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Mietwagen von Sixt (Mercedes CLA 200 AMG) geschrottet
hey,
habe wie das thema verrät vor ein paar wochen einen CLA mercedes kaputtgefahren (Kosten ca. 20,K Euro),
bin in ein parkendes Auto reingefahren, da ich die größe des wagens falsch eingeschätzt habe,. nun habe ich den unfall aber mit dem unfallgegner privat geklärt, seine versicherungsdaten aufgenommen und den unfall bei sixt gemeldet, aber keine polizei gerufen, weil ich es für nicht notwendig gehaltne habe. nun habe ich aber in den AGB s gelesen, dass man die polizei zu verständigen hat im jeglichen fall, und manche deshalb den volllen schaden zahlen mussten..
nun ist die frage , habe mit den sixt mitarbeitern geredet , (erstmal hätte ich den wagen vom alter gar nicht fahren dürfen, hatte eigentlich einen 1er oder ne A klasse bestellt ) und zweitens meinte die dass die versicherung das wahrscheinlich denkt, aber man weiss ja nicht ob man drauf vertrauen darf.
und da manche genau wegen dieser klausel belangt wurden, kann das ja nicht so sein, dass sixt manchmal dafür aufkommt und manchmal eben nicht und es kann ja ebenfallks nicht sein, dass die versicherung über einen monat für die bearbeitung des falls braucht, wenn sie sich am ende genau auf diese klausel berufen.
habe mittlerweile angst ,dass ich die 20 K komplett decken würde, und wollte mich deshalb hier an leute wenden die sich besser auskennen, und fragen was wahrscheinlich auf mich zukommt.
habe ein formular ausgefüllt mit unfallhergang etc. da wurde auch gefragt ob ich die polizei informiert hätte, habe nein angekreuzt wenn sie dann ja sicher nicht zahlen, wieso geben sie dann überhaupt dieses formular.
Mit freundlichen grüsßen
Beste Antwort im Thema
Hier ein BGH - Urteil, dass die volle Kostenübernahme verneint, wenn die vertragliche Pflicht, bei Unfällen die Polizei zu rufen, nicht beachtet wird. Zu zahlen ist nur der Selbstbehalt der abgeschlossenen Kaskoversicherung.
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
O.
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13 Antworten
Ein ehemaliger Mitazubi hatte einen ähnlichen Fall gehabt. Er hat sich bei Sixt einen Mietwagen besorgt, ist damit auf dem Weg nach Hause in eine Leitplanke gefahren. Sixt hatte er über die Hotline verständigt und dort nach Polizei gefragt, und bekam wohl die Antwort, diese zu informieren sei nicht nötig. Leider verließ er sich auf dessen Aussage. Er wurde zur kompletten Zahlung des Schadens aufgefordert. Er klagte dagegen, leider weiß ich nicht ob er alles bezahlen musste oder kb er einen Vergleich zugestimmt hat.
Empfehlung: Anwalt suchen. Da kommt bestimmt was.
Hier ein BGH - Urteil, dass die volle Kostenübernahme verneint, wenn die vertragliche Pflicht, bei Unfällen die Polizei zu rufen, nicht beachtet wird. Zu zahlen ist nur der Selbstbehalt der abgeschlossenen Kaskoversicherung.
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
O.
Vielen Dank für eure Hilfe Leute , wurde die Tage von einem Bekannten auch schon aufs BGH Urteil hingewiesen , wodurch rechtlich nur bei grober Fahrlässigkeit der volle Beitrag zu zahlen wäre, unabhängig vom Rufen der Polizei.
Abgesehen davon hatte ich ja damit gerechnet das ich einen 1 er , ne A Klasse oder einen Golf GTI bekomme , welche sich ja in einem ganz anderen Preissegment befinden , habe den Mitarbeiter nochmal morgens gefragt ob man den CLa denn auch mit 18 fahren dürfte und er meinte das das kein Problem wäre, später meinte ein anderer Mitarbeiter ich hätte den nicht kriegen dürfen , zusätzlich habe ich morgens gefragt ob Vollkasko alles zahlt und er meinte ja und nix davon das man Polizei rufen muss oder anderes .
