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Mit 50er geblitzt worden

Themenstarteram 12. Mai 2006 um 10:08

Hallihallo!

Eben war ich kurz mit dem Elyseo unterwegs und bin prompt geblitzt worden. Ich war wohl etwas zu schnell...

Wenn das mit dem Auto poassiert wäre, hätte die Rennleitung mein Kennzeichen, aber was kann mir jetzt passieren?

Zur Info: Es war 30 erlaubt und mein Tacho zeigte irgendwas zwischen 45 und 50. Nein, der Roller ist nicht getunt.

MfG Meehster

Beste Antwort im Thema

Dann lies nur Seite 1.

Meehster hat drauf verzichtet, die "ich war's gar nicht" Nummer abzuziehen und damit womöglich noch stressigere Konsequenzen, oder eben die Verfahrenseinstellung (aber das weiß man ja im Voraus nicht) in Kauf zu nehmen - und die 15€ gelöhnt.

Da die Herren ja das Kennzeichen notiert hatten, hat ihnen das für die Zustellung des Bescheids gereicht...

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Standblitzer am Strassenrand? Passiert gar nix, hast ja kein eindeutiges Kennzeichen vorne am Zweirad.

am 12. Mai 2006 um 10:20

klick anmelden und frage nochmals stellen, dort sind polizisten, juristen und so weiter vertreten die dir genau sagen können was passieren kann!!!

Themenstarteram 12. Mai 2006 um 10:25

Ich bin schon beruhigt, es war ne Radarfalle aus nem weinroten Passat.

Punkte hätte es eh nicht gegeben.

MfG Meehster

am 12. Mai 2006 um 10:27

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Standblitzer am Strassenrand? Passiert gar nix, hast ja kein eindeutiges Kennzeichen vorne am Zweirad.

ist doch völliger käse was du sagst, sicher kann da was passieren!!! die betonung liegt auf KANN!

weist du ob der nette mann im auto sich nicht vielleicht das versicherungskennzeichen notiert hat???

Darum fragte ich doch nach

Zitat:

Standblitzer am Strassenrand?

Hab selten nen Metallpfosten Nummernschilder notieren sehen ;)

Wenn Polizeibeamte dabei waren kanns logischerweise anders aussehen, hatte ich in meinem Post auch nicht ausgeschlossen.

am 5. Juni 2006 um 13:36

1. Standblitzer können keine Kennzeichen notieren

2. Mobile Blitzer mit menschlichem Inhalt schon

So ist es mir passiert: stellen sich diese Aasgeier doch tatsächlich an ein starkes Gefälle, ich ließ meinen (ungetunten) 50er - Viertakter mit 1/8 - Gas nur leicht rollen, da zeigte der Tacho halt 40 an und schon blitzte es, ich dachte mir nichts dabei, da vorne kein Kennzeichen. Die Quittung kam aber dennoch: 15 EUR wegen 2 km/h zuviel. *grummel*

Mich haben sie mal während meiner "wilden" Moppedzeit mit der 80er geblitzt, so mit ca. 60 in der Stadt. Genau konnte man das eh nicht sagen, da der Tacho recht ungenau war.

Ist allerdings nie was gekommen, wahrscheins war der Polizist grad mit seinem Donat, Leberkasweckla oder seiner Juniortüte beschäftigt. ;)

MFG Sven

Themenstarteram 14. Juli 2006 um 11:46

Hallihallo!

Inzwischen habe ich Post von der Stadt bekommen.

Ich soll "als Führer eines Mopeds" nach Abzug der Toleranz 40 km/h draufgehabt haben.

Was solls? Ich bezahle die 15,-€ und fertig.

Aber ist der Elyseo ein Moped? Ich sehe da höchstens einen MOtor, aber keine PEDale.

MfG Meehster

am 14. Juli 2006 um 11:56

ich würde abstreiten gefahren zu sein! dann müsste man dir die nachweisen das du tatsächlich gefahren bist.

Genau, streite ab, daß Du gefahren bist!!

Gebe an, daß ein Verwandter das Fahrzeug bewegt hat. Auf die Frage: Wie der Name des Fahrzeugführers..., berufst Du Dich auf das Aussageverweigerungsrecht, ist Dein Recht innerhalb der Familie und darf Dir nicht negativ angerechnet werden. Wenn Dir ein Fahrtenbuch von irgend einem grünen Deppen oder einen derer Handlanger angedroht wird, -lass Dich NICHT umstimmen oder einschüchtern !!! Die Beweislast liegt NICHT auf Deiner Seite.

