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Meldung " Motor Störung, bitte Service"
Mein Max spinnt schon wieder. Während der Fahrt kam die Meldung " Motor Störung, bitte Service".
Natürlich habe ich gleich Panik geschoben und zum nächste Fordwerkstatt gefahren. Natürlich kurz vor Ladenschluß. Es wurde ausgelesen, dass der Drucksensor von Partikelfilter defekt ist. Ich dürfte noch 40 km nach Hause fahren und das Auto abstellen. Morgen muss ich schauen, dass Fordwerkstatt hier bei uns in der Nähe es kurzfristig reparieren kann.
Hat jemand von euch das Problem gehabt?
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38 Antworten
Zitat:
@Monique78 schrieb am 19. Dezember 2014 um 19:50:32 Uhr:
Hat jemand von euch das Problem gehabt?
"NEIN"
Bei mir war die Elektronik der DPF Steuerung defekt, der Dieselpartikelfilter wurde dadurch nicht mehr freigebrannt. Kostenpunkt 430.- €. Seitdem ist alles wieder ok.
Hatte ich auch schon mal, war noch in der Garantiezeit. wurde von der werkstatt kostenlos rep.
Zitat:
@Monique78 schrieb am 19. Dezember 2014 um 19:50:32 Uhr:
Mein Max spinnt schon wieder. Während der Fahrt kam die Meldung " Motor Störung, bitte Service".
Natürlich habe ich gleich Panik geschoben und zum nächste Fordwerkstatt gefahren. Natürlich kurz vor Ladenschluß. Es wurde ausgelesen, dass der Drucksensor von Partikelfilter defekt ist. Ich dürfte noch 40 km nach Hause fahren und das Auto abstellen. Morgen muss ich schauen, dass Fordwerkstatt hier bei uns in der Nähe es kurzfristig reparieren kann.
Hat jemand von euch das Problem gehabt?
Zitat:
@Monique78 schrieb am 19. Dezember 2014 um 19:50:32 Uhr:
Mein Max spinnt schon wieder. Während der Fahrt kam die Meldung " Motor Störung, bitte Service".
Natürlich habe ich gleich Panik geschoben und zum nächste Fordwerkstatt gefahren. Natürlich kurz vor Ladenschluß. Es wurde ausgelesen, dass der Drucksensor von Partikelfilter defekt ist. Ich dürfte noch 40 km nach Hause fahren und das Auto abstellen. Morgen muss ich schauen, dass Fordwerkstatt hier bei uns in der Nähe es kurzfristig reparieren kann.
Hat jemand von euch das Problem gehabt?
War bei mir auch schon. In der Werkstatt fehler erkannt und behoben. musste nichts zahlen, ging auf Garantie.
Nisi65, hast du Fordgarantie oder Werkstattgarantie? Mein Grand Max ist von 2011, habe vor 2 Monaten gekauft bei einer Händler (kein Fordhändler), der mir 1 Jahr Werkstattgarantie gab.
Zitat:
@Monique78 schrieb am 20. Dezember 2014 um 15:57:02 Uhr:
Nisi65, hast du Fordgarantie oder Werkstattgarantie? Mein Grand Max ist von 2011, habe vor 2 Monaten gekauft bei einer Händler (kein Fordhändler), der mir 1 Jahr Werkstattgarantie gab.
Moin,
dann wäre dein Ansprechpartner VOR einer Reparatur dieser Händler der dir den Wagen verkauft hat,denn er kann in der Garantiezeit festlegen, wo repariert wird oder ob er es selbst macht.Ansonsten kann er die Kostenübernahme einer fremden Ford Werkstatt ablehnen, dann bist du nämlich der Auftraggeber und nicht er - also dringend vorher klären!
Der wer mir das Auto verkauft hat ist nur ein Händler ohne Werkstatt (Autoforum Tübingen). Garantie schloß er mit eine externe Versicherung ab. Habe heute Morgen dort angerufen und der Schade wird nicht übernommen. Bin total sauer. Habe das Auto jetzt hier bei uns in Werkstatt abgegeben. Der Meister vermutet, dass es ein Kabelbruch ist !?!
Wird heute noch ausgelesen. Der Hammer ist, als ich heute Morgen mit dem Auto zum Werkstatt fuhr (ca. 800 m) fing an der Display zu spinnen. Keine Anzeige, der Rückfahrkamera funktionierte auch nicht. Jetzt warte ich auf Anruf von Werkstatt.
Ich bin kurz vor expludieren. Habe gedacht was ich für geiles Auto mit Top Ausstattung und wenig km gekauft habe. Jetzt zweifele ich langsam...hatte vorher ein C-Max BJ. 2009 und da war nie was dran
Schöne Bescherung...
