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Minderung bei 1% Regelung
Hallo
Ich poste die Frage mal hier in diesem Bereich.
Ich habe seit 10 Jahren ein Firmenwagen welcher bisher nicht zur Privatnutzung vorgesehen war. Dies soll sich nun ändern, das Fahrzeug soll jetzt auch privat genutzt werden können. Allerdings ist es so, dass der Firmenwagen vollgepackt ist mit geschäftlichen Equipment. Kofferraum ist garnicht nutzbar und die Rückbank nur bedingt. Also effektiv eigentlich nur 2 Sitzplätze, es sei denn man räumt den Wagen aus was vllt für die Urlaubszeit zumutbar ist aber definitiv nicht für das Wochenende geschweige denn für den täglichen Feierabend.
Meine Frage wäre ob hier die 1% gekürzt werden können weil das Fahrzeug bedingt durch die permanente Beladung nicht 100% nutzbar ist. Ich habe bisher leider nirgends Infos dazu gefunden. Es handelt sich übrigens um einen reinen Verbrenner.
Vllt kennt jemand die Regelung bei so einem Sachverhalt.
Danke und Gruß
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15 Antworten
Wäre mir nicht bekannt, dass so eine Regelung existiert. Einzige Möglichkeit ist, dass die Versteuerung des Arbeitsweges entfällt, da du durch das immer mitgeführte Equipment quasi im Außendienst bist.
Ansonsten solltest du ein größeres Fahrzeug verhandeln, der angestellte Unternehmensberater muss den 911er auch voll versteuern, obwohl der Kofferraum mit dem mitgeführten Rimowa belegt ist
Der Steuerberater des Vertrauens weiß hier sicher mehr
Ein größeres Fahrzeug ist nicht möglich. Zum einen ist das Modell vom AG vorgeben und zum anderen würde ein größeres Fahrzeug nur dann Sinn machen wenn man in den Nutzfahrzeugbereich wechselt. Mit sowas will ich aber privat nicht fahren. Die Thematik das der Kofferraum nicht und die Rückbank nur bedingt nutzbar ist, bleibt bestehen.
Soweit ich weiss, können mitgelieferte Winterräder vom Bruttopreis abgezogen werden da man ja immer nur ein Radsatz benutzen kann. Ob es da irgendwelche Ansätze für die gesamte Nutzbarkeit des KFZs gibt wäre interessant.
Ich schiebe das mal zum Leasing, weil ich denke, das es da besser aufgehoben ist.
VG Olli
MT-Moderation
Auto wie bisher nicht privat nutzen und ein lückenloses (!) Fahrtenbuch führen.
Dann bekommst du das mit deiner EkSt zurück.
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?
VW Passat
Fahrtenbuch wäre natürlich eine Möglichkeit.
Dennoch muss man folgende Punkte mal in Frage stellen:
Ist ein Dienstwagen vorgeschrieben?
Gibt es darüber in Arbeitsvertrag Vereinbarungen?
Gibt es Betriebsvereinbarungen mit dem BR und dem AG?
Dem AN ist die 1% Regelung nicht aufzwingbar, das wäre ja Gehaltswirksam.
Was ist denn die Alternative, wenn du nein zu diesem 1% Modell sagst? Kilometergeld mit eigenem PKW?
Fragen über Fragen.
Solltest du eigentlich deinen AG stellen.
Was ist eigentlich der Grund dafür, ist dem AG die Steuerprüfung aufgekommen?
Nein, kann nicht gekürzt werden.
Ich als AG bestehe auch auf die 1-Prozent-Regelung, um hier nicht angreifbar zu sein.
Einige MA nutzen Vimcar, rechnen mit der privaten Steuererklärung gegen und sind happy damit.
Moin!
Die zehn Jahre zuvor war der Firmenwagen nicht zur Privatnutzung "vorgesehen"..., wurde er aber denn privat genutzt?
Weg von zuhause zum AG z.B.?
Zitat:
@HighTechnologist schrieb am 2. August 2023 um 11:27:41 Uhr:
Nein, kann nicht gekürzt werden.
Ich als AG bestehe auch auf die 1-Prozent-Regelung, um hier nicht angreifbar zu sein.
Einige MA nutzen Vimcar, rechnen mit der privaten Steuererklärung gegen und sind happy damit.
Exakt so halte ich es auch mit meinen MA.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 2. August 2023 um 11:32:38 Uhr:
Moin!
Die zehn Jahre zuvor war der Firmenwagen nicht zur Privatnutzung "vorgesehen"..., wurde er aber denn privat genutzt?
Weg von zuhause zum AG z.B.?
Nein, kein Fahrtweg zum AG.
Nur Fahrten zum Kunde auf direktem Weg
Zitat:
@HighTechnologist schrieb am 2. August 2023 um 11:27:41 Uhr:
Nein, kann nicht gekürzt werden.
Ich als AG bestehe auch auf die 1-Prozent-Regelung, um hier nicht angreifbar zu sein.
Einige MA nutzen Vimcar, rechnen mit der privaten Steuererklärung gegen und sind happy damit.
Danke das hilft mir weiter!
Das hier habe ich noch gefunden, das passt sogar fast.
Nur ist die Rückbank nicht ausgebaut sondern eben nur durch herausnehmenbare Einbauten belagert.
Wird wahrscheinlich dann nicht angewendet werden können da nicht fest verbaut.
—————————————————————————-
Ein Werkstattwagen ist ein Firmenwagen, bei dem die hinteren Sitze ausgebaut und Regale für den Transport von Werkzeug oder Material angebracht werden.
Oft sind auch die hinteren Fenster aus Blech und nicht aus Glas. Solche
Fahrzeuge eigenen sich nicht für Privatfahrten - so die generelle Auffassung des Finanzamts und der Gerichte (u.a. BFH, Urteil v. 18.12.2008, Az. VI R 34/07;
FG Köln, Urteil v. 19.5.2011, Az. 10 K 4226/09; BMF, Schreiben v. 18.11.2009, Az.
IV C 6 - S 2177/07/10004). Ein geldwerter Vorteil musste deshalb durch den GmbH-Gesellschafter für solche Fahrzeuge nicht versteuert werden.
Das trifft bei Dir nicht zu...
Ich hatte als Student 2x ehemalige Post(auslieferungs)-Autos (Polo + Golf II); die waren als "LKW" eingruppiert...
Rückbank war raus und in der Tat waren die hinteren beiden Fenster verblecht; als Diesel kaum Steuern, weniger Versicherung und Frittenfett als Treibstoff...;-)