Mercedes Benz C220Cdi W203 Rost Rostproblem Reparatur nicht durchführen!? Frage
Hallo!
Ich habe mal eine etwas ungewöhnliche Frage zu dem leidigen W203 Rostproblem.
Also, der Wagen (W203, C220Cdi, Limo) wurde vor jetzt fast 8 Jahren gewerblich gekauft. Nun hat er bereits 276tKm gelaufen und das auch ohne größere Probleme.
Beim Waschen ist mir neulich aufgefallen das der Wagen an der Tür unter der Türdichtung rostet, also bin ich zum Freundlichen gefahren und dort wurde der Wagen angeschaut. Es wurde Rost an allen 4(!) Türen, den Radläufen hinten sowie hinten links unter der Heckscheibe festgestellt. MB-Scheckheftgepflegt ist der Wagen und der Antrag auf die Kulanzreparatur wurde heute bewilligt. Ich soll den Wagen nächsten Dienstag in die Werkstatt bringen, für ca. 3 Tage.
Mir wurde gesagt das z.B. die Türkannten abgetrennt werden und neue Dichtungen verbaut werden. Von dieser Art Reparatur bin ich ehrlich gesagt nicht sonderlich begeistert, eher schon vom Nachfolger W204. :-)
Und darum schreibe ich hier. Der Wagen ist ja wirtschaftlich gesehen ein Totalschaden, die Reparaturkosten betragen bestimmt mind. 5000€. Bei der Laufleistung wird er bei einem (schon geplanten) Verkauf in den Export gehen, dort könnten eventuelle Reparaturen sicherlich auch günstiger ausgeführt werden.
Wäre es möglich den Wagen nicht zu reparieren und von MB ein Angebot über einen Neuwagen oder ein "Junge Sterne" Modell zu bekommen in dem der ungefähre Reparaturpreis berücksichtigt wird? Oder wird so etwas prinzipiell nicht gemacht? Hat vllt. schon jemand Erfahrung diesbezüglich gemacht oder so etwas schonmal versucht? Bitte auch eigene Meinungen schreiben warum es möglich/nicht möglich sein könnte.
Gruß,
Benjamin
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25 Antworten
Hi,
5000.- huuch, wie kommst du den da drauf scheint mir ehrlich gesagt zu viel zu sein (die Hälfte wär schon stolzer Preis)... außerdem ist der Wagen mehr Wert als 5000.- (also kein w. Totalschaden) und wenn du die Reparatur bezahlt bekommst ist doch der Preis "Wurschtegal"...
Alles andere mit Anrechnen und so weiter - mußt du mit deiner Niederlassung ausmachen bzw. die können Dir am besten darüber Auskunft geben und ggf. ein vernüftiges ANGEBOT machen zB. bei einem Kauf eines 204ers (aber der rostet früher oder später auch)
Gruß
Also ich denke, dass Sie Dir die im Raume stehenden 5000 E. nicht 1 zu 1 auf einen neuen Gebrauchten anrechnen bzw. in Abzug bringen werden.
Vermutlich wirst Du den Wagen auf äußerlich neu trimmen lassen ( die können ja nicht nur Bruchstücke lackieren... ), läßt Dir dann einen "Nachweis" für die "Fachmännische Instandsetzung" ausstellen lassen und versuchst den Wagen so schnell als möglich privat zu verkaufen.
Wenn der danach von außen top darsteht, kloppen sich ggf. auch noch paar freie Händler darum...
Danach hast Du bei den anstehenden Verhandlungen bezgl. eines "Neuen" höchstwahrscheinlich mehr Spielraum...
Gruss
Bernd
Danke schonmal für die Antworten.
Also 4 Türen ausbauen, Kanten abtrennen, schweißen, lackieren (beim Lackierer), neue Dichtungen verkleben... Dann die Stelle am Kofferaum und die Radläufe...
