1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Mercedes Finanzierung privat oder gewerblich

Mercedes Finanzierung privat oder gewerblich

Mercedes
Themenstarteram 13. April 2017 um 19:07

Hallo zusammen,

Das ist mein erster Post. Falls ich versehentlich irgendwelche Regel missachte, entschuldige ich mich vorab dafür.

Also folgendes Problem:

Ich stehe kurz vor der Finanzierung eines C63s amg Coupé. Ich habe sowohl ein Einkommen als Angestellter, als auch eines als Selbständiger (Einzelunternehmen).

So weit so gut.

BeiM durchrechnen der Finanzierung ist mir aufgefallen, dass die monatlichen Raten niedriger ausfallen (die Schlussrate aber höher), wenn ich das Fahrzeug privat finanziere. Also würde ich es auch privat finanzieren. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich die Vorsteuer zurückbekomme. Die Anschrift meiner Firma und meine als Privatperson ist identisch. Meine Firma heisst auch so wie ich selbst. Kann ich also mit der Mercedes Benz Bank eine private Finazierung abschliessen, aber das Fahrzeug dann trotzdem über meine Firma laufen lassen und so die umsatzsteuer beim Kauf (Erstattung der 19% vom Kaufpreis) und bei den monatlichen Raten geltend machen?

Ich weiss mein Steuerberater sollte es Wissen, aber ich war zu neugierig, um auf Dienstag zu warten.

Ich bin dankbar für jede ernstgemeinte Antwort!

Grüsse und erholsame Tage für euch!

Beste Antwort im Thema

Bin ganz eindeutig bei lemonshark.

Nur weil irgendwo "Privat-Leasing" drüber steht, beschränkt Dich das doch nicht bei der Möglichkeit des betrieblichen Absetzens.

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten

Nein. Soweit ich weiß, kannst du das Auto nur absetzen und die MwSt. verrechnen, wenn du es als "Privat-Leasing" oder als "Business-Leasing" laufen lässt. Als PLU3-Finanzierung geht das nicht.

Da du sowohl Angestellter als auch Freiberufler bist, stellt sich die Frage, ob du das Fahrzeug überhaupt zu 100% absetzen kannst - oder nur anteilig für deine Arbeit als Freiberufler.

Darüber hinaus gibt es wohl mindestens im 1. Jahr die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen. Aus diesem muss sich ergeben, dass du das Fahrzeug mehr als 50% geschäftlich nutzt. Frühestens im 2. Jahr kommst du in den "Genuss", den du mit diesem Fahrzeug anstrebst, wenn du das Fahrtenbuch wegballern kannst.

Hast du bereits die 1%-Regel einkalkuliert ?

Die 19% vom Kaufpreis bekommst du in dem Sinne auch nicht "erstattet", das ist reines Wunschdenken. Als Selbstständiger stellt sich erst mal die Frage, ob du selbst mehrwertsteuerpflichtig bist. Erst wenn du es bist, kannst du die 19% Mehrwertsteuer des "Dienstfahrzeugs" mit den 19% Mehrwertsteuer auf deine Einnahmen "verrechnen". Also noch mal: Schenken tut dir niemand was. Du musst erst mal was erarbeiten, um dann wieder die 19% verrechnen zu können, die dir das Finanzamt an MwSt. wegnehmen will.

Themenstarteram 13. April 2017 um 19:40

Danke für die Antwort. Aber von meinem GLA weiss ich, dass vieles von dem was du da sagst so nicht stimmt. Ich muss im ersten Jahr kein Fahrtenbuch führen. Ich kann mich je nach dem , zwischen der 1% Regel und dem Fahrtenbuch entscheiden. Ausserdem reichen schon 10% betrieb,iche Nutzung, um die Vorsteuer erstattet zu bekommen.

Meine Frage ist dann dich etwas anders. Ich will wissen, ob die Finanzierung privat bei Mercedes, dennoch in meinem Betrieb ganz normal als Geschäftswagen geführt werden, jedenfalls so weit, dass ich die Vorsteuer zurückbekomm.

Okay, da arbeitet wohl jeder Steuerberater anders. Ich weiß noch, dass ich bei meiner Steuerberatertante erst mal brav Fahrtenbuch führen durfte. Möglicherweise liegt das aber bei mir zu lange zurück, weil ich mich inzwischen auch für die 1% entschieden habe; das ist nun 6 oder 7 Jahre her.

