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Minderwert 100 Prozent bei Delle in Heckschürze?
Hallo miteinander,
ich habe eine Frage an die Experten und Leasing-Erfahrenen zum Thema Rückgabe.
Ich habe vor einigen Tagen einen Hyundai Kona Electric zurückgegeben - in (wie ich dachte) tadellosem Zustand.
Wie es halt so ist, hat der Prüfer aber natürlich etwas gefunden, und zwar zwei Dellen an der (unlackierten) Heckschürze (siehe Fotos).
Ich hatte bei der Abgabe zwar eigene Fotos gemacht, allerdings nicht aus dieser Distanz und nicht unter dem Auto. Zumindest die "obere" Delle in Bild 2 und Bild 4 ist dort nicht erkennbar.
Die Reparatur soll gut 900€ netto kosten - eher höher als beim Hyundai-Händler (ca. 800€ brutto), aber prinzipiell noch vertretbar.
Was mich wundert, ist dass der Minderwert für die zwei Dellen mit 100% des Reparaturwerts angesetzt wird, also ein Komplettaustausch angesetzt wird. Smart Repair wurde nicht berücksichtigt.
Laut Rückgabebedingungen im Vertrag wären "bis zu 2 Dellen mit bis zu 2cm Durchmesser pro Bauteil" akzeptiert; "Berechnung: anteilig bei Beulen und/oder Dellen".
Hat einer von euch eine Erklärung, warum der Minderwert hier dennoch auf 100% angesetzt wird?
Ich ging irgendwie davon aus, dass "Minderwert" nur den "Verkaufspreisverlust" beim Leasinggeber abdecken soll, und nur bei betriebs- oder sicherheitsrelevanten Mängeln eine Komplettreparatur erforderlich ist. Und warum eine Delle am Unterboden außerhalb des sichtbaren Bereichs den Verkaufspreis derart senkt ist mir auch nicht klar.
Ärgerlich ist auch, dass ich bei der Abgabe (war mein erstes Leasingfahrzeug) vergessen hatte den HU-Prüfbericht ins Auto zu legen. Leider verweigert mir der Leasinggeber (ALD), diesen nachzureichen und will lieber extra Geld dafür sehen. Ist das rechtmäßig? Immerhin würde der "Schaden" ja erst bei Wiederzulassung entstehen.
Danke im Voraus!
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11 Antworten
Ich würde sagen, da testet jemand deine Streitbereitschaft. Bild 2 und 4 sieht mir eher nach normaler Gebrauchsspur aus und das andere ist nicht im sichtbaren Bereich und nicht gebrochen.
Wie dem auch sei, bei 150 bis 300€ hätte ich mich da nicht gestritten, bei 900 schon.
Alles in der Annahme, dass du den nich nach 12 Monaten und 5.000km zurückgegeben hast.
Das mit der HU ist auch schräg. Bei BMW kann man Unterlagen innerhalb von ein paar Tagen nachreichen.
Oder jemand will ein verlustreiches Geschäft in ein gewinnbringendes verwandeln. Die Restwerte bei E-Autos sind ja am fallen momentan, weil die Gebrauchten fast unverkäuflich sind.
Nach den Bildern zu urteilen finde ich das schon heftig.
Was wäre denn laut deren Ansicht Gebrauchsspuren? Zudem wäre ich gespannt auf die Erklärung warum die Reparaturkosten und nicht der Minderwert angesetzt wird.
Ich wäre sogar bis 500€ mitgegangen um meine Ruhe zu haben; nach der Antwort des Kundenservice ("steht im Gutachten, steht uns zu, können wir einklagen") und einer "großzügigen" Reduzierung um 150€ "aus Kulanz" werde ich es wohl drauf ankommen lassen müssen. Eine weitere Erklärung zum Minderwert gab es nicht, auf mein Verhandlungsangebot von 25% (=230€) wurde gar nicht eingegangen, sondern gleich mit Mahnung gedroht.
Der Wagen ist etwas über drei Jahre alt mit knapp 30.000km, und bei rein optischen Mängeln sollte der Minderwert ja normalerweise geringer als die Reparaturkosten sein. Ich verstehe aber nach wie vor deren Beweggründe nicht und frage mich, ob ich hier irgendeinen Umstand übersehen haben könnte. Mehr als "Dellen an Heckschürze" steht aber nicht im Gutachten.
Das mit dem "Geschäft aufbessern" ging mir auch schon durch den Kopf - vor allem, weil mir die Leasinggesellschaft wegen zahlreicher Corona-Homeoffice-Minderkilometer sonst noch etwas hätte auszahlen müssen.
Das Fahrzeug wurde vor drei Jahren in großen Stückzahlen für einen Schnäppchenpreis angeboten, und durch den Preisverfall macht ALD hier wohl ziemlich Minus: auf deren eigener Verkaufsplattform werden diese 3jährigen Leasingrückläufer für unter 50% des Neupreises angeboten. Leider war das Übernahmeangebot stark überteuert (rund 8.000€ über deren eigenem Verkaufspreis), so dass die Übernahme für mich nicht in Frage kam.
Über ALD habe ich viel negatives gelesen.
Normalerweise wird bei Streitigkeiten ein zweites Gutachten (anderer Gutachter deiner Wahl) erstellt und dann geschaut, ob der Schaden dort gleich bewertet wird. Hierzu würde ich die AGB´s nochmal gründlich durchlesen und einen Blick in den Schadenskatalog werfen. Dort sind ja alle Gebrauchsschäden, andere Schäden, Berechnungen... angebildet.