Eine Werkstattrechnung von MB hat immer recht ordentliche Preise, grade auch die AW´s. Und wenn der Wagen da 3 Tage bearbeitet wird. Genau weiß ich´s natürlich nicht.
Klar könnte es mir egal sein weil ich es nicht bezahlen muß, aber die Arbeiten sind in meinen Augen unverhältnismäßig. Und vor allem finde ich riecht es nach "pfusch". Türkannten abtrennen, da hab ich auch erstmal nicht schlecht geschaut. Hab hier im Forum schon gelesen das teilweise auf neue Türen bestanden wurde, und die Leute haben sie auch bekommen.
Ich denke das es für den reparierten W203 im Export nicht viel mehr geben wird als für den "Rostigen". Darum hatte ich überlegt ob man -ähnlich wie bei einem Versicherungsschaden- die Reparatur nicht ausführen lässt und dafür das Geld (bzw. hier Rabatt auf einen Neuen/Gebrauchten) bekommt.
Privat verkaufen? Gibts da Tricks? Er ist wie gesagt als Firmenwagen angemeldet. Hab keine Lust noch Ust. abzuführen oder sogar noch Gewährleistung zu geben.
Wie und von wem kann ich mir einen solchen Nachweis ausstellen lassen? Die werden nur teilweise lackieren, da bin ich mir sicher.
Auf einen Nachweis von Mercedes würde ich NICHT verzichten, nicht bei diesem umfangreichen Instandsetzungen...
Das es ein Firmenwagen ist, wußte ich nicht...
Würde Dir ansonsten bei einem angestrebten "Sonstigen" Verkauf
( wie auch immer...) ggf. noch raten, nach der Reparatur noch "Frisch TÜV" zu machen, gerade um zu dokummentieren, dass an dem Wagen KEINE Mängel vorhanden sind...
Nebenher würde ich mich nur mal zur eigenen Kenntnisnahme mit einer "Freien Lackiererei" unterhalten, nur um mal bei außenstehenden "Fachleuten" nachzufragen, was die von dieser Art "Reparatur/Instandsetzung" halten...???
Ggf. auch mal Rat bei einen Unfallsachverständigen einholen..., was die das sehen ???
Weiterhin kannst Du Dich mal bei der DEKRA erkundigen, was der Wagen vor und nach der Reparatur für ein Wertgutachten erhalten würde und dies dann für DICH gegenrechnen...
Gruss
Bernd
Zitat:
Original geschrieben von PhilIbleed
...
Wäre es möglich den Wagen nicht zu reparieren und von MB ein Angebot über einen Neuwagen oder ein "Junge Sterne" Modell zu bekommen in dem der ungefähre Reparaturpreis berücksichtigt wird? Oder wird so etwas prinzipiell nicht gemacht? ...
Gruß,
Benjamin
Ich denke, mit diesem "Wunsch" wirst Du wenig Erfolg haben, da die auszuführenden Arbeiten nicht von der NL, sondern vom Werk übernommen und somit "gezahlt" werden. Würde Dir die NL die von Dir geschätzten 5000€ (welche mir auch recht hoch erscheinen) auf ein anderes Fzg an/gegenrechnen, würde deren Kalkulation ziemlich aus dem Ruder laufen und der Verkauf wäre ein drauflegendes Geschäft...
also erstmal..ja mercedes macht solche deals..geh dafür aber vorteilhaft zu einer niederlassung...nicht zu einem vertragshändler
schlag das vor und rechne nach ob es sich für dich lohnt
ansonsten hast du ja 2 weitere möglichkeiten
1. möglichkeit
-> reparieren lassen -> gewerblich verkaufen(z.b. an anderen händler ohne export..oder halt direkt für export)
2. möglichkeit
-> reparieren lassen -> privat verkauf -> übernahme von deinen gewerbe in den privatbesitz..dazu wird der zeitwert deinens fahrzeuges als gewinn in deiner steuererklärung angenommen...kennst dich da bissel aus?
sollteste ja^^
dann haste halt z.b. 5000€ mehr gewinn..wenn du das mit tollen anderen kosten gegenrechnen kannst..ists doch ein guter deal..privat könnteste mehr geld dafür bekommen
musst keine Ust nachzahlen..aber halt der gewinn wird dazurechnet...kA was du fürn unternehmen hast..aber 8000€ ist doch der freibetrag nein^^ so schlecht wird dein unternehmen nicht laufen denk ich^^
Kauf dir bei www.korrosionsschutzdepot.de Fluidfilm A und spühe damit die vermeintlich kritischen Stellen ein. Hilft.