Hab das alles schon durch, passiert Nichts, null !

Gruß Claus

-Gib Gas und hab Spaß -

Ein Fahrtenbuch kann schon dann angeordnet werden, wenn die Obrigkeit den verantwortlichen Fahrzeugführer nicht identifizieren kann. Eine Schuld des Halters ist dazu nicht erforderlich!

Zeugnisverweigerungsrecht ist für Fahrtenbuchauflage irrelevant.

So eine Fahrtenbuchauflage ist teuer (Verwaltungsgebühren!) und lästig. Zwar ist sie hier auch sehr unwahrscheinlich, wird üblicherweise erst bei Delikten im Fahrverbotsbereich verhängt, aber mich unbeliebt zu machen würde ich mir für die heftigeren Verstöße aufheben.

Denn auch die Sachbearbeiter haben ein Gedächtnis und Ermessensspielraum!

Jetzt einfach 15 Euro zahlen und die Sache ist gegessen.

MfG

Thomas

Das "Fahrtenbuch" wird erst bei strafbaren Handlungen angeordnet, oder bei wiederholtem Verstoß gegen Ordnungswidrigkeiten.

Die Auflage eines FB MUß begründet werden ! Dagegen kann (soll-muß) man Einspruch erheben. Mit dem hier vorliegenden Fall hält die Entscheidung einer gerichtlichen Entscheidung nicht stand. Kosten entstehen keine. Hier steht entgegen: Die Wahrung der Mittel - das heißt - es ist keine Verhältnismäßigkeit gegeben.

Kosten werden nur dann entstehen, wenn Dir eine Schuld nachgewiesen werden kann. Und , wie schon gesagt, das "Schweigen", (wer gefahren ist -Familienmitglied), darf Dir nicht negativ angelastet werden.

Gruß Claus

Zitat:

Eine Fahrtenbuchauflage ist auch dann zulässig, wenn im zu Grunde liegenden Ordnungswidrigkeitenverfahren das Anhörungsschreiben mit einfacher Post verschickt wurde und der Halter im Verwaltungsverfahren zur Anordnung eines Fahrtenbuches behauptet, das Anhörungsschreiben nicht erhalten zu haben. Eine förmliche Zustellung des Anhörungsschreibens zur Aufklärung eines Verkehrsverstoßes mittels Postzustellungsurkunde ist von Gesetzes wegen nicht erforderlich. Erforderlich und ausreichend für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches sei es, wenn die Ordnungswidrigkeitenbehörde (Bußgeldstelle) unter rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles das ihr Zumutbare unternommen habe, um den Verantwortlichen eines Verkehrsverstoßes zu ermitteln, diese Ermittlungen aber ohne Ergebnis blieben.

(VGH Kassel, Urteil vom 22.03.2005, Az. 2 UE 582/04).

Da steht nichts von Schuld oder Straftaten.

MfG

Thomas

Genau das passiert, wenn KEIN Einspruch eingelegt wurde. Dieses Urteil erging aufgrund eines verspäteten Reagierens. Dieses Gericht hatte nicht mehr zu entscheiden "ob überhaupt" sondern "ob es zulässig war". Hier liegt ein Versäumnis im Vorverfahren zugrunde, was diese Entscheidung zur Folge hat.

Aber mein guter tomS,

wenn Du so weiter postest machst Du den Lesern hier nur unnötige Angst. Motiviere lieber durch machbare Möglichkeiten sich den Häschern der nimmer satten geldgierigen schwarzen Schärgen entgegen zu stellen.

PS: Ich würde es nicht schreiben, wenn ich diese Erfahrung nicht selbst gemacht hätte. Ein entschlossenes Auftreten beim Ordnungsamt und die Demonstration einiger "Grundkenntnisse" der Sachlage "können" schon viel ausmachen. -sachlich aber direkt- Das Einzige was Dir Stress machen kann: Ein Beamtenschädel, der persönliches Interesse an Dir hat !

Aber gegen diese Art muß jeder seine eigene Strategie schmieden.

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