Zitat:
@Monique78 schrieb am 22. Dezember 2014 um 09:48:16 Uhr:
Der wer mir das Auto verkauft hat ist nur ein Händler ohne Werkstatt (Autoforum Tübingen). Garantie schloß er mit eine externe Versicherung ab. Habe heute Morgen dort angerufen und der Schade wird nicht übernommen. Bin total sauer. Habe das Auto jetzt hier bei uns in Werkstatt abgegeben. Der Meister vermutet, dass es ein Kabelbruch ist !?!
Wird heute noch ausgelesen. Der Hammer ist, als ich heute Morgen mit dem Auto zum Werkstatt fuhr (ca. 800 m) fing an der Display zu spinnen. Keine Anzeige, der Rückfahrkamera funktionierte auch nicht. Jetzt warte ich auf Anruf von Werkstatt.
Ich bin kurz vor expludieren. Habe gedacht was ich für geiles Auto mit Top Ausstattung und wenig km gekauft habe. Jetzt zweifele ich langsam...hatte vorher ein C-Max BJ. 2009 und da war nie was dran
Schöne Bescherung...
Hallo Monique78,
Du solltest sofort die Ansprüche schriftlich per Einschreiben - sofern noch nicht geschehen - beim Verkäufer geltend machen. Er ist Dein Ansprechpartner, nicht seine Versicherung.
Und Andis Rat beachten, Reparaturen nicht selber zu beauftragen.
Bei der Gebrauchtwagenhändler-Gewährleistung, um die es sich handelt - gesetzlich, nicht freiwillig -, wird innerhalb der ersten 6 Monate unterstellt, dass der Fehler beim Kauf bereits vorhanden war, danach muss der Käufer dieses nachweisen. Und die Händler verweisen gern auf Versicherung oder Werksgarantie um die ersten 6 Monate zu überstehen.
Weiteres auch auf der ADAC-Seite.
Viel Erfolg und trotz der Unannehmlichkeiten schönes Fest.
Beste Grüße
josi
Oh Josi, warum hast du mir nicht früher geschrieben?
Fehler wurde gefunden. Es ist ein Kabelbruch bei der Leitung zur Differenzdrucksensor. Habe wieder die Versicherung angerufen und das lehnten sie natürlich wieder ab. Kostenpunkt ca. 220 €. Habe jetzt die Reparatur vor 30 Minuten veranlasst. Mist..Mist..Mist
Der Display funktioniert wieder...hat er vllt. ein Durchhänger gahabt...muss ich nicht verstehen.
Jetzt schaue ich ob noch hinterher was drehen kann...
Zitat:
@Monique78 schrieb am 22. Dezember 2014 um 11:10:22 Uhr:
Oh Josi, warum hast du mir nicht früher geschrieben?
Fehler wurde gefunden. Es ist ein Kabelbruch bei der Leitung zur Differenzdrucksensor. Habe wieder die Versicherung angerufen und das lehnten sie natürlich wieder ab. Kostenpunkt ca. 220 €. Habe jetzt die Reparatur vor 30 Minuten veranlasst. Mist..Mist..Mist
Der Display funktioniert wieder...hat er vllt. ein Durchhänger gahabt...muss ich nicht verstehen.
Jetzt schaue ich ob noch hinterher was drehen kann...
Hi,
nur als Anregung: Mit der beauftragten Werkstatt vereinbaren, dass der Auftrag vorerst nicht ausgeführt wird - wenn das noch möglich ist. Sachverhalt schildern, auf den Verkäufer schimpfen. Wenn sie an einem neuen dauerhaften Kunden interessiert sind, sollte es klappen, eventuell nach den bisherigen Kosten fragen.
Dann den Verkäufer, wie beschrieben, unter Zugzwang setzen (hatte ich vergessen: Im Beanstandungsschreiben eine Frist zur Beseitigung setzen) und ihm Deine bisherigen - voraussichtlichen - Kosten mitteilen. Die wären ggf. nicht entstanden, wenn er aufgrund seiner Gebrauchtwagenhändler-Gewährleistung reagiert hätte.
Und wenn alles nicht klappt: Rechtsanwalt. Du hast hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz.
Beste Grüße und viel Erfolg
josi
Zitat:
@Monique78 schrieb am 22. Dezember 2014 um 11:10:22 Uhr:
Habe wieder die Versicherung angerufen und das lehnten sie natürlich wieder ab.
mit welcher begrüdung?
Zitat:
@RatlosKeinFreak schrieb am 22. Dezember 2014 um 17:22:30 Uhr:
Dann den Verkäufer, wie beschrieben, unter Zugzwang setzen (hatte ich vergessen: Im Beanstandungsschreiben eine Frist zur Beseitigung setzen) und ihm Deine bisherigen - voraussichtlichen - Kosten mitteilen.
als erstes hätte sich der te an den verkäufer (und NICHT an die versicherung) wenden müssen!
da es hier um gewährleistungsansprüche geht, die noch vor denen der versicherung kommen...und diese nur vom verkäufer erfüllt werden können!
