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Mercedes Benz Schwellerbeleuchtung auf Fahrerseite ohne Funktion.

Mercedes CLA C117
Themenstarteram 19. Juli 2021 um 7:54

Hallo,

wie im Topic beschrieben, funktioniert an meinem CLA 250 der Mercedes Benz Schriftzug auf der Fahrerseite nicht mehr. Auf der Beifahrerseite klappt das tadellos.

Der Wagen ist aus 2013 und hat erst 41 TKM auf der Uhr. Alle Kundendienste wurde bei MB gemacht und eine MB-100 Garantieverlängerung ist auch vorhanden.

Weis jemand ob dieses von der MB-100 übernommen wird?

Ich frage nur, weil vor 2 Wochen meine beschädigte B-Säulenabdeckung auch nicht davon übernommen wurde. Da schneidet konstruktionsbedingt der Gurt in die Abdeckung. Ich weis, das es auch eine Änderung für dieses Bauteil gegeben hat, aber die MB-100 bzw. der Vertragshändler wollte davon nichts wissen.

Danke

Roland

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12 Antworten
Themenstarteram 20. Juli 2021 um 11:39

Nur zur Vervollständigung für die SuFu.

Das Teil nennt sich beleuchtete Einstiegsleiste und ist leider nicht von der MB-100 abgedeckt.

Ich glaube ich habe die Garantieverlängerung umsonst bezahlt...

Gruß

Roland

Warum liest man sich nicht vorher den Leistungsumfang durch den man kauft ?

Themenstarteram 27. Juli 2021 um 8:44

@Andimp3

Lesen und wirklich verstehen sind allerdings 2 verschiedene paar Stiefel!

Als mir die MB-100 angeboten wurde, hieß es, das es sich dabei um eine Garantie wie bei den JS handelt, und damit fast alles versichert ist. Z.Bsp. die Radlager wurden dabei angesprochen...

In dem Prospekt steht, was alles versichert ist, nicht was ausgeschlossen wurde.

Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, und alle Ausschlüsse nochmal durchgelesen, dabei fallen mir aber ein paar Unstimmigkeiten auf.

Ausgeschlossen sind (nicht im Prospekt zu finden) alle Leuchtmittel, Xenonbrenner und LED - somit fallen auch die beleuchteten Einstiegsleisten aus der MB-100 raus. Komischerweise wird aber das Kurvenlicht in dem Prospekt erwähnt und ist abgedeckt.

Ähnlich ist es mit dem Panoramadach... Anscheinend ist hier nur der Motor versichert - zumindest habe ich das verstanden.

Kabelbaum und Stecker sind weder in der Ausschlussliste noch in der Garantie erwähnt, oder ich habe es überlesen?!?

Meine Einstiegsleiste habe ich jetzt selbst gewechselt, funktionierte aber immer noch nicht.

Dann habe ich die alte Einstiegsleiste an ein 12V Netzteil gehängt und siehe da, sie leuchtete.

Erst nachdem ich ein wenig am Stecker des verbauten Kabelbaums gezogen habe, wurde es auch an der neuen Leiste hell. Somit gehe ich davon aus, das ein Problem mit dem Stecker oder eben ein Kabel das Problem verursacht.

Jetzt die Frage aller Fragen... Ist so etwas abgedeckt oder wieder nicht?

Gruß

Roland

Es zählt nicht das was im Prospekt steht sondern das was im Vertrag steht ! Ausnahme wäre nur wenn im Vertrag auf dem im Prospekt genannten Leistungsumfang verwiesen wird - das wird aber sicher nicht der Fall sein.

Mit Kurvenlicht ist nicht das Leuchtmittel gemeint sondern sondern die Funktionalität des Scheinwerfers exklusive Leuchtmittel.

Derjenige der das mit dem verstehen lernen sollte bist also eher Du.

Also lies halt nochmal im Garantievertrag nach und schaue ob (Teil-)Kabelbäume mit abgedeckt sind oder nicht.

Themenstarteram 27. Juli 2021 um 9:03

Somit ist alles versichert, was nicht ausgeschlossen ist, oder siehst du das anders?

https://www.google.de/url?...

Da der Kabelbaum nicht ausgeschlossen ist, müsste dieser somit versichert sein.

Gruß

Roland

Themenstarteram 27. Juli 2021 um 9:20

@Andimp3

die Bedingungen hatte ich ja verlinkt.

Und da ich es nicht verstehe, frage ich nach.

Folgendes ist zu finden...

Zitat:

§ 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie

1. Die Garantie bezieht sich auf den in der Garantiezusage näher bezeichneten Personenkraftwagen

oder Geländewagen (bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) mit allen mechanischen, elektrischen,
elektronischen
, pneumatischen und hydraulischen Teilen, soweit sie nicht durch die folgenden

Ziffern 2 oder 3 ausgeschlossen sind.