Meine weitere Frage ist nun, da ich einen Wagen bekommen habe der für mein Alter nach Sixt nicht zulässig wäre , und ich mehr zahlen müsste als ein Totalschaden bei einem 1 er beispielsweise ob das zulässig wäre , außerdem sollte ich angeblich 30 Euro pro Tag Zahlen und die haben mir wegen dem teureren Wagen einfach 85 abgerechnet .
Das ist doch alles pure abzocke , wenn jetzt noch der volle Schaden zu bezahlen ist , verstehe ich gar nix mehr , zumal ich das niemals Zahlen könnte !
Viele grüsse
Dürfte nicht Deine Sorgen sein, wenn die Mitarbeiter von SIXT einen solchen Wagen dir geben, den Du nicht beherrschst. Eventuell hat SIXT dadurch auch Haftungsansprüche gegen den Mitarbeiter, der diesen Wagen herausgegeben hat. Darauf würde ich mich auch berufen an Deiner Stelle. Höchstens den Eigenanteil laut Vollkasko, mehr nicht.
Und vielleicht noch etwas für Fahrstunden investieren.
Danke für deine Antwort, lediglich kann ich mit Sicherheit sagen , dass es keine Haftungsansprüche gegen den Mitarbeiter gibt, nicht mal wenn der Unfall grob fahrlässig gewesen wäre . Die Altersbeschränkung ist sowieso nur eine interne Regelung von Sixt , deshalb ändert sich nichts an der Sache. trotzdem hoffe ich das alles gut ist und lediglich der Vollkasko SB Betrag anfällt .
Freundliche Grüsse
Also keine Ahnung wie das Sixt intern regelt aber der CLA ist doch nur die Limo von der A Klasse. nicht grossartig teurer als ein 1er oder ein GTI. Wenn die dir eine A Klasse geben, sollte auch ein CLA durchgehen.
Der CLA läuft aber in einer höheren Klasse als die A-Klasse, deshalb darf man ihn unter 21 gar nicht fahren.
Zitat:
@Gentsai schrieb am 29. September 2015 um 01:43:03 Uhr:
Der CLA läuft aber in einer höheren Klasse als die A-Klasse, deshalb darf man ihn unter 21 gar nicht fahren.
und das ist ein Gesetzt oder nur eine Firmen interne Regelung? ich denke die Antwort weist du selbst deswegen wird ihm Sixt aus diesem Upgrade keinen strick drehen.
Was ich aber nicht verstehe 20k euro schaden und niemand ruft die Polizei? vor allem wie zum Geier kann man beim parken, soviel Energie aufbringen das ein so hoher schaden entsteht.
Er schreibt doch, dass er das Fahrzeug nicht einschätzen konnte...zu groß. Das klingt für mich das der TE einfach beim fahren ein am Rand parkendes Auto angebumst hat.
Da muss beim parkenden Wagen aber auch eine ordentliche Beschädigung sein. So richtig verstehen tuh ich die Story auch nicht...
war wohl ein RR oder Lambo den er angefahren hat :P
Zitat:
@tartra schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:25:13 Uhr:
Er schreibt doch, dass er das Fahrzeug nicht einschätzen konnte...zu groß. Das klingt für mich das der TE einfach beim fahren ein am Rand parkendes Auto angebumst hat.
Da muss beim parkenden Wagen aber auch eine ordentliche Beschädigung sein. So richtig verstehen tuh ich die Story auch nicht...
Wenn das kleine Dingen zu gross war sollte er lebenslang samrt fahren, isja wohl nen witz ..
Jeder ist anders... Er brauch ja nur abgelenkt gewesen zusein kurz und hat den anderen Wagen richtig kräftig getroffen... Gerade wenn man Anfänger ist oder nicht so erfahren kann auch ein CLA zu groß sein... ;-)
..gibts was neues ?