Zitat:
@LordVoltinari schrieb am 25. Januar 2024 um 19:57:59 Uhr:
Ich wäre sogar bis 500€ mitgegangen um meine Ruhe zu haben; nach der Antwort des Kundenservice ("steht im Gutachten, steht uns zu, können wir einklagen") und einer "großzügigen" Reduzierung um 150€ "aus Kulanz" werde ich es wohl drauf ankommen lassen müssen. Eine weitere Erklärung zum Minderwert gab es nicht, auf mein Verhandlungsangebot von 25% (=230€) wurde gar nicht eingegangen, sondern gleich mit Mahnung gedroht.
Der Wagen ist etwas über drei Jahre alt mit knapp 30.000km, und bei rein optischen Mängeln sollte der Minderwert ja normalerweise geringer als die Reparaturkosten sein. Ich verstehe aber nach wie vor deren Beweggründe nicht und frage mich, ob ich hier irgendeinen Umstand übersehen haben könnte. Mehr als "Dellen an Heckschürze" steht aber nicht im Gutachten.
Das mit dem "Geschäft aufbessern" ging mir auch schon durch den Kopf - vor allem, weil mir die Leasinggesellschaft wegen zahlreicher Corona-Homeoffice-Minderkilometer sonst noch etwas hätte auszahlen müssen.
Das Fahrzeug wurde vor drei Jahren in großen Stückzahlen für einen Schnäppchenpreis angeboten, und durch den Preisverfall macht ALD hier wohl ziemlich Minus: auf deren eigener Verkaufsplattform werden diese 3jährigen Leasingrückläufer für unter 50% des Neupreises angeboten. Leider war das Übernahmeangebot stark überteuert (rund 8.000€ über deren eigenem Verkaufspreis), so dass die Übernahme für mich nicht in Frage kam.
Erstmal der Rechnung mit Begründung widersprechen. Dann liegt der Ball bei denen. Dann können sie gerne mahnen. Mit erneutem Widerspruch antworten.
Zum Inkasso kann eine widersprochene Rechnung nicht gegeben werden. Und Klage einreichen werden sie sicher auch nicht aus Angst, dass es jemand durchzieht. Die Urteile fallen nämlich meist unvorteilhaft für den Leasinggeber aus.
Ich sehe den Leasinggeber im Vorteil, da er sich auf das Gutachten und die AGB stützen kann. Der Einspruch bringt Dich daher nur zeitlich weiter.
Man sollte das Gespräch mit dem LG suchen und danach das 2. Gutachten einfordern, da die Schäden ja minimal sind!
@Hernefan und @Wer-bin-ich
Könnt ihr bitte vernünftig zitieren?
Das ließt sich wirklich schwierig.
Wenn sich ALD sicher wäre, würden sie dir keine 150€ anbieten. Sie würden höflich aber bestimmt auf den zweiten Gutachter hinweisen und dich dein Glück versuchen lassen.
Die Sache mit dem Zweitgutachter hat in der Regel den Pferdefuß, dass die Kosten nicht vollständig vom Leasinggeber getragen werden. Da musst du dich dran beteiligen bzw. Sogar voll übernehmen - je nachdem was im Vertrag steht.
Rechtsschutzversicherung wäre hier von Vorteil. Ich würde behaupten, dass sich die Sache mit einem Brief vom Anwalt relativ schnell - auch ohne zweites Gutachten - regeln lässt. Die müssen „nur“ erkennen, dass du es ernst meinst.
Falls es jemand interessiert, wie es weiter gegangen ist: nachdem ALD nicht mehr auf meine Schreiben reagiert hat, habe ich mich bei einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. Ergebnis bzw. dessen Aussage: die Feststellung im Rücknahmeprotokoll (das bei der Abgabe angefertigt wurde), dass keine optischen Schäden erkennbar gewesen wären, wäre keine Hilfe - sich darauf zu berufen und die Schuld abzulehnen wäre nicht mehr als ein Ablenkungsmanöver. Wozu dann überhaupt ein Protokoll bei der Rückgabe angefertigt wird ist mir allerdings schleierhaft.
Einziger Weg wäre tatsächlich der Weg über ein Zweitgutachten, das meine Rechtschutzversicherung bezahlt hätte. Allerdings hat er mir auch eindrücklich geschildert, dass der angesetzte Minderwert typischerweise eher Kaffeesatzleserei (freundliche Zungen nennen es "Marktkenntnis") als eine Wissenschaft wäre, und gerade bei wenig gefragten Modellen wie aktuell den meisten Elektroautos recht hoch angesetzt wird.
Angesichts des geringen finanziellen Vorteils, den ich bei diesem Rechtstreit damit hätte erreichen können, habe ich mich zähneknirschend dazu entschlossen, ALD das Geld in den Rachen zu werfen, um meine Ruhe zu haben. Ich rechne das Ganze für mich geistig auf 36 Monate um, dann wirkt der Betrag nicht mehr ganz so hoch; das Leasing war dann für mich zwar immer noch günstig, aber kein Superschnäppchen mehr.
Immerhin weiß ich nun, mit wem ich keinen Vertrag mehr eingehen werde.
Ich sehe das Rücknahmeprotokoll eher zur Dokumentation vom Rückgabetag, Kilometerstand, Zweitschlüssel etc.. Versetze Dich mal in die Lage des Händlers bzw. des annehmenden Autohausmitarbeiter. Er wird später auf unentdeckte Mängel festgenagelt. Desweiteren ist er kein Gutachter.
Nach einer schlecht gelaufenden Abgabe (3500€) mit endlosen Diskussionen mit dem Autohaus habe ich mir angewöhnt, bei der Abnahme dabei zu sein. Dies geht natürlich oft nur beim örtlichen Markenhändler mit den höheren Leasingkonditionen. Dafür ist die Abgabe später entspannter.