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Mein Unfallwagen wird als unfallfrei wiederverkauft; was tun oder nicht tun?

Themenstarteram 22. Juni 2014 um 15:55

Hallo ,

am Donnerstag habe ich meinen Alten mit Unfallschaden und TÜV bis 2/2016 verkauft.

Kaufvertrag wurde gemacht und alles für mich soweit so gut. Der Wagen wurde vom Gutachter als noch verkehrssicher eingestuft.

Nun taucht auf einer InternetPlattform der Wagen als unfallfrei, lediglich mit einem Parkrempler hinten wieder auf.

Er hat jetzt einen Austauschmotor bekommen, neue Bremsen und neue Reifen. Rostfrei ist er mittlerweile auch.

auf den Fotos ist zuerkennen, dass am Fahrzeug nichts gemacht wurde. Die alten Schlappen sind noch drauf.

Die Frage ist, soll man dagegen vorgehen oder nicht? Ist das schon mehr als schönreden?

auf Entscheidungshilfe hoffend

Peter

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2014 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von swanangel

 

Kaufvertrag wurde gemacht und alles für mich soweit so gut. Der Wagen wurde vom Gutachter als noch verkehrssicher eingestuft.

Wenn du alles so wie hier geschildert im Kaufvertrag stehen hast, also keine Mängel oder Schäden verschwiegen hast, würde ich es dabei belassen. Was der Käufer daraus macht, ob er den Wagen als Neuwagen verkauft, vergoldet, sich Blumenkästen draus bastelt, ist nicht in deiner Verantwortung. Lediglich dann, wenn der Käufer mit Fragen auf dich zukommt, solltest du wahrheitsgemäß antworten. Ansonsten bist du aus der Verantwortung raus.

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Das ist sicher mehr als Schönreden. Aber um es anzuzeigen bräuchtest Du einen Geschädigten. Ohne Kontakt zu einem potenziellen Käufer kannst Du wenig machen.

am 22. Juni 2014 um 16:12

Schicke doch mal einen Freund oder Verwandten als Interessenten hin. :D

Themenstarteram 22. Juni 2014 um 16:17

Gute Idee, sind immerhin 250km von mir weg. Aber es wohnen ja gute Bekannte in der Nähe des Käufers.

Adresse und Personalausweisdaten sind vorhanden, ebenfalls korrekter Kaufvertrag.

Zum Unfallschaden: Durch Auffahrunfall AHK abgerissen, hinten leicht eingedrückt, Stoßstange hinten verformt. Wirtschaftlicher Totalschaden ca.4500€ bei einem Wiederbeschschaffungswert von 1700€.

Man müßte jetzt natürlich auch wissen, welchen Umfang der Unfallschaden hatte. Wenn's nur ein eingedellter Kotflügel war, dann sieht die Sache anders aus als wie bei einem Unfall hart an der Grenze zum Totalschaden.

am 22. Juni 2014 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von swanangel

 

Kaufvertrag wurde gemacht und alles für mich soweit so gut. Der Wagen wurde vom Gutachter als noch verkehrssicher eingestuft.

Wenn du alles so wie hier geschildert im Kaufvertrag stehen hast, also keine Mängel oder Schäden verschwiegen hast, würde ich es dabei belassen. Was der Käufer daraus macht, ob er den Wagen als Neuwagen verkauft, vergoldet, sich Blumenkästen draus bastelt, ist nicht in deiner Verantwortung. Lediglich dann, wenn der Käufer mit Fragen auf dich zukommt, solltest du wahrheitsgemäß antworten. Ansonsten bist du aus der Verantwortung raus.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Schicke doch mal einen Freund oder Verwandten als Interessenten hin. :D

Und für was soll das gut sein?

Immerhin kann das noch im Kaufvertrag alles korrigiert werden - und andererseits: Für eine Täuschung muss auch eine Täuschung vor liegen; wem der Unfallvorschaden vor dem Kauf (Unterschrift Kaufvertrag) bekannt ist, der kann nicht mehr getäuscht werden.

Irgendwelche Leute hin schicken, die dann von Täuschung reden, weil ihnen der Unfallschaden bekannt ist, öhhhh ... naja, machen sich bezüglich ihrem Rechtswissen nur lächerlich.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Schicke doch mal einen Freund oder Verwandten als Interessenten hin. :D

Und für was soll das gut sein?

