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mietwagen zulassung

Themenstarteram 5. November 2013 um 18:43

hallo liebe community,

wenn ich einen Wagen auf Finanzierung in Stadt A hole, aber die Konzession in Stadt B beantrage, um den Wagen in Stadt B einzusetzen, ist so etwas möglich oder muss der Wagen in der Stadt zugelassen sein, in dem man es einsetzt?

Da es in meiner Stadt zurzeit schlecht aussieht, würde ich den wagen gern in einem anderen Ort einetzen, aber mein Autohändler(DEKRA im Haus) darf den Wagen nur in dem Ort zulassen, in dem sich der Betriebssitz während des Kaufes befindet hat.

Danke für antworten

Mit freundlichen Grüßen

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14 Antworten

Ich verstehe nicht genau, auf was Du hinauswillst. Du hast Deinen Betriebssitz von Stadt A in Stadt B verlegt? Dann mußt Du doch Dein Auto eh ummelden.

Was hast Du denn für eine komische Finanzierung? Es ist DEIN Auto und ist halt Kreditfinanziert. DEIN Auto muß da angemeldet werden wo DEIN Betrieb bzw. Wohnsitz ist. Mit Deinem Autohändler hat das doch gar nichts zu tun, oder verstehe ich hier etwas grundlegendes falsch?

MFG Sven

Blicke beim TE zwar auch nicht ganz durch, wills aber mal versuchen:

Wo das Auto gekauft wird, ist piepegal, zugelassen kann es nur da werden, wo es eine Anschrift gibt, also in dem Fall Betriebssitz.

Ohne eine solche Anschrift kann in Stadt B kein Auto zugelassen werden.

Wahrscheinlich soll es am Ende des 1. Absatzes des TE statt " einsetzt"= "kauft" heissen, alles andere ergibt keinen Sinn.

ich habe es so verstanden dass der Mietwagen in einem anderen Kreis arbeiten soll als die Zulassung auf dem Kennzeichen aussagt . Im schlimmsten Fall in Hamburg zulassen und in Bremen Kunden fahren.

Themenstarteram 7. November 2013 um 0:21

"ich habe es so verstanden dass der Mietwagen in einem anderen Kreis arbeiten soll als die Zulassung auf dem Kennzeichen aussagt . Im schlimmsten Fall in Hamburg zulassen und in Bremen Kunden fahren."

richtig, natürlich würde ich den an Wagen an eine Vermittlungszentrale in Stadt B anschließen. Ich würde es auch in der Stadt B zulassen, aber das sei nicht möglich(Aussage des Händlers)

Danke für die antworten.

Also wie sieht es bei der Konzessionsbeantragung aus? Muss der Wagen in Stadt B zugelassen sein?

PS: Betriebssitz verlegt sich nicht, hätte nur eine zweite Betriebsadresse als Sub-Unternehmer in Stadt B.

Mit freundlichen Grüßen

 

Deine 2. Adresse wäre von der Genehmigung her ein 2. Betriebssitz. Dort müsstest Du das Auto auch anmelden. Ich würde an Deiner Stelle mal zu der zuständigen Genehmigungsbehörde bei Dir vor Ort und auch in "Stadt B" gehen und dort die Sache erst mal wasserdicht machen.

Und nochmal die Frage: Warum hat der Autohändler mitzureden, wenn es darum geht wo Du Dein Auto anmeldest?

MFG Sven

bei Betriebssitz in A muss der Mietwagen nach Beendigung eines Auftrags in B sofort die Rückkehr nach A antreten. Ob sich das auf Dauer rechnet?

Gruss Deden

Ist der Wagen vielleicht geleast - und deshalb die Schwierigkeiten bei der Ummeldung?

Themenstarteram 11. November 2013 um 21:33

hallo, danke für die antworten.

Kurze Vorgeschichte:

Ich habe einen Neuwagen auf Finanzierung bestellt in Stadt A, das war vor ca. 6 Monaten.

Jetzt stellt sich aber die Wirtschaftlichkeit in Frage und deshalb würde ich den Wagen gern in Stadt B einsetzen.

Natürlich würde eine zweite Betriebsadresse B zustande kommen.

Mein Händler: Er kann den Wagen nur auf den Ort zulassen, wo sich Betriebsadresse beim Vertragsabschluss befunden hat.

Deshalb meine Frage, ob die Gemeinde verlangt, dass das Auto in der Stadt angemeldet werden muss, wo es eingestzt wird.

Nach euren Antworten her kommen mir nur 2 Möglichkeiten in Frage:

1) Mit der Gemeinde reden, ob es möglich ist den Wagen in Stadt B einzusetzen aber in Stadt A anzumelden.

2) Mit dem Händler reden? Welche Argumente aber vorlegen?

Mit freundlichen Grüßen

Rede mit dem Händler. Argument: Das Auto gehört DIR, Du kannst es anmelden wo Du willst. Der Finanzierungsvertrag hat hiermit nichts zu tun.

MFG Sven

Themenstarteram 15. November 2013 um 1:58

Händler sagt: Nicht möglich, könnte evtl. Probleme mit der Bank geben.

Versteh ich echt nicht...

mfg

Verstehe ich auch nicht. Normale Vorgehensweise wäre: Bank schickt den Brief direkt an die Zulassungsstelle. Du gehst hin wenn er da ist und meldest das Auto dort an. Dann wird der Brief an die Bank zurückgeschickt.

Ruf doch mal die Bank direkt an, Dein Händler ist komisch.

MFG Sven

Wenn ich meinen Mietwagen oder Taxi finanziere, bekommt der Händler den Brief mit dem Auto. Händler überreicht mir beides, ich lasse zu und gebe den Brief zurück. So einfach ist das. Ich kann das Fahrzeug nur in der Stadt einsetzen, in der sich der Betriebssitz befindet. Beispiel: Du wohnst in Bremen möchtest das Fahrzeug in Bremerhaven einsetzen, dann Zulassung und Betriebssitz in Bremerhaven.

am 20. November 2013 um 0:03

Könnte was mit der Schufa Abfrage zu tun haben.

Zitat:

Original geschrieben von rainer48

Wenn ich meinen Mietwagen oder Taxi finanziere, bekommt der Händler den Brief mit dem Auto. Händler überreicht mir beides, ich lasse zu und gebe den Brief zurück. So einfach ist das. Ich kann das Fahrzeug nur in der Stadt einsetzen, in der sich der Betriebssitz befindet. Beispiel: Du wohnst in Bremen möchtest das Fahrzeug in Bremerhaven einsetzen, dann Zulassung und Betriebssitz in Bremerhaven.

...genau, und den Brief sendet der Händler dann an eine (meist herstellereigene) Bank. Der gibt Dir in aller Regel nicht selbst den Kredit.

Darum sollte der TE mal die entsprechende Bank direkt anrufen, mit der hat er nämlich auch seinen Kreditvertrag abgeschlossen.

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