Meriva B 1.7 CDTI - M32 Getribe Dynamogeräusch - Gewährleistung?
Moin meine lieben Moppelliebhaber,
ich habe vor ca. 8 Monaten mein Meriva B BJ 2010 1.7 CDTI Euro 5 bei einem Gebrauchtwagenhändler mit 151000Km gekauft. Jetzt, nachdem ich ca. 15000 Km mit dem Wagen zurückgelegt und man hört deutlich dieses Dynamogeräusch. Anfangs fiel es mir nicht auf, da der Wagen für mich neu und ungewohnt war. Auch der 1. und 2. Gang lassen sich Hackelig einlegen bei der Fahrt ( beim anfahren ist vor allem der 2. Gang hackelig ). Wenn der Meriva warm gelaufen ist, kann man das Geräusch nur noch leise wahr nehmen. Aber beim Kaltstart, gerade jetzt im Winter, hört man es auf den ersten 10 -15Km deutlich.
Geräusch wie in diesem Video von HAS:
https://www.youtube.com/watch?v=CkulEXvplaw
Meine Frage: Fällt die ganze Geschichte unter die 1 Jährige Gewährleistung? Habe den Meriva B 06/2024 gekauft.
LG
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8 Antworten
Motor und Getriebe ja Kupplung nein
Ich habe mal HAS Kontaktiert und Antwort erhalten:
"Hallo Herr K,
vielen Dank für die Anfrage.
Natürlich ist das ein Gewährleistungsfall, alles was ins erste Jahr fällt. Natürlich sind sie schon sehr viel damit gefahren mit 15000KM,
trotzdem geht das Gericht immer davon aus, das in der Beweislast der Schaden bei der Übergabe schon vorgelegen hat.
Daher würde ich erstmal zum Händler gehen und mit ihm reden.
Bei der Reparatur sollte man auf jeden Fall die Kupplung und das Zweimassenschwungrad mit tauschen, das kann auch für die schlechte Schaltbarkeit im 1-2 Gang verantwortlich sein.
Um die Kosten für sie realistisch zu gestalten, rechnen sie mit 1800-2200 Euro inclusive Kupplung und Schwungrad, das ist realistisch."
So, ich habe mittlerweile mit dem Verkäufer telefonisch Kontakt gehabt. Er verweigert die Nachbesserung / Reparatur mit der Aussage, dass er nach dieser langen Zeit nicht nachvollziehen kann, was mit dem Auto passiert ist. Zudem ist er der Meinung das der Schaden erst nach dem Kauf entstanden ist und demnach so oder raus aus der Gewährleistung wäre. Ich solle ruhig zum Anwalt gehen, er hätte erst vor zwei Wochen einen Gerichtstermin bezüglich einer anderen Gewährleistungssache gewonnen ( vermutlich nur ein Einschüchterungsversuch und bla bla... )
Was wäre jetzt die beste Vorgehensweiße abgesehen von einer schriftlichen Nachbesserungsaufforderung und dem Gang zum Anwalt, den ich gehen werden muss.
Da der Händler sich quer stellt bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt.
Gruß
Andre
Ja, dessen bin ich mir bewusst. Sollte ich mich evtl an einen Gutachter wenden? Ich meine, wenn die Problematik mit dem M32 Getriebe so verbreitet ist, dann müßte dieser ja auch ohne weiteres festellen können ( ohne das Getriebe zu öffnen) ?
Kontaktiere wenn Du eine RS Versicherung hast, erstmal einen Anwalt für Gewährleistungsrecht der sich im KFZ Bereich gut auskennt. Er wird Dir alles weitere erklären und auch einen Gutachter hinzuziehen.
Gruß
Andre
Eine Rechtschutz Vers. habe ich leider nicht, aber dafür einen Anwalt, Gutachter und eine Werstatt die Getriebeinstandsetzung anbietet.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und alles auf Video Dokumentiert
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Und nochmal zum Vergleich das Video von HAS
Das mit dem Gutachter lass mal sein, es ist besser wenn das Gericht den Gutachter bestellt als Du selbst. Dazu wird Dich aber Dein Anwalt beraten.
Jedenfalls ist das hier eindeutig ein Gewährleistungsfall.