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Mietwagenvorbesitzer vom händler bewusst falsch angegeben.

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 21:38

Hallo zusammen,

ich habe im August einen gebrauchten Renault gekauft. Im Kaufvertrag steht eindeutig drin:

Das Kraftfahrzeug wurde lt. Vorbesitzer nicht als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen genutzt.

Jetzt habe ich durch einen Umzug erstmals den Fahrzuigbrief gesehen und da steht als Vorbesitzer eindeutig ein Mietwagenverleih aus München drin.

Ist das rechtlich Okay? Ich fühle mich vom Renault Vertragshändler doch etwas Verar***t/Betrogen.

Für nen ehemaligen Mietwagen war er mir dann doch irgendwie zu teuer! Mir wurde gesagt er wurde von einer alten Dame gefahren.

Was meint Ihr? Kann ich da irgendwas von Renault wieder bekommen? Er ist ja eindeutig weniger wert oder?

Über euren Rat bin ich sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema
am 2. Oktober 2014 um 7:50

Versteh diese leute einfach nicht die sich ein auto kaufen, noch nicht einmal ins Brief schauen geschweige denn AGB´s oder sonstiges lesen was sie da unterzeichen und dann tage/wochen/monate später hier ihren ärger luft machen. :rolleyes:

Aber solange diese sorte nicht ausstirbt, werden wir hier noch tausende beiträge verfassen müssen.

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Ich bin nicht wissend was Recht usw. angeht, allerdings hast du Beweis das er dich offensichtlich angeschwindelt hat, hier steht dir alles zu, Rückgabe, Rückerstattung oder Teilerstattung/Nachlass wie auch immer man es aushandelt...

Du könntest natürlich weitergehen und sagen er hat dich offentlich angelogen und es auch noch deutlicher gegen ihn ausspielen können, wenn man das so machen will?

Ich frage mich bei solchen Problemen immer, warum man nicht schon vorher mal in die Papiere des Fahrzeuges schaut.

am 2. Oktober 2014 um 3:45

Ist uns bei meinem ersten Auto auch passiert.

Auto war als 'Vorführer' mit 40 km auf der Uhr uns als Leihwagen gegeben worden. 1 Vorbesitzer bzw. Eigentümer war das Autohaus von VW. Habe damals den Polo toll gefunden und meine Mum den auf ihr Geschäft finanziert, Brief wanderte ungesehen zur Autobank.

Nach über nem Jahr war ich wegen einer Kleinigkeit in einem anderen VW Haus. Dort kündigte der Meister an mein Auto hätte keine Werksgarantie mehr, die Fahrgestellnummer sei eindeutig im VW Programm als älteres BJ ausgewiesen.

Hat sich dann rausgestellt, das Auto lief ursprünglich als Mieter auf Mallorca! Und das dann ein neuer Tacho reinkäme und neue Erstzulassung 'in Deutschland' sei dann halt so.

So wurde aus unserem deutschen Neuwagen ein gebrauchter EU Reimport.

Unser Anwalt hat dann einen Vergleich rausgehandelt.

am 2. Oktober 2014 um 6:44

Zitat:

Original geschrieben von EvA200CDI

Ist uns bei meinem ersten Auto auch passiert.

Auto war als 'Vorführer' mit 40 km auf der Uhr uns als Leihwagen gegeben worden. 1 Vorbesitzer bzw. Eigentümer war das Autohaus von VW. Habe damals den Polo toll gefunden und meine Mum den auf ihr Geschäft finanziert, Brief wanderte ungesehen zur Autobank.

Nach über nem Jahr war ich wegen einer Kleinigkeit in einem anderen VW Haus. Dort kündigte der Meister an mein Auto hätte keine Werksgarantie mehr, die Fahrgestellnummer sei eindeutig im VW Programm als älteres BJ ausgewiesen.

Hat sich dann rausgestellt, das Auto lief ursprünglich als Mieter auf Mallorca! Und das dann ein neuer Tacho reinkäme und neue Erstzulassung 'in Deutschland' sei dann halt so.

So wurde aus unserem deutschen Neuwagen ein gebrauchter EU Reimport.

Unser Anwalt hat dann einen Vergleich rausgehandelt.

Ein solches Vorgehen ist eindeutig kriminell. Ich hoffe, der betrügerische Händler wurde dennoch bei der Polizei angezeigt? Solchen Betrügern gehört das Handwerk gelegt, dein Polo war garantiert kein Einzelfall.

