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Mit 07er Nummer zur Arbeit pendeln?
In einer Einrichtung, die mir gut bekannt ist und sich u.a. der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts verschrieben hat, arbeitet eine Person, die im nicht aktiv ausgeübten Nebenberuf Kfz-Sachverständige ist. Die Person pendelt mit einem gepflegten alten Wagen täglich zur Arbeit. Das Fahrzeug ist mit einer roten 07er-Nummer ausgestattet. Der Wagen parkt auf dem eingezäunten Platz der Einrichtung.
Ist das zulässig oder wie würdet ihr es beurteilen?
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72 Antworten
Die rote 07er berechtigt nur zum Besuch von Veranstaltungen (sowie Probe und Überführungsfahrten). Als Daily Driver ist die Nutzung sicher nicht gestattet
Meine Kenntnis, was damit erlaubt ist:
- Fahrten an Veranstaltungen, einschließlich der An- und Abfahrt
- Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten, die der Reparatur oder der Wartung des Fahrzeuges dienen.
Aber keine tägliche Nutzung für Arbeitsweg, Einkaufen uÄ
Rechtlich nicht zulässig. Behelligen würde ich die Person aber auch nicht. Das Kennzeichen kostet 191 Euro Steuer im Jahr, Versicherung muss man natürlich auch haben.
https://www.oldtimer-markt.de/.../das-rote-oldtimer-kennzeichen
Ist nicht gestattet und ich würde mich auch tunlichst daran halten. Eine rote Nummer ist schneller weg als man gucken kann.
Hier wird alles genau zur roten 07 Nummer erklärt
https://...ulassungsstelle-coburg.de/.../
Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vorallem beim Besitz mehrerer Oldtimer, denn es kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Allerdings kann man diese nicht gleichzeitig benutzen.
Eine Nutzung regelmäßiges Pendeln zur Arbeit ist nicht erlaubt.
Ein rotes 07er Kennzeichen ist keine Alternative zum H- Kennzeichen.
Naja, die Zugangsbedingungen sind mittlerweile fast gleich, weil da zuviel Mist mit getrieben wurde.
Bei der Nutzung sind sie weit auseinander. Ein H kann ich im Alltag bewegen, 07 nicht, wie oben bereits erläutert.
Und wer weißt dem Fz.-Führer nach, dass die Fahrt keine dem Zweck dienliche Fahrt war (z.B. Bremse einbremsen, Fahrten zum zweck der Einstellung Vergaser o.ä.)
Das ist doch eine Grauzone. Keiner wird den Fz.Führer auf dem Weg zur Arbeit anhalten können, und eine Owi feststellen.
Warum darf die tägliche Fahrt zur Arbeit keine Fahrt zur Probe sein? Wer soll nachweisen, dass der Fz.Führer damit TÄGLICH fährt?
Und dass das Fz. auf abgeschlossenem Privatparkplatz steht, ist auch kein Problem.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Dezember 2021 um 13:58:17 Uhr:
...
Wer soll nachweisen, dass der Fz.Führer damit TÄGLICH fährt?
...
Vielleicht der TE...
Zitat:
@bug99 schrieb am 23. Dezember 2021 um 14:06:15 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Dezember 2021 um 13:58:17 Uhr:
...
Wer soll nachweisen, dass der Fz.Führer damit TÄGLICH fährt?
...
Vielleicht der TE...
Ja und, dann macht er jeden Tag eine Prüfungsfahrt.
Das ist ein Gummi-Paragraph.
Im übrigen (seltsamerweise) keine OWI gem. §48 FZV.
Du hast ein Fahrtenbuch zu führen und du musst nicht zwingend angehalten werden. Manchmal wird nur notiert, dass du dannunddann daundda unterwegs warst. Wenn diese Fahrt bei der nächsten Kontrolle nicht eingetragen ist hast du Schwierigkeiten. Kommt das öfters vor ist die Nummer weg.
Und so blöde ist niemand, dass du dem erzählen kannst, du würdest täglich eine Probefahrt machen. Spätestens bei der Prüfung des Fahrtenbuchs fällt dir das auf die Füße.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 23. Dez. 2021 um 13:15:18 Uhr:
Naja, die Zugangsbedingungen sind mittlerweile fast gleich, weil da zuviel Mist mit getrieben wurde.
Bei der Nutzung sind sie weit auseinander. Ein H kann ich im Alltag bewegen, 07 nicht, wie oben bereits erläutert.
Naja, mal die Paragraphen 9 und 17 der FZV vergleichen, da gibt es schon ein paar feine Unterschiede.
Worauf willst du hinaus? Dass ein Fahrzeug mit 07 nicht zugelassen ist?
Spielt doch keine wesentliche Rolle, wenn man mal von H mit Saisonzulassung absieht.
Ich meinte eigentlich, dass das Fahrzeug eine gültige HU besitzen muss und mindestens 30 Jahre alt sein muss.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 23. Dezember 2021 um 14:15:51 Uhr:
Du hast ein Fahrtenbuch zu führen und du musst nicht zwingend angehalten werden. Manchmal wird nur notiert, dass du dannunddann daundda unterwegs warst. Wenn diese Fahrt bei der nächsten Kontrolle nicht eingetragen ist hast du Schwierigkeiten. Kommt das öfters vor ist die Nummer weg.
Und so blöde ist niemand, dass du dem erzählen kannst, du würdest täglich eine Probefahrt machen. Spätestens bei der Prüfung des Fahrtenbuchs fällt dir das auf die Füße.
Das ein Fahrtenbuch zwingend zu führen ist, war vor der FZV der Fall.
Es gibt sehr viele Bundesländer, da braucht es kein Fahrtenbuch. Das ist auch so in der FZV nicht explizit beim 07er gefordert. (ich weiß, da gibt es gegensätzliche Meinungen)
Vielmehr ist es beim 05er und 06er explizit vorgeschrieben. Zumal das Fahrzeugscheinheft gem. Anlage 10a kein Raum für Fahrten vorsieht, im Gegensatz zu dem Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (05er u. 06er)
Übrigens, und das ist wirklich so, darf man nicht mit dem 07er zur Tankstelle fahren. (Es sei denn man prüft Öl oder Kühlwasser) - was für eine blödsinnige Regelung!