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Mischbereifung ???

Themenstarteram 10. Mai 2004 um 19:56

Hallo -

Ist es möglich bei einer Marauder VZ 800 z.B.

vorn Metzeler und hinten die Serien Dunlops

zu fahren ?

Mit dem Front Dunlop ist es bei Regen einfach Käse ...

Gruß aus Hamburg

Wetandi

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14 Antworten
am 11. Mai 2004 um 7:32

Eindeutig nein !!!!

Es sei denn du machst es einfach und läßt Dich nicht erwischen. *lol*

Ne wirklich Deine Betriebserlaubnis erlischt.

am 11. Mai 2004 um 8:36

Bei uns hier in Deutschland ist es auf jeden Fall VERBOTEN. Außerdem will ich gar nicht wissen, wie sich das Fahrverhalten bei Mischbereifung ändert. Ist zwar eigentlich echt stressig, mit der Markenbindung, aber wohl auch sinnvoll.

MfG

Dirk

am 11. Mai 2004 um 9:59

Mahlzeit...

meines wissens ist die Markenbindung nicht mehr rechtens, was nur noch zählt ist die Tragkraft und die Reifengröße... Hat mir ein Dekraman gesagt...

am 11. Mai 2004 um 10:40

Moin zusammen.

Akira hat recht. achsweise Mischbereifung ist zulässig, vorrausgesetzt daß: Größe, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitskennzahl den Zulässigen Parametern entsprechen.

Evtl. Bei den Reifenherstellern sich über entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen informieren.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Bei extremen Hochgeschwindigkeits-Bikes kann ein spezieller Kennbuchstabe vorgeschrieben sein.

Das dürfte aber auf die VZ 800 nicht zutreffen.

Gruß

Jürgen

mh das glaub ich nicht war grad beim tüv und hab mir die reifenbindung austragen lassen da hat er aber noch nen text mit reingescgrieben nur einen reifenhersteller.................

am 11. Mai 2004 um 16:29

Hallo Bullbike.

Da hast du dir aber jetzt ein Bein stellen lassen.

Jetzt hast du das im Brief stehen.

Klar der TÜV sieht daß, nicht gern. Beisst aber die Maus keinen Faden ab daß. es zulässig ist.

In diesem Fall den TÜV zu fragen heisst , den Bock zum Gärtner zu machen !

Frag mal lieber beim Hersteller/Importeur deiner Maschine nach.

Wenn der Hersteller das OK gibt, lass dir den Quatsch schnell wieder Austragen.

Gruß

Jürgen

P.S. Die Reifenbindung ist allgemein gefallen. wg. EU-Recht. Da muß eigentlich nichts im Brief ein oder ausgetragen werden. Das Geld hättest du dir Sparen können. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers reicht.

ich werde mich mal schlau machen bei ihn,wahr aber nicht der grund warum ich zum tüv gefahren bin,mußte den rest alles eintragen lassen... .-) weil fast jede polizei kontrolle meine ist"g" ohne spritschutz und so

Themenstarteram 11. Mai 2004 um 20:31

Moin -

Und vielen Dank für die raschen und vielfältigen Antworten.

Hab heute bei zwei Reifenhändlern angerufen :

Die meinten beide, das keine Mischbereifung zulässig ist ...

Mal sehen -

Gruß

wetandi

am 13. Mai 2004 um 8:08

Moinsens Leute.

Ich habe gestern noch ein wenig im Netz recherchiert.

Aktueller Wissensstand: "Keiner weis bescheid und alle machen mit."

Also hier ist meine Version der Dinge:

Reifenbindung ist seit 2000 entfallen auch für Zwei und Dreiradfz.

Ganz sicher seit 03. 2004.

Aber !

Wer bereits eine Reifenbindung eingetragen hat, für den gilt sie auch. ( Austragung mit oder ohne den Zusatz: Nur von einem Hersteller, je nach TÜV oder Dekrastelle möglich.)

Weiter: Reifenbindung durch die Hintertür !

Fahrzeughersteller erreichen weiterhin eine Reifen bzw. Markenbindung, indem sie bei der Typprüfung die Serienbereifung mit einfliessen lassen. Die Reifen sind dann Teil der ABE.