Gruss
merczeno
Zitat:
Original geschrieben von PhilIbleed
Privat verkaufen? Gibts da Tricks? Er ist wie gesagt als Firmenwagen angemeldet. Hab keine Lust noch Ust. abzuführen oder sogar noch Gewährleistung zu geben.
Schaut es gaaaanz schlecht aus. Ich arbeite in dem Bereich (Wirtschafts- und Steuerkanzlei). Du müsstest das Fahrzeug erstmal aus dem Betriebsvermögen nehmen. Ob mit Buchgewinn oder Buchverlust wird wohl von der bisherigen Abschreibung abhängen. Führst Du gewerblich umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus, musst Du vom Verkaufserlös die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen - so oder so. Übrigens auch wenn Du an einen anderen gewerbetreibenden oder in den Export verkaufst. Versuchst Du das zu umgehen, indem Du den Verkaufspreis extrem niedrig ansetzt, spielen die Finanzämter in der Regel nicht mit. Auf Grund der Rostproblematik käme eventuell eine Sonderabschreibung / Wertminderung in Betracht um das zu relativieren.
Angenommen Du setzt trotz fachgerechter Reparatur durch MB eine Wertminderung an und verkaufst das Fahrzeug für 5000 Euro Brutto, dann sind etwa 798 Euro an das Finanzamt abzuführen. Andererseits ist der Erlös in dieser Preisklasse bei Verkauf an Privat in der Regel rund 1500 bis 1800 Euro höher als im Export.
In Sachen Gewährleistung wäre die gängigste Variante das Fahrzeug an die Frau oder den Bruder zu verkaufen und dann von Privat unter Ausschluss der Gewährleistung weiter zu verkaufen. Rein rechtlich kannst Du das Fahrzeug natürlich auch Dir selbst als Privatperson verkaufen, denn auch als Gewerbetreibender bist Du Privatperson und kannst Privatvermögen haben, welches Du unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen kannst. Allerdings könnte es im Falle eines Falles (Gerichtsverfahren) wohl zu Problemen führen. Die Variante Frau / Bruder/ Kumpel ist da weitaus sicherer. Nur mal so als Denkanstoss... ;-)
Vielen vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Hinweise.
Ich habe mal beim Customer Care Center angerufen und die meinten das die Reparatur direkt vom Werk bezahlt wird und daher auch die Niederlassung keinen Rabatt auf einen Neu-/Gebrauchtwagen geben kann. Wobei man bei den Antworten eines Servicecenters auch immer vorsichtig sein muß, mal ist etwas möglich und das Gleiche bei einem anderen Mitarbeiter dann völlig ausgeschlossen. ;-)
Jetzt bin ich ja mal auf die Reparatur gespannt. 3 Tage soll sie dauern, einen Leihwagen muß ich selber bezahlen. War da nicht was mit Mobilitätsgarantie? :-)
Wie benutzt man denn dieses Fluidfilm A und wieviel brauche ich davon?
Also steuertechnisch kenne ich mich ein bissel aus, ein Fachmann bin ich natürlich nicht. Ich denke aber das ich den Freibetrag durchaus übertreffen werde, sonst würde ich mir wohl kaum Gedanken über einen W204 machen. ;-) Der würde -bei einem Kauf- den zu versteuernden Betrag am Ende des Jahres ja nochmal drücken.