2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:

a) sämtliche Aufhängungs- und Verbindungsteile des Fahrwerks (Achslager, Buchsen, Gelenke), Ausrücklager, Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung; Scheibenwischer-Blätter, -Arme

und Profilgummis, Waschdüsen; Spurstangenköpfe, Fahrwerkstoßdämpfer (auch bei Luftfahrwerken

wie z. B. AIR BODY CONTROL bzw. hydraulischen Fahrwerken wie z. B. Activ Body Control),

Fahrwerkeinstellung/Vermessung (siehe § 1 Ziffer 3)

b) Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden

c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schadenverursachendes Teil, Bremsenwartung

d) Filter und Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung und Einstellung der Kraftstoffanlage

e) Batterien, Akkumulatoren, Kondensatoren (Pflege/Nachladen/Tausch)

f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien

(jedoch die Befüllung der Klimaanlage im Garantiefall), Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter

g) sämtliche Schläuche

h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch

i) Auspuffanlage (jedoch Katalysator und/oder Rußpartikelfilter, Abgaskrümmer)

j) Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung, Glühlampen,

Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel

k) Reifen/Räder, Stahl- und Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuchten

l) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeug-Türen, Motorhaube;

Wassereintritt, Quietsch- und Klappergeräusche

m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug; Rahmen-, Karosserie- und Zierteile,

Kratzer, Lackbeschädigungen, Lackoberfläche komplett, Lackierarbeiten (jedoch im Garantiefall),

Rost, Scharniere, Türhaltebänder, Hardtops, Verdecke (Verdeckstoffe von Cabrio- und Faltverdecken),

Verdeckscheiben, Spiegel-, Scheinwerfer- und Leuchtengläser, Fahrzeug-Scheiben (dieser Ausschluss

gilt nicht bei Defekt der elektrischen Heckscheibenheizung, Spiegelbeheizung und der Antenne),

Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen

n) Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck, Zubehör

o) Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, mobile Datenträger für das Navigationssystem, Unterhaltungselektronik anderer Hersteller, Geräte der Unterhaltungselektronik, die nicht durch den

Hersteller/lmporteur bzw. deren Servicenetze bezogen wurden, selbst wenn sie durch selbige eingebaut wurden

p) Probefahrten, Funktionskontrollen

q) Bezüge (Leder/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten, Armaturenbrett, Dachhimmel, Innenverkleidungen (auch Koffer-/Motorraum), Kunststoff-, Leder-, Holz-, Oberflächenmaterialien des

Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur

r) gesamte Reisemobilsonder- und Reisemobilausstattung (inkl. Sonderauf- und Einbauten)

s) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme: Simmerringe/Wellendichtringe, Antriebswellen- und Lenkmanschetten, Ventilschaftabdichtungen, Zylinderkopfdichtungen, Ölwannendichtung)

3. Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die Garantie, wenn sie im Zusammenhang

mit einem anderen entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen.

4. Die Garantielaufzeit ergibt sich aus der Garantievereinbarung.

5. Die Garantie gilt in Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,

Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein,

Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,

San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn und

Zypern

Mehr ist über die Abdeckung nicht zu finden.

Da (Teil-)Kabelbäume nicht ausgeschlossen sind, müssten diese somit abgedeckt sein, oder siehst du das anders?

Gruß

Roland

Nö, sehe ich nicht anders - ich kann ja lesen und verstehen was ich lese.

Und die Bedingungen hattest Du zum Zeitpunkt meines Postings noch nicht verlinkt - die kamen erst im späteren Posting von Dir.

Themenstarteram 27. Juli 2021 um 12:51

Na dann lass mich doch an deiner Weisheit teilhaben, wo du das liest und deine Rückschlüsse daraus ziehst.

Der Post wurde von mir nicht verändert, der Link war vorher schon da. Aber das ist doch kein Problem

Danke

Roland

Dir ist echt nicht zu helfen.

Dein Posting mit dem Link ist von heute 11:03 Uhr, mein Posting wo ich schrieb dass Du im Garantievertrag lesen sollst von heute 10:57 Uhr.

Vor heute 11:03 Uhr hast Du hier im Thread keinen Link gepostet.

Themenstarteram 27. Juli 2021 um 14:09

Wenn ich das dann richtig verstanden habe,

meinst du auch das der Kabelbaum von der Versicherung abgedeckt ist.

Ein einfaches ja oder nein genügt mir als Antwort.

Danke

Roland

Icj habe auf Dein:

Zitat:

@ExOdUs88 schrieb am 27. Juli 2021 um 11:20:50 Uhr

Da (Teil-)Kabelbäume nicht ausgeschlossen sind, müssten diese somit abgedeckt sein, oder siehst du das anders?

mit:

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 27. Juli 2021 um 14:08:42 Uhr:

Nö, sehe ich nicht anders - ich kann ja lesen und verstehen was ich lese.

geantwortet. Was lässt sich daraus wohl schließen ?

Zitat:

j) Fahrzeug-Schlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung, Glühlampen,

Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel

Hier ist so ziemlich alles ausgeschlossen, was leuchtet.

 

Also auch die Einstiegs“Leuchte“

 

Jetzt kannst du streiten anfangen, dass es nicht die Leuchte ist.

 

Da aber die Beleuchtung nicht geht, würde ich mir den Aufwand sparen…

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