( Lässt sich austragen wie oben beschrieben.)

Werden nun andere Reifen montiert, so muß eine Reifenherstellerfreigabe für den jeweiligen Fahrzeugtyp mitgeführt werden. Eine Eintragung in den Fz.-Brief ist nicht erforderlich. Die Reifen müssen eine E Kennzeichnung haben.

 

Fahrzeuge ohne Reifenbindung:

Es dürfen Reifen nach Wahl montiert werden, solange diese den eingetragenen Grössen, Geschwindigkeiten und Tragfähigkeitsanforderungen entsprechen.

Grundsätzlich existiert keine gesetzliche Bestimmung, zur achsweisen Mischbereifung bei Krafträdern

Da lt. EU Richtlinie, der Halter / Fahrer, für die Verkehrssicherheit ( auch die der Reifen ) selbst verantwortlich ist, ist eine solche Bereifung nicht verboten. (Bei Reifen gleicher Bauart und Größe, wie im Brief angegeben.)

Reifen wie Fahrzeughersteller als auch die Überwachungsvereine empfehlen aber dringend von einer solchen Bereifung Abstand zu nehmen.

Das Fahrverhalten könne sich extrem verändern.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß

Jürgen

am 13. Mai 2004 um 13:04

Hallo, ich würde sowieso nur die Metzeler vorn und hinten monieren lassen, hab die auch drauf(Marathon), den original Reifenmist von Dunlop fährst du in nullkommanix ab und ausserdem fährt sich der Metzeler besser.

Zitat:

Original geschrieben von Drehzahlorgel

Bei uns hier in Deutschland ist es auf jeden Fall VERBOTEN. Außerdem will ich gar nicht wissen, wie sich das Fahrverhalten bei Mischbereifung ändert. Ist zwar eigentlich echt stressig, mit der Markenbindung, aber wohl auch sinnvoll.

MfG

Dirk

warum keine mischbereifung wer sagt denn das es keine bessere paarung von verschiedenen herstellern gibt.zb vorne weich und hinten härter

Es gibt durchaus sinnvolle Mischbereifungen.

Ich hab letztens einen Reifentest gelesen bei dem sie eine GSX-R 750 mehr zum Spass mal mit Mischbereifung gefahren haben - mit sehr gutem Ergebnis. Inoffiziell hätte die Paarung den Test fast gewonnen.

Falls man aber sowas fährt, sollte man sich denk ich aber schon mit der Materie auskennen und wirklich wissen, was man tut.

am 25. Dezember 2004 um 11:08

Tach auch

Komme aus der Reifenbrange und sage dir

es ist nicht erlaubt . (bei Mopeds)

Beim Auto ja

Gruss Mopedreifen

Gib Gummi

Servus.

Ich möchte nur noch mal auf meinen oben stehender Beitrag verweisen.

Die dort enthaltenen Informationen dürften dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.

Ein Beispiel: GS 550 ohne Reifenbindung, hinten Metzeler ME 77, vorne Avon Roadmaster.

Ich hatte die Reifensituation im vorab mit dem Prüfingenieur besprochen.

Danach: Vollabnahme nach §21 StvZo. Ohne Probleme.

Generell verboten ist Mischbereifung nicht.

Eine solche Aussage ist falsch.

Wesentlich ist allerdings ob eine Reifenbindung im Brief eingetragen ist oder nicht.

Hilfreich wären jetzt mal Aussagen dazu, von Leuten die nachweislich, erlaubterweise, Mischbereifung fahren um, evtl. Fahrern die Schwierigkeiten mit der Rennleitung oder unserer Beschützenden Werkstätte haben, entsprechende Daten an die Hand geben zu können.

Wie gesagt: Ein generelles Verbot besteht eben nicht !

PS.

 

Falls dies mittlerweile nicht mehr zutreffen sollte, möchte ich gerne den entsprechenden Gesetzestext sehen, am besten noch mit der dazugehörigrn EU-Ausführungsverordnung.

Gruß

Schraubär

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