Mercedes w205 Wandlung Eure Meinung
Hallo Motor Talk Community,
Heute hat Mercedes endlich der Wandlung zugestimmt, nun jedoch der Schock....
Mercedes hat in der Rechnung lediglich die Anzahlung in Höhe von 20.000 Euro berücksichtigt und diese mit der Nutzungsentschädigung in Höhe von 9048 Euro bei 16.0000km gegengerechnet.
Nun stellt sich mir die Frage, was mit den 18 Monatsraten je 971 Euro passiert ist die ich schon gezahlt habe, da Mercedes bei einer Wandlung eigentlich dazu verpflichtet ist, mir die gesamten bereits gezahlten Beträge zu erstatten oder nicht ??
Ich würde gerne eure Meinung dazu hören, ich suche auch keinen Rechtsbeistand bei euch, aber mich interessiert es sehr wie Ihr es seht.
Kleine infos am Rande: 113.100 Brutto mit Rabatt Abzüge. Schlussrate ca 59.000 Euro. Laufzeit 48 Monate.
Liebe Grüße
Euer Frank
Beste Antwort im Thema
Moin,
der Begriff der Wandlung (bzw. seit 2002 Rücktritt) ist doch ein feststehender Rechtsbegriff und somit eindeutig.
Wenn MB die Sachmängel anerkannt hat und dem Rücktritt zugestimmt hat, muss auch danach gehandelt werden.
Der Kaufvertrag wird somit rückabgewickelt.
Das bedeutet nichts anderes als Rückgabe der Kaufsache durch den Käufer und Rückerstattung des Kaufpreises durch den Verkäufer. Dabei ist es auch unerheblich, ob die Kaufsache ein Auto ist.
Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung auf den Kaufpreis anrechnen lassen.
Die Berechnung kann also nur lauten: Anzahlung + Raten - Nutzungsentschädigung. Mögliche Kapitalbeschaffungskosten spielen dabei m.M.n nach Rolle.
Grüße
PS: Dies ist keine Rechtsberatung
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33 Antworten
Worum ging es da genau?
Über die Höhe der Nutzungsentschädigung bei Rücktritt vom Kaufvertrag lässt sich wunderbar streiten.
Vor Allem wird die Differenz auch schnell durch Anwalts- und Gerichtskosten aufgefressen, wennman anfängt sich zu kloppen.
Da gibt es jedenfalls so nette Formeln aus „zu erwartenender Gesamtlaufleistung durch Kilometerstand mal nullkommadrei je tausend, oder so“ - oder so. Mir kommt die Berechnung auch etwas hoch vor, zumindest wenn das Fahrzeug beulenlos abgegeben wurde.
Wenn ich dich richtig verstehe, verlangt Mercedes eine Nutzungsentschädigung und die Raten? Kann ich mir nicht vorstellen, ist bestimmt ein Missverständnis.
Schlussendlich würde die Rechnung also bedeuten: 9048 + 17478 Euro = 26526 Euro. Erscheint mir etwas viel.
Wir kennen den Zinssatz ja nicht
Um was für einen Wagen geht es denn überhaupt , denn bei diesem Bruttopreis (mit Rabatt) muß es ja ein "dicker Brummer" sein . Vielleicht kannst du uns ja den Grund der Wandlung wissen lassen .
Also zu einer Wandlung kommt es ja immer nur, wenn die Gründe für eine Rückabwicklung des Vertrags nicht ausreichen...
Das heißt Geschenke sind da keine zu erwarten.
Und Du hattest doch die 18 Monate ein Auto und bist damit 16T km gefahren.
Hat also geklappt und seinen Zweck erfüllt das Fahrzeug. Daher ist es doch normal, dass man dafür auch bezahlt, oder warum willst Du die Leasingrate zurückfordern? Weil Du nicht zufrieden bist?
Ich sehe das wie DasHaeuschen, man kann sich wegen allem reichlich streiten, aber weil das am Ende sicherlich einen Vergleich gibt, hast Du mindestens so hohe Anwaltskosten an der Backe wie Du weniger bezahlen musst. Das belebt nur die Geschäfte von Anwälten. Mehr nicht.
Es scheint ja eine für Dich schlechte und vor allem bestimmt stressige und ärgerliche Zeit mit dem recht teuren Fahrzeug gewesen zu sein, also würde ich empfehlen: Faust in der Tasche, bezahlen und beim nächsten Auto genauer überlegen und schauen.
Ansonsten zieht sich das noch Monate hin
Ne Leasingrate wird es wohl nicht sein, eher eine Finanzierung mit Restwert.
Bei diesem Thema ist es auch völlig unerheblich, welches Auto das ist und was dran war. Im Grunde müsste man die Berechnung des Händler sehen und den Zinssatz der Finanzierung kennen, um antworten zu können.
