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Mietwagen Unternehmer Betriebssitz Fahrzeugstellplätze
Guten Tag,
Ich weiß nicht genau ob ich richtig bin in diesem Forum aber vielleicht kann mir trotzdem weiterhelfen.
Ich plane ein Mietwagen Unternehmen zu gründen. Die Prüfungen dafür habe ich schon alle erfolgreich bei der IHK absolviert.
Ich habe jedoch eine Frage bezüglich des Betriebssitzes.
Da die Mietwagen eine Rückkehrpflicht haben, ist es ja sinnvoll den Betriebssitz recht zentral in der Stadt zu haben damit man von dort aus viele Aufträge generieren kann.
Da es schwer wird in der Stadt einen kleinen Betriebssitz mit vielen Stellplätzen zu finden habe ich mir überlegt gehabt, nur ein Büro in der Stadt zu mieten was sich nah an einem Parkhaus befindet und dort dann die Stellplätze zu Mieten.
Meine Frage ist jetzt ob das so möglich ist. Man muss ja nach jeder Fahrt zurück zum Betriebssitz fahren.
Wenn ich zb. Ein Büro Miete und die Stellplätze der Mietwagen nicht direkt am Betriebssitz ist sondern vielleicht 1-2 Häuser weiter.
Gibt es dafür eine Regel wie weit die von ein einander entfernt sein dürfen?
Ich hoffe ihr habt meine Frage verstanden und danke für eure Hilfe.
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38 Antworten
Die Forderung "zum Betriebssitz zurückkehren" aus § 49 PBefG wird wohl jeder als erfüllt ansehen, wenn die Stellplätze "1-2 Häuser weiter" sind. Anders ließe sich die Forderung in Großstädten kaum erfüllen.
Berlin präzisiert das beispielsweise, indem verlangt wird, dass der Stellplatz "in unmittelbarer Nähe" liegen muss und "vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sein" muss. Vermutlich würde selbst das einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten, weil die Rückkehrpflicht nur bedeutet, dass der Betriebssitz angefahren werden muss, aber nicht, dass das Fahrzeug dort abgestellt werden muss (VG München: Ein Stellplatznachweis darf nicht verlangt werden, auch 250 Meter Entfernung vom Betriebssitz sind zulässig).
Dein Vorhaben ist also selbst bei einer kleinlichen Behörde kein Problem.
Übrigens muss nach Schichtende des jeweiligen Fahrers das Fahrzeug nicht zum Betriebssitz zurückkehren. Du kannst deinen Fahrern also erlauben, das Fahrzeug nach Hause mitzunehmen, wenn sie "Feierabend" und nicht "Bereitschaft" haben.
Zitat:
@Hansecke schrieb am 11. April 2023 um 17:01:29 Uhr:
Da es schwer wird in der Stadt einen kleinen Betriebssitz mit vielen Stellplätzen zu finden habe ich mir überlegt gehabt, nur ein Büro in der Stadt zu mieten was sich nah an einem Parkhaus befindet und dort dann die Stellplätze zu Mieten.
Also hier in Duisburg würde ich einem Neugründer raten erst mal zu gucken, wo die Konkurzenz ihre Fillialen hat. Es kann sein, dass in der City die neisten Kunden sind, aber dort ist dann auch eine starke Konkurenz. Kunden sind verwöhnt, und haben keine Lust nach Vertragsabschluss noch zum Auto zu laufen.
Es ist auch eine Frage, welche Fahrzeuge du verleihen willst. Wenn ich mir einen Transporter leihen will habe ich keine Lust mit meinem PKW in ein kostenpflichtiges Parkhaus zu fahren. Parke ich meinen PKW auf den Stellplatz, wo der Transporter stand habe ich keine Lust ein "scheiße geparkt" Schild vom Vermieter an der Windschutzscheine zu haben. Deshalb bevorzuge ich einen Verleiher, der etwas abgelegen in einem Gewerbegebiet liegt.
Eine Hotel-Gegend ist gelegentlich auch ein guter Ort für eine Autovermietung. Hier kannst du eventuell die Stellplätze eines Hotels benutzen.