10% betriebliche Nutzung wäre ja äußerst fair.

Zu deiner eigentlichen Frage:

Nein, ich bin mir ziemlich sicher, dass nur Business-Leasing oder Privat-Leasing beim Finanzamt durchgeht, um die Vorsteuer verrechnen zu können.

Das Schöne daran ist, dass das Privat-Leasing quasi ein Zwilling der Finanzierung ist - wenn auch mit etwas höheren Zinsen belastet, aber das holst du ja wieder rein, wenn du das Auto (und alle Zusatzkosten) absetzt.

Aber wie gesagt: Finanzierung dürfte nicht klappen. Es muss auf Leasing laufen - privat oder business.

Ich glaube, man muss sogar den Vertrag mit Mercedes beim Finanzamt vorzeigen, also beweisen, dass es auf Leasing läuft.

Falls es dir jetzt aber um die niedrigeren Raten (und den Spareffekt) bei der Finanzierung geht: Da gibt`s sicher andere Möglichkeiten, um zu tricksen. ^^

Themenstarteram 13. April 2017 um 19:49

Die Steue kriegst du im Normalfall auch zurück, wenn du das Fahrzeug finanzierst, auch hier kann ich aus Erfahrung sprechen. Mein GLA ist finaziert. Die Mwst. Gabs zurück binne 6 Wochen warens glaub ich.

Jetzt bin ich etwas überfordert. Es scheint so, als wüsstest du ja schon über alles bescheid.

Also ich glaube, ab hier sollte dich wirklich dein Steuerberater beraten. ^^

Du schließt zwei Verträge: einen Kaufvertrag und einen Finanzierungsvertrag. Im Kaufvertrag ist die Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Kaufvertrag lautet auf Karl Mustermann und Karl Mustermann führt einen Betrieb als Einzelunternehmer.

Ich sehe keinen Grund, warum das Auto nicht dem Betrieb zugeordnet werden könnte. Zumal in einem Kaufvertrag zwischen einer Einzelperson und einem Autohaus eher wenig über "privat" oder "gewerblich" stehen wird (außer, der Händler möchte bei einer alten Krücke die Gewährleistung ausschließen, dann steht da aber auch gewerblich).

Bin ganz eindeutig bei lemonshark.

Nur weil irgendwo "Privat-Leasing" drüber steht, beschränkt Dich das doch nicht bei der Möglichkeit des betrieblichen Absetzens.

Du kannst das so machen. Für das Finanzamt zählt der Kaufvertrag mit ausgew. Steuer und die Buchführung, das der Wagen dem Betrieb zugeordnet ist.

Wie der Wagen letztlich bezahlt wird spielt eine weniger wichtige Rolle, also ob es Privat-Leasing, Privat 3 Wege Finz. oder Gewerbe-Leasing oder Finz. ist. Da ist der Unterschied nur in der Höhe, wieviel Umsatzsteuer du erstattet/verrechnet bekommst. Bei Kauf oder Finanzierung halt die vollen 19% auf einmal, bei Leasing, die 19% der etwaigen Sonderzahlung und monatlich den Steueranteil der Leasingrate.

Hier wird ständig gefragt, ob man ein Gewerbeleasing des Herstellers für das private Auto abschliessen darf. Das ist genau der gegenteilige Fall. Ja darf man auch, nur das private Fahrzeug dann nicht in die Buchführung nehmen.

Mal unabhängig davon ob der Kreditvertrag privat oder gewerblich läuft (wo ich auch keine großen Probleme sehe), sehe ich in Deinem Konstrukt andere Probleme.

Bei einem Gewerbe, das nur im Nebenerwerb betrieben wird einen C63 AMG als Betriebsfahrzeug anzuschaffen, könnte unter Umständen zu Problemen führen. So ein Wagen verursacht ja auch nicht unerhebliche Unterhaltskosten. Und wenn dann der Ertrag des Gewerbes gerade mal so reichen sollte, die Fahzeugkosten zu bestreiten, könnte seitens des Finanzamtes durchaus die Frage der Angemessenheit gestellt werden, oder gar Liebhaberei unterstellt werden. Denn bei einem Gewerbe sollte ja die Gewinnerzielungsabsicht vorrangig sein und nicht ein dickes Auto zu fahren.

