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Mercedes W201 H-Kennzeichen wer kennt sich aus?

Mercedes W201 190er
Themenstarteram 3. März 2015 um 14:50

Hallo,

Eine Freundin von mir sucht ein günstiges, solides und "sparsames" Auto. Da ist mir natürlich sofort der gute alte 190 D eingefallen.

In meinem Landkreis sind sehr viele Grüne Zonen darum wäre eine H-Zulassung für das Auto pflicht. Außerdem spart man ja eine menge Geld mit der Steuerbegünstigung.

Nur jetzt ist das Problem das die 201'er ja jetzt erst in das Alter der H Zulassungen kommen.

Ich habe mal im Internet gelesen das es möglich ist auch jüngere Autos einer Baureihe mit H Zulassung anzumelden, wenn die Bauhreihe insgesamt älter als 30 Jahre ist. Also im Jahre 2015 muss der W201 mindestens 1985 hergestellt worden sein- was ja zutrifft.

Gibt es diese Regelung wirklich oder ist das nur ein Märchen?

Gruß Jan

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2015 um 17:00

Moin,

die "Zweitwagen-Regelung", von wegen neben dem H-Fahrzeug noch ein zweites "Alltags-Auto", ist mir auch neu.

Aber ich habe noch einmal eine PDF vom TÜV angehängt, bezüglich H-Kennzeichen

15 weitere Antworten
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15 Antworten

Zitat:

@JeepCherokeeXJ schrieb am 3. März 2015 um 15:50:36 Uhr:

...

Ich habe mal im Internet gelesen das es möglich ist auch jüngere Autos einer Baureihe mit H Zulassung anzumelden, wenn die Bauhreihe insgesamt älter als 30 Jahre ist. Also im Jahre 2015 muss der W201 mindestens 1985 hergestellt worden sein- was ja zutrifft.

Gibt es diese Regelung wirklich oder ist das nur ein Märchen?

Gruß Jan

Ja. Das H-Kennzeichen wird nicht für Baureihen sondern an individuelle Fz vergeben. Siehe auch Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV, § 2, Ziffer 22). Demnach muß es sogar nicht nur 30 Jahre alt sein, sondern vor 30 Jahren erstmalig in den Verkehr gebracht (=also Erstzugelassen) worden sein.

Wenn du ein H-Kennezcihen haben möchtest benötigst du auch einen zweitwagen und das hitorische fahrzeug darf eine bestimme KM-Leistung pro Jahr nicht überschreiten, also viel sparen ist da gar nix. es seie denn du hast nen Ami V8 mit 7 Liter hubraum und fährst sonst Fiesta MK2

am 3. März 2015 um 16:42

Zitat:

@Ben1338 schrieb am 3. März 2015 um 16:57:11 Uhr:

Wenn du ein H-Kennezcihen haben möchtest benötigst du auch einen zweitwagen

moin moin

kurze Frage hierzu

gibt es da irgendwo etwas Verbindliches?

hier habe ich den Hinweis, zweites Auto oder so, hin und wieder ja bereits gelesen,

aber in Schnee geschriebenes ist halt auch kein amtliches Dokument :D

nee, mal im ernst, ich finde da einfach nix

am 3. März 2015 um 17:00

Moin,

die "Zweitwagen-Regelung", von wegen neben dem H-Fahrzeug noch ein zweites "Alltags-Auto", ist mir auch neu.

Aber ich habe noch einmal eine PDF vom TÜV angehängt, bezüglich H-Kennzeichen

am 3. März 2015 um 17:08

Danke und Daumen ;)

ja, das ist so die gängige Info der Prüfstellen oder Zulassungsämter usw.

ergo, kein Hinweis auf einen zweiten Wagen...

...das Prozedere kenne ich nur beim Wechselkennzeichen,

aber mal ehrlich, ohne zweiten Wagen wäre da der Wechsel auch schwierig.

Zitat:

@Ben1338 schrieb am 3. März 2015 um 16:57:11 Uhr:

Wenn du ein H-Kennezcihen haben möchtest benötigst du auch einen zweitwagen und das hitorische fahrzeug darf eine bestimme KM-Leistung pro Jahr nicht überschreiten, also viel sparen ist da gar nix. es seie denn du hast nen Ami V8 mit 7 Liter hubraum und fährst sonst Fiesta MK2

Nein, das ist völliger Quatsch. Wenn du allerdings eine Oldtimerversicherung nehmen möchtest, kann die durchaus solche Auflagen stellen. Aber H-Kennzeichen und Oldtimerversicherung sind 2 völlig verschiedene Sachen.

