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mir wurde reingefahren, habe gutachen, was nun?

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 23. Januar 2011 um 15:30

vorweg hoffe ich das ich hier mit meiner frage richtig bin.

hallo,

vor 3 tagen ist mir ein mädchen ins auto gefahren. daten sind ausgetauscht und und und ...

auto ist nicht in der werkstatt wird auch nicht hingebracht ich möchte mir das geld natürlich auszahlen lassen und repariere es selber.

ich habe meiner versicherung nicht bescheit gesagt da mir alle sagen ich müsste das nicht tun sondern das mädchen muss ihrer bescheit sagen

bin 1 tag später zum einen vom (freund) empfohlenden gutachter er hat seine arbeit gemacht und schickt das gleiche gutachten zu der versicherung von dem mädchen

der gutachter meinte " die verischerung drücken gerne den preis und ich als geschädigter bekomme nicht immer den preis der mir dann zusteht" somit soll ich mir einen rechtsanwalt nehmen ( den die andere versicherung zahlt) und der klärt das für mich das ich mein geld bekomme was mir zusteht somit ich bin am gleichen tag dahin hab ihr das geschildert morgen schick ich die vollmacht ab.

gestern habe ich das gutachten erhalten, und was folgt nun? was muss ich jetzt machen???

vielen dank im vorraus!!

Beste Antwort im Thema
am 23. Januar 2011 um 16:14

Nimm einen Rechtsanwalt und dann ist gut. Alles Andere ist gefährlich. Die Versicherung zieht Dich über den Tisch. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

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27 Antworten
Themenstarteram 23. Januar 2011 um 15:31

ps. ich fahre jetzt einen w210 keinen w201

hmm , wenn de selber Hand anlegst, zahlt dir die gegnerische VS auf alle Fälle mal die Mwst. nicht aus. Dieses gibts nur, wenn du eine ordentliche Rechnung der Werkstatt bei der VS vorlegen kannst.

Gutachten bei der VS des Mädchens einreichen ...mit Bankverbindung .....und dann sollte irgendwann ein + auf deinem Konto sein.

 

Gruß

Themenstarteram 23. Januar 2011 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von lausitzerMB320

hmm , wenn de selber Hand anlegst, zahlt dir die gegnerische VS auf alle Fälle mal die Mwst. nicht aus. Dieses gibts nur, wenn du eine ordentliche Rechnung der Werkstatt bei der VS vorlegen kannst.

Gutachten bei der VS des Mädchens einreichen ...mit Bankverbindung .....und dann sollte irgendwann ein + auf deinem Konto sein.

Gruß

okay, das mit der Mwst. ist klar geht ja auch nicht anders

gutachten schickt mein gutachter zu der versicherung ABER zum zeitpunkt der gutachten erstellung habe ich dem gutachter keine bankverbindung mitgeteilt was nun?

danke danke danke

Die Versicherung des Mädchens wird sich bei Dir melden mit einem Fragebogen, indem Du zu dem Unfall Stellung nehmen musst. In diesem Fragebogen ist dann auch die Möglichkeit vorhanden Deine Bankverbindung einzutragen.

Gruß Horst

am 23. Januar 2011 um 16:14

Nimm einen Rechtsanwalt und dann ist gut. Alles Andere ist gefährlich. Die Versicherung zieht Dich über den Tisch. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Zitat:

Original geschrieben von schneefan

Nimm einen Rechtsanwalt und dann ist gut. Alles Andere ist gefährlich. Die Versicherung zieht Dich über den Tisch. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

kann nicht schaden!

Themenstarteram 23. Januar 2011 um 16:19

Zitat:

Original geschrieben von Fliegerhorst01

Zitat:

Original geschrieben von schneefan

Nimm einen Rechtsanwalt und dann ist gut. Alles Andere ist gefährlich. Die Versicherung zieht Dich über den Tisch. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

kann nicht schaden!

rechtsanwalt habe ich ja eingeschaltet die dürfte sich auch schon mit der versicherung von dem mädchen in verbidung gesetzt haben nur braucht sie diese vollmacht.

habe ich denn soweit alles richtig gemacht? steht noch etwas wichtig aus? was habe ich dringend noch zu machen?

vielen lieben dank im vorraus!!!

Auf alle Fälle musst Du den Unfall auch deiner Versicherung melden, auch wenn Du keine Schuld hast.

Wenn das Mädel einen guten Anwalt findet, oder die gegnerische Versicherung auf gerichtliche Klärung besteht muss deine Versicherung auch Bescheid wissen.

Und den Rest sollte jetzt Dein Anwalt machen. Dafür hast Du ihn schließlich. ;-)

Themenstarteram 23. Januar 2011 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von Dirk E.

Und den Rest sollte jetzt Dein Anwalt machen. Dafür hast Du ihn schließlich. ;-)

also, ich ruf meine versicherung morgen an sag denen bescheit.

morgen schick ich die vollmacht ab, ruf den rechtsanwalt nochmal an sag ihr bescheit.

und was mach ich mit der kontoverbindung? keiner hat die jetzt?

danke

Zitat:

Original geschrieben von Fliegerhorst01

Die Versicherung des Mädchens wird sich bei Dir melden mit einem Fragebogen, indem Du zu dem Unfall Stellung nehmen musst. In diesem Fragebogen ist dann auch die Möglichkeit vorhanden Deine Bankverbindung einzutragen.

Gruß Horst

hatte ich Dir hier schon geschrieben!

Gruß Horst

Themenstarteram 23. Januar 2011 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von Fliegerhorst01

Zitat:

Original geschrieben von Fliegerhorst01

Die Versicherung des Mädchens wird sich bei Dir melden mit einem Fragebogen, indem Du zu dem Unfall Stellung nehmen musst. In diesem Fragebogen ist dann auch die Möglichkeit vorhanden Deine Bankverbindung einzutragen.

Gruß Horst

hatte ich Dir hier schon geschrieben!

Gruß Horst

ach mensch stimmt, tut mir leid macht mich ziehmlich verrückt die ganze sache

okay gut, abschicken, anrufen, warten.

super vielen lieben dank ich weiss jetzt bescheit :D

Ist denn viel kaputt gegangen?

Themenstarteram 23. Januar 2011 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von Fliegerhorst01

Ist denn viel kaputt gegangen?

nö, die is nur ausgeparkt lack bisschen runter, haarbreite 3 risse und stoßstange minimal verzogen aber gutachter sagt dadrunter is auch verzogen, eingedrückt

lass ich bei meiner arbeit machen und das wars

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