Da ist es dann Essig mit dem Vorsteuerabzug und der Absetzbarkeit der Kosten.

Die Finanzierung bietet zwar den Vorteil, dass Du die Vorsteuer aus dem ganzen Fahrzeugpreis absetzen kannst, Du solltest aber nicht vergessen, wenn Du den Wagen mal abgibst, dass Du dann auch die MWSt. aus dem Verkaufserlös abführen mußt, die Schlußrate aber in voller Höhe bezahlt werden muss. Also ein Teil des Vorsteuerabzuges ist nur "geliehenes Geld".

Hinzu kommt, dass Du eben nicht wie beim Leasing die monatliche Rate als Kosten geltend machen kannst, sondern die AfA des Fahrzeugs. Sollte am Schluß der Buchwert des Fahrzeuges unter dem Verkaufserlös liegen, so generiert das auch wieder steuerpflichtigen Gewinn.

Daher würde ich das dringend in alle Richtungen mit dem Steuerberater abklopfen, nicht dass Du Dir ein gewaltiges Eigentor schießt.

XF-Coupe

Themenstarteram 16. April 2017 um 14:13

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 16. April 2017 um 09:25:30 Uhr:

Mal unabhängig davon ob der Kreditvertrag privat oder gewerblich läuft (wo ich auch keine großen Probleme sehe), sehe ich in Deinem Konstrukt andere Probleme.

Bei einem Gewerbe, das nur im Nebenerwerb betrieben wird einen C63 AMG als Betriebsfahrzeug anzuschaffen, könnte unter Umständen zu Problemen führen. So ein Wagen verursacht ja auch nicht unerhebliche Unterhaltskosten. Und wenn dann der Ertrag des Gewerbes gerade mal so reichen sollte, die Fahzeugkosten zu bestreiten, könnte seitens des Finanzamtes durchaus die Frage der Angemessenheit gestellt werden, oder gar Liebhaberei unterstellt werden. Denn bei einem Gewerbe sollte ja die Gewinnerzielungsabsicht vorrangig sein und nicht ein dickes Auto zu fahren.

Da ist es dann Essig mit dem Vorsteuerabzug und der Absetzbarkeit der Kosten.

Die Finanzierung bietet zwar den Vorteil, dass Du die Vorsteuer aus dem ganzen Fahrzeugpreis absetzen kannst, Du solltest aber nicht vergessen, wenn Du den Wagen mal abgibst, dass Du dann auch die MWSt. aus dem Verkaufserlös abführen mußt, die Schlußrate aber in voller Höhe bezahlt werden muss. Also ein Teil des Vorsteuerabzuges ist nur "geliehenes Geld".

Hinzu kommt, dass Du eben nicht wie beim Leasing die monatliche Rate als Kosten geltend machen kannst, sondern die AfA des Fahrzeugs. Sollte am Schluß der Buchwert des Fahrzeuges unter dem Verkaufserlös liegen, so generiert das auch wieder steuerpflichtigen Gewinn.

Daher würde ich das dringend in alle Richtungen mit dem Steuerberater abklopfen, nicht dass Du Dir ein gewaltiges Eigentor schießt.

XF-Coupe

Danke für deine Antwort. Also sofern ich das aus deinem Text richtig entnehmen konnte, bekomme ich die Steuer des Kaufpreises zurück, Unabhängigkeitskrieg davon ob das Finanzamt mir "Liebhaberei" unterstellt? Die Liebhaberei wird also dann imteressant wenn ich die Raten betrieblich zu meinen Gunsten geltend machen will? Verbesser mich wenn ich das falsch verstanden habe.

Nö, wenn das FA Dir Liebhaberei unterstellt bekommst Du weder die MWSt. zurück, noch kannst Du das Auto als Betriebsausgabe geltend machen.

Wie gesagt, hängt von der Größe Deines Gewerbes ab. Aber wenn es kaum mehr Gewinn generiert, als der AMG an Kosten verursacht, dürfte das bestimmt Diskussionen geben.

XF-Coupe

Deine Antwort
Ähnliche Themen