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Mietwagen bezahlen?

Themenstarteram 3. Februar 2014 um 9:34

Hallo Leute,

stehe vor einem kleinen Problem, auf das ich gerade keine Lösung weiß.

Zuerst einmal die Vorgeschichte.

Mitte Januar hat sich unser Citroen selbstständig gemacht, da die Handbremse bzw. der Gang nicht richtig eingelegt war.

Da der Wagen Vollkasko versichert ist, Schaden bei der Versicherung gemeldet, gefragt wie es mit einem Leihwagen ausschaut, wenn das Auto in der Werkstatt ist. Die nette Dame am Telefon sagte mir, dass mir ein Leihwagen aus Kulanz zustünde.

Wagen wurde dann vom ADAC zur Werkstatt gebracht. 2 Tage gewartet bis mal ein Mietwagen zur Verfügung stand, bevor ich diesen aber bekam, sollte ich einen Mietvertrag (3 Tage Miete / 149€) unterschreiben. Gesagt getan - mir wurde ja gesagt das klären die alles mit dem Autohaus ab (war eine dritte Firma).

Nach den 3 Tagen war der Gutachter immer noch nicht da und mein Wagen stand selbstverständlich noch in der Werkstatt. Habe bei der Werkstatt angerufen, ob sich dadurch die Mietdauer verlängert und ich so den Mietwagen noch länger behalten könnte - Alles kein Problem!

Nach ca. 6-7 Tagen habe ich dann den Anruf bekommen, das mein Auto vom Werkstattgelände entfernt werden muss, da der Versicherungsgutachter da war und so weit alles geklärt ist. Gleichzeitig sollte ich noch am selben Tag den Mietwagen abgeben. Gesagt getan, Diagnose: wirtschaftlicher Totalschaden.

Zwei Wochen später bekam ich dann einen Anruf der Dame an der Rezeption, wer denn nun für die Kosten des Mietwagens aufkommen würde.

Natürlich ging mein Anruf an meinen Sachbearbeiter der Versicherung der sich meiner Sache zuvor annahm. Dieser sagte mir aber das in meiner Schadenmeldung nichts von einem "Kulanz Mietwagen" stehen würde und das sich das Autohaus drum kümmern soll, da die Verischerung ja eh nicht zahlen würde.

2 Tage später bekam ich dann die Rechnung ( knapp 300€ ).

Fühle mich da leicht be***issen... War mein erster Schaden den ich gemeldet habe und da muss man sich ja auf die Leute verlassen können, die die Schäden aufnehmen und bearbeiten. Dabei habe ich die Dame in der Hotline der Schadensmeldung mehrere Male wegen dem Leihwagen angesprochen.

Nun meine Frage. Bin ich selbst Schuld, da ich einen Mietvertrag unterzeichnet habe? Oder kann ich mich dagegen irgendwie wehren?

 

Mit freundlichen Grüße und einen schönen Start in die Woche,

 

Bryan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Es gibt durchaus Tarife in der Kaskoversicherung, in denen ein Ersatzfahrzeug enthalten ist - nur sind das dann die (teuren) Luxus- bzw. Premiumtarife und sicher nicht die Billigstheimer aus den Internetvergleichsportalen.

...oder die ach so bösen Tarife mit Werkstattbindung bzw. die Wahl einer Partnerwerkstatt des eigenen Versicherers. Hier gibt es sehr viele Tarife, die einen Ersatzwagen während der Reparatur vorsehen und da muss man dann oft noch nicht mal zu den sog. Premiumtarifen greifen.

Da würde ich mich an deiner Stelle nochmals mit den jeweiligen Vertragsbedingungen vertraut machen (und noch dazu mein Posting ganz zu Ende lesen und nicht einzelne Fetzen aus dem Kontext als Zitat herausreissen).

Der kleine aber feine Unterschied zwischen einem Premiumtarif und einem Tarif mit Werkstattbindung liegt nämlich im Wortlaut der Vertragsbedingungen.

 

Beim Premiumtarif ist bedingungsgemäß im Vollkaskoschadenfall ein Ersatzfahrzeug versichert.

D.h., es ist ein vertraglicher Anspruch, den der Versicherte gegen die Versicherung hat. Es wird auch nicht unterschieden, ob Reparatur- oder Totalschaden - versichert ist im Vollkaskoschadenfall ein Ersatzfahrzeug Punkt.

Beim Billigtarif mit Werksattbindung liest sich das in den Bedingungen so (als Beispiel mal die Bedingungen von R+V24 - Hervorhebungen von mir, zum besseren Verständnis):

"Wird Ihr PKW in einer von uns ausgewählten Werkstatt repariert übernehmen wir bei vereinbarter Werkstattbindung folgende Leistungen: (...)

