1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. X Reihe
  6. X5 E53, E70 & F15
  7. X5 E70
  8. Meinung gefragt: Rückfahrkamera im Lieferrückstand- Ultimatum läuft

Meinung gefragt: Rückfahrkamera im Lieferrückstand- Ultimatum läuft

BMW X5 E70
Themenstarteram 23. Februar 2010 um 19:34

Servus zusammen,

ich möchte gerne eure Meinung zu nachstehendem Sachverhalt wissen:

Mein X5 wurde mit Rückfahrkamera inkl. Top-View- Funktion im geordert und auch so auf der AB bestätigtermaßen geführt.

Produktion 10/2009. Auslieferung 11/2009 - leider ohne Kamera.

Ich habe mit dem Freundlichen- zu dem ich bisher ein gutes Verhältnis gepflegt habe- ein Arrangement getroffen (schriftlich), dass das Fahrzeug unter Vorbehalt der Rechte angenommen wird und dem Händler die Frist bis 30.3.2010 eingeräumt wird, die Kamera- wie bestellt- auf seine Kosten nachzurüsten, ggf. durch Neubeschaffung des Fahrzeugs- sofern bis 30.3.2010 die Kamera nicht nachrüstbar sein sollte.

Mittlerweile habe ich durch BMW erfahren, dass die Sonderausstattung nun in der "Erprobungsphase" als SonderZUBEHÖR sein soll. Ob das Teil aber noch in diesem Jahr auf dem Markt verfügbar sein wird, steht in den Sternen.

Durch das anstehende LCI und die mit hoher Wahrscheinlichkeit anstehende Nichtberfügbarkeit der Kamera als Nachrüstsatz gibt es nun einige Kollisonspunkt, wie sich im Gespräch mit dem Händler herausgestellt hat:

U.a. habe ich nach dem Handling gefragt, falls die Erfüllung durch Nachrüstung nicht zum Ablauf der Frist erfolgen könne. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass ich auf jeden Fall für die bisherige Nutzung mir bei einem Umtausch gg. das LCI einen Teil anrechnen lassen muss.

Dies sehe ich nicht so, obwohl ich Bereitschaft singalisiert habe, die Erhöhung des Gesamtpreises bei gleicher Ausstattung zu tragen.

Hierzu habe ich folgenden Link entdeckt, der die Sach-/ Rechtslage in meinem Falle wohl ziemlich gut trifft- da es sich ja nicht um eine Wandelung, sondern eine Ersatzlieferung/ Umtausch handelt.Handelsblatt

Nun meine konkreten Fragen:

- Wie sieht das aus durch das LCI (Fahrzeug ist neuer/ hochwertiger- aber kann ja nix dafür)

- Bei Ablauf des Ultimatums den Anwalt einschalten ? Vorbehaltserklärung liegt ja bereits schriftlich vor!?

Mir geht´s darum, mich nicht einwickeln und ewig hinhalten zu lassen. Das LCI ist eher Nebensache.

Für euere Meinung und Beiträge danke ich vorab- und lass mich über selbige überraschen.

Danke und Gruß in die Runde,

Bodomat

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bodomat

Mein Anwalt hat mir übrigens folgendes erklärt:

- In Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung gem. meinem Link auf das Handelsblatt beisst sich das darin zitierte EU- Recht mit der Auffassung der dt. Richter- zumindest im Falle der Ersatzlieferung eines Autos

- Ergo: Ich werde vermutlich nicht darum kommen, bei einer Ersatzlieferung eine Nutzungsentschädigung zu entrichten. Diese wird sich nach seiner Berechnung -ausgehend von zu erwartender Lebenslaufdauer von 250.000 km- bei ca. 0,3% je gefahrene 1.000km einpendeln. Dann wäre aber wegen der zwischenzeitlichen Preiserhöhung dieselbe aus juristischer Sicht nicht mein Problem- müsste daher für das LCI lediglich die Nutzungsentschädigung leiden.

- Beurteile seine Angaben als sehr hochwertig und zuverlässig, da durch seine Kanzlei mehrere große Autohäuser vertreten werden (mein :) z. Glück nicht) und er daher solche Problemchen und die Gegenargumentation der Autohändler kennt.

- Das Ultimatum muss ich in jedem Fall abwarten- und dann geht das Ding seinen Lauf- wohl wie beschrieben. Ich werde dran bleiben und berichten, wie sich die Dinge entwickeln.

Ich freue mich dass sich die Einschätzung deines Anwalts zu 100% mit meiner deckt.

