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Mit "anderem" Kennzeichen gefahren
Hi,
folgende Sachlage, ich hab mir vor circa einem Monat einen Wagen geholt, allerdings beim Kauf den Fahrzeugbrief nicht bekommen, da dieser bei der Bank lag und erst gegen Geld des Verkäufers von der Bank rausgegeben wurde (Kredit).
Er bot mir an, solang ich den brief noch nicht hab, mit seinem kennzeichen zu fahren. Nun hab ich vor circa 3 wochen den brief bekommen aber bin bislang immer nur mit seinem Kennzeichen gefahren.
Nun hat ihn anscheinend die Verkehrsüberwachung angerufen, und er muss am Montag zur Polizei zur Aussage, es kam allerdings kein Unfall zustande, ich wurde lediglich geblitzt. Er meint die Versicherung und das Landratsamt werden nun eine Strafanzeige gegen mich erstatten.
Ich hab vor das Auto am Montag nun auf mich umzumelden, was kommt denn da nun auf mich zu, Geldstrafe könnte ich ja noch verkrafte, aber führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe wäre ja zu krass.
Mfg
Beste Antwort im Thema
@anubis10
Mir ist auch etwas ähnliches passiert, ein Asi wie du hat mir meinen Wagen gekauft und tagelang nicht abgemeldet und wurde auch geblitzt.
Ich habe einiges unternommen, war etwas mühsam aber er hat eine gerechte Strafe bekommen, was, werde ich dir nicht verraten.
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20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von anubis10
Hi,
folgende Sachlage, ich hab mir vor circa einem Monat einen Wagen geholt, allerdings beim Kauf den Fahrzeugbrief nicht bekommen, da dieser bei der Bank lag und erst gegen Geld des Verkäufers von der Bank rausgegeben wurde (Kredit).
Er bot mir an, solang ich den brief noch nicht hab, mit seinem kennzeichen zu fahren. Nun hab ich vor circa 3 wochen den brief bekommen aber bin bislang immer nur mit seinem Kennzeichen gefahren.
Nun hat ihn anscheinend die Verkehrsüberwachung angerufen, und er muss am Montag zur Polizei zur Aussage, es kam allerdings kein Unfall zustande, ich wurde lediglich geblitzt. Er meint die Versicherung und das Landratsamt werden nun eine Strafanzeige gegen mich erstatten.
Ich hab vor das Auto am Montag nun auf mich umzumelden, was kommt denn da nun auf mich zu, Geldstrafe könnte ich ja noch verkrafte, aber führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe wäre ja zu krass.
Mfg
Sollte eigentlich nichts von kommen, ausser dass Du die normale Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung bekommst wenn der alte Besitzer den Fahrer angibt.
Ist ja eigentlich so als wenn er den Wagen einem Bekannten ausgeliehen hätte.
Versicherungstechnisch sollte in so einem Fall allerdings im Kaufvertrag vermerkt werden , dass der Käufer für alle Schäden haftet, da immer die Versicherung des alten Besitzers zahlen muss und er dann einen Nachteil hat (Rückstufung etc. ) !!!
Gruss Dennis
ok, ich versteh halt seine sms nicht
er meint ich würde jetzt grade ohne steuer und ohne versicherungsschutz fahren....aber ich hab weiterhin seine gültigen kennzeichen dran, außerdem bis die sich bei mir melden is das fahrzeug längst auf meinen namen umgemeldet
Seit wann muss jemand zur Verkehrsüberwachung, wenn er geblitzt wird.Normal gibt es einen Fragebogen.
Ich vermute, der hat Steuern und Versicherung nicht bezahlt...
Also, ummelden !Sofort !
ganz ehrlich: ich hoffe, dass du bitterbös bestraft wirst.
dein verhalten ist eine absolute frechheit.
Zitat:
Original geschrieben von anubis10
Hi,
folgende Sachlage, ich hab mir vor circa einem Monat einen Wagen geholt, allerdings beim Kauf den Fahrzeugbrief nicht bekommen, da dieser bei der Bank lag und erst gegen Geld des Verkäufers von der Bank rausgegeben wurde (Kredit).
Wieso machst du denn so was? Geld gegen Brief ganz einfache Sache.
