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Merkantiler Minderwert bei selbstverschuldetem Vollkaskoschaden

Themenstarteram 11. März 2010 um 8:23

Hallo,

steht mir bei einem selbstverursachten Unfallschaden (mind. 2000 EUR eigene Schaetzung - Gas mit Bremse verwechselt, rechts vorne gg. Betonwand gefahren), neben den Reparaturkosten auch eine Ausgleichszahlung fuer den merkantilen Minderwert des Fahrzeugs zu? Was ist mit einer Nutzungsausfallsentschaedigung (fahre jetzt mit OEPNV zur Arbeit)? Darf die Reparatur laenger als 2 Wochen dauern (Renault Twingo 2006)?

Versicherung ist HUK24 Classic Select Vollkasko, abgeschlossen 2009.

Vielen Dank fuer Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ckka78

Der Schaden ist groesser als angenommen und ein von der Versicherung beauftragter Sachverstaendiger soll jetzt ermitteln ob sich die Reparatur lohnt. Das mit der 130%-Regel kenne ich.

Schön, dass du die 130%-Regelung kennst.

Dann weisst du ja sicherlich auch, dass dies eine Regelung ist, die ausschliesslich im Haftpflichtschadenfall Anwendung findet.

Bei dir liegt aber ein Kaskoschaden vor (das bereits mehrfach genannte Vertragsrecht gilt hier - also nix mit 130% und sowas).

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Moin,

da darf ich eine der Koniferen zitieren: "VK ist Vertragsrecht, also in den Bedingungen deines Versicherungsvertrages geregelt - guck rein, dann weisste, ob Minderwert erstattet wird." Das mit der Glaskugel lass ich jetzt weg... :D

Gruß vom Sause

Themenstarteram 11. März 2010 um 8:29

Nun ist dieses Vertragswerk ja nicht so einfach lesbar, daher ist die Frage ob sich jemand mit dem genannten Tarif HUK24 Classic Select Vollkasko 2009 auskennt?

am 11. März 2010 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

......" Das mit der Glaskugel lass ich jetzt weg... :D

Gruß vom Sause

Das mit dem Nutzungsausfall hast du auch weggelassen. :D

Gruß

Frank, der sich selbst den Schädel angeschlagen hat und nun auf Schmerzensgeld klagt. ;)

Themenstarteram 11. März 2010 um 8:50

Also die Versicherungsbedingungen habe ich gelesen, da steht z.B. nichts zu einem Mietwagen drin, dass auf meinen Fall passen wuerde. Die Versicherungshotline konnte mich darueber aufklaeren, dass die Versicherung mir ermoeglichen wuerde einen Meitwagen zu verguenstigten Konditionen von der Werkstatt zu bekommen, jedoch muesste ich mind. 25 EUR/Tag selbst bezahlen. Zum Minderwert wollte man mir keine Auskunft geben, statt "ja" oder "nein" bekam ich ein "Wenn Sie das so sehen". Wenn also jemand Ahnung von meinem Tarif oder branchenueblichen Gepflogenheiten hat, freue ich mich ueber Hilfe und Einsichten.

Also ich habe gegoogelt, ich musste bisher nie zum Anwalt, moechte ich auch dieses Mal nicht und ich werde aus der Hotline und den Versicherungsbedingungen nicht schlau.

Bitte legt mir Eure Einsichten moeglichst klar da und verwaessert diesen Thread nicht mit allzuviel Ironie oder Scherzchen. Vielen Dank dafuer!

Es ging um:

- Wertminderung

- Nutzungsausfallentschaedigung

- akzeptable Reparaturdauer

am 11. März 2010 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von ckka78

Nun ist dieses Vertragswerk ja nicht so einfach lesbar, daher ist die Frage ob sich jemand mit dem genannten Tarif HUK24 Classic Select Vollkasko 2009 auskennt?

Ja, es kennt sich jemand damit aus!

Der Versicherungsvertreter bzw. die Kundenhotline der Versicherung, da du ja einen Direktversicherer gewählt hast.

Ruf an und frag nach.

Da du schon angerufen hast und keine befriedigende Aussage erhalten hast, kann dir hier glaub ich nicht wirklich einer weiterhelfen!

Wir haben die AGB der Vers. nicht, du schon.

am 11. März 2010 um 9:03

Hab jetzt mal schnell Google genutzt und was gefunden:

Zitat:

A.2.6.7 Kein Ersatz, Rest- und Altteile

Was wir nicht ersetzen

a Wir leisten nicht für Veränderungen, Verbesserungen und Verschleißreparaturen.

Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Wertminderung,

Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten,

Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.