Der Bekannte weiß vom Unfallschaden, er soll den neuen Verkäufer fragen, ob der Wagen unfallfrei ist. Bejaht er das, würde ja ggf. Betrug vorliegen. Bringt aber nichts, wenn der Verwandte gar keinen Vertrag abschließt.

Andererseits kanns dem ersten Verkäufer prinzipiell egal sein,, sofern er in seinem Kaufvertrag den Unfallschaden ordentlich vermerkt hat.

 

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Der Bekannte weiß vom Unfallschaden, er soll den neuen Verkäufer fragen, ob der Wagen unfallfrei ist. Bejaht er das, würde ja ggf. Betrug vorliegen.

Zum Betrug gehört die Täuschung und man kann nicht mehr getäuscht werden, wenn man davon Kenntnis hat, dass es sich um eine Lüge handelt.

Nach einem Kauf liegt hier eventuell eine arglistige Täuschung vor, die den Käufer zu Schadensersatz berechtigt - mehr aber auch nicht.

Auch wenn es eine Sauerei darstellt, moralisch verwerflich ist und was es noch so für feine Bezeichnungen gibt, aber man sollte als "Rächer der Witwen und Waisen" deutlich die Füße still halten, da man mit irgendwelchen Dingen ganz schnell selbst hoch angreifbar wird.

Beleidigungen, ungerechtfertigte Beschuldigung, Geschäftsschädigung und ein paar Dinge mehr (je nach Benehmen bei dem Verkäufer) können einem selbst ganz massiv auf die eigenen Füße fallen können.

Gegenüber einem Verkäufer, der mit moralisch höchst verwerflichen Methoden arbeitet und nicht vor "grauzonigen" Rechtsauslegungen zurückschreckt, um irgendwie jeden Euro zu bekommen, stellt man sich nicht auf und erzählt dem irgendwelche Dinge, die ihn zu Schadensersatzforderungen gegen einen selbst anstiften.

am 22. Juni 2014 um 18:06

Auf jeder Internet-Plattform kann man an die Moderation eine Mail senden!

Das sollte doch ausreichen!

P.S. solltest in jedem Fall sicher sein, dass der Wagen als Unfallwagen bezeichnet werden muss!

:cool:

am 22. Juni 2014 um 18:53

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Das ist sicher mehr als Schönreden. Aber um es anzuzeigen bräuchtest Du einen Geschädigten. Ohne Kontakt zu einem potenziellen Käufer kannst Du wenig machen.

Ich würde das als Betrugsversuch ansehen, der auch strafbar ist. Dazu bedarf es keines potentiellen Käufers.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Einfach bei der dortigen Polizei anrufen und denen dann ne Mail mit der URL des betrügerischen Angebotes senden. Die können dann entscheiden, wie sie tätig werden, denn Betrugsversuch ist ein Offizialdelikt, bei dem sie tätig werden müssen.

am 22. Juni 2014 um 19:20

Ist es nun ein Unfallwagen im rechtlichen Sinne, oder eben nicht....:cool:

Antwort steht ja bisher aus....nur was der Volksmund meint ist bekannt.....;)

Themenstarteram 22. Juni 2014 um 20:41

Ja. Es ist ein Unfallwagen. Mein Käufer hat das Gutachten gelesen und die Fotos gesehen.

Steht auch so

in meinem Kaufvertrag. Also weiß er schon was er tut.

am 22. Juni 2014 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Ist es nun ein Unfallwagen im rechtlichen Sinne, oder eben nicht....:cool:

Antwort steht ja bisher aus....nur was der Volksmund meint ist bekannt.....;)

Nach dem, was im 4. Post steht, versteh ich deine Frage nicht. Das hat doch nix mehr mit der Meinung des Volksmundes zu tun. Wenn ein Gutachten über einen wirtschaftl. Totalschaden vorliegt.

Du kannst das Angebot beim jeweiligen Anbieter (mobile.de , Autoscout etc.l) beanstanden. Da gibts immer eine Funktion auf der Angebotsseite. Soviel ich weiß, nehmen die Plattformen so etwas durchaus ernst, vor allem bei gewerblichen Anbietern.

PS. Übrigens ist nicht nur Betrug strafbar, sondern auch der Versuch ;)

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