-Für die Dauer der Reparatur in der von uns ausgewählten Werkstatt sorgen wir für die Bereitstellung eines kostenlosen Ersatzfahrzeugs der Kleinwagenklasse"

 

Nochmal im Klartext?

Es MUSS repariert werden in der Vertragswerkstatt, sonst gibt es kein Ersatzfahrzeug - und zwar von der Werksatt. Die Versicherung sorgt lediglich für die Bereitstellung eines Fahrzeuges (durch die Werkstatt).

 

Und was hatte ich im Vorpost geschrieben?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Wie erläutert bekommt man den Mietwagen in einem solchen Fall von der Werkstatt gestellt - das hat aber nichts mit "Kulanz" zu tun, sondern ist natürlich an einen Reparaturauftrag gebunden.

Es ist ja geradezu hanebüchen, einen Premiumtarif mit einem Werkstattbindungstarif gleichzusetzen.

 

 

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Hi,

ich glaube hier ist einiges Schiefgelaufen.

Grundsätzlich hängt es von deiner Versicherung ab ob in der VK ein Mietwagen mit drin ist. Bei den meisten Versicherungen ist Standartmäßig kein Mietwagen in der VK mit drin,ich denke bei dir auch nicht.

Ich vermute die Dame meinte das dir die Werkstatt evtl. kostenlos einen Mietwagen zur Verfügung stellt während der Reparaturdauer. Gerade bei Vertragswerkstätten der Versicherung (werkstattbindung) ist das nicht so unüblich. Die kosten des Mietwagens werden dann sozusagen mit den reparaturkosten verrechnet.

Da dein Wagen aber ja Schrott ist verdient die Werkstatt an dir auch nix daher ist es durchaus logisch das die Geld für den Mietwagen wollen.

Und ja durch unterzeichnen des Mietvertrages bist du "Schuld" daran,du hättest das von Anfang an klären müssen wie und ob der Mietwagen bezahlt wird.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von MacBryan

Hallo Leute,

 

Die nette Dame am Telefon sagte mir, dass mir ein Leihwagen aus Kulanz zustünde.

Diese Aussage ist ein Widerspruch in sich.

Entweder hat man einen Anspruch auf einen Mietwagen ("steht einem zu") oder man hat keinen Anspruch und erhält einen Mietwagen aus Kulanz.

 

O.

am 3. Februar 2014 um 10:20

Das nächste mal Schutzbrief mit abschließen.

Jeder meiner Kunden hat den übrigens.

Problem liegt meiner Meinung nach mal wieder darin, dass man sich selber um seine Versicherungen kümmern möchte, aber dennoch keine Ahnung davon hat.

Es gibt keine VK die einen Leihwagen bezahlt.

Das ist immer Sache des Schutzbriefes.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Es gibt keine VK die einen Leihwagen bezahlt.

Es gibt durchaus Tarife in der Kaskoversicherung, in denen ein Ersatzfahrzeug enthalten ist - nur sind das dann die (teuren) Luxus- bzw. Premiumtarife und sicher nicht die Billigstheimer aus den Internetvergleichsportalen.

Der Tarif des VVD beinhaltet z.B. ab dem Deckungskonzept "Standard" ein Mietfahrzeug im Vollkaskoschadenfall.

Davon abgesehen bieten viele Versicherer (auch z.B. mein Kfz-Versicherer) im Kaskoschaden die Option an, dass man das Fahrzeug in eine Partnerwerkstatt der Versicherung bringt (freiwillig, auch ohne Werkstattbindung).

Im Gegenzug stellt einem dann die Werkstatt (und nicht die Versicherung) ein Ersatzfahrzeug.

Da eine Werkstatt keine Sozialeinrichtung zur Versorgung von Kaskoversicherten mit kostenlosen Mietwagen ist, muss das Fahrzeug natürlich auch in dieser Werkstatt repariert werden.

 

Und genau diese Konstellation scheint mir beim TE vorzuliegen: Das Fahrzeug ist ein Totalschaden, die Werkstatt bekommt keinen Reparaturauftrag und berechnet (natürlich) das zur Verfügung gestellte Mietfahrzeug.

Dass sich die Werkstatt im Vorfeld bzw. bei Herausgabe des Fahrzeuges absichert und einen Mietvertrag unterschreiben lässt ist nur verständlich.

 

@TE: Einfach dumm und unglücklich gelaufen.

Insbesondere eine Aussage wie "Mietwagen auf Kulanz" ist bedenklich (wenn diese denn wortwörtlich so gefallen sein sollte).

Wie erläutert bekommt man den Mietwagen in einem solchen Fall von der Werkstatt gestellt - das hat aber nichts mit "Kulanz" zu tun, sondern ist natürlich an einen Reparaturauftrag gebunden.

 

Da hier ein rechtswirksamer Mietvertrag unterschrieben wurde, ist die einzig sinnvolle Empfehlung, die Mietwagenkosten für das unstreitig genutzte Fahrzeug alsbald zu bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Es gibt keine VK die einen Leihwagen bezahlt.

