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Meinen Passat hat es erwischt :( Unfall

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 5. März 2012 um 10:13

Habe ihn Ordnungsgemäß in eine Parklücke abgestellt und so wieder gefunden.

Die Polizei die den Schaden registriert hat wollte mich nicht ausfindig machen obwohl meine Passerati nur wenige Meter vom Haus geparkt war. Ich fand nur einen Benachrichtigungszettel, dass ich den Unfallbericht abholen kann und der Unfallverursacher fest steht.

 

Beste Antwort im Thema

...sind wir in der Schadenwelt nun bei "wünsch dir was" :confused:

Nein, wir sind eben bei "so ist es", auch wenn es manchen nicht in den Kram oder gar ins Weltbild passt...

Wenn der TE sich so unsicher ist (bei so viel Halbwissen hier, kein Wunder), würde ich Anwaltliche Hilfe in Betracht ziehen und mir da "echte" Hilfe/Beratung holen oder ins Versicherungsforum hier wechseln...

Meine Meinung...

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Wow wie dreist. Das mit der Polizei ist normal, da die sowas so schnell wie moegluch fertig habrn wollen. Du solltest nun nach Zeugen suchen. Auch im internet gibt es fuer Zeugen und Geschaedigte eine Platform. Vorallem den Bericht der Polizei ueberpruefen.

Schade ums Auto.

Herzliches Beileid. Da der Unfallverursacher fest steht, gehe ich mal davon aus, daß alles seinen geregelten Gang geht. Dann benötigst Du IMHO auch keine Zeugen. Zeugen brauchst Du nur, wenn der Verursacher Fahrerflucht begeht. Hoffentlich ist der Schaden nicht so groß (es ist zu sehen, daß die B-Säule beschädigt ist...). Wenn es ein Totalschaden wird, ist es für Dich schlecht, weil Du dabei sicherlich Miese machst.

Jetzt mußt Du dich mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Oftmals schreiben die einen Gutachter vor. Ich bin aber nicht sicher, da Du der Geschädigte bist, ob Du dort nicht sogar freie Wahl hast und einen Gutachter Deiner Wahl nehmen kannst.

Ich würde mich auf jeden Fall mit der Versicherung kurzschließen, um den Verfahrensweg vorher zu klären. Dann bist Du auf der sicheren Seite und kannst nach Schadensfeststellung alles an Deine Werkstatt abtreten, Dir einen Mietwagen für die veranschlagte Reparaturzeit nehmen und alles instand setzen lassen. Die Werkstatt regelt dann alles mit der Versicherung und Du mußt nichts verauslagen.

Es wäre auch für deinen Vorteil wenn du selber einen Gutachter hollst, den die gegnerische wird hierbei auch versuchen den preis etwas zu drücken.

Du kannst zwar von der Versicherung ihren Gutachter nehmen musst du aber nicht. Würde ich auch nicht.

Wenns der Versicherung nicht passt das Gutachten schicken die eh nochmal selber einen.

Das beste was du machen kannst ist wenn du zu einem Anwalt gehst der beratet dich bei allem. Zahlen muss es ja eh die gegnersiche Versicherung.

Auch mein Beileid,wenn du noch was am Auto hast lass es gleich mitmachen!Sonnige Grüsse aus Sachsen-Anhalt.

Erwartest Du von der Polizei, daß die wegen eines Sachscahdens die ganze Nachbarschaft abklingelt? Siehs doch positiv: der Verursacher hat die Polizei gerufen, die Sachlage ist klar, die gegnerische Versicherung zahlt!

Ich finde an Deinem Beitrag keine Bilder - bin ich blind? oder hat meine Browser ein Problem?

Sehe auch keine....

Wenn alles geklärt ist, dann ist doch auch alles in trockenen Tüchern und entbehrt jeder Aufregung.

Ich wäre glücklich ......würde ab zum :) und einen Termin machen, mir n schönen Leihwagen geben lassen.....der neue CC bietet sich ja förmlich an.

seh auch eine Bilder keine Bilder und verstehe die Aufregung auch nicht. Sei doch froh das der Unfallgener sich bei der Polizei gemeldet hat. Kannst dir doch alle wichtigen Daten abholen.

Mir ist letzte Woche wieder einer in Auto gefahren (das 3. mal jetzt insgesamt) und ich habe (wieder) keinen Zettel von der Polizei oder vom Verursacher.