Kennt sich denn jemand mit dem Export aus? Wie verhält es sich mit der Ust. und Sachmängelhaftung bei einem Verkauf an Privat in ein EU Land, z.B. Finnland?
Und dann noch die Frage lohnt es sich die nachgerüsteten Teile wie z.B. das Comand, die Alufelgen und vor allem den DPF ab-/auszubauen und einzeln zu verkaufen? Oder ist das zu viel Aufwand?
Zitat:
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Ich habe mal beim Customer Care Center angerufen und die meinten das die Reparatur direkt vom Werk bezahlt wird und daher auch die Niederlassung keinen Rabatt auf einen Neu-/Gebrauchtwagen geben kann.
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Jetzt bin ich ja mal auf die Reparatur gespannt. 3 Tage soll sie dauern, einen Leihwagen muß ich selber bezahlen. War da nicht was mit Mobilitätsgarantie? :-)
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ad1: sinngemäss meine Aussage...
ad2: Mobi ja, wenn ein lückenloses Serviceheft vorgewiesen werden kann (meine aber, dass es sich auf einen Pannenfall beschränkt)...
Zitat:
Original geschrieben von PhilIbleed
Ich denke aber das ich den Freibetrag durchaus übertreffen werde, sonst würde ich mir wohl kaum Gedanken über einen W204 machen. ;-) Der würde -bei einem Kauf- den zu versteuernden Betrag am Ende des Jahres ja nochmal drücken.
Einen Freibetrag in diesem Sinne gibt es nicht. Hier ist wohl eher gemeint, dass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 8004 Euro im Jahr nach Grundtabelle und 16008 Euro nach Splittingtabelle keine Einkommensteuer zu entrichten ist.
Auch wirkt sich der Kauf von Anlagevermögen (in dem Fall Auto) nicht gewinnmindernd aus. Im Falle eines Leasingfahrzeuges wären zumindest Sonderzahlung und Leasingraten als Betriebsausgabe voll abzugsfährig. Dennoch wird im Falle des Fehlens eines Fahrtenbuches die 1% Methode angewandt, die sich wie folgt berechnet:
Beispiel:
Bruttolistenpreis des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Erstzulassung = 42.000 Euro
davon 1% = 420 Euro x 12 Monate = 5040,00 Euro
davon 80% mit Umsatzsteuer = 4032,00 Euro
und 20% ohne Umsatzsteuer = 1008,00 Euro
Anfallende Umsatzsteuer = 766,08 Euro
Beim Kauf eines 42.000 Euro Autos musst Du also jedes Jahr der Nutzung 5040 Euro gewinnerhöhend verbuchen und 766,08 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt mehr abführen. Im Gegenzug kannst Du jedoch die Vorsteuer des Fahrzeuges, in dem Fall 6705,88 Euro einmalig vom Finanzamt in DEiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen und alle Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben absetzen. Die Nutzungsdauer für PKW beträgt derzeit übrigens 6 Jahre, was nochmals eine linieare Abschreibung von 5882,35 Euro als Betriebsausgabe bringt. Der Verkaufserlös nach 6 Jahren ist jedoch buchungstechnisch nach dem Zeitwert gewinnerhöhend aufzulösen. Liegt der Buchwert faktisch nach 6 Jahren bei 0 Euro und Du verkaufst das Fahrzeug für 15.000 Euro Brutto, so werden 2394,95 Euro Umsatzsteuer fällig und eine rechnerische Gewinnerhöhung von 12605,05 Euro ebenfalls.
Zitat:
Original geschrieben von PhilIbleed
Kennt sich denn jemand mit dem Export aus? Wie verhält es sich mit der Ust. und Sachmängelhaftung bei einem Verkauf an Privat in ein EU Land, z.B. Finnland?
