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Merhrkilometer bei der HUK24
Guten Tag zusammen,
weiß jemand genau wie die HUK24 mit deutlich mehr gefahrenen km umgeht?
Was, wenn man den Vertrag wegen Preiserhöhung zum 01.01.2024 kündigt, muß man der HUK24 den km-Stand angeben?
Und teilt die HUK24 diesen km-Stand dann dem neuen Versicherer mit?
Danke & vG
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16 Antworten
In deinen Vertrag einloggen und den KM-Stand fürs laufende Jahr anpassen, die Summe der Nachzahlung siehst man sofort. Aber gefragt wird danach nicht … nur wenn in den nächsten Tagen noch was passieren sollte … könnte es ein Thema sein.
OK, aber ich möchte die Versicherung wechseln (und das Nachzahlen vermeiden).
Von daher:
Was, wenn man den Vertrag wegen Preiserhöhung zum 01.01.2024 kündigt, muß man der HUK24 den km-Stand angeben?
Und teilt die HUK24 diesen km-Stand dann dem neuen Versicherer mit?
Danke & vG
Man erwartet immer das die Versicherung fair mit einem umgeht, das kann die Versicherung auch vom VN erwarten
Gut, dann melde ich nach.
Aber kannst Du das dennoch beantworten?
Was, wenn man den Vertrag wegen Preiserhöhung zum 01.01.2024 kündigt, muß man der HUK24 den km-Stand angeben?
Und teilt die HUK24 diesen km-Stand dann dem neuen Versicherer mit?
Nein, warum sollte die HUK24 das tun , du meldest doch die KM nach, gibt doch sowieso dann kein Problem
Na denn.
Wenn man nachmeldet, wie verfährt die HUK denn, wenn die Meldung des letzten km-Standes ca. 1,5 Jahre zurückliegt und man jetzt drüber liegt?
Wird dann so getan, daß man die Mehr-km ausschließlich im letzten/noch laufenden Jahr draufgespult hat? Oder wird gemittelt und man sagt "ok, Mehr-km so-und-soviel seit der letzten Meldung, die werden verteilt auf den Gesamtzeitraum seit letzter Meldung"?
Mal an einem konkreten / fiktiven Beispiel:
- 9.000 km vereinbart
- Letzter gemeldeter Stand : 0 km Anfang August 2022
- Aktueller Stand : 25.000 km Ende Dezember 2023 - noch nicht gemeldet
- => 25.000 km binnen 17 Monaten
- => rechnerisch 17.600 km in 12 Monaten
- Vers.jahr August 2022 -> August 2023 -> Dezember 2023
- ... sprich: Hauptfälligkeit wurde im August 2023 auf den 01.01. umgestellt und bestätigt; beginnend mit dem neuen Jahr 2024
Hallo.
Soweit ich es mitbekommen habe, zählt hier das aktuelle Versicherungsjahr.
Was vor 2 Jahren war, interessiert nicht.
Die Kilometer werden, soweit ich es weiß, nicht dem neuen Versicherer mitgeteilt.
Einzig wenn es einen Schaden im Jahresverlauf gab, kann es Knatsch geben, wenn die Kilometer beim Schadensereignis arg abweichen.
Man kann ja in der letzten Woche im Jahr noch tausende Kilometer schrubben...
Wenn es das Gewissen beruhigt, kann man die zu vielen Kilometer nachmelden. Man kann es auch sein lassen. Passieren tut da in der Regel nichts.
Bei sagen wir 5000km kommt nix. Bei 50000km könnte ich mir aber schon einen Nachschlag vorstellen, wenn das rauskommt...
Solange es keinen Schaden gab, ist es der Versicherung aber auch egal, da ja nicht zahlen musste.
Die Versicherung kalkuliert ja das Risiko, was mit den Mehrkilometern statistisch höher liegt.
VG
Für das aktuelle Versicherungsjahr, so ist das bei der normalen HUK.
Wobei in deinem Fall muss man in den Datensatz schauen, da du den Ablauf auf auf 01.01. hast setzen lassen, geht dein Versicherungsjahr vom 01.01.23-01.01.24
Ab 01.01.24 wird dann auch hochgesetzt.