Gutachter hast du freie Wahl. Anwalt zahlt die Gegnerische VS. Und auf Mietwagen verzichten! Lieber die Nutzungsausfallpauschale nehmen (dürften bestimmt 30€ pro Tag sein (wobei ich den Satz nicht wirklich kenne)).

Bei mir waren es 58Euro!

Als Geschädigter hat man immer freie Gutachterwahl, welcher vom Unfallverusacher (bzw. dessen Versicherung) bezahlt werden muss. Wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter bestellen will, darf sie das. Dann zahlt sie halt zwei Gutachter!

Was den Mietwagen angeht, kannst du dir sofort einen holen! Und zwar für die gesamte Dauer bis alles geregelt ist. Man selbst sollte natürlich nicht bummeln aber wenns warum auch immer 4 Wochen dauert, dann müssen auch 4 Wochen Mietwagen bezahlt werden! Man sollte sich dann aber immer das OK der Versicherung holen. Am besten schriftlich und am schnellsten gehts in deren Filialen.

Wenn das Fahrzeug keine Mängel hatte, gibt es bei einem Totalschaden auf jeden Fall den vollen Zeitwert ersetzt. Findest du einen billigeren Ersatz, hast du Glück und machst Geld gut. Gibt es einen gleichwertigen Ersatz auf dem Markt nicht zum Preis, den dir die Versicherung zahlt, weiß ich es gerade auch nicht genau. So genannte volle Hütte Wagen sind eher selten und preislich sehr hoch angesiedelt. Eigentlich muss die Versicherung dann diesen Preis zahlen. Ich lasse mich aber auch gerne belehren, falls es doch nicht so sein sollte

@Konrad doch so viel, dann lohnt sich das.

Sofort einen Mietwagen, damit wäre ich vorsichtig. Wenn der nicht wirklich dringend benötigt wird, kann es schnell passieren das man auf den kosten sitzen bleibt. Von daher ist der Tipp, die Generische VS zu befragen nicht dumm.

Wenn es wirklich ein Totalschaden ist, wird der Zeitwert minus Restwert erstattet. Das der Gebrauchtwagenmarkt evtl. nichts vergleichbares hergibt, ist der VS leider völlig egal.

Bei Zeitwert und Restwert aber Vorsicht, da versuchen die Versicherungen immer gern was! Man muss nur die Werte des lokalen Marktes nehmen, nicht von nem Händler 500km weiter.....

Dann noch schauen, ob sie was mit Differenzbesteuerung versuchen, im Zweifel zum Anwalt!

Wenn sie lange blöd machen und nicht innerhalb von 4 Wochen zahlen, Zinsen nicht vergessen ;)

Anwalt klar!

Zitat:

Original geschrieben von konrad3C

Bei Zeitwert und Restwert aber Vorsicht, da versuchen die Versicherungen immer gern was! Man muss nur die Werte des lokalen Marktes nehmen, nicht von nem Händler 500km weiter.....

Dann noch schauen, ob sie was mit Differenzbesteuerung versuchen, im Zweifel zum Anwalt!

Wenn sie lange blöd machen und nicht innerhalb von 4 Wochen zahlen, Zinsen nicht vergessen ;)

7 % Zinsen sind es ;) Bei jedem Zahlungsverzug und dann auch ab dem ersten Tag der Forderung, wenn man die Zinsen einmal fordert!

Restwert bekommt man auch nur selten den, der ermittelt wurde. Von daher soll sich die Versicherung um den Verkauf kümmern, wenn sie meinen, dann besser davon zu kommen. Versicherungen versuchen viel.

 

Aber das mit dem Wiederbeschaffungswert lässt mir keine Ruhe...

egal was alle hier sagen. geh zum anwalt, da bist du 100% auf der sicheren seite. der kennt all deine rechte und nutzt diese auch.

du solltest blos nicht selber mit der gegnerischen versicherung in kontakt treten, denn ich hab die erfahrung gemacht das die versicherungen in der regel versuchen einen "übern tisch zu ziehn". die haben nämlich auch nix zu verschenken und dafür sind ihnen alle mittel recht, gerade bei menschen ohne rechtlichem Fachwissen. :mad:

PS: kann auch keine Bilder sehen :confused:

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