Mercedes Sprinter RTW vs. Mercedes W212
Wenn ein RettungsTransportWagen (Sprinter) mit Blaulicht in eine W212 -Limo, die eigentlich rechts anhalten wollte reinkracht, haben wir einen Totalschaden.
Wiederbeschaffung 13450€
Restwert 4700€
Schaden 15346,44€
Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage
Nutungsausfall/Tag 79€
Beste Antwort im Thema
Hallo ins Forum,
Zitat:
@migoela schrieb am 26. März 2020 um 22:01:59 Uhr:
Was ist die 130% Regel ?
wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden (vereinfachte Rechnung Wiederbeschaffungswert ./. Restwert < Reparaturkosten) vorliegt, ist normalerweise eine Reparatur von der gegnerischen Versicherung nicht zu bezahlen. Da gibt's dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert als Auszahlung und der Restwert kommt vom Verwerter.
In bestimmten Fällen kann man aber das Integritätsinteresse geltend machen und dann wird bis zu 130% erstattet, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. U.a. muss man das Fahrzeug mindestens 6 Monate nach der Reparatur nutzen und die Reparatur muss tatsächlich vollumfänglich entsprechend des Gutachtens fachgerecht (also keine Billigreparaturen) vorgenommen werden.
Im Moment geht die Tendenz der Gerichte meist dahin, die 130% vom Wiederbeschaffungswert aus zu rechnen. Die Versicherer gehen gern von der geringeren Totalschadenshöhe (also Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) aus.
Von daher wird's für den TE nach der Meinung der Gerichte reichen, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten ganz am Ende möglichst mit Abstand unterhalb von 17.485 EUR bleiben, wohingegen nach der Meinung einiger Versicherer die Grenze hier bei 11.375 EUR liegen würde, so dass es kein 130%-Fall wäre.
Es wird daher u.U. nicht die einfachste Abwicklung werden, gerade wenn eine Einsatzfahrt erfolgt ist. Dann ist auch noch zu prüfen, ob überhaupt ein Versicherer im Boot ist oder ob's ein versicherungsfreies Fahrzeug war (hängt am Träger des Rettungsdiensts). Zwar muss auch dann wie mit einem Versicherer reguliert werden, aber die Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse für solche Fälle sind zuweilen noch zickiger als die zickigsten Versicherungen.
Viele Grüße
Peter
Ähnliche Themen
12 Antworten
Tut mir Leid! Ich hoffe, alle sind weitestgehend gesund und nicht großartig verletzt! Der Rest ist nur Blech!
Hallo ins Forum,
autsch, ich hoffe, dass Du (und alle anderen Beteiligten) nicht verletzt wurden (vom Schock mal abgesehen). Schadenshöhe ist leider nachvollziehbar, da mit AHK und hierdurch die Struktur schon getroffen ist.
Da muss die RTW-Besatzung wohl ziemlich gepennt haben, wenn man so vollflächig in ein stehendes Fahrzeug reinknallt (ich gehe mal davon aus, dass Du keine Vollbremsung mitten auf der Fahrbahn produziert hast). Da Einsatzfahrt wird wohl auch die Rennleitung angerückt sein. Was sagen die zum Unfall und zur Schuldfrage (auch wenn dies nicht bindend ist)? Wer ist ON1?
Was machst Du jetzt mit Deinem 212er, Wiederaufbau trotz wirtschaftlichem Totalschaden (ggf. auch mit 130%-Regel) oder suchst Du was als Ersatz? Ärgerlich, gerade weil Du ja recht viel reingesteckt hast, was aber bei der Berechnung leider keine wirklich große Rolle spielt.
Viele Grüße
Peter
Hallo Peter, der RTW hatte einen Patienten und einen Notarzt an Board. Der NEF fuhr mit Blaulicht hinterher. Ich wollte nach einer Baustelle rechts ranfahren um die vor dem Gegenverkehr vorbeizulassen.
Die Rennleitung hat mir voll und ganz Recht gegeben. Ich hätte vorbildlich reagiert.
Demnach war ich auch Nr. 02
Ich lass eden reparieren, auch wegen der 130% Regelung. Läuft alles über den Anwalt meines Vertrauens. Gutachten habe ich schon.
