Mischbereifung nicht im Kfz-Schein eingetragen?
hallo,
ich verstehe das nicht?
Fahrzeug wurde werkseitig mit Mischbereifung 225/245 ausgestattet. Studiere meinen Kfz.-Schein eingetragen ist hier 225v/225h. Meines Wissens, kann es im Ausland bei einer Fahrzeugüberprüfung zu Problemen kommen, in Form von Bußgeld bis hin zur Stilllegung.
Fragen,
-ist bei euch Mischbereifungsfahrer der Eintrag im Schein der Reifengröße entsprechend
-kann bestätigt werden, dass es im Ausland damit Probleme geben kann
gruß
mb22
Beste Antwort im Thema
Zufall....... Ansich bin ich voll die Transuse
Ähnliche Themen
37 Antworten
Schau mal in die Eg-Übereinstimmungserklärung
Da stehts drin...
Schau doch mal in deine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung - da sind alle zugelassenen Größen eingetragen.
(natürlich war ein C63 Fahrer schneller mit seinem Post )
Zufall....... Ansich bin ich voll die Transuse
... ist das wieder das berühmte CoC-Papier, dann ist alles klar!
Mitführen oder nicht, das ist hier die Frage?
gruß
mb22
Zitat:
Original geschrieben von MB22
hallo,
ich verstehe das nicht?
Fahrzeug wurde werkseitig mit Mischbereifung 225/245 ausgestattet. Studiere meinen Kfz.-Schein eingetragen ist hier 225v/225h. Meines Wissens, kann es im Ausland bei einer Fahrzeugüberprüfung zu Problemen kommen, in Form von Bußgeld bis hin zur Stilllegung.
Fragen,
-ist bei euch Mischbereifungsfahrer der Eintrag im Schein der Reifengröße entsprechend
-kann bestätigt werden, dass es im Ausland damit Probleme geben kann
gruß
mb22
Bei mir steht es im Kfz-Schein ( 225/45 R17 91W und 245/40 R17 91W) , wie es im AMG - Sportpaket ausgeliefert wird .
Natürlich auch im Brief und in der EG- Übereinstimmungserklärung .
Wichtig ist aber die Zulassung . Ansonsten gibt es Probleme bei einer evtl. Kontrolle ( TÜV , POZILEI ... ).
die Mischbereifung ist mit den anderen freigegebenen Reifengrössen im coc Papier eingetragen.
edit. war wohl mit meinem smartphone zu langsam
Genau, und das COC muß nicht mitgeführt werden
Zitat:
Original geschrieben von MB22
... ist das wieder das berühmte CoC-Papier, dann ist alles klar!
Mitführen oder nicht, das ist hier die Frage?
gruß
mb22
als Kopie mitfuehren und von mb abstempeln lassen
Nö, nicht nötig !!
ich rege mich auf,
wenn der Lieferant ein Fahrzeug ausliefert, dann ist doch anzunehmen , dass die werkseitig verbaute Bereifung auch im Schein aufgeführt wird? Warum muss ich jetzt wieder eine 4 seitige Bestätigung mitführen, dass die Bereifung den Bestimmungen entspricht?
Warum wird bei Herrn X das eingetragen, bei Herrn Y nicht?
Klar ist jedermann , dass eine nachträgliche Änderung der Bereifung ein Gutachten erfordert und dies mitzuführen ist.
Wer ist für den Eintrag zuständig, das Werk oder Zulassung?
Ich fahre viel in Austria, die Ordnungshüter sind dort sehr sehr penibel, wenn da etwas nicht passt, dann geht es ans Eingemachte.
gruß
mb22
Seit es die Äneurng von Fahrzeugschein und -brief in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 gab, sind im Schein nur noch willkürlich 1 Reifenkombi eingetragen.
Mein Vorgänger mit Sportpaket wurde mit 17 " ausgeliefert, im Schein waren 18 " eingtetragen.
Wenn die Reifen- / Felgengröße mit dem Schein übereinstimmt, dann muss man das COC Papier wohl nicht immer mitführen.
Die COC Papiere sind kein Dokument und müssen nicht im Fahrzeug mitgeführt werden! Diese Papiere/Unterlagen sind für jeden einsehbar beim Hersteller.
Brief ---> zu Hause
COC---> zu Hause oder im Fahrzeug....egal...die Daten kann man überall bei jedem Hersteller abrufen...die Papiere an sich sind nicht Fälschungssicher
Zulassung --> immer dabei
eventuelle ABE´s ausserhalb von dem was in der COC seht---> immer dabei (selbst diese sind einsehbar....für jeden...also auch nicht zwingend notwendig im Fahrzeug mit zu führen) da auch nicht Fälschungssicher
Anbauteile ohne ABE für das jeweilige Fahrzeug bedürfen einer Einzelabnahme und müssen immer eingetragen sein in der Zulassung Teil 1
wenn ich mich nicht irre
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von HavannaClub
COC---> zu Hause oder im Fahrzeug....egal...die Daten kann man überall bei jedem Hersteller abrufen...die Papiere an sich sind nicht Fälschungssicher
wenn ich mich nicht irre
Gruss
Genau, hier irrst Du nämlich ! Halte Dein original COC-Papier mal gegen das Licht und Du wirst feststellen, dass da ein Wasserzeichen ( Daimler ) drin ist.
Sorry, dass ich mich mal so dazwischendrängele. Ich habe mich vor 1 Jahr aus dem 211er Forum ausgeklinkt und lese schon eine geraume Zeit hier mit. Ich werde mich vorstellen, sobald ich meinen S204 ( fährt der bisherige Eigentümer noch ) endlich bekomme. Das kann noch 1-2 Monate dauern.
Zitat:
Original geschrieben von MB22
hallo,
ich verstehe das nicht?
Fahrzeug wurde werkseitig mit Mischbereifung 225/245 ausgestattet. Studiere meinen Kfz.-Schein eingetragen ist hier 225v/225h. Meines Wissens, kann es im Ausland bei einer Fahrzeugüberprüfung zu Problemen kommen, in Form von Bußgeld bis hin zur Stilllegung.
Fragen,
-ist bei euch Mischbereifungsfahrer der Eintrag im Schein der Reifengröße entsprechend
-kann bestätigt werden, dass es im Ausland damit Probleme geben kann
gruß
mb22
Wenn ich in eine Kontrolle komme, muß ich die Zulassung bei mir führen / vorzeigen.
Dort muß die Mischbereifung eingetragen sein ! Ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen bzw. die Zulassung eingezogen werden und das Fahrzeug muß neu "vorgeführt" werden... .
Brief und COP-Papier sind nicht mitzuführen und werden erst bei einer "Veräußerung" wirksam.