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Mein Wohnwagen wurde gerammt

Hobby-Wohnwagenwerk Prestige 535T,-TL,-TF,-TK
Themenstarteram 8. März 2015 um 19:34

Hallo Forums-Mitmacher,

will Euch mal eine kurze, verrückte Geschichte berichten.

Heute Morgen wollten meine Beste und ich raus zum Wohnwagen -Frühjahrsputz. Der Stand am Straßenrand geparkt, als ich ankam hab ich mich über das zertrümmerte Spiegelglas auf der Straße gewundert und dann diese Splitterteile überall...

Ich hab dann erst einen Moment gebraucht um das zu realisieren. An meinem WoWa hat sich also ein Auto verewigt. Der Fahrer hat natürlich darauf verzichtet ein Kontakt zu hinterlassen, also ruckzuck die Polizei gerufen, ne halbe Stunde später war sie da, und in dem Moment als die Polizei Ihren Fotoapparat gesucht hat, fährt ein auf der in Frage kommenden Seite demoliertes Auto an uns vorbei. Und wie es der Zufall wollte- Restalkohol und viel weißer Lack auf dem dunklen Auto an in Frage kommender Stelle.

Jetzt brauch ich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur (Stromdose tauschen, Lackieren, und jetzt kommt der Gau: Leuchtenträger im Heck).

Info anbei: Mein Hobby ist ein 535 Prestige BJ 83.

Kann mir jemand einen engagierten Werkstatt im Raum DD empfehlen?

Vielen Dank vorab!

BigPlue

Beste Antwort im Thema
am 21. März 2015 um 13:26

Hier wird leider sehr viel Unsinn verbreitet auch von angeblichen Faktenerzählern wie Oetteken. Was ihm nicht gefällt läßt er weg um seine Fakten rüberzubringen, tztztzt...

 

Der Schaden wird bezahlt, wenn das Verursacherfahrzeug bekannt ist.

Fahrzeuglack ist einzigartig (nicht wie ein Fingerabdruck aber es hat eine hohe Fundquote), sonst hätte nicht die Polizei eine Lackdatenbank.

 

Ansonsten sind wir als "Tippgeber" immer in einer schlechten Position weil, "mein Onkel hatte auch mal" oder "Ich weiß von einem, der..." hilft eigentlich gar nichts.

 

Kein Fall ist wie der andere und erst recht gleicht keine Unfallflucht einer anderen.

 

Also muss sich der TE an vielen "Wahrheiten" entlang hangeln und sich das Beste für ihn raussuchen.

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Wurde der Unfallverursacher von der Polizei ermittelt und ist der geständig?

Themenstarteram 8. März 2015 um 19:53

Das Schadensbild passt zu meiner Beschädigung, Fahrer war bei Feststellung nicht vernehmungsfähig. Ich gehe davon aus, das seine Versicherung deswegen nicht greift.

Wenn das Auto ne Haftpflicht hatte, greift auch die Versicherung.

Sie nimmt aber den Fahrer in Regress.

Themenstarteram 8. März 2015 um 20:09

Puh, das klingt gut. Danke PIPD black!

Jetzt müssen die COPS noch den Rest erledigen...

Was natürlich nicht heißt, dass es einfach wird.

Die werden sich schon versuchen zu winden.

Themenstarteram 8. März 2015 um 21:03

Da hast Du recht. Ich werde es morgen meiner Verkehrsrechtschutz & meiner WoWa-Versicherung melden, dann schauen wir mal. Mal schauen was der Rechtsverdreher meines Vertrauens dazu sagt.

Bleibt mir nur noch die Suche nach der geeigneten Werkstatt für einen Kostenvoranschlag.

Alles in allem nervt so ein Mist.

Direkt in DD gibt es einen Hobby Händler, schon seit vielen Jahren.

oder gutachter

sagt dir aber bestimmt dein rechtsbeistand

möglicherweise ist der schaden größer als auf den ersten blick erkennbar

ist halt etwas anderes blechschaden am auto oder beim wowa=sandwich bauweise

Ich persönlich würde folgende Reihenfolge wählen.

  1. Kontakt zur Rechtsschutzversicherung > Rechtsanwalt auswählen
  1. Den Schaden der eigenen Versicherung melden
  1. Nach Beratung mit dem RA Gutachter und/oder Werkstatt aufsuchen.

Ein auf Verkehrsrecht versierter RA weiß genau was in welcher Reihenfolge was zu tun ist und wie man an die erforderlichen Auskünfte von der Polizei rankommt.

Bedenke auch , der Wagen ist 32 (Zweiunddreißig) Jahre alt. Da ist ein wirtschaftlicher Totalschaden sehr nahe.

Hallo, "bigplue", Käptnblaubär hat recht damit, dass er Dir rät, als erstes zum RA zu gehen, wenn der Unfallverursacher kein Schuldeingeständnis abgelegt hat ! Das erfährst Du auf jeden Fall bei der Polizei ! Auf jeden Fall einen Gutachter , der auf Wowas und Womos spezialisiert ist, beauftragen, den Schaden und eventuelle unsichtbare Schäden -die Folgeschäden nach sich ziehen können!!!- zu ermitteln !!!! Aber dabei ist zu bedenken, dass die Versicherungen IMMER nur die Reparatur bezahlen, wenn der Restwert des Wowas höher ist , als die Reparaturkosten, ansonsten bekommst Du nur das Geld , was aus dem Kostenvoranschlag hervorgeht !!! Bei dem Alter des Wowas , ist zu überlegen, ob Du nicht lieber das Geld der Versicherung in die Hand nimmst und Dir ein gleichwertiges neueres Modell holst ?! Ich habe die Erfahrung gemacht, dass -nach Unfall- reparierte Wowas und Womos immer irgendwelche Undichtigkeiten nach Reparaturen aufwiesen, die man nicht gleich bemerkt hat und hinterher einen Rattenschwanz an Reparaturen nach sich zogen !!! Lass Dich bloß nicht auf faule Kompromisse ein !!! Viel Glück ! joeleo

Bevor der Unfallverursacher nicht ermittelt ist, sind Ratschläge sehr schwer.

Wird der Verursacher ermittelt, dann Haftpflichtschaden = gut, ansonsten Vollkaskoschaden (sofern versichert) = schlecht.

Also Vorsicht, bevor Aufträge an Anwalt, Gutachter oder Werkstatt erteilt werden, wenn es als Kaskoschaden abgerechnet werden soll.

am 9. März 2015 um 11:37

Der Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ist IMMER gut! und auch in diesem Fall sehr empfehlenswert, bevor man etwas anderes macht, da der Fachanwalt einem sagen kann, was man tun muss/sollte um den Schaden so schnell wie möglich regulieren zu lassen. Ob der Anwalt dann "richtig" aktiv wird hängt von der Sachlage ab.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. März 2015 um 10:55:03 Uhr:

Bevor der Unfallverursacher nicht ermittelt ist, sind Ratschläge sehr schwer.

Wird der Verursacher ermittelt, dann Haftpflichtschaden = gut, ansonsten Vollkaskoschaden (sofern versichert) = schlecht.

Also Vorsicht, bevor Aufträge an Anwalt, Gutachter oder Werkstatt erteilt werden, wenn es als Kaskoschaden abgerechnet werden soll.

Wenn ich den Eröffnungspost richtig interpretiere, ist der Unfallverursacher doch von der Polizei am Unfallort angehalten worden! ? ! ? :confused::confused:

Ein leicht alkoholisierter Fahrzeugführer mit einem beschädigten Fahrzeug ist angehalten worden.

Ob das der Unfallverursacher war wissen wir nicht.

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