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Merkantile Wertminderung im DEKRA Gutachten

Themenstarteram 14. Dezember 2020 um 16:27

Hallo zusammen,

ich war Anfang November 2020 in einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt. Die gegnerische Versicherung hat den DEKRA Gutachter (nach meiner unwissenden Einwilligung) gestellt, dieser kam auch direkt am Morgen nach dem Unfall zur Bestandsaufnahme.

Am Fahrzeug ist die komplette rechte Seite verkratzt, inkl. großer Delle im hinteren Kotflügel (lässt sich nicht einfach durch ein Neuteil ersetzen). Spaltmaße der Beifahrertür sowie des Kotflügels vorn zur Motorhaube passen nicht mehr 100%. Lackschäden von Heckstoßstange bis Frontstoßstange durchgehend. Felgen vorn und hinten verkratzt.

Ein paar Tage später folgte das Gutachten: 12.660,00€ Reparaturkosten (penibel genau erläutert) sowie eine merkantile Wertminderung von 1.200,00€ (vollkommen ohne Erläuterung).

Fahrzeug ist ein BMW M2 LCI aus 11/2017 mit 48.900km, 1. Hand, Wiederbeschaffungswert laut div. Internetplattformen knapp 40.000€ (vergleichbare Fahrzeuge).

Zusätzlich war der Lack des Fahrzeugs keramisch versiegelt (Rechnung über 833,00€ wurde dem Sachverständigen im Original bei der Bestandsaufnahme vorgelegt).

Ich habe schriftlich Widerspruch bei der Versicherung gegen das Gutachten eingelegt und folgendes bemängelt:

Die merkantile Wertminderung ist zu niedrig, ich habe mich auf die Ruhkopf-Sahm Methode berufen nach welcher ca. 2000€ anzusetzen wären.

Die Keramikversiegelung fehlt im Gutachten gänzlich.

Im Gutachten ist die falsche Rad-Reifen-Kombi herangezogen worden (205er Reifen statt der 235er Winterreifen und falscher Felgentyp).

Das Thema ist nun seit über 2 Wochen offen, ich bekomme weder von der Versicherung noch von der DEKRA eine Rückmeldung, werde nur Tag für Tag vertröstet. Ich wollte eigentlich keinen Anwalt einschalten, aber aktuell scheint es nicht anders vorwärts zu gehen. Wobei natürlich zu Winterbeginn bei der DEKRA sowie auch bei der Versicherung Hochbetrieb sein dürfte...

Die DEKRA meinte nach telefonischer Rückfrage am 14.12.2020, dass der Fall noch in Bearbeitung sei und sie mir nicht sagen können bis wann ich bzw. die Versicherung eine Antwort erhalten.

Ich würde mich über ein paar Einschätzungen/Meinungen freuen.

Liege ich völlig daneben und sind die 1.200,00€ gerechtfertigt?

Gibt es wichtige Fristen die in Bezug auf die Reparatur einzuhalten sind?

Das Fahrzeug wurde noch nicht repariert, das lasse ich erst machen wenn das Gutachten passt. Hab auch ein paar Bilder angehängt.

Danke und viele Grüße,

Max

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11 Antworten

Wie immer: ---> Anwalt + eigener Gutachter

Und zwar jetzt, solange der Streitwert noch hoch ist und nicht durch eine unzureichende Zahlung gesenkt wird.

DEKRA - eine der Versicherungswirtschaft nahe stehende Prüforganisation. Deren oberster Boss war zuvor in gleicher Position bei der Allianz, ein Aufsichtsratsmitglied zuvor Vorstandsvorsitzender der HUK und ist jetzt Präsident des GDV.

Und diese DEKRA prüft vollkommen neutral im Auftrag der gegn. Versicherung???

Fristen für die Reparatur gibt es nicht, sofern die fiktiv abrechnen möchtest. Bei Abrechnung nach Reparatur (also den tatsächlichen Kosten) gibt es die Verjährungsfrist von drei Jahren (ab 1.1.) zu beachten.

Es gibt mindestens ein halbes Dutzend verschiedene Formeln, um die Wertminderung zu berechnen.

Die einfachste ist "irgendwas zwischen 10 und 20 Prozent von den Reparaturkosten", in Verbindung mit der Versicherung als Auftraggeber also "10%". Huch, das passt ja in deinem Fall sogar ;)

Bei den meisten komplexeren Formeln hat man aber auch noch genug Räder (Faktoren) an denen man drehen kann, damit das Ergebnis dem Wunsch entspricht. Äh, wollte sagen: damit das Ergebnis zum jeweiligen Fall passt.

