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Mercedes w205 Rückgabe

Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 10. August 2019 um 16:03

Hallo Leute,

 

 

ich habe ein Anliegen, und zwar habe ich vor knapp 3 Monaten ein c250 gekauft. Das Auto wurde mir von Mercedes als scheckheft gepflegt verkauft. Nach 10.000km kam bei mir die erste Inspektion A1 und es wurde festgestellt, dass die letzte Inspektion nicht eingetragen wurde (B1). Daraufhin wurde B1 und A1 neu gemacht auf deren kosten. Ich habe gefragt was meine Nachteile durch die Lücke im scheckheft sind und mir wurde folgendes gesagt:

 

„mit der durchgeführten Wartung erhält Ihre C-Klasse den Wiedereinstieg in die Mobilitäts- und Garantie gegen Durchrostung der Daimler AG. Dieses wird in die elektronischen Wartungsnachweise durch Herrn ..... eingetragen“.

 

Ich habe daraufhin gesagt, dass im Endeffekt die Vertragsbedingung nicht eingehalten wurde und ich trotzdem die Lücke im scheckheft habe und das dies ist ein gewisser Wertverlust für mich. Die haben mir nun vorgeschlagen 1 Jahr extra junge Sterne also insgesamt 3 Jahre, 500€ oder das Auto zurück geben wie würdet ihr reagieren ?

Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema
am 11. August 2019 um 5:57

Zitat:

@Jura.C400 schrieb am 11. August 2019 um 01:56:18 Uhr:

Es gibt noch einen weiteren Nachteil, den kaum jemand kennt. Wenn dir jemand reinfährt, wodurch ein Schaden entsteht, dann hast du keinen Anspruch auf die Stundensätze von Mercedes. Das können bei einem Schaden von 1000 € weitere 1000 € ausmachen.

trotzdem würde ich die schöne Kiste behalten und 500 € bekommen als Schadensersatz. Ein Jahr Garantie kostet glaube ich ca. 550 €, also wenn du nicht scharf aufs Geld bist, dann nimm die verlängerte Garantie.

Märchen aus dem Ammenland, bin noch nie nach dem Checkheft gefragt worden von der gegnerischen Versicherung.

Wüsste auch nicht was eine Wartung mit zB einer Beule im Kotflügel zu tun hat.

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Da fehlen aber doch ein paar Angaben. 200D, oder C63? Wie alt, wieviel gelaufen?

Themenstarteram 10. August 2019 um 16:10

Ist ein Mercedes c250 Benziner mit 98.000km und hier ein paar Bilder

Themenstarteram 10. August 2019 um 16:10

Das Auto hat gekostet 25.500€ Edition 1

Hübsche Kiste ... ich würd sie ja behalten, wenn nix dran ist.

Wenn Du sie nun drei Jahre, oder 100.000km fährst, ist der eine, fehlende Eintrag doch nix mehr wert.

Hallo

Wenn du sonst mit dem Auto zufrieden warst, dann würde ich ihn behalten. Was soll mit dem Wagen schon sein.

Er sieht sehr gepflegt aus, ein wirklich schönes Auto. Und ich denke mal das Angebot vom Autohaus ist auch OK.

Wenn das Auto sonst alle Inspektionen bekommen hat, dann geht er wegen dieser einen fehlenden Inspektion nicht gleich kaputt.

Du solltest das Autohaus aber darauf ansprechen falls du mal einen Kulanz Antrag stellen musst.

Weiter Gute Fahrt

Mit dem Angebot des Autohauses wurde ich ihn behalten.

Wie schon hier gesagt, klären das dadurch für dich in Bezug auf Garantie und Kulanz keine Nachteile bestehen.

 

Vor allem bei der Garantie gibt es eine Klausel, womit der Garantiegeber die Zahlung auf Grund eines Verdachtes verweigern kann.

 

Deswegen alles klären und schriftlich festhalten.

Themenstarteram 10. August 2019 um 20:30

Zitat:

@hame22 schrieb am 10. August 2019 um 22:28:47 Uhr:

Wie schon hier gesagt, klären das dadurch für dich in Bezug auf Garantie und Kulanz keine Nachteile bestehen.

 

Vor allem bei der Garantie gibt es eine Klausel, womit der Garantiegeber die Zahlung aus Grund eines Verdachtes verweigern kann.

 

Deswegen alles Klären und schriftlich festhalten.

Was genau meinst du für eine Klausel kannst du mir die zeigen ?

Schau mal unter Punk4.

Bezüglich Wartung und Ursächlichkeit.

Asset.JPG

Es gibt noch einen weiteren Nachteil, den kaum jemand kennt. Wenn dir jemand reinfährt, wodurch ein Schaden entsteht, dann hast du keinen Anspruch auf die Stundensätze von Mercedes. Das können bei einem Schaden von 1000 € weitere 1000 € ausmachen.

trotzdem würde ich die schöne Kiste behalten und 500 € bekommen als Schadensersatz. Ein Jahr Garantie kostet glaube ich ca. 550 €, also wenn du nicht scharf aufs Geld bist, dann nimm die verlängerte Garantie.

am 11. August 2019 um 5:57

Zitat:

@Jura.C400 schrieb am 11. August 2019 um 01:56:18 Uhr:

Es gibt noch einen weiteren Nachteil, den kaum jemand kennt. Wenn dir jemand reinfährt, wodurch ein Schaden entsteht, dann hast du keinen Anspruch auf die Stundensätze von Mercedes. Das können bei einem Schaden von 1000 € weitere 1000 € ausmachen.

trotzdem würde ich die schöne Kiste behalten und 500 € bekommen als Schadensersatz. Ein Jahr Garantie kostet glaube ich ca. 550 €, also wenn du nicht scharf aufs Geld bist, dann nimm die verlängerte Garantie.

Märchen aus dem Ammenland, bin noch nie nach dem Checkheft gefragt worden von der gegnerischen Versicherung.

Wüsste auch nicht was eine Wartung mit zB einer Beule im Kotflügel zu tun hat.

am 11. August 2019 um 6:05

Doch, doch, das ist tatsächlich nach gängiger Rechtsprechung für die Höhe des Schadensersatzes eine interessante Frage. Um auch bei älteren Fahrzeugen die Markengebundene Werkstatt abrechnen zu können, müssen Gründe hinzutreten, die dies gegenüber einer freien Fachwerkstatt notwendig machen. Denn die damit verbundenen Mehrkosten hat der Schädiger nur dann zu tragen, wenn anderweitig dem Geschädigten ein weiterer Schaden (= Minderwert / Garantieverlust) zugefügt werden würde.

Hierfür verlangt die Rechtsprechung neben einem überdurchschnittlichen Pflegezustand nicht selten auch, dass das Fahrzeug Scheckheftgepflegt in Herstellerwerkstätten ist. Wer schon davor freie Werkstätten aufsucht, mag sich im Schadensfall nicht darauf berufen, dass nunmehr aber nur die Herstellerwerkstatt in Betracht kommt.

Rechtssprechung? Habt ihr einen Link?

 

Hab auch noch nie gehört, dass bei der Regulierung danach gefragt wird, da meistens eh ein Gutachter kommt um den Zustand zu bemessen.

 

OK mag sein, das es bei Relativ neuen Fahrzeugen der Fall ist.

am 11. August 2019 um 6:48

Das ist ständige Rechtsprechung und kommt vor allem bei älteren (>5 Jahre) "Premium"-Fahrzeugen zum Tragen.

z.B. BGH, Urteil vom 22. Juni 2010 – VI ZR 337/09 –, juris, Rn. 7.

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