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Meldung an Führerscheinstelle bei 3 Jahre altem BtmG Verstoß?
Guten Tag liebe Forengemeinde,
ich bitte euch um dringenden Rat.
JDNIB = jemand der nicht ich bin
JDNIB hat momentan ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtmG am Hals. Er hat im Zeitraum 12/12 - 08/13 harte Btm über das Darknet (Silkroad) bestellt.
Strafbefehlt liegt vor und es wurde eine Geldstrafe von 1000€ festgelegt.
Die wichtige Frage ist jetzt, ob nach so langer Zeit jetzt trotzdem noch eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht wird. Er ist nie unter BTM Einfluss im Straßenverkehr unterwegs gewesen.
Die Frage ist für ihn so wichtig, weil er ab August eine Ausbildung beim KBA beginnen wird und Angst hat, dass durch diese Meldung das KBA Wind von der damaligen Sache bekommt und ihm deshalb innerhalb der 3 monatigen Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen wird...
Vielen Dank bereits für eure Antworten.
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37 Antworten
Musste er ein pol. Führungszeugnis vorlegen? Wenn nein, interessierts wohl keinen.
Geht es hier jetzt um eine Arbeitsstelle oder den Führerschein? Bei letzterem wird das auf jeden Fall eingetragen. Beim anderen Fall hat mein Vorschreiber recht. Allerdings weiß nur das KBA alleine, wie es an diese Informationen kommt.
Zitat:
.... weil er ab August eine Ausbildung beim KBA beginnen wird ....
Schon richtig, bloß was soll das dann: " , ob nach so langer Zeit jetzt trotzdem noch eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht wird. " Wenn für diese Stelle ein Führerschein gebraucht wird, können die einen VZR Auszug anfordern.
Führungszeugnis muss er vorzeigen, es wird jedoch kein Eintrag zu finden sein, da die Geldstrafe unter 90 Tagessätzen liegt.
Also die Führerscheinstelle ist doch das KBA. Deshalb hat er jetzt Angst das dort eine Meldung eingeht wegen dem BtmG Verstoß und ihm deshalb ohne Angaben von Gründen in der Probezeit gekündigt wird.
Und was sollte beim Führerschein eingetragen werden?
Ein Führerschein wird für die Stelle nicht gebraucht.
Zitat:
@Arcturus51 schrieb am 17. Juni 2016 um 17:40:02 Uhr:
Deshalb hat er jetzt Angst das dort eine Meldung eingeht wegen dem BtmG Verstoß und ihm deshalb ohne Angaben von Gründen in der Probezeit gekündigt wird.
Wenn es dort eine solche Meldung geben würde, wäre das schon beim Vorab-Check aufgefallen und er hätte den Ausbildungsplatz garnicht erst bekommen.
Da liegt ein Irrtum vor. Die Führerscheinstelle ist nicht das KBA. Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft oder die Führerscheinstelle schicken solche Informationen an das KBA. Die Führerscheinstelle kann deswegen höchstens eine MPU anordnen. Ob die nun in das Register bei Bewerbungen reinsehen, weiß ich nicht, ob das übrhaupt erlaubt ist, auch nicht.
Das Ding ist er hat den Ausbildungsvertrag unterschrieben und ein paar Wochen später kam erst der Strafbefehl. Dieser wird auch erst zum 20.06.16 rechtskräftig falls bis dahin kein Einspruch eingelegt wird. Deshalb würde solch eine Meldung wohl nicht vor dem 20.06.16 erfolgen.
Ich dachte nur, dass es üblich wäre bei BtmG Verstößen eine Meldung an die Führerscheinstelle zu geben die dann ein ärztliches Gutachten anfordert und evtl. MPU.
Das ärztliche Gutachten würde er mit Leichtigkeit bestehen, da er schon lange clean lebt aber er hat Angst dann den Ausbildungsplatz zu verlieren, aufgrund seiner negativen Vergangenheit.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. Juni 2016 um 17:44:04 Uhr:
Da liegt ein Irrtum vor. Die Führerscheinstelle ist nicht das KBA. Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft oder die Führerscheinstelle schicken solche Informationen an das KBA. Die Führerscheinstelle kann deswegen höchstens eine MPU anordnen. Ob die nun in das Register bei Bewerbungen reinsehen, weiß ich nicht, ob das übrhaupt erlaubt ist, auch nicht.
Wieso. Er hat sich beim KBA beworben und die Infos gehen auch zum KBA.
Die Frage ist also berechtigt.
Ein Strafbefehl ist keine Verurteilung, wenn er den annimmt taucht das auch in keinem Register auf. Eine MPU ist aber trotzdem möglich.
Meint ihr denn die Führerscheinstelle wird sich bei ihm melden und ein ärztliches Gutachten anfordern? MPU halte ich für ausgeschlossen, da der Arzt nur den nicht vorhanden Konsum bestätigen könnte.
Also ich dachte das läuft so ab:
Bei BtmG Verstoß wird eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht.
Diese verlangt vom "Verurteilten" dann ein ärztlices Gutachten.
Sollte dieses Konsum bestätigen = FS Entzug und MPU.
Sollte kein Konsum/Abhängigkeit festgestellt werden = alles gut.
Ich frage mich nur ob in diesem speziellen Fall weil es halt schon 3-4 Jahre zurück liegt trotzdem noch das oben genannte Vorgehen durchgeführt werden wird.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. Juni 2016 um 17:49:56 Uhr:
Ein Strafbefehl ist keine Verurteilung, wenn er den annimmt taucht das auch in keinem Register auf. Eine MPU ist aber trotzdem möglich.
Natürlich taucht ein Strafbefehl im Bundeszentralregister auf.
Guckst du hier:http://www.straffrei-mobil.de/.../...nbesitz-kann-fuehrerschein-kosten
Sorry, aber meine Glaskugel sagt:
Alles "hier" kann nur Spekulation sein.
Es ist vollig egal was "wir" meinen.
Mein Tipp. Augen zu und durch. Es kommt wie es kommt.
Gruß Frank,
der hofft das er einfach etwas Glück hat.