Hier ist zu unterscheiden zwischen Ausfuhr (Nicht EU) und innergemeinschaftlicher Lieferung (EU). Beides unterliegt nach §4 Nr.1a und 1b UStG der Umsatzsteuerbefreiung, wobei im zweiten Fall die Umsatzbesteuerung nach den jeweils landesrechtlichen Vorschriften gehandelt wird. Nur darf man nicht vergessen, dass auch in den oben genannten Fällen eine Gewinnerhöhung darliegt.
Was die Gewährleistung angeht, so ist das internationale Recht vielschichtig. Ich empfehle eine solche Frage direkt beim Anwalt zu stellen, günstig für 20 Euro bei www.frageinenanwalt.de. Ich denke, die paar Ocken rentieren sich für eine handfeste Auskunft.
Zitat:
Original geschrieben von PhilIbleed
Und dann noch die Frage lohnt es sich die nachgerüsteten Teile wie z.B. das Comand, die Alufelgen und vor allem den DPF ab-/auszubauen und einzeln zu verkaufen? Oder ist das zu viel Aufwand?
Na ja, der Exportpreis bleibt in der Regel gleich mies, ob mit oder ohne Command, ob mit oder ohne 18 Zoll Alufelgen. Mein Tipp wäre von daher Stahlfelgen mit WR aufziehen, Command ausbauern und gegen ein 50 Euro Ebay CD Radio ersetzen. Die Blende gibt's für 10 Euro, aber im Verkauf könnten Dir die Teile zumindest den Verlust etwas mildern. Am Besten ist und bleibt in so einem Fall die Inzahlungnahme des Fahrzeuges bei Neukauf. Du hast kein Gescheiß mit der Gewährleistung und kannst die ausgebauten Teile noch zusätzlich zu Geld machen...
Habe ich das richtig verstanden: Du möchtest die anfallenden Kosten für Mercedes für Deine anfallenden Kosten geltend machen?
Da fällt mir nichts mehr dazu ein !!!
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
.......
Dennoch wird im Falle des Fehlens eines Fahrtenbuches die 1% Methode angewandt, die sich wie folgt berechnet:
Beispiel:
Bruttolistenpreis des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Erstzulassung = 42.000 Euro
davon 1% = 420 Euro x 12 Monate = 5040,00 Euro
davon 80% mit Umsatzsteuer = 4032,00 Euro
und 20% ohne Umsatzsteuer = 1008,00 Euro
Anfallende Umsatzsteuer = 766,08 Euro
Beim Kauf eines 42.000 Euro Autos musst Du also jedes Jahr der Nutzung 5040 Euro gewinnerhöhend verbuchen und 766,08 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt mehr abführen. Im Gegenzug kannst Du jedoch die Vorsteuer des Fahrzeuges, in dem Fall 6705,88 Euro einmalig vom Finanzamt in DEiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen und alle Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben absetzen.
Ich verstehe Dein Beispiel nicht. Auf was genau hebst Du ab, einen Freibrufler oder Kleingewerbetreibenden?
Die 1%-Regelung ist klar, aber alles danach ist für mich nicht nachvollziehbar.
Wie genau ermittelst Du die 766,08€? 19% von 4032,00€? Richtig wäre doch
4032,00 / 1,19 = 3388,24
4032,00 - 3388,24 = 643,76 Umsatzsteuer?
Wieso muss ein Selbständiger Umsatzsteuer für ein Betriebsmittel entrichten? Gibt es dafür einen Bergriff oder § im Steuergesetz?
@PhilIbleed:
Sorry fürs Abschweifen.
Ich denke, dass Du mit Deinem Anliegen auf taube Ohren stoßen wirst. Denn Du möchtest ja vermutlich, dass Dein 203 zum Marktpreis eines rostfreien Exemplars in Zahlung genommen wird, und zusätzlich die 5.000€ für die nicht durchgeführte Reparatur zu Deinem Vorteil anrechnen lassen. Der Händler hat anschließend die rostige Kiste auf dem Hof stehen, die er entweder unterpreisig oder nach Durchführen der Reparatur, die er dann ja selbst zahlen muss, verkaufen darf.