Zitat:
Original geschrieben von anubis10
Er bot mir an, solang ich den brief noch nicht hab, mit seinem kennzeichen zu fahren. Nun hab ich vor circa 3 wochen den brief bekommen aber bin bislang immer nur mit seinem Kennzeichen gefahren.
Nun hat ihn anscheinend die Verkehrsüberwachung angerufen, und er muss am Montag zur Polizei zur Aussage, es kam allerdings kein Unfall zustande, ich wurde lediglich geblitzt. Er meint die Versicherung und das Landratsamt werden nun eine Strafanzeige gegen mich erstatten.
Ich hab vor das Auto am Montag nun auf mich umzumelden, was kommt denn da nun auf mich zu, Geldstrafe könnte ich ja noch verkrafte, aber führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe wäre ja zu krass.
Mfg
Wenn die dich geblitzt haben musst du natürlich die Strafe zahlen Melde das Auto Sofort um wenn du pech steht du im Momant ohne Versicherungsschutz da. Das kann unter umständen ziemlich teuer werden.
@anubis10
Mir ist auch etwas ähnliches passiert, ein Asi wie du hat mir meinen Wagen gekauft und tagelang nicht abgemeldet und wurde auch geblitzt.
Ich habe einiges unternommen, war etwas mühsam aber er hat eine gerechte Strafe bekommen, was, werde ich dir nicht verraten.
ich würde mal sagen dir passiert rein garnichts, außer dem Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung ggf. Punkte und Fahrverbot.
Der Verkäufer ist nach FZV §13 dafür verantwortlich den Verkauf anzuzeigen beim zuständigen Straßenverkehrsamt, soweit ich weiß geht die Versicherung beim Verkauf über auf den Käufer und dieser kann sich aussuchen ob er sie behält oder eine neue abschließt.
Mal eine Frage warum fährt man wochenlang mit Kennzeichen von dem Verkäufer herum??? Oder hast du erst die Tage den Fz.-Brief bekommen, dann ist das ja noch ok?!?!
Ich hatte auch mal den Fall, da fuhr der Käufer 2 Monate mit meinen Kennzeichen herum, ich hatte den Verkauf nur bei der Versicherung angezeigt, die meinten solange wir nichts vom Amt haben muss ich weiterzahlen, auf mein Bitten wurde der Käufer angeschrieben, dass die Versicherung nach irgendeinem Gesetz auf ihn über gegangen ist, 1 Tag danach ist die Karre umgemeldet worden, passiert ist nichts, ich persönlich gebe nurnoch Fz. heraus, welche ich persönlich abgemeldet habe, damit sowas nimmer passiert.
vielleicht veräppelt der Typ dich nur und will dir Angst machen, hat er ja geschafft^^ Melde die Karre auf dich um und fertig...
mal eine Frage wenn man in den Vertrag schreibt: Ummeldung binnen 2 Tagen ist das rechtlich bindend??? Also wenn was passiert, nen Versicherungstyp meinte mal, das dies keine Auswirkung hat, der Verkäufer würde dafür haften?!?!?
Mal eine Frage warum fährt man wochenlang mit Kennzeichen von dem Verkäufer herum??? Oder hast du erst die Tage den Fz.-Brief bekommen, dann ist das ja noch ok?!?!
"Gründe", wenn man es so nennen mag
: zu bequem (also dämlich) und unentschlossenheit weil der turbolader risse hat, der endtopf auch im eimer ist, ich erst vorgestern die kabel vom schubumluftsystem löten musste, ich war mir nicht so sicher ob ich das auto nicht erst richten soll und dann nochmal weiterkaufen......
ja..
hey leute dass ich scheiße gebaut hab, das ist logisch, vollkommen klar, aber beiträge wie " den asi hab ich dann auch noch dranbekommen (wenn auch versteckte aussage), ja dann schreibt mir doch lieber was ihr denkt was mich erwartet.
danke für die bisherigen beiträge, vor allem an die Beiträge die mir hoffnung gemacht haben, dass es eventuell doch nicht so schlimm wird.