7 weitere Antworten
Ähnliche Themen
7 Antworten

Warum willst du jetzt Hilfe / Rechtsberatung wenn du vorher nicht auf mich gehört hast?

Jetzt hast du dir etwas andrehen lassen von dem ich hoffe dass es wirklich so "harmlos" ist wie du es hier darstellst.

Es war mir schon klar, dass die Top View Kamera niemals in absehbarer Zeit als Nachrüstsatz verfügbar sein wird.

Du musst in jedem Fall das Ultimatum abwarten um weitere rechtsverbindliche Aktionen einzuleiten.

Da mit ziemlicher Sicherheit das Ultimatum ungenutzt verstreichen wird kannst du dir bereits jetzt Gedanken über die weiteren Schritte machen.

In jedem Fall wirst du einen Anwalt benötigen - diesen solltest du bereits jetzt kontaktieren und mit ihm alles durchsprechen.

Es wird mit ziemlicher Sicherheit auf ein neues Fahrzeug hinauslaufen welches dem bestellten Fahrzeug entspricht. Du wirst für die Nutzung des bisherigen Fahrzeuges bis zur Lieferung des neuen Fahrzeuges etwas bezahlen müssen. Ob dies juristisch der Schadensersatz oder eine Nutzungsentschädigung ist kann ich dir aus dem Stehgreif nicht sagen.

Jetzt habe ich deinen Beitrag noch mal richtig gelesen.

Du / dein Händler hast es ja selbst geschrieben:

Wenn du ein neues Fahrzeug erhältst musst du die Nutzung des bisherigen Fahrzeuges bezahlen.

Das sehe ich genau so und bin mir sehr sicher, dass dies zutrifft.

Dadurch, dass du die Ware mangelhaft angenommen hast, hast du die ganze Geschichte rechtlich unnötig kompliziert. Du hättest dir in jedem Fall damals schon anwaltlichen Rat einholen müssen.

Die Ausgangssituation war so:

Du hast eine fest definierte Ware bestellt. Hier gab es ein unverbindliches Lieferdatum. Mit Hilfe der AGB und aktueller Rechtssprechung hätte man daraus einen verbindlichen Termin konstruieren können. Und jeden Tag den dein Händler diesen verbindlichen Termin überschreitet hätte man spielend als Schadensersatz geltend machen können.

Das Ganze hätte man relativ einfach regeln können: Du hättest einen X5 von Sixt oder aus dem Fuhrpark von BMW bekomme. Nach einigen Wochen hättest du dann deinen korrekten X5 bekommen und die Sache wäre gegessen gewesen.

Jetzt hast du das Fahrzeug angenommen. Allein durch deine Zulassung und deine ersten paar Kilometer hast du für einen riesigen Verlust von mehreren tausend Euro gesorgt. Wofür du jetzt wirklich gerade stehen musst wenn du ein neues Auto bestellst: Weiß ich nicht! Das ist sehr kompliziert und ich rate dir dringend von ab in deinem komplizierten Fall zu probieren selbst die Rechtslage abzuchecken.

Ich denke, dass du mit deinem Schreiben bereits einen weiteren Fehler gemacht hast.

Ich gehe davon aus dass ein Anwalt den Passus "Sollte eine Nachrüstung nicht möglich sein, so sind von Bodomat keine Nutzungsentgelte für die verstrichene Zeit zu leisten" mit rein gebracht hat.

Also geh jetzt dringend zum Anwalt - bei dir ist es kurz vor 12!

Themenstarteram 24. Februar 2010 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von Cyborki

 

Ich denke, dass du mit deinem Schreiben bereits einen weiteren Fehler gemacht hast.

Ich gehe davon aus dass ein Anwalt den Passus "Sollte eine Nachrüstung nicht möglich sein, so sind von Bodomat keine Nutzungsentgelte für die verstrichene Zeit zu leisten" mit rein gebracht hat.

Also geh jetzt dringend zum Anwalt - bei dir ist es kurz vor 12!

Danke dir für deine intensive Darstellung, aber ich denke der Artikel aus dem Handelsblatt belegt, dass es sich nicht um eine Wandelung handelt, sondern um eine Ersatzlieferung- und daher gemäß der Artikelaussage/ Rechtssprechung KEINE Nutzungsentschädigung durch mich abzuführen ist.

Die Annahme erfolgte unter Vorbehalt nach BGB §464. Wenn bis zum 30.3. nicht erfüllt werden kann, wurde angekündigt zu wandeln.

Nach dem 30.3. ist der Händler in Verzug und bis ein neues Fahrzeug da ist, dauert es mindestens 6- 8 Wochen.