Das wäre rechnerisch dasselbe, als wenn Dein Auto für 5000€ über Händlereinkaufspreis in Zahlung genommen werden würde. In diesem Fall als besonderes Bonmot für den guten Zustand. Anschließend dann der Verkauf unter Marktpreis, also für Deinen Freundlichen oder Mercedes ein Mordsgeschäft...
Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass der Freundliche Dir einen Teil der Reparaturkosten "schenkt", bzw. beim Kauf eines 204 einpreist. Ob er Dir den Wagen dann tatsächlich günstiger überlässt oder das Ganze nur so darstellt, kannst Du allerdings nicht beurteilen.
Zitat:
Original geschrieben von notfalluser
Ich verstehe Dein Beispiel nicht. Auf was genau hebst Du ab, einen Freibrufler oder Kleingewerbetreibenden?
Die 1%-Regelung ist klar, aber alles danach ist für mich nicht nachvollziehbar.
Wie genau ermittelst Du die 766,08€? 19% von 4032,00€? Richtig wäre doch
4032,00 / 1,19 = 3388,24
4032,00 - 3388,24 = 643,76 Umsatzsteuer?
Wieso muss ein Selbständiger Umsatzsteuer für ein Betriebsmittel entrichten? Gibt es dafür einen Bergriff oder § im Steuergesetz.
Den Fehler machen leider viele. Auch wenn sich die 1% Regelung auf den Bruttolistenneupreis bezieht, so wird vom umsatzsteuerpflichtigen Anteil von 80% als Netto ausgegangen, also 4032 Euro x 1,19. Im Übrigen stellt ein Auto (selbst die LKW bei einem Transportunternehmen) kein als Betriebsausgaben abzugsfähiges Betriebsmittel dar, sondern Anlagevermögen. Dieses relativiert sich allerdings wieder über die Abschreibung.
Die Regelung mit der 80 / 20 Unterteilung beruht übrigens darauf, dass es Fahrzeugkosten mit und ohne Umsatzsteuer gibt. So unterliegen Kraftfahrzeugsteuer und Kraftfahrzeugversicherung nicht der Umsatzsteuer. Dem wird dahingehend Rechnung getragen, dass bei der 1% Regelung ein Teil von 80% als umsatzsteuerpflichtig, ein Teil von 20% als umsatzsteuerfrei gehandelt wird.
Wir waren ja beispielsweise bei einem Kaufpreis von 42.000 Euro
1% von 42.000 Euro = 420 Euro x 12 Monate = 5040 Euro
Davon unterliegen aber nur 80% der Umsatzsteuer, also 4032 Euro. 1008 Euro bleiben umsatzsteuerfrei. Die Umsatzsteuer errechnet sich aus dem Betrag von 4032 Euro, betragt also 19% von 4032 Euro = 766,08 Euro. Im Zuge des steuerlichen / handelsrechtlichen Jahresabschlusses (...übrigens mein Job) sind folgende Werte zu verbuchen:
Gewinnerhöhend auf Konto 8921 (Anteil m. USt) = 4032 Euro
Gewinnerhöhend auf Konto 8924 (Anteil o. USt) = 1008 Euro
Umsatzsteuer auf Konto 1776 = 766,08 Euro
Bei Nutzung von Automatikkonten wird die Umsatzsteuer übrigens von selbst herausgerechnet. In dem Fall wären insgesamt 4798,08 Euro auf Konto 8921 zu buchen und 1008 Euro auf Konto 8924.
Beim Kleinunternehmer nach §19 Abs.1 UStG sieht es übrigens so aus, dass die Gewinnerhöhung genau 1% des Bruttolistenneupreises entsprechen würde, also 5040 Euro bei einem Fahrzeug für 42.000 Euro, sofern er nicht zur Umsatzsteuer optiert hat. Schließlich ist ein solcher in dem Fall auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Selbiges gilt übrigens auch für nicht umsatzsteuerpflichtige Selbstständige und Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Versicherungsmakler usw...)