Grüße

Udo

am 2. Oktober 2014 um 6:47

Zitat:

Original geschrieben von xXMarcoSXx

Hallo zusammen,

ich habe im August einen gebrauchten Renault gekauft. Im Kaufvertrag steht eindeutig drin:

Das Kraftfahrzeug wurde lt. Vorbesitzer nicht als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen genutzt.

Jetzt habe ich durch einen Umzug erstmals den Fahrzuigbrief gesehen und da steht als Vorbesitzer eindeutig ein Mietwagenverleih aus München drin.

Ist das rechtlich Okay? Ich fühle mich vom Renault Vertragshändler doch etwas Verar***t/Betrogen.

Für nen ehemaligen Mietwagen war er mir dann doch irgendwie zu teuer! Mir wurde gesagt er wurde von einer alten Dame gefahren.

Was meint Ihr? Kann ich da irgendwas von Renault wieder bekommen? Er ist ja eindeutig weniger wert oder?

Über euren Rat bin ich sehr dankbar!

Auch hier ist das eindeutig Betrug, da gibt es gar keine Ausreden. Sofort zum Anwalt und nicht nur die Rückerstattung des vollen Kaufpreises (ohne Abzug von Kilometerkosten) verlangen, sondern obendrauf noch eine Entschädigungssumme, ansonsten du eine Anzeige wegen Betruges machen wirst.

Nach Erhalt des Geldes dann trotzdem eine Anzeige machen. Solchen Betrügern gehört das Handwerk gelegt.

 

Grüße

Udo

am 2. Oktober 2014 um 7:50

Versteh diese leute einfach nicht die sich ein auto kaufen, noch nicht einmal ins Brief schauen geschweige denn AGB´s oder sonstiges lesen was sie da unterzeichen und dann tage/wochen/monate später hier ihren ärger luft machen. :rolleyes:

Aber solange diese sorte nicht ausstirbt, werden wir hier noch tausende beiträge verfassen müssen.

am 2. Oktober 2014 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von CLS-Junkie

Versteh diese leute einfach nicht die sich ein auto kaufen, noch nicht einmal ins Brief schauen geschweige denn AGB´s oder sonstiges lesen was sie da unterzeichen und dann tage/wochen/monate später hier ihren ärger luft machen. :rolleyes:

Aber solange diese sorte nicht ausstirbt, werden wir hier noch tausende beiträge verfassen müssen.

Mag sein aber wir haben es oft mit einer Begegnung zwischen Laie und 'Experte' tu tun.

In meinem Fall war im Fahrzeugbrief tatsächlich nur das Autohaus, bei dem wir das KFZ erworben hatten, als Erstbesitzer eingetragen. Die Reklamation erfolgte nach 1 Jahr, somit war es schwieriger, meinte unser Anwalt, da was zu machen. Deswegen der Vergleich.

Wie sah der Vergleich denn aus?

Zitat:

Original geschrieben von xXMarcoSXx

 

Jetzt habe ich durch einen Umzug erstmals den Fahrzuigbrief gesehen und da steht als Vorbesitzer eindeutig ein Mietwagenverleih aus München drin.

Hat dich der Fahrzeugbrief nicht interessiert ? Oder anders gefragt: Wer kauft ein Fahrzeug, ohne sich den Fahrzeugbrief anzusehen ?

Was meint Ihr? Kann ich da irgendwas von Renault wieder bekommen? Er ist ja eindeutig weniger wert oder?

Von Renault ganz sicher nicht. Wenn, dann ist der Händler dein Ansprechpartner. Unter Umständen kann man den Händler auch bei Renault ,,anzeigen,, damit die sich die Machenschaften mal genauer anschauen.

Einen offenkundigen Betrug kann ich hier allerdings nicht erkennen, da der Händler zwar etwas Unwahres in den Kaufvertrag geschrieben hat, aber für dich keinerlei Problem darstellt, dies auch zu überprüfen. Wie lange war der Wagen eigentlich auf die Vermietung zugelassen ?

am 2. Oktober 2014 um 9:40

Zitat:

Original geschrieben von CLS-Junkie

Versteh diese leute einfach nicht die sich ein auto kaufen, noch nicht einmal ins Brief schauen geschweige denn AGB´s oder sonstiges lesen was sie da unterzeichen und dann tage/wochen/monate später hier ihren ärger luft machen. :rolleyes:

Aber solange diese sorte nicht ausstirbt, werden wir hier noch tausende beiträge verfassen müssen.

wenn der Wagen über das Autohaus finanziert wird und dieses sich auch noch um die Zulassung kümmert, sieht man den Brief überhaupt nicht.