Ich werde nun nochmals wohl überlegen, wie das weitere Vorgehen sein soll und einen Anwalt zur Erstberatung heranziehen.

Hallo,

 

aus ziemlich zuverlässiger Quelle habe ich gestern erfahren, dass es aufgrund zu geringer Nachfrage keinen Nachrüstsatz für die Rückfahrkamera beim X5 geben wird.

 

Damit dürfte sich dein Fall von selbst erledigen...

 

Grüße

Dirk

Themenstarteram 27. Februar 2010 um 9:20

:eek::eek::eek:

Hallo Dirk,

vielen Dank für deine Info. Du sagts, deine Quelle sei zuverlässig- ich habe langsam das Gefühl, dass die Kamera wohl nicht nachrüstbar ist- obwohl bei der Technikauskunft in M etwas von Erbrobungsphase gefaselt wurde. Irgendwie kann das aber doch nicht sein, dass die das nicht hinkriegen??!! Andererseits- wenn´s den Nachrüstsatz geben sollte- warum nicht schon jetzt. Das Rad wird doch nicht neu erfunden! Daher sehe ich es auch so- die Nachrüstung kann ich mir in die Haare schmieren.

Im X6 Fred habe ich von einem ähnlichen Fall gelesen, wo der Händler auch nach Verfügbarkeit eben nachrüsten wollte. Ich hau den Verfasser mal nach dem Stand der Dinge an.

Mein Anwalt hat mir übrigens folgendes erklärt:

- In Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung gem. meinem Link auf das Handelsblatt beisst sich das darin zitierte EU- Recht mit der Auffassung der dt. Richter- zumindest im Falle der Ersatzlieferung eines Autos

- Ergo: Ich werde vermutlich nicht darum kommen, bei einer Ersatzlieferung eine Nutzungsentschädigung zu entrichten. Diese wird sich nach seiner Berechnung -ausgehend von zu erwartender Lebenslaufdauer von 250.000 km- bei ca. 0,3% je gefahrene 1.000km einpendeln. Dann wäre aber wegen der zwischenzeitlichen Preiserhöhung dieselbe aus juristischer Sicht nicht mein Problem- müsste daher für das LCI lediglich die Nutzungsentschädigung leiden.

- Beurteile seine Angaben als sehr hochwertig und zuverlässig, da durch seine Kanzlei mehrere große Autohäuser vertreten werden (mein :) z. Glück nicht) und er daher solche Problemchen und die Gegenargumentation der Autohändler kennt.

- Das Ultimatum muss ich in jedem Fall abwarten- und dann geht das Ding seinen Lauf- wohl wie beschrieben. Ich werde dran bleiben und berichten, wie sich die Dinge entwickeln.

Vielen Dank nochmals für deine Nachricht

Bodomat,

der hofft dass bei allen die ein Neufahrzeug bestellen, auch das darin verbaut ist, was auf der Auftragsbestätigung steht.

Zitat:

Original geschrieben von Bodomat

Mein Anwalt hat mir übrigens folgendes erklärt:

- In Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung gem. meinem Link auf das Handelsblatt beisst sich das darin zitierte EU- Recht mit der Auffassung der dt. Richter- zumindest im Falle der Ersatzlieferung eines Autos

- Ergo: Ich werde vermutlich nicht darum kommen, bei einer Ersatzlieferung eine Nutzungsentschädigung zu entrichten. Diese wird sich nach seiner Berechnung -ausgehend von zu erwartender Lebenslaufdauer von 250.000 km- bei ca. 0,3% je gefahrene 1.000km einpendeln. Dann wäre aber wegen der zwischenzeitlichen Preiserhöhung dieselbe aus juristischer Sicht nicht mein Problem- müsste daher für das LCI lediglich die Nutzungsentschädigung leiden.

- Beurteile seine Angaben als sehr hochwertig und zuverlässig, da durch seine Kanzlei mehrere große Autohäuser vertreten werden (mein :) z. Glück nicht) und er daher solche Problemchen und die Gegenargumentation der Autohändler kennt.

- Das Ultimatum muss ich in jedem Fall abwarten- und dann geht das Ding seinen Lauf- wohl wie beschrieben. Ich werde dran bleiben und berichten, wie sich die Dinge entwickeln.

Ich freue mich dass sich die Einschätzung deines Anwalts zu 100% mit meiner deckt.

Themenstarteram 27. Februar 2010 um 10:43

... auch dem Pascal ein Danke!

- Hier für die diesmal kurze und präzise Antwort. :D:cool:

Deine Antwort
Ähnliche Themen