein kfz schein auch (die felge)

nur schade ums ganz geld was dabei draufgegangen is .. ganze 170 euro zb. die achsvermessung (70 euro) war völlig umsonst und nur weil der vorbesitzer wohl zu blöd war die reifen zu kaufen die in der abe der felgen stehen mußt ich die noch für 35 euro abnehmen lassen

naja .. nun bin ich wieda um ein paar erfahrungen reicher *gg*

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