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  7. Mich hats erwischt, Unfall nach nur 10 Monaten :o(

Mich hats erwischt, Unfall nach nur 10 Monaten :o(

Audi
Themenstarteram 17. Oktober 2015 um 11:19

Leider hat es mich gestern erwischt, beim Abbiegen hat Jemand gepennt und ist mir in die Seite gefahren.

:mad:

Laut Gutachter werden die Tür und der S-Line Schweller komplett getauscht, Kotflügel und Seitenteil komplett lackiert. Das Seitenteil hat nur minimal was mitbekommen, im Einstieg hat eine Schraube von der Tür eine kleine Delle gedrückt somit wird dieser auch komplett lackiert.

Sehr ärgerlich, mein Cabrio ist erst 10 Monate alt und hat keine 10tkm auf der Uhr. Gehegt und gepflegt, wie mit Samthandschuhen.

Als Wertminderung hat der Gutachter etwa 700-1000,- genannt plus 4 Tage Nutzungsausfall.

Die Rennerei jetzt ist ja schon ärgerlich genug, das große Problem kommt ja später beim Verkauf. Blah blah Unfallwagen, Verkauf nur übern Preis. Klar 700-1000€ kann man später runter gehen, aber reicht das?

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25 Antworten

Moin, Bilder, Gutachten und Rechnungen aufbewahren und später damit belegen dass es nur eine Kleinigkeit war.

Themenstarteram 17. Oktober 2015 um 12:23

Das werde ich auf jeden Fall. Aber wenn man nach manchen Aussagen geht, auch hier, ist ein "Unfallwagen" ja unverkäuflich

Für den ein oder anderen potentiellen Käufer wird dein A5 damit sicherlich nicht mehr in Frage kommen aber unverkäuflich wird er dadurch bestimmt nicht. Ich würd's machen wie von tsnoh beschrieben und beim Wiederverkauf die Wertminderung entsprechend berücksichtigen.

Themenstarteram 17. Oktober 2015 um 14:33

Nach dem waschen und einer Dose Politur muss aus meiner Sicht nur die Tür gemacht werden. Seitenteil, Kotflügel und Schweller haben weniger abbekommen als erwartet.

Keine Beulen, die Schrammen waren nur Kunststoffabrieb vom anderen Fahrzeug. Die Tür muss auf jeden Fall komplett getauscht werden.

Jetzt stellt sich die Frage die komplette Seite lackieren zu lassen nach Gutachten, oder nur die Tür und die Differenz für schlechte Zeiten mitzunehmen wenn ein Verkauf später nur übern Preis geht.

kommt darauf an, ob Du damit leben kannst. Denn im Prinizp kommt es aufs Gleiche hinaus:

Entweder fachgerecht reparieren, dann kann man später als Käufer auch weniger handeln.

Oder Geld einstecken, dann wird man das später im Preis runter gehen müssen.

also wenn die schuld 100% beim anderem liegt würde ich zum Anwalt gehen und ihn den rest erledigen lassen.

Damit ersparst du dir die rennerei und fährst solang mit nem leihwagen rum.

Zitat:

@sevenelefen schrieb am 17. Oktober 2015 um 14:23:53 Uhr:

Das werde ich auf jeden Fall. Aber wenn man nach manchen Aussagen geht, auch hier, ist ein "Unfallwagen" ja unverkäuflich

Ehrlich gesagt.....was soll dieser Unsinn:confused:

Nur weil die Tür, der Schweller oder Kotflügel bei einem, sagen wir mal, leichten Unfall einen

abbekommen haben muss der Wagen nicht gleich....ooooh Unnnnnnfall....ja dann.....mind. 3000 €

runter....oder....unverkäuflich......wenn ich so etwas sehe, höre, lese stellen sich mir die Nackenhaare auf:(

Es redet und bewertet keiner WIE mit dem Auto umgegangen wurde, was auch schwer nachvollziehbar ist in dem Moment des Verkaufs. Aber dort sind doch die meisten Schäden im kommen....siehe schleppender Service, zig Ampelstarts, warm gefahren???, und und und.

Der Unfall wurde fachmännisch repariert, und jetzt? Deswegen ist der Gebrauchszustand nicht schlechter als vorher!

Meine Meinung!

Zitat:

@jpk0665 schrieb am 17. Oktober 2015 um 18:12:58 Uhr:

Zitat:

@sevenelefen schrieb am 17. Oktober 2015 um 14:23:53 Uhr:

Das werde ich auf jeden Fall. Aber wenn man nach manchen Aussagen geht, auch hier, ist ein "Unfallwagen" ja unverkäuflich

Der Unfall wurde fachmännisch repariert, und jetzt? Deswegen ist der Gebrauchszustand nicht schlechter als vorher!

woher weißt du das alles? Der Schaden ist bis jetzt noch nicht repariert worden.