Immerhin wurden 93.000€ finanziert, also enthält eine Rate schon 200-300€ an Zinsen.
Angenommen es war tatsächlich ein Leasingvertrag, dann sind die Raten natürlich weg, und dann bekommt man auch nur die anteilige Leasing-Sonderzahlung zurück, also 20.000 - 20.000x18:48 = 12.500€.
Aber im Grunde ist das ja keine Wandlung, bzw. es hat gar keinen Kaufvertrag gegeben, von dem man zurücktreten kann.
Nein ich habe mich etwas falsch ausgedrückt meine Schuld. Mercedes fordert von mir 9048 Nutzungsentschädigung. Ich fordere meine Anzahlung die 20.000 und die 18 Raten je 971 Euro zurück und nun Frage ich ob die mir zustehen. :/ Weil Mercedes will mir 10952 zurück zahlen. Also nur Anzahlung minus Nutzungsenschödigung.
nein es handelt sich hier um eine Finanzierung. Es ist ein Mercedes C63s Coupe. Habe bis jetzt 20.000 plus die 18 raten mit je 971€ Beitrag gezahlt. Meine Frage ist ob ich Anspruch auf alle bis jetzt gezahlt Raten habe, diese zurück zufordern.
Zitat:
@uweboe schrieb am 4. September 2018 um 08:10:56 Uhr:
Um was für einen Wagen geht es denn überhaupt , denn bei diesem Bruttopreis (mit Rabatt) muß es ja ein "dicker Brummer" sein . Vielleicht kannst du uns ja den Grund der Wandlung wissen lassen .
Der Grund sind ständige Probleme gewesen mit Auspuff, Motor und Steuergeräten.
Zitat:
@Magnus35i schrieb am 4. September 2018 um 08:19:47 Uhr:
Also zu einer Wandlung kommt es ja immer nur, wenn die Gründe für eine Rückabwicklung des Vertrags nicht ausreichen...
Das heißt Geschenke sind da keine zu erwarten.
Und Du hattest doch die 18 Monate ein Auto und bist damit 16T km gefahren.
Hat also geklappt und seinen Zweck erfüllt das Fahrzeug. Daher ist es doch normal, dass man dafür auch bezahlt, oder warum willst Du die Leasingrate zurückfordern? Weil Du nicht zufrieden bist.
Ne es handelt sich hier um eine Finanzierung in der ich 20.000€ angezahlt habe und jeden Monat 971€ Zahle seid 18 Monaten.
Es ist ja okay das ich die Nutzungsentschädigung Zahle für die 16.000km die 9000€. Aber mir geht es darum das Benz mir nur die 20.000€ zurück geben will nicht die 18 monatlichen Rat. Nun will ich wissen was ihr davon haltet.
M. M. hat Mercedes recht, wenn du das nich auf dem üblichen Weg mit den erfolglosen Machbesaerungen etc. geregelt hast, wenn das alles allerdings im Vorfeld stattgefunden hat, könnte sich eine Klage dagegen lohnen.
Zitat:
@cdfcool schrieb am 4. September 2018 um 12:47:43 Uhr:
M. M. hat Mercedes recht, wenn du das nich auf dem üblichen Weg mit den erfolglosen Machbesaerungen etc. geregelt hast, wenn das alles allerdings im Vorfeld stattgefunden hat, könnte sich eine Klage dagegen lohnen.
Dies ist natürlich geschehen wir haben die Nachbesserungen gegeben und die dritte verweigert... Weil es uns angekotzt hat sind alleine zu MB hin und zurück 2000km gefahren waren knapp 20 mal in der Werkstatt und bei denen stand das Auto knapp 3 Monate auf die Zeit gerechnet. Jetzt war das Auto eben fällig.
Moin,
der Begriff der Wandlung (bzw. seit 2002 Rücktritt) ist doch ein feststehender Rechtsbegriff und somit eindeutig.
Wenn MB die Sachmängel anerkannt hat und dem Rücktritt zugestimmt hat, muss auch danach gehandelt werden.
Der Kaufvertrag wird somit rückabgewickelt.
Das bedeutet nichts anderes als Rückgabe der Kaufsache durch den Käufer und Rückerstattung des Kaufpreises durch den Verkäufer. Dabei ist es auch unerheblich, ob die Kaufsache ein Auto ist.
Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung auf den Kaufpreis anrechnen lassen.
Die Berechnung kann also nur lauten: Anzahlung + Raten - Nutzungsentschädigung. Mögliche Kapitalbeschaffungskosten spielen dabei m.M.n nach Rolle.
Grüße
PS: Dies ist keine Rechtsberatung