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Meine 18" Volvofelgen stehen nicht im Fahrzeugschein

Themenstarteram 2. März 2010 um 16:37

hey leute!

ich hab ja jetzt seit ca. 2 wochen meinen c30.

es ist ein c30 momentum mit bodykit und einem 2.4i motor.

ich habe ihn mit 18" felgen( original volvo) gekauft , hab ihn aber mit den winterreifen abgeholt.

jetzt hatte ich gestern meine fahrzeugschein in der hand,

und da stehen jetzt nur 16" drin?

wie kann das sein.

gibt es da probleme mit den grünen( uuups inzwischen ja blau)?

was soll ich jetzt tun?

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14 Antworten

.. na dann schau mal in die VOLVO EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, da wirst Du sicher fündig werden! Ist aber inzwischen ein alter Hut - verstehe nicht, daß Dir der Händler das nicht gesagt hat!

Gruß

Jürgen

Die Bescheinigung gehört zur Zulassungsbescheinigung Teil II

Themenstarteram 2. März 2010 um 17:13

sorry aber das versteh ich jetzt nett!

aber normalerweise müssen doch die felgengrösse im schein eingetragen sein.

das auto hatte ja schon tüv, da hätte es doch auffallen müssen.

kann es sein das da was bei der neuzulassung was schief gelaufen ist.

und die einfach vergessen haben die 18 er einzutragen?

o.k. nochmal:

Du hast sicherlich keinen Fahrzeugschein, sondern eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Dort stehen auch nicht mehr alle Reifengrößen drin! Sondern die stehen nur noch in der Übereinstimmungsbescheinigung. Wenn Du die nicht erhalten hast, weil es ein älteres Fahrzeug ist, gehe zu Deinem :). Der kann Dir weiterhelfen. Es gibt aber auch auf der Volvo Homepage die Freigaben, aber da musst Du selber mal stöbern.

Gruß

Jürgen

Themenstarteram 2. März 2010 um 17:28

ah alles klar.

mach mich mal auf die suche!

Zitat:

Original geschrieben von SirLord

 

aber normalerweise müssen doch die felgengrösse im schein eingetragen sein.

und die einfach vergessen haben die 18 er einzutragen?

NEIN ..... hier irrst Du Dich, in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind nicht mehr alle zugelassenen Felgen- bzw. Reifengrössen eingetragen. Die stehen leider nur noch in der Übereinstimmungsbescheinigung. Wer vorher Fahrzeugschein und Brief hatte sollte sich die alten Papiere ungültiggemacht aushändigen lassen, dann hat er keine Sucherei.

Jetzt alles klaro ;) ??

Gruß

Jürgen

Themenstarteram 2. März 2010 um 17:44

schon klar!

aber ich hab ja nur meine neuen Zulassungsbescheinigungen.

und die alten hab ich auch nie gesehn!

aber wenn ich zum händler( volvo vertragshändler) geh müsste der des doch bereinigen können!

aber normal sollten die 18er doch irgendwie im " fahrzeugschein" (den wisch den ich immer bei mir haben muss) vermerkt sein.

wenn die grünen meine felgen sehn und in den wisch gucken, müssen die doch irgendwie erkennen ob des klar geht!

ich kann doch nett zu denen sagen sie sollen bei volvo anrufen und nachfragen ob des ok ist!

Zitat:

Original geschrieben von SirLord

aber wenn ich zum händler( volvo vertragshändler) geh müsste der des doch bereinigen können!

Der kann nichts "bereinigen".

In den "neuen" Fahrzeugpapieren, den Zulassungsbescheinigungen 1+2, ist nur noch eine Größe, die Grundgröße, eingetragen.

Sämtliche aneren Rad/Reifen-Kombinationen, die auch werksmäßig freigegeben sind, finden sich nur noch in der bereits genannten "Übereinstimmungsbescheinigung", das ist die EU-Zulassung des Fahrzeugs, auch als COC bekannt.

Man bekommt eigentlich bei jedem Hersteller auch eine Liste über diese weiteren Reifengrößen, oft auch als Download auf dessen Webseite.

Mitführen muss man da auch nichts. Mit den neuen Zulassungsbescheinigungen haben sich "im Hintergrund" noch einige andere Dinge geändert. So muss nicht mehr der Fahrer/Halter nachweisen, dass eine Rad/Reifen-Kombi zulässig ist, sondern die Polizei, dass diese unzulässig ist. Es ist eine Beweislastumkehr eingetreten.

 

Es ist zwar nicht notwendig, einen Nachweis mitzuführen, macht die Sache aber bei einer Kontrolle etwas einfacher, zumindest wenn die gefahrene Kombination optisch schon auffällig ist.

Themenstarteram 2. März 2010 um 18:01

seltsam!

aber ich glaub euch mal:-)

ich such schon ne weile danach!

hat irgendjemand den link dazu?

Falls das Auto geleast oder finanziert ist, liegt die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der entsprechenden Gesellschaft / Bank.

Ist bei meinem Firmenfahrzeug auch so.

Die schicken aber gerne eine Kopie.

Frank

Themenstarteram 2. März 2010 um 18:15

bar bezahlt!

hab also auch de fahrzeugbrief daheim!

am 2. März 2010 um 18:28

Also, folgendes:

es muss laut neue Verordnung seit Änderung der Fahrzeugpapiere nicht alle Reifengrößen im Schein/Brief angegeben werden. Immer nur die Mindestbereifung.

Eigentlich brauchst du nur die ABE (wenn du den möchtest kann ich ihn dir gerne einscannen und zuschicken), worin die Reifengröße (wichtig bei den 18"ern auf Volvo Felge: 215/45 R18 93V!!) genannt ist. Mehr brauchst du nicht.

Ich habe weder die 18"er eingetragen noch andere (bis auf die 15"er aber das ist die Mindestbereifung) Felgen größer als 15" eingetragen... Zudem gilt: du musst nur die ABE dabei haben. Wenn die Felgen KEINE ABE haben, dann müssen sie eingetragen werden...

am 2. März 2010 um 18:39

Download, Ausdruck und Handschuhfach

http://www.volvocars.com/.../C30_Typ_M.pdf

Zitat: Der Fahrzeugführer hat diesen Auszug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

am 2. März 2010 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Download, Ausdruck und Handschuhfach

http://www.volvocars.com/.../C30_Typ_M.pdf

Zitat: Der Fahrzeugführer hat diesen Auszug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Danke für den Link! Habe das zwar in Papierform, aber elektronisch ist es halt immer besser :D

Themenstarteram 2. März 2010 um 18:46

alles klar!

jetzt ist mir auch grad eingefallen , ich könnte glaub ich echt son zettel haben.

wusste nur nix damit anzufangen.

kann jetzt nur nicht nachgucken weil ich im urlaub bin.

aber eure antworten haben mich schon sehr beruhigt!

 

ich meld mich wenn ich wieder daheim bin .

dann können wir das problem lüften!

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