Als ersten Ansatz welche Formel "richtig" ist könnte man schauen, welche am zuständigen Gericht üblicherweise verwendet wird. Der nächste (bessere) Ansatz ist, dass man das was man rechnet ja auch irgendwie begründen muss.

Ich würde argumentieren:

Ein BMW M2 ist kein Brot-und-Butter-Auto, der Käufer eines solchen Fahrzeugs wird immer mehr von emotional-subjektiven Kriterien bewegt sein als von objektiv-sachlichen. (sonst würde er keinen M2 kaufen sondern vielleicht einen Ford Focus oder einen Hyundai i30). Um so mehr wiegt das Makel des reparierten Schadens. Dazu kommt im vorliegenden Fall, dass nicht nur Teile getauscht werden sondern auch am Fahrzeug verbleibende (Blech-) Teile instand gesetzt werden. Mit den Überlegungen muss bei so einem Fahrzeug und so einem Schaden in meinen Augen die Wertminderung eher in Richtung der oberen als der unteren Grenze angesiedelt sein. Womit ich selbst über die einfachste "10 bis 20 Prozent"-Faustformel eher bei 2.000 Euro als bei den genannten 1.200 Euro lande.

Bei der merkantilen Wertminderung handelt es sich um einen kaufmännischen bzw. "psychologischen" Minderwert, der durch eine ausschließliche Anwendung von Berechnungsmethoden nicht "errechnet" werden kann. Hinzu kommt, dass der Großteil der Berechnungsmethoden aus den 60er Jahren stammt und bei modernen Fahrzeugen nicht mehr zu marktgerechten Ergebnissen führt. Als Anhaltspunkt könnte man aktuell das BVSK- und/oder das MFM-Modell verwenden. Ob das in vorliegendem Fall zu einem marktgerechten Ergebins führt, bleibt zu überprüfen.

Zitat:

@Benno119 schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:31:44 Uhr:

Und zwar jetzt, solange der Streitwert noch hoch ist und nicht durch eine unzureichende Zahlung gesenkt wird.

ist er das überhaupt jetzt noch?

Hallo,

eine ganz andere Frage:

Hast Du das Fahrzeug schon einmal der Werkstatt gezeigt, die es reparieren soll? Wenn das Fahrzeug nur so besichtigt wurde, möglicherweise ohne es vorher zu vermessen, kann ich mir durchaus vorstellen, dass hier nicht alle Positionen erfasst wurden.

So kenne ich z. B. von Schäden an BMW-Fahrzeugen, dass bei einer solchen Beschädigung der Felge auch das Lenkgetriebe entsprechend einer Vorgabe von BMW zu ersetzen ist.

Wurden die Stundensätze und Ersatzteilaufschläge der Werkstatt berücksichtigt, die den Reparaturauftrag erhalten soll?

Gruß Rainer

Ooch...nicht unbedingt ungewöhnlich.

Bei mir fragte die Gesellschaft 2 x ob es Rechte Dritter gäbe. Wurde 2 x verneint u Regulierung gefordert. Seit dem Tag 0! Reaktion.

Klage ist eingereicht.

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 15. Dezember 2020 um 12:38:49 Uhr:

Ooch...nicht unbedingt ungewöhnlich.

Bei mir fragte die Gesellschaft 2 x ob es Rechte Dritter gäbe. Wurde 2 x verneint u Regulierung gefordert. Seit dem Tag 0! Reaktion.

Klage ist eingereicht.

Klage auf Grund Wertminderung, oder habe ich, hinsichtlich etwas Anderem, auf Grund deiner zahlreichen Beiträge gegen die HUk etwas verwechselt?

Im übrigen bin ich der Auffassung, das 1.500 Euro vertretbar sind, falls keine relevanten Vorschäden vorliegen.

Ich habe mich nur auf die 2 Wochen "keine Antwort" bezogen.

Ok, hätte ich erwähnen sollen. Danke das Du die Gesellschaft genannt hast, denn das habe ich bewusst unterlassen.

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 16. Dezember 2020 um 01:39:16 Uhr:

Ich habe mich nur auf die 2 Wochen "keine Antwort" bezogen.

Ok, hätte ich erwähnen sollen. Danke das Du die Gesellschaft genannt hast, denn das habe ich bewusst unterlassen.

Als Hellseher war ich noch nie tätig.

Eine Bearbeitungsdauer von 10 Arbeitstagen billige ich jedem Korrespondenzpartner zu. :confused:

Nachtrag:

Der TE bemängelt das Gutachten und schreibt die Versicherung an.

Die Versicherung schreibt die Dekra an, der Sachverständige überprüft sein Ergebnis und teilt das auf dem Schriftwege der Versicherung mit.

Da sind 10 Arbeitstage doch voll vertretbar.

Außerdem steht nirgends, dass die HUK involviert ist.

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