Themenstarteram 3. März 2015 um 17:14

Hallo,

 

Ja die Oldtimer Versicherungen Zügeln einen auf 5000 bzw. 10000km zurück.

Aber man kann ja ein H-Fahrzeg als reguläres Fzg. Versichern ?

 

Schade da, muss ich mich wohl in dem kleinen Zeitraum bewegen :(

Grundsätzlich sind Fz mit H-Zulassung seit 2012 gar keiner Einschränkung mehr unterworfen, sie dürfen z.B. auch gewerblich genutzt werden. Dem Staat geht es nur um die Einstufung als Kulturgut.

Soweit der Gesetzgeber, dem ist es völlig egal, was man damit macht oder sonst oder wieviel fährt oder wie alt man ist. Nur die Kfz-Steuer ist einheitlich bei € 191,73 p.a.

Aber:

Problem ist die Versicherungswirtschaft, die oft ähnliche Beschränkungen erlässt. Man muß bei der Versicherung also ganz genau vergleichen. Oder - das geht auch - mit H-Kennzeichen wie ein "normales" Auto versichern. Oder man bekommt eine Oldtimer-Versicherung auch ohne H-Kennzeichen (Alter des FZ entscheidet - kann z.B. auch min. 35 Jahre oder was auch immer sein, Wertgutachten erforderlich, etc.). Auf der anderen Seite bieten die Oldtimer-Versicherungen natürlich besondere Vorteile hinsichtlich Wert bei Schadensfall, keine Rückstufung oder was auch immer - freier Markt eben.

Edit: Ich war war noch am Schreiben, da hat thensch das schon angesprochen :) !

Ist doch alles easy, zum Steuern sparen das H-Kennzeichen

(191,- statt 321,- E2 kat oder 641,- ohne).

Dem Amt völlig egal wie viele Kfz Du hast.

Versicherung wird schon spannender.

Die 4 Hürden sind:

-Alltagsfahrzeug muss da sein

-jährliche Laufleistung

-Garage

-Wertgutachten bzw. Mindestwert

Nach wochenlanger Recherche und Angebotseinholung kann ich Dir die Mannheimer Versicherung empfehlen.

Der Tarif heisst "Belmot". Sogar mit KM Staffel!

Sehr günstig ist die ADAC Oldtimerversicherung (80 € plus ADAC Mitgliedsbeitrag bei meinem 190E mit Ez. Juni 1983), wobei man dort aber auch nur 9000 km fahren darf und ich auch ein Zweitwagen vorhanden sein muß.

am 6. März 2015 um 12:20

Hallo.

Bei der Würtembergischen reicht ein Auto pro HAUSHALT weshalb der W124 meiner Freundin als Oldtimer versichert ist - allerdings mit 5.000 km Limit

Ganz ohne Alltagsfahrzeug wird schwierig, meine Schwester hat es aber auch ohne dayly driver geschafft, für ihre 1967er DS eine Oldtimerversicherung zu bekommen - aber das ist auch eine andere Hausnummer . . .

Aber das soll ja ein ALLTAGSAUTO sein.

Also H-Kennzeichen wegen der Feinstaubzone.

Und normale Versicherung, damit es keinen Ärger im Alltagsbetrieb gibt.

Ein TÜV-INg. hat mir mal gesagt das Alltags-KFZ kann auch ein Motorrad sein welches auf die Mutter zugelassen ist u. es gebe Versicherungen die gar nicht nach einem Erst-KFZ im Antrag fragen. Kennt jemand eine soche Versicherung ?

am 19. August 2016 um 11:14

Zitat:

@khartmann schrieb am 19. August 2016 um 11:04:31 Uhr:

Ein TÜV-INg. hat mir mal gesagt das Alltags-KFZ kann auch ein Motorrad sein welches auf die Mutter zugelassen ist u. es gebe Versicherungen die gar nicht nach einem Erst-KFZ im Antrag fragen. Kennt jemand eine soche Versicherung ?

Dann schau doch mal bei Check24 nach:cool: Damit habe ich gute Erfahrungen gemacht:D:D

Oldtimerversicherungen findest Du nicht in Check24.

Aber hier:

http://www.oldtimer-markt.de/.../...sicherungstarife-im-%C3%BCberblick

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