Das könnest du im Nachtrag vom Versicherungsschein nachlesen, dort im Kontoauszug
Danke für Eure Antworten. Ganz steige ich noch nicht durch, aber ok.
Mein Vers.jahr war Aug 22 bis Aug 23. Im Aug 23 bat ich um Änderung der Hauptfälligkeit. Das wurde mit Wirkung zum 01.01.24 genehmigt. Ich bekam in Summe drei Rechnungen.
1.
Aug 22 bis Aug 23
2.
Aug 23 bis Ende Dez 23
3.
01.01.24 bis 01.01.25
Ist doch einfach. Log Dich ein und melde die höhere jährliche Fahrleistung für die laufende (2.) Periode von August 2023 bis 31.12.2023 nach, zudem den aktuellen Kilometerstand. Für diese laufende Periode wirst Du eine Nachbelastung erhalten, der Betrag ist sofort bei Eingabe ersichtlich.
Für das kommende Jahr wird es ja nicht mehr relevant, da Du wechselst. Ob die Voraussetzung für eine Kündigung noch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gegeben ist, kannst nur Du beurteilen.
Sollte eine Kündigung noch möglich sein, würde ich vermutlich nicht nachmelden. Auch wenn gilt - ehrlich währt am längsten.
Ich würde mir den Nachtrag vom August 23-Dez 23 genau anschauen.
Ein Umstellen auf Ablauf 01.01. hat hier bestimmt auch eine Besserstufung rückwirkend zum 01.01.23 bewirkt, da ja diese vorher nicht möglich war.
Kann durchaus sein das, das die HUK24 anders macht, aber eine andere Regelung ist mir nicht bekannt
Zitat:
@celica1992 schrieb am 21. Dezember 2023 um 14:35:14 Uhr:
Ich würde mir den Nachtrag vom August 23-Dez 23 genau anschauen.
Ein Umstellen auf Ablauf 01.01. hat hier bestimmt auch eine Besserstufung rückwirkend zum 01.01.23 bewirkt, da ja diese vorher nicht möglich war.
Kann durchaus sein das, das die HUK24 anders macht, aber eine andere Regelung ist mir nicht bekannt
Ne, nicht ganz.
Ich wurde im August 23, nach Ablauf eines Versicherungsjahres, in eine bessere SF-Klasse gestuft. Und es gab eine Tariferhöhung!
Weiterhin werde zum Januar 2024 erneut in eine bessere SF gestuft. Und es kommt wieder zu einer Tariferhöhung. Soviel ist sicher.
Und unter welchem Aspekt soll ich mir jetzt nochmal genau den Nachtrag August 23 - Dezember 23 anschauen? Das verstehe ich noch nicht ganz, nach was soll ich schauen? Und um was zu beurteilen? Kann grad nicht folgen.
Übrigens, was passiert denn wenn ich gar nichts tue, bei der HUK24 bleibe anstatt zu wechseln wie vorhin schon geschrieben, aber ich stelle erst in der zweiten Januarwoche auf eine moderat höhere Fahrleistung um? Kommt dann auch eine Nachforderung für das zurückliegende und beendete Versicherungsjahr, in dem Moment in dem der aktuelle km-Stand eingegeben wird?
Oder passiert das nur wenn man im noch laufenden Vers.jahr die Fahrleistung hochzieht/den km-Stand meldet?
Nur wenn man es im laufenden Jahr macht
OK. Dann gestehe ich in Erwägung zu ziehen, keine Mehrkilometer-Nachmeldung mehr in diesem Jahr zu machen.
Stattdessen im neuen Jahr eine moderate Anpassung der jährl. Fahrleistung wahrheitsgemäß zu tun, zusammen mit der Angabe des aktuellen und korrekten km-Standes (der wie gesagt höher ist, als erwartet), sowie eine Änderung beim Kasko-SB durchzuführen. Und ggfls. noch den "Auslandsschutz" hinzu zu buchen.