Da liegt wohl ein Missverständnis vor. Er will keine Fahrzeuge an Selbstfahrer vermieten, sondern betreibt das Taxi-ähnliche Geschäft namens Mietwagen. Er stellt also das Fahrzeug einschl. Fahrer.
Ist es dann nicht eh egal, wo der Wagen steht, weil der Fahrer den Kunden am vereinbarten Ort abholt? Wenn ich einen Wagen mit Fahrer hatte, bin ich nie mit dem Fahrer zum Stellplatz gelaufen - der hatte den vereinbarten Treffpunkt und stand dann dort. Ansonsten dürfte es wohl kaum irgendwo interessieren wo der Wagen ansonsten verbleibt solange er nicht im Weg steht
Wozu Stellplätze? Mietwagen, carsharer und Taxen stehen auf Kosten der Bürger irgendwo im öffentlichen Raum. Deutschland will es so.
Mal auf den Gedanken gekommen, dass es in der Region in der er seinen Betriebssitz einrichten will, eventuell kein öffentliches parken möglich ist (z.B. Anwohnerparken)?
Wieso aber der Betriebssitz zentral in der Stadt sein muss erklärt sich für mich nicht. Fahrservicebetriebe haben recht selten Laufkundschaft.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. April 2023 um 07:05:56 Uhr:
Ist es dann nicht eh egal, wo der Wagen steht, weil der Fahrer den Kunden am vereinbarten Ort abholt? Wenn ich einen Wagen mit Fahrer hatte, bin ich nie mit dem Fahrer zum Stellplatz gelaufen - der hatte den vereinbarten Treffpunkt und stand dann dort. Ansonsten dürfte es wohl kaum irgendwo interessieren wo der Wagen ansonsten verbleibt solange er nicht im Weg steht
Richtig. "Wegen der bestehenden Rückkehrpflicht zum Betriebssitz ist bei Beantragung von mehr als einem Mietwagen für jedes Fahrzeug ein Stellplatz in unmittelbarer Nähe des Betriebssitzes nachzuweisen. Die Stellplätze müssen vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sein. Für das Fahrpersonal sollen u.a. Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden (Arbeitsstättenverordnung). Die Betriebsräume und
ggfs. die Stellplätze sind nachzuweisen durch entsprechende Miet-/Pachtverträge mit Bestätigung des
Vermieters / Eigentümers zur gewerblichen Nutzung".
[Link auf Userwunsch gelöscht]
Ich bin verwirrt. Ich fahre nun seit über 15 Jahren bei zwei Großereignissen im Fahrservice mit und kann versichern, dass für diese 70 Fahrzeuge definitiv kein Platz an der Firmenadresse vorhanden ist.
Achja und am Ende der Veranstaltung gehen die Fahrzeuge dort hin, wo wir sie entgegen genommen hatten (was auch nicht der Betriebssitz ist).
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. April 2023 um 07:05:56 Uhr:
Wenn ich einen Wagen mit Fahrer hatte, bin ich nie mit dem Fahrer zum Stellplatz gelaufen
Du sollst ja auch nicht mit dem Fahrer zum Auto laufen, der holt dich schon am gewünschten Ort ab. Die Rückkehrpflicht gilt ja für den Mietwagen-Unternehmer und nicht für den Kunden.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 12. April 2023 um 07:05:56 Uhr:
Ansonsten dürfte es wohl kaum irgendwo interessieren wo der Wagen ansonsten verbleibt solange er nicht im Weg steht
Das sehen nun der Gesetzgeber und alle Landkreise und kreisfreien Städte seit fast 100 Jahren etwas anders.
Zitat:
@ktown schrieb am 12. April 2023 um 13:09:54 Uhr:
Ich fahre nun seit über 15 Jahren ...
Vielleicht macht ihr es seit 15 Jahren falsch oder ihr habt seit 15 Jahren eine Ausnahmegenehmigung oder es gehen seit 15 Jahren die Beförderungsaufträge eben doch am Firmensitz ein oder ihr unterliegt seit 15 Jahren der Freistellungsverordnung.