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Meriva OPC Anhängerkupplung möglich??

Opel Meriva A
Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 16:37

Hallo,

wollte mir jetzt einen OPC Meriva zulegen, aber die haben alle keine Anhängerkupplung (will keinen Pferdehänger ziehen ist für meinen Fahrradträger). Habe bei FOH hier angefragt und der sagte mir das eine Anhängerkupplung für den OPC nicht zugelassen ist. Ist dies richtig? Oder kennt jemanden einen der sich für den OPC eine Anhängerkupplung besorgt hat.

Vielen Dank im voraus

Gruss

Croco66

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13 Antworten

Laut dem Opel Umrüst- und Anhängelastkatalog hat der OPC Meriva eine zulässige Anhängelast von ungebremst 700kg und gebremst 1.300 kg

siehe Anhang!

Achte einfach darauf, dass der OPC eine EG-Typgenehmigung hat, findest du auf dem Typenschild Beifahrerseite B-Säule unten, dort sollte dann auch das Zuggesamtgewicht stehen!

Kannst auch bei einem Fahrzeug dir die Zulassungsbescheinigung anschauen (Fz.-Schein) oder findest du unter den Feldern O.1 und O.2 die Anhängelasten!

der Opel Händler irrt sich, aber wieviele OPC Merivas gibt es? Ich habe bis dato erst einen geprüft und bin 4 Tage beim FOH am prüfen in der Woche!

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 19:22

Danke super, vielen Dank für die schnelle Antwort

gruss Croco66

Ich will ja keineswegs den Spaß verderben, aber Angaben von Anhängelasten, auch in den amtlichen Unterlagen, sagen leider nichts 100%-ig darüber aus, dass es überhaupt eine passende und für den OPC zugelassene AHK gibt.

Rameder bietet m.E. z.B. keine AHK für den OPC an.

Früher, als man für den Meriva A noch eine AHK als Sonderausstattung (also fertig montiert) bestellen konnte, war der OPC davon ausgeschlossen.

Als es dann 2008 die AHK für den Meriva A nur noch als Zubehör gab, war der OPC ebenfalls ausgeschlossen.

Außerdem:

Sogar wenn es eine mechanisch passende Kupplung gibt und alle entsprechenden Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung existieren, kann es sein, dass es trotzdem keine Freigabe des Autoherstellers für eine AHK gibt:

So geschehen bei den aktuellen Polo 1,2TSI-Typen der ersten Bauzeit:

Alle Eintragungen in den Papieren vorhanden, eine mechanisch passende AHK existiert, aber bis jetzt keine Freigabe irgendeiner AHK durch VW.

(Erst nachdem bei den neueren Modellen irgendetwas am Motor/Kühlsystem verändert wurde, gibt es eine Freigabe durch VW. Die Besitzer älterer (ca 2 Jahre alter) 1,2TSI-Polos gucken auch zukünftig in die Röhre)

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 11:38

Hallo,

 

danke für die Info, habe mir heute den Wagen angesehen und eine Probefahrt gemacht...mach ja riesig Spass.

Nach der Anhängerkupplung hab ich in der Bucht auch schon geschaut aber da steht auch immer ohne OPC drinnen. Habe bei Autoscout noch einen gesehen der hat eine Kupplung eingetragen, vielleicht rufe ich den Händler mal an ob das bei dem gemacht wurde und um was für eine Kupplung es sich handelt.

gruss

Croco66

@navec

du das war aber schon immer so gewesen, dass Fz. welche Serie mit AHK ausgestattet wurden von VW mit nem größeren Kühler und Lüfter ausgeliefert wurden, was ja technisch auch seine Richtigkeit hat, aber macht dies jeder Besitzer ich denke nein, früher hatte Westfalia auch immer die Auflage in deren Papieren nur mit nachgerüstetem großen Kühler usw.

Ich würde auch jedem raten mit Wohnanhänger usw. dies zu tun, da die Belastung doch enorm ist, aber vielen geht es ja auch darum nur mal was kurz zu ziehen, Gartenabfälle usw. dann ist es nicht nötig, aber dafür muss man einfach mal ne OPC geeignete AHK finden, was ja nicht so easy ist anscheinend.

Viel Glück dem TE

Hallo @Schyschka,

Zitat:

du das war aber schon immer so gewesen, dass Fz. welche Serie mit AHK ausgestattet wurden von VW mit nem größeren Kühler und Lüfter ausgeliefert wurden, was ja technisch auch seine Richtigkeit hat,

Darum ging/geht es zumindest beim Polo 1,2TSI aber nicht:

Das war der e i n z i g e aktuelle Polo für den man auch serienmässig keine AHK bekam/bekommt. Einen Verweis darauf, dass ein stärkerer Kühler o.ä. eingebaut werden muss, gab und gibt es für diese Modelle bis jetzt nicht.