(gefunden in den Allgemeine Bedingungen

für die Kfz-Versicherung (AKB) Stand 01.01.2010)

https://www.huk24.de/.../index.jsp (rechte Spalte unten)

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

......" Das mit der Glaskugel lass ich jetzt weg... :D

Gruß vom Sause

Das mit dem Nutzungsausfall hast du auch weggelassen. :D

Gruß

Frank, der sich selbst den Schädel angeschlagen hat und nun auf Schmerzensgeld klagt. ;)

Hier stand doch indirekt alles drin :D

Guckst du in Deinen Bedingungen unter A.2.6.3

am 11. März 2010 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Guckst du in Deinen Bedingungen unter A.2.6.3

Wie schin geschrieben: A.2.6.7 ist richtig!

Lieblingsspruch vom Sause:

"Du kannst besser mit einem Faulen arbeiten als mit einem Dummen" :D

ich hatte nur gesehen, dass es da losgeht und dann das "ff" vergessen - du hast natürlich Recht...

Themenstarteram 11. März 2010 um 9:23

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Hab jetzt mal schnell Google genutzt und was gefunden:

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

A.2.6.7 Kein Ersatz, Rest- und Altteile

Was wir nicht ersetzen

a Wir leisten nicht für Veränderungen, Verbesserungen und Verschleißreparaturen.

Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Wertminderung,

Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten,

Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.

(gefunden in den Allgemeine Bedingungen

für die Kfz-Versicherung (AKB) Stand 01.01.2010)

https://www.huk24.de/.../index.jsp (rechte Spalte unten)

Ja, das hatte ich gesehen. Die Telefonhotline sagte aber, dass sich die Versicherung an den Mietwagenkosten beteiligt. Deshalb bin ich nicht sicher, dass dies der gesuchte Paragraph ist. Und ist der merkantile Minderwert ein "Folgeschaden"?

Ich bin eben davon ausgegangen, dass ich bei der Vollkasko so gestellt werde, als waere der Unfall nicht passiert = Reparatur + Wertausgleich + nachweisbare Mehrkosten durch Nutzungsausfall. Ist das bei selbstverschuldeten Unfaellen nicht ueblich? Oder ist das bei allen Versicherungen (in dieser Preisklasse) so?

Ausserdem habe ich ja einen Select Vertrag und die Partnerwerkstatt der Versicherung sagte zur Reparaturdauer MINDESTENS 2 Wochen. Ist das nicht reichlich lang? Was wenn sie das Auto einen ganzen Monat behalten? Oder 2 Monate? Gibt es dafuer Regelungen?

am 11. März 2010 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von ckka78

Ich bin eben davon ausgegangen, dass ich bei der Vollkasko so gestellt werde, als waere der Unfall nicht passiert = Reparatur + Wertausgleich + nachweisbare Mehrkosten durch Nutzungsausfall. Ist das bei selbstverschuldeten Unfaellen nicht ueblich? Oder ist das bei allen Versicherungen (in dieser Preisklasse) so?

Ausserdem habe ich ja einen Select Vertrag und die Partnerwerkstatt der Versicherung sagte zur Reparaurdauer MINDESTENS 2 Wochen. Ist das nicht reichlich lang? Was wenn sie das Auto einen ganzen Monat behalten? Oder 2 Monate? Gibt es dafuer Regelungen?

Kasko-Versicherung bedeutet Vertragsrecht. Also was "du" mit Abschluß dieser Versicherung für vertragliche Leistungen bei deiner Versicherung akzeptiert hast.

Das kann jede Versicherung gestalten wie sie will.

2 Wochen Reparatur heißt nicht, dass die 2 Wochen nur an deinem Fahrzeug arbeiten.

Wenn die Auftragslage gut und/oder die Partnerwerkstatt hat zu wenig Mitarbeiter, oder die Lackiererei kommt mit der Arbeit nicht nach,....

Da kann das schon mal dauern.

Gruß

Frank, ohne "Partnerwerkstatt" ist man halt flexibler.

am 11. März 2010 um 9:34

In den AGB deiner (von dir aus bestimmten Gründen) gewählten Versicherung steht, dass du keine Wertminderung und keinen Ersatzwagen im VK-Schadensfall erhältst.

Wenn man dir eine Beteiligung am Ersatzwagen in Aussicht stellt lass es dir schriftlich bestätigen und sei froh (da du keinen Anspruch drauf hast!).

Mit der Rep.-dauer wendest du dich einfach nochmal an die Werkstatt und lässt dir die Gründe für eine so lange Rep. nennen. Wenn du damit nicht einverstanden bist kannst du dich erneut an die Hotline wenden!

(wir alle lesen hier nur in unseren Glaskugeln!!!)

Also, auf der HP lese ich zuerst mal, dass Dir bei Select Tarifen Unterstützung beim Besorgen eines günstigen Mietwagens angeboten wird - von Bezahlen finde ich da nix.

Dann muss man böserweise sagen, dass du Dich durch Deine Tarifwahl bei der Werkstatt zum Kunden zweiter Klasse degradiert hast - da die an jedem "freien" Kunden deutlich mehr verdienen als an Deinem Schaden, wird der halt dann repariert, wenn die "vernünftig zahlenden" Kunden abgefertigt sind.

Gruß vom Sause, der kleine Pickel kriegt, wenn er das Wort Select hört....

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