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Mit anderem Kennzeichen parken ??

Themenstarteram 18. Januar 2018 um 16:03

Hallo liebes Forum, ich hoffe ich habe den Beitrag in der richtigen Sektion gepostet!

Ich habe mal da eine Frage, die vielleicht für ein oder anderem komisch klingt. Undzwar wollte ich fragen, ob ich mit einem “Fun-Kennzeichen” (ich hoffe ihr wisst was ich meine, das sind diese Kennzeichen die man sich einfach mal so machen lassen kann, halt aber nur als Deko o.a). ?ch habe mir so eins machen lassen, und es sieht halt, wie soll ich sagen, wenn einer draufguckt dann guckt der jenige auch ein zweites mal rüber; ist jetzt sowas wie z.B DO OF 1234. Naturlich ohne Tüv/Au Sticker usw. Meine Frage ist jetzt, ob ich z.B wenn ich einkaufen gehe die orginalen Kennzeichen mal kurz mit denen tauschen kann (nur hintem oder vorne also nicht beide Seiten!). Waere das ein Grund, falls die Polizei das merkt das ich einen Stafzettel bekomme? ?ch meine ich habe ja noch den anderen orginalen dran und ich fahre naturlich nicht mit dem Funk-Kennzeichen rum, das ist mir auch klar. Wie gesagt nur beim geparktem zustand?

Ps. Natürlich in einem Parkhaus oder bei einem Parkplatz von einem Supermarkt.

Beste Antwort im Thema

Das lässt du besser bleiben, solange dein Auto im öffentlichen Verkehrsraum steht.

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Das lässt du besser bleiben, solange dein Auto im öffentlichen Verkehrsraum steht.

Auf deinem Privatgrund kannst du tun und lassen was du willst. Auf dem öffentlichen Parkraum glücklicherweise nicht.

Ist Urkundenfälschung, Heckscheibe kein Problem. (Parkknöllchen beim 2 wirds auffallen und bös teuer).

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 18. Januar 2018 um 17:07:49 Uhr:

Auf deinem Privatgrund kannst du tun und lassen was du willst. Auf dem öffentlichen Parkraum glücklicherweise nicht.

Selbst auf privatgrund hätte ich da meine zweifel, zumindest wenn dieser öffentlich einsehbar/ begehbar ist.

Themenstarteram 18. Januar 2018 um 16:16

Zitat:

@Bitboy schrieb am 18. Januar 2018 um 17:09:44 Uhr:

Ist Urkundenfälschung, Heckscheibe kein Problem. (Parkknöllchen beim 2 wirds auffallen und bös teuer).

Was meinst du den mit Heckscheibe? Wenn es die Idde mit, dass Kennzeichen auf die Heckscheibe zu tun ist, dann klappt das schonmal nicht. Sie sind getönt :)

Das ist ja schon ein gewisser Aufwand mit verbunden, das Kennzeichen zum parken auf dem Supermarktparkplatz auszutauschen.

Was willst du damit erreichen?

Fällt mir irgendwie schwer da keine Hintergedanken hineinzuinterpretieren.

TE, es wäre sicher für alle interessant, was du mit dem Fun- (gefälschten) Kennzeichen anstellen willst?

Themenstarteram 18. Januar 2018 um 16:43

Zitat:

@polofreund123 schrieb am 18. Januar 2018 um 17:39:52 Uhr:

TE, es wäre sicher für alle interessant, was du mit dem Fun- (gefälschten) Kennzeichen anstellen willst?

Keinen Raub oder so :D es soll nur so die Blicke auf sich ziehen

TE kannst du ruhig machen, der Staat freut sich über zusätzlich einnahmen. Die Strafe wird bestimmt verdoppelt da bei dem Aufwand der Vorsatz ganz klar vorhanden ist. Und die Jungs und Mädel in Flensburg führen auch gerne dein Punktekonto. ;)

Kannst ja nach Dortmund (oder Buchstaben deiner Wahl) umziehen, da kannst sowas in der gewünschen Richtung legal und dauerhaft bekommen ;-)

Naja, wenn ich mir die anderen Beiträge des TE so anschaue, verstehe ich den Hintergrund.

Er hat schlicht und einfach ein Faible für Baumarkt-Tuning.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 18. Januar 2018 um 17:09:44 Uhr:

Ist Urkundenfälschung, Heckscheibe kein Problem. (Parkknöllchen beim 2 wirds auffallen und bös teuer).

Ob das Urkundenfälschung ist bezweifle ich stark, denn die Urkunde (Amtssiegel) wurde nicht gefälscht.

Parkknöllchen gibt es auch nicht aber einen gelben Punkt.

Ein Supermarktparkplatz ist kein Privatparkplatz es sei denn, er ist dementsprechend beschildert.

Lass den Quatsch mal besser sein. Ein Vergehen ist es allemal.

Wenn es Dir wichtig ist, dann mache doch Magnete dran und plaziere es deutlich vom anderen Kennzeichen entfernt an die Heckklappe.

Zitat:

@mb_onur schrieb am 18. Januar 2018 um 17:43:46 Uhr:

Zitat:

@polofreund123 schrieb am 18. Januar 2018 um 17:39:52 Uhr:

TE, es wäre sicher für alle interessant, was du mit dem Fun- (gefälschten) Kennzeichen anstellen willst?

Keinen Raub oder so :D es soll nur so die Blicke auf sich ziehen

Wie wärs mit einer Schönheits-OP :D:D:D

Was für ein Blödsinn hier wieder geschrieben wird :rolleyes:

Strafbar ist es nicht! Solange du damit nicht fährst.

Wenn du Pech hast und eine pingelige Politesse erwischst, kostet es 120€ Strafe und gilt als sogenannte "Unterlaubte Sondernutzung von öffentlichem Parkraum", da das Auto dann nicht klar als an-oder abgemeldet identifiziert werden kann und deshalb erstmal als abgemeldet gilt.

Wenn du das Auto einen Monat so unbewegt stehen lässt, kann es unter Umständen abgescheppt und verschrottet werden, was dich 1000€ Kostet und ärgerlich währe.

Urkundenfälschung, was manche hier schreiben, ist es nicht, da ein nicht gesiegeltes Kennzeichen keine Urkunde darstellt. Um diesen Straftatbestand zu erfüllen, müsste gefälschte Siegel drauf sein, denn erst diese machen ein Kennzeichen zum Dokument!

Generell halte ich es dennoch für ein recht Sinnbefreites Unterfangen.

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