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Mercedes Schwerbehindertenrabatt und die Bedingungen an die Haltedauer

Mercedes E-Klasse
Themenstarteram 11. Mai 2021 um 15:11

Hallo in die Runde,

ich habe im Rahmen meiner Schwerbehinderung einen Rabatt auf die Bestellung meines Autos von Mercedes gewährt bekommen.

In den Vertragsbedingungen stand, dass der Rabattnehmer das Auto die ersten 6 Monate auf seinen Namen zulassen muss und das Mercedes sich innerhalb dieser 6 Monate das Recht vorbehält das zu überprüfen.

Der Wagen ist auf meinen Namen zugelassen. Leider kann ich gesundheitsbedingt nicht mehr fahren und würde das Auto gerne an einen Familienangehörigen weitergeben. Der Wagen müsste dann auf den Namen meines Bruders angemeldet werden.

Hat vielleicht einer von euch die Erfahrung gemacht, ob Mercedes da nachfragt?

Es sind erst 3 Monate nach Erstzulassung rum.

Viele Grüße

Martin

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40 Antworten

Vermutlich nicht. Falls du aber mal einer Stichprobe zum Opfer fällst kann es sein, dass du die in diesem Zusammenhang gewährten Rabatte zurückzahlen musst

Zitat:

@Martin4444 schrieb am 11. Mai 2021 um 17:11:19 Uhr:

... In den Vertragsbedingungen stand, dass der Rabattnehmer das Auto die ersten 6 Monate auf seinen Namen zulassen muss und das Mercedes sich innerhalb dieser 6 Monate das Recht vorbehält das zu überprüfen.

Hallo Martin,

besteht denn keine Möglichkeit, mit der Ummeldung des Auto bis August zu warten ?

Themenstarteram 11. Mai 2021 um 15:31

Sollte es gar nicht anders gehen, dann müsste der Wagen auf meinen Namen angemeldet bleiben, da ich natürlich ungern den Rabatt erstatten wollen würde. Es wäre mir allerdings lieber, da ich ja selber nicht mehr fahre, auch nicht mehr als Halter registriert zu sein.

Themenstarteram 11. Mai 2021 um 15:51

Vielleicht gibt es unter Euch welche, die diesen Rabatt auch in Anspruch genommen haben.

Da würde mich natürlich interessieren, ob Mercedes nachgehakt hat.

Gerne auch als PN, falls man das nicht ins Forum schreiben möchte.

Das wäre sehr nett

Bin Werksangehöriger und bekomme bei Gebrauchtwagenkauf 1% Nachlass. Dadurch habe ich auch die 6 Mon Haltefrist und werde jedesmal abgefragt. Die wollen dann den Original-Fzg-Schein sehen, obwohl mich die Kollegin fast jeden Tag sieht, auch mit dem Auto.

Also geh mal davon aus das du kontrolliert wirst!

Kontrolle hin, Kontrolle her. Die Bedingungen sind ausgemacht und sind ebenfalls einzuhalten.

Eine Vereinbarung wird ja nicht damit hinfällig, nur weil die andere Seite die Einhaltung nicht kontrolliert.

Wenn es da jeder so genau nimmt und sich nur dran hält, weil Kontrollen stattfinden, dann dürfen es am Ende wieder alle ausbaden und der Regelkatalog wird ggf. verschärft.

Du kannst ja mal proaktiv auf die entsprechenden Stellen zugehen und deine Situation offen kommunizieren.

Das wäre integeres & faires Verhalten!

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 11. Mai 2021 um 19:30:27 Uhr:

Bin Werksangehöriger und bekomme bei Gebrauchtwagenkauf 1% Nachlass. Dadurch habe ich auch die 6 Mon Haltefrist und werde jedesmal abgefragt. Die wollen dann den Original-Fzg-Schein sehen, obwohl mich die Kollegin fast jeden Tag sieht, auch mit dem Auto.

Also geh mal davon aus das du kontrolliert wirst!

1% lol. Kenne niemanden der jemals Kontrolliert wurde.

Zitat:

@Martin4444 schrieb am 11. Mai 2021 um 17:31:01 Uhr:

Sollte es gar nicht anders gehen, dann müsste der Wagen auf meinen Namen angemeldet bleiben, da ich natürlich ungern den Rabatt erstatten wollen würde. Es wäre mir allerdings lieber, da ich ja selber nicht mehr fahre, auch nicht mehr als Halter registriert zu sein.

Warum musst du den überhaupt ummelden. Dein Bruder meldet die Versicherung um und nutzt das Fahrzeug. Das hat den Vorteil das nur ein Vorbesitzer drinsteht. Oder versteht ihr euch nicht so gut?

Aber aufpassen mit der Steuer und Behinderung. Kann schnell negativ ausgelegt werden.

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 11. Mai 2021 um 22:41:58 Uhr:

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 11. Mai 2021 um 19:30:27 Uhr:

Bin Werksangehöriger und bekomme bei Gebrauchtwagenkauf 1% Nachlass. Dadurch habe ich auch die 6 Mon Haltefrist und werde jedesmal abgefragt. Die wollen dann den Original-Fzg-Schein sehen, obwohl mich die Kollegin fast jeden Tag sieht, auch mit dem Auto.

Also geh mal davon aus das du kontrolliert wirst!

1% lol. Kenne niemanden der jemals Kontrolliert wurde.

Das muss ja jetzt nix bedeuten...............;)

am 12. Mai 2021 um 6:05

Ich verstehe die ganze Problematik nicht. Das Fahrzeug bleibt doch in der Familie, und zwar für drei Monate. Soviel Vertrauen sollte doch wohl aufzubringen sein.Aber ich möchte auch niemanden zu nahe treten.

Gruß

Zitat:

@Martin4444 schrieb am 11. Mai 2021 um 17:51:13 Uhr:

Vielleicht gibt es unter Euch welche, die diesen Rabatt auch in Anspruch genommen haben.

Da würde mich natürlich interessieren, ob Mercedes nachgehakt hat.

Unter dem Strich wirst du hier keine Umfrage hinbekommen, die eine statistische Aussagekraft hat. Selbst wenn hier zwei oder drei schreiben, dass niemand kontrolliert hat, was nutzt dir das? Das bedeutet ja noch lange nicht, dass es nie passiert.

Themenstarteram 12. Mai 2021 um 8:06

Es ging mir ja überhaupt nicht darum, 1000 Menschen für eine statistische Erhebung zu befragen. Ich wolle auch gar nicht die Frage der Moral dahinter beleuchten, ich hatte mir mit diesem Eintrag erhofft, ein paar Erfahrungsberichte zu bekommen. Zum Hintergrund: Der Wagen wird dann nicht an meinem Wohnort bewegt, sondern in einer anderen Stadt. Das wäre dann Steuerhinterziehung.

Deswegen die Frage

Zitat:

@Martin4444 schrieb am 12. Mai 2021 um 10:06:46 Uhr:

Zum Hintergrund: Der Wagen wird dann nicht an meinem Wohnort bewegt, sondern in einer anderen Stadt. Das wäre dann Steuerhinterziehung.

Deswegen die Frage

Hää?

Die Kfz-Steuer ist sowieso eine Bundessteuer.

Zitat:

@Martin4444 schrieb am 12. Mai 2021 um 10:06:46 Uhr:

Das wäre dann Steuerhinterziehung.

Das ist Unsinn. Natürlich darf man ein Fahrzeug jemand aus der Familie auch für einen längeren Zeitraum "ausleihen". Da spricht rein gar nichts dagegen, das mal locker 3 Monate zu tun.

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