mit 21 zu schnell geblitzt worden, chance nachschulung zu umgehen????
ich bin vor ca einem monat auf dem weg zur schule mit 51 statt 30 geblitzt worden und bin von dem dorfbullen als fahrer identifiziert worden. der blitzer stand mit seinem kombi am straßenrand, es ging bergauf, vielleicht 5% steigung.
die ganze sache wäre ja kein problem, wenn ich nicht noch in der probezeit wäre würde ich den punkt und die 50 euro sofort hinnehmen. so muss ich aufgrund der Grenzüberschreitung um 1 km/h wohl zur nachschulung. Kann ich da irgendwie gegen angehen oder soll ich um ermessensspielraum bitten? ich fahre meinen kleinen nun 14 monate unfallfrei und bin sonst nur einmal mit 7 km/h zu schnell geblitzt worden. bitte um hilfreiche antworten ich hab echt schiss.
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29 Antworten
tja...
musst wohl dazu stehen...
Hättest dich an die 30 gehalten, wäre überhaupt nix los...
Erst zu schnell fahren und dann noch rumheulen...
Und dann noch in der Probezeit...
Ermessensspielraum? Ich lach mich tot... die haben doch schon Tachotoleranz abgezogen, warum sollst du mehr Toleranz haben, als andere...
Ist schon richtig so, musst mit den Konsequenzen leben...
ja, mein vorredner hat durchaus recht, aber gut...
Folgende Strafen gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !
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A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
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Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
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Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
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Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Der Führerschein ist erst einmal weg und wird erst nach
bestandener MPU wiedererteilt.
danke ich bin eigentlich ein anständiger autofahrer, bin die straße zum ersten mal gefahren und hab das verplant, außerdem war das normale stadtgeschwindigkeit.
vielen dank für den qualifizierten beitrag, hast mir sehr geholfen, bist ja ein ganz intelligenter
@flo
danke für die infos, ist ja echt informativ
es ging mir jedoch darum, ob ich die messung noch anzweifeln kann.
Zitat:
Original geschrieben von malte1984
bin die straße zum ersten mal gefahren und hab das verplant, außerdem war das normale stadtgeschwindigkeit.
Geile Ausrede Bin hier zum ersten Mal gefahren LOL
Zitat:
Original geschrieben von malte1984
vielen dank für den qualifizierten beitrag
dafür nicht...
Zitat:
Original geschrieben von malte1984
bist ja ein ganz intelligenter
nun übertreib mal nicht gleich *rot werde*
also, bei der messung ist ja schon die toleranz abgezogen. denke nicht, dass es da ne chance gibt...
@scene nord am arsch ausrede. wenn ich mist bau steh ich dazu. klar war das ne scheiß aktion, aber dennoch kann es doch sein dass das gerät nicht geeicht ist und dass sich so die messung um ein km/h drücken lässt.
ich wollte dich nicht angreifen, finde es aber shit wenn man bei so einer frage gleich so unqualifiziert abgeht. weiß selber dass das nicht ok war.
Zitat:
Original geschrieben von malte1984
weiß selber dass das nicht ok war.
dann ist ja gut...
Zitat:
Original geschrieben von malte1984
aber dennoch kann es doch sein dass das gerät nicht geeicht ist und dass sich so die messung um ein km/h drücken lässt
denk mal, daß du keine Chance hast, da noch was hinzu biegen...
Da haste null Chance irgendwas zu machen!!!
Ging mir auch so!!
gehst zu deiner Nachschulung! ist nicht schlimm!
kostet ca 400 Euros und hast dann halt nochmal 2 Jahre zusätzlich Probezeit!
Mach dir nix draus, aber versuchs erst gar nicht was zu unternehmen! Hilft definitiv NIX!
Zitat:
Original geschrieben von malte1984
danke ich bin eigentlich ein anständiger autofahrer, bin die straße zum ersten mal gefahren
Sag das blos nie irgendwo... sonst wird Dir noch sowas wie grob Fahrlässig untergschoben ;-)
Nachschulung und fertig, wo ist das Problem? Du bist nicht der Erste, dem das passiert.
natürlich bin ich nicht der erste. finde es nur etwas besch...eiden mit alkoholtätern und rasern an einem tisch zu sitzen.
@waldfee was einem einihe so unterstellen....
Wenn du rechtschutzversichert bist versuche es mit einem Gespräch beim Anwalt für Verkehrsrecht- kann manchmal Wünder bewirken. Aber Versprechen kann ich auch nichts. Als Tipp ich habe mein Auto über meine Eltern laufen das hat mich schon 3 mal vor einem Fahrverbot gerettet weil die Bullen den Fahrer dann schwer ermitteln können.
Schließlich macht 30 fahren kein Spaß....
@nobel mein auto läuft auch über papa, aber der dorfbulle kennt mich vom fußball und hatte so keine probleme mich zu identifizieren.
Zitat:
Schließlich macht 30 fahren kein Spaß....
bist so der raser, immer schön im 2. doer 3. gang damit dich ja jeder hört oder wie ?! ... =