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Mercedes c204 Rotiform Reifengrößen

Themenstarteram 8. Oktober 2024 um 6:36

Guten Tag zusammen,

habe mir für nächsten Sommer Rotiform Felgen BUC M gekauft in 8,5x 19Zoll ET 45. In dem Teilegutachten ( habe ich mal in den Anhang gepackt ) stehen für mein Coupe 2 Reifengrößen drin, 225 35 19 und 255 30 19. ( Bei der Limo sind noch die 235 35 19 aufgeführt ) Aktuell fahre ich dieselbe Felgendimension, anderer Hersteller, mit 235 35 19 rundum. Diese Größe steht auch in dem Gutachten des Herstellers.

Kann ich dennoch bei den Rotiformfelgen 235 35 19 fahren, da diese per 21er abgenommen werden bezüglich Federn und Spurplatten? Oder sind tatsächlich nur diese 2 Größen aus dem Teilegutachten erlaubt?

Finde 225 bei einer 8.5j Felge nicht so schön, zumindest beim 204er und 255 auf der Hinterachse auch nicht. Bin optisch mit 235 rundum an sich zufrieden.

Vielen Dank

Teilegutachten Mercedes w204 COUPE
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9 Antworten

Per Einzelabnahme musst dich mit einem Prüfer zusammen tun, hier kann nicht geholfen werden, da hier keiner dort Arbeitet und dir das okay gibt, das kann nur der abnehmende Prüfer

Themenstarteram 8. Oktober 2024 um 7:16

Zitat:

@Dirk9981 schrieb am 8. Oktober 2024 um 09:09:15 Uhr:

Per Einzelabnahme musst dich mit einem Prüfer zusammen tun, hier kann nicht geholfen werden, da hier keiner dort Arbeitet und dir das okay gibt, das kann nur der abnehmende Prüfer

Guten Morgen, hier können mir aber sicher welche mitteilen ob dies generell möglich ist und da gibt es sicherlich auch viele die dasselbe Thema bei sich mal hatten! Und das hier absolut niemand bei einer technischen Prüfstelle etc. arbeitet bezweifle ich jetzt mal. Jedoch vielen Dank

Aber wenn der eine es erlaubt bekommt, kann es dem nächsten verweigert werden, hier das Problem das das Gutachten sagt du darfst, du aber was anderes willst.

Entweder Rotiform anschreiben oder mit Prüfer klären ob möglich

Die Frage: „ Oder sind tatsächlich nur diese 2 Größen aus dem Teilegutachten erlaubt?“ stellt sich doch gar nicht. Das Prüfzeugnis gibt doch unmissverständlich darüber Auskunft.

Wie kommt ihr jungen Leute nur immer darauf, das „per 21er“ alles möglich ist und Regeln und Vorschriften in den Hintergrund treten, nur weil ihr etwas geil findet?

Themenstarteram 8. Oktober 2024 um 13:58

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 8. Oktober 2024 um 13:52:19 Uhr:

Die Frage: „ Oder sind tatsächlich nur diese 2 Größen aus dem Teilegutachten erlaubt?“ stellt sich doch gar nicht. Das Prüfzeugnis gibt doch unmissverständlich darüber Auskunft.

Wie kommt ihr jungen Leute nur immer darauf, das „per 21er“ alles möglich ist und Regeln und Vorschriften in den Hintergrund treten, nur weil ihr etwas geil findet?

Weil genau das was du schreibst überflüssig ist. Im laufe des Tages konnte ich jetzt durch die Prüforganisation Dekra und dem Felgenhersteller Rotiform herausfinden, dass im Gutachten immer die Dimensionen drinstehen, mir denen die zuständige Prüforganisation die Tests zur Felge für das Teilegutachten gemacht hat. Heisst im Endeffekt diese hätten die Felge jetzt auch mit beispielsweise 235 testen können, dann würde auch diese Größe drinnen stehen. Da aber eine Abnahme nach Paragraph 21 komplett unabhängig davon ist, kann jeglicher geschulter Ingenieur der diese Abnahmen vollziehen darf, nach ermessen und Beurteilung wie zb Traglast, Freigängigkeit etc. jede Reifengröße abnehmen bzw. eintragen.

Kurz und knapp, wenn mit gewünschter Größe alles passt, alles freigängig ist etc. darf auch eine Reifengröße die NICHT im Teilegutachten steht gefahren werden.

Weiss auch nicht wieso man immer und überall seinen kontraproduktiven Senf dazu abgeben muss, wenn man von etwas nicht zu 100% überzeugt ist oder Ahnung hat!

Thread darf geschlossen werden. Danke

@Benza13

Ich würde das gerne etwas differenzierter sehen.

Kein Prüfer kann Dir ein Reifenformat eintragen, das nicht durch Impacttest und Umlaufbiegeprüfung abgedeckt ist, weil er sonst die geprüften Festigkeitsgrenzen der Felge überschreiten würde.

Auch nicht mit der so beschworenen 21er Abnahme.

Themenstarteram 8. Oktober 2024 um 15:47

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 8. Oktober 2024 um 17:36:48 Uhr:

@Benza13

Ich würde das gerne etwas differenzierter sehen.

Kein Prüfer kann Dir ein Reifenformat eintragen, das nicht durch Impacttest und Umlaufbiegeprüfung abgedeckt ist, weil er sonst die geprüften Festigkeitsgrenzen der Felge überschreiten würde.

Auch nicht mit der so beschworenen 21er Abnahme.

Das mag sein, das sind dann die Bereiche in denen ich mich gar nicht auskenne. Vielleicht habe ich mich ein wenig ungünstig ausgedrückt. Ich meinte jetzt nicht jede x beliebige Reifengröße. Zb. ist bei der Limousine die Größe 235 35 19 geprüft und freigegeben, beim Coupe nicht. Jetzt hatte ich heute diesbezüglich nachgefragt bei der Dekra und bei Rotiform selbst und da hatte man gesagt, andere Größen wären nach ermessen des Prüfer möglich, sofern diese Punkt x und y erfüllen. Da bei der Limo die 235 35 19 aufgeführt und auf den Felgen getestet ist kann diese größe nach ermessen auch bei dem Coupe gefahren, bzw. abgenommen werden. Das ist jetzt mein Kenntnisstand nach Rücksprache mit Rotiform und der Dekra Prüforganisation hier bei uns.

Du schreibst es selbst, "nach Ermessen des Prüfers", das würde öfters hier erwähnt

@Benza13

Ich würde an Deiner Stelle Dein Vorhaben mit der abnehmenden Prüforganisation absprechen.

Nach diesem Gespräch weißt Du mehr.

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