Hier ist in meinen Augen sehr wohl eine Betrugsabsicht gegeben, da es gar nicht so einfach ist, es zu erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

 

Einen offenkundigen Betrug kann ich hier allerdings nicht erkennen, da der Händler zwar etwas Unwahres in den Kaufvertrag geschrieben hat, aber für dich keinerlei Problem darstellt, dies auch zu überprüfen.

Wow, das ist ja mal eine interessante Rechtsauffassung. Bist du Anwalt? :D

Welchen Sinn soll ein Vertrag machen, wenn jeder reinschreiben kann, was er will, weil der Kunde sowieso gezwungen ist, die Angaben zu überprüfen?

Ich verstehe ja den Einwand, dass man als Käufer die Augen offen halten sollte, aber das bezieht sich doch mehr auf das eigene Interesse und nicht darauf, dass man dazu verpflichtet wäre. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Der gewerbliche Verkäufer ist verpflichtet, korrekte Angaben zu machen. Ansonsten wäre das ein Fass ohne Boden, denn wenn das Kriterium nur lautet, die Angabe müsse leicht nachzuprüfen sein, dann könnte der Verkäufer ja direkt zehn Dinge falsch eintragen - irgendwas wird dir schon nicht auffallen, auch wenn es leicht nachzuprüfen gewesen wäre. Anzahl der Airbags, Funktionsumfang des Radios, Vorbesitzer, Unfallschaden...

Ich würde mir eher Gedanken um diesen Satz hier machen:

Zitat:

Das Kraftfahrzeug wurde lt. Vorbesitzer nicht als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen genutzt.

Er könnte sich also damit rausreden, dass er ja nicht behauptet hätte, das Fahrzeug sei nicht auf eine Mietwagenfirma angemeldet gewesen, sondern nur, dass es eben nicht als Mietwagen genutzt worden sei und ihm das so vom Vorbesitzer mitgeteilt worden sei. Meinetwegen, weil der Vorbesitzer der Inhaber der Mietwagenfirma war, den Wagen aber seine Oma als Privatfahrzeug verwendet hat oder was auch immer.

Wie glaubhaft oder logisch so eine Aussage wäre, lasse ich mal im Raum stehen.

Letztlich müsste das aber auch recht einfach herauszufinden sein, wenn man mal nachsieht, wann das Fahrzeug zum ersten Mal beim TÜV war. :)

am 2. Oktober 2014 um 10:12

Zitat:

Original geschrieben von tomwo

wenn der Wagen über das Autohaus finanziert wird und dieses sich auch noch um die Zulassung kümmert, sieht man den Brief überhaupt nicht.

Es gibt viele Händler die einem auch den Ungültigen Fahrzeugbrief aushändigen.

Habe diesen Tipp bisher jeden gegeben der ein Fahrzeug finanzieren wollte, und nie hat es probleme gegeben diesbezüglich.

 

Zitat:

Original geschrieben von CLS-Junkie

Es gibt viele Händler die einem auch den Ungültigen Fahrzeugbrief aushändigen.

Habe diesen Tipp bisher jeden gegeben der ein Fahrzeug finanzieren wollte, und nie hat es probleme gegeben diesbezüglich.

Aha. Und wenn mein Händler das nicht macht und mir keiner den Tipp gegeben hat? Bei meinem letzten Fahrzeug ist der Brief auch direkt an die Bank gegangen. Und nun? Kollektives Augenrollen einiger Spezis, weil das ja so dämlich und naiv ist?

Ärgerlich finde ich, wenn hier so getan wird, als sei ein Käufer selbst Schuld, wenn er übers Ohr gehauen wird, nur weil er nicht alle Eventualitäten in Betracht gezogen hat. Ich bin ja auch nicht Schuld, wenn mir ein Unfallwagen als unfallfrei verkauft wird, nur weil ich das ja auf einer Hebebühne hätte selber sehen können. wo kämen wir denn da hin?

Festzuhalten ist wohl, dass es trotzdem immer gut ist, die Augen offen zu halten und lieber etwas genauer nachzuschauen. Aber nicht, weil das irgendwas an den rechtlichen Verantwortlichkeiten ändern würde, sondern einfach nur, weil man sich damit selbst den späteren Stress mit Nachbesserung, Wandlung oder Schadensersatz erspart.

Insofern weiß ich auch nicht, welchen Grund es gibt, nun hämische Kommentare zur Situation des TE abzugeben.

Große Mietfirmen bieten auch Leasing/ Finanzierung für Privatpersonen an. Dann steht im Brief zwar die Mietfirma, aber gefahren wurde der Wagen von der Privatperson.

Da der Händler ja vertraglich festgehalten hat, das es sich NICHT um einen Mietwagen handelt, kann es durchaus oben erwähntes Szenario gewesen sein.

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