1. Du mußt die Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung zahlen
2. bekommst du evtl. einen Steuerbescheid für die Zeit ab Kaufvertrag, sofern der Verkäufer den Kauf dem Straßenverkehrsamt angezeigt hat ( wobei du ab dem Zeitpunkt ja noch keine Möglichkeit zum Um-/Abmelden hattest, also, je nach Vertragsvereinbarung dann für 1 Woche weniger)
3. Versicherungstechnisch dürfte das m.E. keine Auswirkungen gehabt haben, da können dir die Experten hier aber eine zuverlässige Antwort zu geben.
4. sonst nichts !
also mach dir keine Kopf, jetzt haste ja umgemeldet.
P.S.: Wertungen zum Verhalten des TE finde ich hier an dieser Stelle eher unpassend
Zitat:
Original geschrieben von Noirmoutier
1. Du mußt die Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung zahlen
2. bekommst du evtl. einen Steuerbescheid für die Zeit ab Kaufvertrag, sofern der Verkäufer den Kauf dem Straßenverkehrsamt angezeigt hat ( wobei du ab dem Zeitpunkt ja noch keine Möglichkeit zum Um-/Abmelden hattest, also, je nach Vertragsvereinbarung dann für 1 Woche weniger)
3. Versicherungstechnisch dürfte das m.E. keine Auswirkungen gehabt haben, da können dir die Experten hier aber eine zuverlässige Antwort zu geben.
4. sonst nichts !
also mach dir keine Kopf, jetzt haste ja umgemeldet.
P.S.: Wertungen zum Verhalten des TE finde ich hier an dieser Stelle eher unpassend
Wenn du den Beitrag vom TE richtig gelesen hast so hat er vor am Montag umzumelden, ob er es tatsächlich macht lassen wir mal offen stehen.
Eventuell hat der alte Besitzer die Versicherungsprämie schon seit einiger Zeit nicht mehr bezahlt, oder schon gekündigt, so das er mit einem Auto ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, jetzt braucht nur noch was passieren und der TE ist finanziell wohlmöglich ruiniert. zb verschuldeter PKW Unfall Schaden 10.000 € und das Auto in dem der TE reingeknallt ist gehört Dir............
Na merkste was?
nein, ich fahre bis montag das fahrzeug nicht mehr, bis es angemeldet ist. Und ich mache es Montag, worauf du wetten kannst.
schlagt mich, wenn ich falsch liege:
eine Versicherung zahlt man im Voraus. Versicherungsende, in diesem Fall, wäre das Abmelden des KFZ. Danach gibts doch noch nen Monat Nachhaftung.
Gehen wir mal von folgendem aus:
heute: 11.12.
gekauft: 11.11
1. Möglickeit zum Ummelden: 18.11.
wahrscheinliche letzte gezahlte Prämie: 01.10., also Vers. Schutz bis 31.12.
bei monatlicher Zahlung: letzte Zahlung 01.11, Schutz bis 30.11. + 1 Monat Nachhaftung 31.12. .....
ansonsten wäre die Karre doch schon längst zwangsstillgelegt, oder?
Ohne inhaltliche Haftung mit der Bitte um evtl. Korrektur !
??
Beste Grüße
das waren auch meine ersten gedanken......die ersten wohlgemerkt
Zitat:
Original geschrieben von Noirmoutier
schlagt mich, wenn ich falsch liege:
eine Versicherung zahlt man im Voraus. Versicherungsende, in diesem Fall, wäre das Abmelden des KFZ. Danach gibts doch noch nen Monat Nachhaftung.
Gehen wir mal von folgendem aus:
heute: 11.12.
gekauft: 11.11
1. Möglickeit zum Ummelden: 18.11.
wahrscheinliche letzte gezahlte Prämie: 01.10., also Vers. Schutz bis 31.12.
bei monatlicher Zahlung: letzte Zahlung 01.11, Schutz bis 30.11. + 1 Monat Nachhaftung 31.12. .....
ansonsten wäre die Karre doch schon längst zwangsstillgelegt, oder?
Ohne inhaltliche Haftung mit der Bitte um evtl. Korrektur !
??
Beste Grüße
In der Regel bekommt man eine Rechnung von der KFZ Versicherung, wenn nun eine vierteljärliche Zahlung vereinbart wurde, könnte der Versicherungsschutz am 31.10 erloschen sein.