Mit der 130% Regel wird der auszubezahlende Betrag errechnet bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dieser wird ermittelt aus Wiederbeschaffung, Restwert und Unfallschaden. In dem o.g. Fall wird dem TE max. 8.700.-€ ausbezahlt.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@migoela schrieb am 26. März 2020 um 22:01:59 Uhr:
Was ist die 130% Regel ?
wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden (vereinfachte Rechnung Wiederbeschaffungswert ./. Restwert < Reparaturkosten) vorliegt, ist normalerweise eine Reparatur von der gegnerischen Versicherung nicht zu bezahlen. Da gibt's dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert als Auszahlung und der Restwert kommt vom Verwerter.
In bestimmten Fällen kann man aber das Integritätsinteresse geltend machen und dann wird bis zu 130% erstattet, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. U.a. muss man das Fahrzeug mindestens 6 Monate nach der Reparatur nutzen und die Reparatur muss tatsächlich vollumfänglich entsprechend des Gutachtens fachgerecht (also keine Billigreparaturen) vorgenommen werden.
Im Moment geht die Tendenz der Gerichte meist dahin, die 130% vom Wiederbeschaffungswert aus zu rechnen. Die Versicherer gehen gern von der geringeren Totalschadenshöhe (also Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) aus.
Von daher wird's für den TE nach der Meinung der Gerichte reichen, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten ganz am Ende möglichst mit Abstand unterhalb von 17.485 EUR bleiben, wohingegen nach der Meinung einiger Versicherer die Grenze hier bei 11.375 EUR liegen würde, so dass es kein 130%-Fall wäre.
Es wird daher u.U. nicht die einfachste Abwicklung werden, gerade wenn eine Einsatzfahrt erfolgt ist. Dann ist auch noch zu prüfen, ob überhaupt ein Versicherer im Boot ist oder ob's ein versicherungsfreies Fahrzeug war (hängt am Träger des Rettungsdiensts). Zwar muss auch dann wie mit einem Versicherer reguliert werden, aber die Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse für solche Fälle sind zuweilen noch zickiger als die zickigsten Versicherungen.
Viele Grüße
Peter
Danke für die ausführliche Erklärung.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Tataa schrieb am 26. März 2020 um 22:14:42 Uhr:
Hallo Peter, der RTW hatte einen Patienten und einen Notarzt an Board. Der NEF fuhr mit Blaulicht hinterher. Ich wollte nach einer Baustelle rechts ranfahren um die vor dem Gegenverkehr vorbeizulassen.
Die Rennleitung hat mir voll und ganz Recht gegeben. Ich hätte vorbildlich reagiert.
Demnach war ich auch Nr. 02
Ich lass eden reparieren, auch wegen der 130% Regelung. Läuft alles über den Anwalt meines Vertrauens. Gutachten habe ich schon.
klingt ja ganz gut, dann hoffe ich mal, dass die Abwicklung besser läuft als die Aufmerksamkeit der RTW-Besatzung und dass man nach Gerichtsauffassung vorgeht (ohne dass es da auch hin geht).
Zitat:
@Pandatom schrieb am 26. März 2020 um 22:16:22 Uhr:
In dem o.g. Fall wird dem TE max. 8.700.-€ ausbezahlt.
Nicht zwingend, so wie Du es schreibst, würden es die Versicherungen gern haben. Wenn's nach der Gerichtsauffassung geht und es keine Schadenserweiterung gibt, liegt der TE hier bei rund 114,1% (des Wiederbeschaffungswerts) und damit noch im Bereich, in dem's geht. So rechnet übrigens auch die von Dir verlinkte Seite, wenn man die gerundeten Werte des TE einstellt.
Viele Grüße
Peter
Peter, der RTW ist versichert bei der Ergo., hat aber eine komische Versicherunsnummer.
Tom, fast richtig. Würde ich fiktiv abrechnen, würde ich diese 8750€ bekommen aber abzgl. Der Differenzbesteuerung von 2,5%.
Nach einem halben Jahr würde ich Dan auch noch den Restwert ausbezahlt bekommen, wenn ich den Wagen noch besäße.
Wenn ich den reparieren lasse, darf die max. Reparatursumme den Wiederbeschaffungswert x 1,3 betragen + evtl. anfallenden Zusatzkosten.
@Tataa,
beileid, soweit alles okay, is klar ...
fahrer anderer marken beneiden uns um so ein schadensbild. wirtschaftlicher totalschaden ja, folgen am eigenen körper nahe null. versicherungstechnisch wie gesagt totalschaden ...
wir fahren benz, alles andere ist behelf ... best never commercial used speech ever ... hat mal ein ein wer-wird-millionaire-kandidat von sich gegeben ... warum das mb nicht gekauft hat ... versteh ich nicht ...
grüße