Zitat:
Die wären ggf. nicht entstanden, wenn er aufgrund seiner Gebrauchtwagenhändler-Gewährleistung reagiert hätte.
da der te sich nicht vor fehlersuche & reparaturauftrag an den verkäufer gewandt hat, brauch dieser ein rechtlich exakt 0,00garnichts dafür zu zahlen...da nutzt ihm auch ein anwalt nichts!
im übrigen würde ich dem te raten, den namen des händlers durch einen mod entfernen zu lassen! wenn dieser nämlich seinen ruf gefährdet sieht, kann dies unangenehme strafrechtliche & finanzielle konsequenzen für den te haben!
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. Dezember 2014 um 17:33:20 Uhr:
Zitat:
@Monique78 schrieb am 22. Dezember 2014 um 11:10:22 Uhr:
Habe wieder die Versicherung angerufen und das lehnten sie natürlich wieder ab.
mit welcher begrüdung?
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. Dezember 2014 um 17:33:20 Uhr:
Zitat:
@RatlosKeinFreak schrieb am 22. Dezember 2014 um 17:22:30 Uhr:
Dann den Verkäufer, wie beschrieben, unter Zugzwang setzen (hatte ich vergessen: Im Beanstandungsschreiben eine Frist zur Beseitigung setzen) und ihm Deine bisherigen - voraussichtlichen - Kosten mitteilen.
als erstes hätte sich der te an den verkäufer (und NICHT an die versicherung) wenden müssen!
da es hier um gewährleistungsansprüche geht, die noch vor denen der versicherung kommen...und diese nur vom verkäufer erfüllt werden können!
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. Dezember 2014 um 17:33:20 Uhr:
Zitat:
Die wären ggf. nicht entstanden, wenn er aufgrund seiner Gebrauchtwagenhändler-Gewährleistung reagiert hätte.
da der te sich nicht vor fehlersuche & reparaturauftrag an den verkäufer gewandt hat, brauch dieser ein rechtlich exakt 0,00garnichts dafür zu zahlen...da nutzt ihm auch ein anwalt nichts!
im übrigen würde ich dem te raten, den namen des händlers durch einen mod entfernen zu lassen! wenn dieser nämlich seinen ruf gefährdet sieht, kann dies unangenehme strafrechtliche & finanzielle konsequenzen für den te haben!
Hi,
erstens ist es hier noch unklar, weshalb sich DIE TE an die Versicherung gewandt hat. Hat sie zuerst den Händler informiert und der hat sie an die Versicherung verwiesen, kann der Händler sich nicht so einfach aus der Kostentragungspflicht herausziehen.
Im übrigen machen wir hier ja keine Rechtsberatung - dafür sind Juristen da - sondern geben Lösungsvorschläge.
Und zweitens hat DIE TE bisher nur den Sachverhalt geschildert, keine unsachliche, beleidigende oder ähnliche Angriffe auf den Händler. Wieso sollte das im Forum nicht möglich sein? Rechtsgrundlage? Andernfalls bitte eine Antwort der Mods.
Beste Grüße
josi
josi
Hallo ihr Lieben, ihr habt ja heute Mittag ganz schön viel geschrieben.
Das Auto ist bereits repariert. Müsste ich machen, bin darauf angewiesen. Kostenpunkt 240 €. Der Meister sagte, dass der Kabel zum Differenzdrucksensor durchgebrochen war. Allerdings sagte er auch, dass es nicht von Heute auf Morgen passiert, sondern musste schon bereits bei Kauf angerissen sein. Somit verschwieg der Händler diese Fehler. Ob er davon was gewusst hat oder nicht, lassen wir Mal stehen. Ich habe zwar erwähnt wer der Händler ist. Habe ihn nicht beschimpft oder sonst was ähnliches. Die Tatsache ist, dass ich mein Auto bei ihm kaufte. Ich werde ihn anschreiben und die Rechnung der Reparaturkosten beilegen. Sollte er sich quer stellen, wovon ich stark ausgehe, dann muss eben mein Rechtschutz für mein Anwaltskosten einspringen.
Habe fast vergessen: Die Begründung von Versicherung war, dass es durch Verschleiß entstanden ist und somit aus dem Garantie ausgeschloßen. Der Werkstatt hier bei uns ist "flexibel" gegenüber mir. Ich wohne in ein Kleinstadt wo sich fast alle kennen. Außerdem bin ich dort Kundin und ließ bei denen Inspektion machen.