Es gibt durchaus Tarife in der Kaskoversicherung, in denen ein Ersatzfahrzeug enthalten ist - nur sind das dann die (teuren) Luxus- bzw. Premiumtarife und sicher nicht die Billigstheimer aus den Internetvergleichsportalen.

...oder die ach so bösen Tarife mit Werkstattbindung bzw. die Wahl einer Partnerwerkstatt des eigenen Versicherers. Hier gibt es sehr viele Tarife, die einen Ersatzwagen während der Reparatur vorsehen und da muss man dann oft noch nicht mal zu den sog. Premiumtarifen greifen.

@TE

Hast Du (vielleicht unbewusst) eine Partnerwerkstatt Deines Versicherers gewählt? Dann könnte man prüfen, ob es zumindest bis zur Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens eine Kostenerstattung gibt!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Es gibt durchaus Tarife in der Kaskoversicherung, in denen ein Ersatzfahrzeug enthalten ist - nur sind das dann die (teuren) Luxus- bzw. Premiumtarife und sicher nicht die Billigstheimer aus den Internetvergleichsportalen.

...oder die ach so bösen Tarife mit Werkstattbindung bzw. die Wahl einer Partnerwerkstatt des eigenen Versicherers. Hier gibt es sehr viele Tarife, die einen Ersatzwagen während der Reparatur vorsehen und da muss man dann oft noch nicht mal zu den sog. Premiumtarifen greifen.

Da würde ich mich an deiner Stelle nochmals mit den jeweiligen Vertragsbedingungen vertraut machen (und noch dazu mein Posting ganz zu Ende lesen und nicht einzelne Fetzen aus dem Kontext als Zitat herausreissen).

Der kleine aber feine Unterschied zwischen einem Premiumtarif und einem Tarif mit Werkstattbindung liegt nämlich im Wortlaut der Vertragsbedingungen.

 

Beim Premiumtarif ist bedingungsgemäß im Vollkaskoschadenfall ein Ersatzfahrzeug versichert.

D.h., es ist ein vertraglicher Anspruch, den der Versicherte gegen die Versicherung hat. Es wird auch nicht unterschieden, ob Reparatur- oder Totalschaden - versichert ist im Vollkaskoschadenfall ein Ersatzfahrzeug Punkt.

Beim Billigtarif mit Werksattbindung liest sich das in den Bedingungen so (als Beispiel mal die Bedingungen von R+V24 - Hervorhebungen von mir, zum besseren Verständnis):

"Wird Ihr PKW in einer von uns ausgewählten Werkstatt repariert übernehmen wir bei vereinbarter Werkstattbindung folgende Leistungen: (...)

-Für die Dauer der Reparatur in der von uns ausgewählten Werkstatt sorgen wir für die Bereitstellung eines kostenlosen Ersatzfahrzeugs der Kleinwagenklasse"

 

Nochmal im Klartext?

Es MUSS repariert werden in der Vertragswerkstatt, sonst gibt es kein Ersatzfahrzeug - und zwar von der Werksatt. Die Versicherung sorgt lediglich für die Bereitstellung eines Fahrzeuges (durch die Werkstatt).

 

Und was hatte ich im Vorpost geschrieben?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Wie erläutert bekommt man den Mietwagen in einem solchen Fall von der Werkstatt gestellt - das hat aber nichts mit "Kulanz" zu tun, sondern ist natürlich an einen Reparaturauftrag gebunden.

Es ist ja geradezu hanebüchen, einen Premiumtarif mit einem Werkstattbindungstarif gleichzusetzen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Es ist ja geradezu hanebüchen, einen Premiumtarif mit einem Werkstattbindungstarif gleichzusetzen.

Ich habe keineswegs die Premiumtarife mit Werkstattbindungstarifen verglichen...

Das kostenlose Ersatzfahrzeug im Reparaturfall ist allerdings Standard, zumindest bei allen Tarifen, die ich kenne. Anstelle des TE würde ich eben prüfen, ob er eine Partnerwerkstatt seines Versicherers gewählt hat und zumindest freundlich anfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass das Eresatzfahrzeug bezahlt wird. Mehr als "nein" sagen können die erst mal auch nicht und ein klärendes Telefonat ist nicht wahnsinnig viel Aufwand.

am 14. Februar 2014 um 23:58

Ein Leihwagen bei VK Schaden ist kein Standard.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Ein Leihwagen bei VK Schaden ist kein Standard.

Nein, bei Werkstattbindung oder Partnerwerkstatt aber schon! Mir gehts ja gerade um diese (oft sehr ungeliebte) Geschichte mit der Werkstattbindung... So dumm wäre das nicht in den meisten Fällen! Leider wissens die Kunden oft nicht mehr... :D

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