Natürlich ist er hinterher nicht unverkäuflich, wenn der Schaden anständig beseitigt wurde.

Das muss man erstmal abwarten, hoffe der TE hat eine gescheite Werkstatt/Lackiererei.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 17. Oktober 2015 um 18:22:48 Uhr:

Zitat:

@jpk0665 schrieb am 17. Oktober 2015 um 18:12:58 Uhr:

 

Der Unfall wurde fachmännisch repariert, und jetzt? Deswegen ist der Gebrauchszustand nicht schlechter als vorher!

woher weißt du das alles? Der Schaden ist bis jetzt noch nicht repariert worden.

Natürlich ist er hinterher nicht unverkäuflich, wenn der Schaden anständig beseitigt wurde.

Das muss man erstmal abwarten, hoffe der TE hat eine gescheite Werkstatt/Lackiererei.

Ich meinte hier jediglich die Diskussion zur Aussage:".....der Wagen ist nach diesem Unfall (Schaden) unverkäuflich...". es bezog sich jetzt nicht direkt auf das aktuelle Beispiel. UInd selbst dieser hier vorliegende Schaden ist ein BLECHSCHADEN der repariert wird!!

Zitat:

@sevenelefen schrieb am 17. Oktober 2015 um 16:33:16 Uhr:

Jetzt stellt sich die Frage die komplette Seite lackieren zu lassen nach Gutachten, oder nur die Tür und die Differenz für schlechte Zeiten mitzunehmen wenn ein Verkauf später nur übern Preis geht.

Dabei müsstest Du fiktiv abrechnen.

(Gutachten minus Mwst. Angefallene Mwst der Teilreparatur kann eingefordert werden)

Warte erst mal ab, ob die gegnerische VS das Lackieren der kompletten Seite bezahlt.

Es kommt vor, dass erweiterte Lackierarbeiten nicht freiwillig bezahlt werden.

Gruß Cokefreak

die eine Seite zu lackieren ist schön und gut

die frage ist halt ob man bei der farbe dann den unterschied zur "unlackierten" seite sieht.

Themenstarteram 17. Oktober 2015 um 20:59

Danke erstmal für die zahlreichen Antworten!

Mein erster Gedanke war und ist "weg mit der Kiste" aber deswegen bestelle ich jetzt keinen alten a5 mehr. Vielleicht unrepariert verkaufen und auf den neuen warten.

Bei meinem vorherigen Cabrio hatte ich einen Hagelschaden. Die komplette Karosserie hatte was abbekommen, die Scheibe vorne inkl komplettem Rahmen wurde getauscht und die Haube lackiert. Nach 3 anläufen war das Ergebnis perfekt, egal aus welchem Winkel/Licht war nichts mehr zu sehen. Trotzdem stand das Auto wie Blei beim Verkauf, wollte keiner haben wegen dem Vorschaden.

Ich stimme zu eine Reparatur sollte immer Fachgerecht ausgeführt werden, allerdings bin ich hier wohl etwas pragmatisch. Was nicht kaputt ist muss auch nicht instand gesetzt werden. Zumindest ist es mir sympathischer nicht die komplette Seite lackieren zu müssen.

Daher die Idee nur die Tür fachgerecht bei Audi machen zu lassen und den Rest vom Gutachten auf die Seite zu legen wenn mal der Verkauf kommt. MwSt ist kein Thema da Gewerbe.

Letztlich wird der Grund für den Tausch der Tür später auch kaum noch nachvollziehbar sein.

am 17. Oktober 2015 um 22:14

Zitat:

@Quas schrieb am 17. Oktober 2015 um 22:57:50 Uhr:

die eine Seite zu lackieren ist schön und gut

die frage ist halt ob man bei der farbe dann den unterschied zur "unlackierten" seite sieht.

Unwahrscheinlich, da man beide Seiten kaum gleichzeitig sehen kann!

Aber z. B. Türen, die eine andere Farbe haben als die Kotflügel, sieht man häufig -wenn nicht angeglichen/beilackiert (oder wie das heißt) wurde.

Zitat:

@sevenelefen schrieb am 17. Oktober 2015 um 22:59:25 Uhr:

Danke erstmal für die zahlreichen Antworten!

Mein erster Gedanke war und ist "weg mit der Kiste" aber deswegen bestelle ich jetzt keinen alten a5 mehr. Vielleicht unrepariert verkaufen und auf den neuen warten.

die schlechteste aller Lösungen.

Die Abschläge, die du dann hast... vergiss es.

Wart doch erstmal entspannt ab, wie die Reparatur ausgeht.

Natürlich sind Farbunterschiede ärgerlich und immer wieder mal Thema.

Aber man kann auch Glück haben: es gibt genügend gescheite Lackierereien, die ihr Handwerk verstehen.

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