Alle erforderlichen Eintragungen in den amtl. Papieren sind bei diesen Modellen aber vorhanden und auch in den damaligen Prospekten waren die entsprechenden Anhängelasten, ohne irgendwelche Zusatzinformationen, erwähnt.

Es gab und gibt für diese Modelle bis jetzt schlichtweg keine Freigabe für irgendeine AHK und auch keine Möglichkeit irgendetwas zu verändern/nach zu rüsten, damit man die Freigabe bekommt.

Ist sicherlich ein Ausnahmefall. Ich habe es auch nur erwähnt, um mal zu zeigen, was so alles möglich ist.

So ähnlich wie du das dargestellt hast, war es mal beim Meriva:

Der ältere Meriva 1,7CDTI (100PS, ohne DPF, 5 Gang) hatte als Anhängelast 1000 oder 1300kg.

Die 1300kg waren nur mit werkseitiger AHK möglich und das hing definitiv damit zusammen, dass bei werkseitiger Montage auch ein größerer Kühler bzw. ein zusätzlicher Lüfter verbaut wurde.

In dem Fall des Meriva gab es aber eine zugelassene AHK und es ging nur um die Höhe der Anhängelast. Beim dem benannten Polo war das deutlich anders.

 

sag mal bitte was genau der technische Grund beim Polo ich nehme mal den 6R nun an gewesen ist oder noch ist? Und von welchem bis welchem MJ dies war oder ggf. geneue Fin von bis? Interessiert mich mal persönlich... sonst frage ich mal beim Freundlichen nach.

Bestimmt so was wie der 3L Lupo oder der Audi A2 in der Sparversion.

Um die Norm dafür einzuhalten, Spritsparreifen und solche Dinge.

Und halt ohne AHK.

Das hatte mit Spritsparversion o.ä. überhaupt nichts zu tun, denn es betraf und betrifft die ganz normalen ersten (ca das erste Baujahr) Polo 6R 1,2TSI, unabhängig ob mit 6-Gang-Handschaltung oder DSG.

Den Polo 1,2TSI gibt es m.E. bis jetzt in keiner Spritsparversion und bei dem waren immer 1200kg Anhängelast im Prospekt und in den Papieren.

Hallo Schyschka,

der genaue techn. Grund ist bisher m.E. nicht herausgekommen. Den "Werdegang" zu diesem Thema beim Polo 1,2TSI kannst du im Polo 5 Forum in dem Thread "1,2TSI - Anhängekupplung" nachlesen.

mir persönlich wäre es egal, wenn VW Anhängelasten einträgt und ich was finde was drunter passt dann ziehe ich das auch, wenn dann was defekt geht soll der Hersteller dies ausbaden, da meiner Auffassung mit der Eintragung der Werte der Hersteller diese sicherstellt, mein SLK z.B. hat keine Anhängelasten eingetragen, auch wenn manche eine AHK verbaut haben, da hat dies ein anderer Hersteller geprüft (der AHK Hersteller z.B.), wenn dort was schief geht ist klar das Mercedes sagt sorry ihr Problem!

aber beim OPC scheitert es wohl an der AHK als am Fz.

und wenn VW da mit der Eintragung der Werte einen Fehler gemacht hat, müssen die ZLB Teil 1 halt geändert werden und fertig, jeder macht halt Fehler.

Das ist ja auch tatsächlich ein heißes Eisen, denn die Betriebserlaubnis des genannten Polo-Modells beinhaltet ja ganz klar die Eignung für eine AHK. Sonst wären die Einträge in die amtlichen Papiere falsch und es müsste für diese Modelle eine Rückrufaktion o.ä. geben.

So etwas gab es m.E. aber nie.

Somit kann der Fahrzeughersteller dann rechtlich wohl kaum etwas gegen den Anbau einer AHK (die es ja passend gibt) haben, ohne die von ihm selbst erwirkte Betriebserlaubnis anzuzweifeln.

ich hatte damals jedenfalls keine Lust, mir eine AHK "irgendwie" (freie Werkstatt o.ä.) unter einen neu gekauften Polo basteln zu lassen und mich eventuell, bei Gewährleistungsfragen, mit VW herum zu schlagen.

Deshalb bin ich damals auf den Golf 1,2TSI ausgewichen, bei dem es, seit erscheinen, nie fraglich war, dass der eine AHK haben darf, denn die gab es bei dem schon immer als Zusatzausstattung.

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