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Mit 1 Tag abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zur Zulassung?

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 19:02

Hallo liebe Versicherungsspezialisten!

Meine Frage steht eigentlich schon im Titel, aber gerne würde ich noch etwas detaillierter darauf eingehen:

Ich darf morgen zum letzten Mal damit fahren, schaffe es aber beruflich nicht zur Zulassungsstelle zu fahren, da der Schichtplan kurzfristig geändert wurde. Kann ich daher am Donnerstag (mit den um einen Tag abgelaufenen Kennzeichen) zur Zulassung fahren, um das Auto zuzulassen?

Danke für für eure Antworten!

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34 Antworten

Nein, nicht nur das die Zulassung erloschen ist kommt erschwerend dazu das das Fahrzeug nicht mehr versichert ist.

Ergibt eine schöne Latte an Straftaten.

 

Lieber jemanden mit Vollmacht losschicken, oder sich übermorgen ein Auto leihen und mit Diesem zur Zulassungsstelle fahren.

Hallo,

wenn Du das vorherige Kennzeichen (entstempelt) noch hast, kannst Du damit auf direktem Weg zur Zulassungsstelle fahren. Das Kennzeichen muss aber aus dem selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk stammen in dem das Fahrzeug künftig angemeldet wird.

am 26. Juni 2012 um 19:18

ab wann gilt ein kennzeichen als zugeteilt?

die idee hinter der frage:

koennte man telefonisch ein kennzeichen zuteilen lassen und mit noch nicht gestempelten (korrekten) kennzeichen und EVB hinfahren?

(ob der TE einfach/schneller an kennzeichen käme, mal aussen vor)

am 26. Juni 2012 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

koennte man telefonisch ein kennzeichen zuteilen lassen und mit noch nicht gestempelten (korrekten) kennzeichen und EVB hinfahren?

Klar, denn

 

Zitat:

§10 Abs. 4 FZV

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen […] dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

@harry 999,

soweit ich weiß, bekommt man ein Kennzeichen erst nachdem bares geflossen ist.

D.h. Du musst zur Zulassungsstelle, das Kennzeichen zahlen, die Unterschrift des Lastschrifteinzugs der KFZ-Steuer geben. Dann gibts den Schein zum Kennzeichen drucken.

Und die eVB (elektronische Versicherungs-Bestätigung) muss er natürlich auch dabei haben sonst gibts Ärger bei einer Polizeikontrolle.

am 26. Juni 2012 um 19:32

@remarque4711

kennzeichen muesstest du 100 am tag drucken lassen koennen.

du darfst sie nicht verwenden und somit ist es geldverschwendung.

oder gibts eine verordnung, dass kennzeichen bzw schilder nur nach vorlage eines "kennzeichendruckerlaubnisformulars" erstellt werden duerfen?

@bits1011

aufgrund von diesem absatz kam ich ja darauf, aber ob eine zulassungsstelle ein kennzeichen auch telefonisch zuteilen kann (nicht muss) .

"zugeteilt" klingt ja evtl. nach mehr als "kennzeichen reserviert" :)

am 26. Juni 2012 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

aber ob eine zulassungsstelle ein kennzeichen auch telefonisch zuteilen kann (nicht muss) .

Ich denke mal, dass das ein bisschen schwierig werden könnte - bei der Zulassung müssen ja diverse Unterlagen vorgelegt werden, was bei einem telefonischen Antrag schwerlich möglich ist.

 

Ich würde - sofern die Zulassungsstelle nicht j.w.d. ist, mit alternativen Mitteln hinfahren, zulassen, Schilder kaufen und wieder nachhause fahren - vorausgesetzt die Zulassungsstelle besteht nicht auf eine Vorführung des Fahrzeugs…

ich werde das morgen mal testen und in die Runde werfen.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Kennzeichendrucker einfach so die Dinger ausgeben dürfen - auch wenns für Sie gut ist.

am 26. Juni 2012 um 19:40

Alternativer Vorschlag, wenn die Karre vorgeführt werden muß und/oder der Laden nicht j.w.d. liegt: morgen mit der Karre nach Feierabend hinfahren und vor der Zulassungsstelle abstellen und übermorgen "irgendwie" wieder hin.

am 26. Juni 2012 um 19:42

ich habs zwar noch nie gemacht, aber es gibt ja etliche online kennzeichendrucker.

wenn denen erst noch ein formular uebermittelt werden muesste, gaebe es die wohl nicht (so oft) :)

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 19:50

Vielen Dank für die ganzen Antworten!

Naja, mir ist das ganze zu heiß. Wenn ich erwischt werde oder so... das ist ja kein Bagatelldelikt. Daher stelle ich den Kleinen übermorgen in die Garage und lasse mich fahren.

Nochmals Danke!

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

ich habs zwar noch nie gemacht, aber es gibt ja etliche online kennzeichendrucker.

wenn denen erst noch ein formular uebermittelt werden muesste, gaebe es die wohl nicht (so oft) :)

Die drucken dir Schilder, aber ob die Zulassungsstelle dir dann auch dieses Kennzeichen zuteilt dürfte ihnen sch...egal sein, du kannst dir ja den Partyraum damit tapezieren.

Ich hab mir immer die Kennzeichen vorab geholt, welche ich reserviert hatte.

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